Trinkwasserspender auf Spielplätzen Ratsantrag der FDP-Fraktion vom 11.8.2023 Nebelduschen auf Brander Spielplätzen Antrag der CDU-Fraktion in der BV Aachen-Brand vom 23.1.2025
FB 36/0040/WP19 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Tillmanns begrüßt Herrn Dr. Ruckert vom Fachbereich Klima und Umwelt (FB 36). Er schlägt vor, die beiden TOPs Ö 5 und Ö 6 aufgrund der Thematik gemeinsam zu beraten und abzustimmen. Hierüber herrscht Einvernehmen im Ausschuss.
Frau Wallraff äußert ihr Unverständnis über die ablehnende Haltung der Verwaltung in den Vorlagen. Ihrer Ansicht nach seien sowohl die Trinkwasserspender als auch die Nebelduschen gute und sinnvolle Angebote für Kinder und Erwachsene, die sich länger an den betreffenden Plätzen aufhalten würden, insbesondere bei hohen Temperaturen.
Herr Küppers schließt sich dem Beitrag von Frau Wallraff an. Auch wenn die aktuelle finanzielle Situation der Stadt Aachen im Blick behalten werden müsse, bestünde ein Bedarf an Trinkwassermöglichkeiten. Möglicherweise könnten auch unter Berücksichtigung der Regularien pragmatischere Lösungen gefunden werden. Er wünsche sich daher, dass die Verwaltung die Fragestellung wieder aufnehme, wie eine kostengünstige Umsetzung erfolgen könne.
Frau Schmitt-Promny erläutert, dass sie die Äußerungen von Frau Wallraff und Herrn Küppers grundsätzlich nachvollziehen könne. Dennoch befinde sich die Stadt Aachen in einer schwierigen, finanziellen Lage. Vielmehr gelte es, ein höheres, gesellschaftliches Bewusstsein für die Notwendigkeit von Wasser zu erzielen. Es müsse selbstverständlich sein, dass Kinder beispielsweise eine eigene Wasserflasche mit sich führen würden. Es gebe bereits drei Trinkbrunnen in der Innenstadt. Sofern die Installation in den Bezirken nicht möglich sei, könne dennoch überlegt werden, wo es für die Menschen gut erreichbare und unentgeltliche Trinkmöglichkeiten geben könne. Die Argumente der Verwaltung seien aber aus ihrer Sicht nachvollziehbar.
Frau Hoffmann berichtet, dass diese Frage auch ein Thema im Jugendforum gewesen sei. Sie erkundigt sich, ob es alternativ zur Installation weiterer Trinkwasserspender möglich sei, die vorhandenen Trinkwassermöglichkeiten in Nähe von Spielplätzen digital zu kartographieren.
Herr Tillmanns unterstützt die Wortmeldungen von Frau Wallraff und Herrn Küppers. In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Klima und Umwelt werde neben diesen Vorlagen auch der aktuelle Stand zum Hitzeaktionsplan vorgestellt. Er könne es nicht nachvollziehen, dass verhältnismäßige kleine Projekte wie die Trinkwasserspender und Nebelduschen in Anbetracht des Gesamthaushaltes nicht im Rahmen des Hitzeaktionsplans umgesetzt werden könnten. Die Nebelduschen seien im Übrigen nicht das ganze Jahr im Einsatz, sondern schätzungsweise lediglich in den Sommermonaten. Zudem seien die bislang hohen Hürden in der Trinkwasserschutzverordnung herabgesetzt worden. In anderen Städten würden beispielsweise Hydranten mit perforierten Feuerwehrschläuchen genutzt. Es werde lediglich ein Wasseranschluss benötigt. Er sei der Ansicht, dass es durchaus auch kostengünstigere Alternativen für die Bezirke gebe. Daher möchte er das Thema heute nicht beenden und schlägt vor, dass der Ausschuss die Verwaltung darum bitten solle, vertieft alternative Lösungen zu prüfen und den zuständigen Gremien vorzuschlagen.
Frau Lüttgen schließt sich dem Vorschlag an. Möglicherweise könne es eine Option sein, umliegende Restaurants mit einzubeziehen. Der Fokus müsse nicht ausschließlich auf Spielplätzen liegen.
Frau Schmitt-Promny greift nochmals den Vorschlag von Frau Hoffmann zur Kartographierung der vorhandenen Trinkwasserangebote auf.
Herr Walter nimmt die geringe Anzahl an Trinkbrunnen bedauernd zur Kenntnis. Er würde sich über eine Erweiterung des Angebots freuen und regt an, sich hierzu mit anderen Kommunen auszutauschen, wie dort die Umsetzung erfolgt sei.
Herr Dr. Ruckert weist darauf hin, dass es bereits ein digitales Verzeichnis über Trinkwassermöglichkeiten gebe. Die „Karte der kühlen Orte“ könne online auf der Internetseite der Stadt Aachen gefunden werden. Hier könne man zum einen die Trinkwassermöglichkeiten einsehen und zum anderen Orte bzw. Gebäude finden, wo man sich abkühlen könne. Sofern die Verwaltung nun beauftragt würde, alternative Lösungen zu prüfen, wäre er für eine Konkretisierung dankbar, ob sich die Suche auf Spielplätze beschränken oder allgemein auf den öffentlichen Raum erweitern solle. Die beiden Anträge hätten sich lediglich auf Spielplätze bezogen.
Herr Török schlägt vor, Hinweisschilder zur nächsten Stelle mit verfügbarem Trinkwasser an den Spielplätzen aufzustellen, auf denen die Installation von Trinkbrunnen baulich nicht umsetzbar ist.
Herr Tillmanns lässt über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Ratsantrag der FDP-Fraktion vom 11.08.2023 „Trinkwasserspender auf Spielplätzen“ gilt hiermit als behandelt.
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Aachen – Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Aachen beantragte, die Installation von Trinkwasserspendern auf Spielplätzen der Stadt Aachen zu prüfen. Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Brand beantragte, die Errichtung sogenannter 'Nebelduschen' in Brand, insbesondere auf Spielplätzen, zu prüfen und umzusetzen. Dabei sollten auch mögliche Förderungen wie das EFRE-Programm 'Klimaanpassung.Kommunen.NRW' einbezogen werden.
Da beide Anträge das Ziel verfolgen, auf Spielplätzen Trinkwasser zur Verfügung zu stellen bzw. mit Leitungswasser Abkühlung zu ermöglichen und es bei dieser Thematik große technische, organisatorische und finanzielle Überschneidungen gibt, werden sie im Rahmen dieser Vorlage gemeinsam beantwortet.
Die Beschlussfassung zum Ratsantrag der FDP-Fraktion erfolgt mit dieser Vorlage im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz.
Die Beschlussfassung zum Antrag der CDU in der Bezirksvertretung Aachen - Brand erfolgt mit einer Ergänzungsvorlage in der Bezirksvertretung Aachen - Brand.
Anlass und Zielsetzung
Vor dem Hintergrund zunehmender sommerlicher Hitzeperioden ist der Wunsch aus Politik und Bürgerschaft nach niedrigschwelligen Möglichkeiten zur Abkühlung und zur Trinkwasserversorgung nachvollziehbar. Dieser Wunsch wird auch in Beteiligungsveranstaltungen für Planungsprojekte immer wieder geäußert.
Für die Prüfung der Umsetzbarkeit entsprechender Anlagen auf Spielplätzen sind technische, rechtliche und wirtschaftliche Aspekte zu berücksichtigen.
Technische Voraussetzungen
Die Installation von Trinkwasserspendern setzt grundsätzlich einen dauerhaften Anschluss an das öffentliche Leitungsnetz voraus. Viele Spielplätze im Stadtgebiet verfügen bislang weder über einen Wasser- noch über einen Abwasseranschluss. Die Herstellung entsprechender Anschlüsse würde in der Regel umfangreiche Tiefbaumaßnahmen erfordern, die mit teilweise erheblichen Eingriffen in bestehende Grün- und Spielanlagen verbunden wären.
Auch Wasser zerstäubende Installationen ('Nebelduschen') benötigen neben dem Wasseranschluss zusätzlich eine funktionierende Ableitung des anfallenden Wassers, um Staunässe und Verschlammung von Flächen zu vermeiden. Für beide Vorrichtungen ist eine frostsichere Ausführung notwendig, was den Einbau unterirdischer Technik, Absperr- und Entleerungseinrichtungen erfordert. Diese technischen Anforderungen führen zu einem hohen Investitionsaufwand.
Besondere Anforderungen für Trinkbrunnen
Unabhängig von der Ausführungsform unterliegen alle Anlagen, die Trinkwasser abgeben, den strengen Vorgaben der Trinkwasserverordnung. Dies gilt auch dann, wenn die Anlagen nur saisonal bzw. temporär betrieben werden.
Investitions-, Unterhaltungs- und Betriebskosten
Neben den einmaligen Investitionskosten sind insbesondere die dauerhaft anfallenden Unterhaltungs- und Betriebskosten zu berücksichtigen. Trinkwasserspender und Nebelduschen müssen regelmäßig kontrolliert und gewartet werden. Zu den kontinuierlichen Arbeitsvorgängen zählen unter anderem
- regelmäßige Spülungen der Leitungen zur Sicherstellung der Trinkwasserhygiene,
- wiederkehrende mikrobiologische Wasseruntersuchungen,
- Dokumentation und Nachweis gegenüber dem Gesundheitsamt,
- saisonale Inbetriebnahme und Außerbetriebnahme,
- sowie Reparaturen bei technischen Defekten oder Beschädigungen.
Auch Vandalismus stellt einen relevanten Faktor dar. Diese Fälle führen nicht nur zu zusätzlichen Kosten, sondern auch zu Ausfallzeiten, da betroffene Anlagen aus Sicherheits- oder Hygienegründen außer Betrieb genommen werden müssen.
Nebelduschen verursachen demgegenüber einen vergleichsweise hohen Wasserverbrauch. Auch diese Kosten müssten dauerhaft gedeckt werden.
In der Vorlage zur Errichtung von netzgebundenen Trinkwasserspendern im öffentlichen Raum von 2022 (FB 61/0343/WP18) wurden – bei vorhandener Leitungsinfrastruktur - für Beschaffung, Einbau und Anschluss Kosten in Höhe von ca. 13.500 € pro Trinkwasserspender genannt. Die jährlichen Kosten für die technische Betriebsführung und den Wasserverbrauch beliefen sich für jeden Trinkwasserspender auf 11.500 € pro Jahr.
Diese Beträge wären aufgrund der allgemeinen Kostensteigerung mittlerweile nicht mehr ausreichend. Sie wurden jedoch bei der seinerzeitigen Beratung in den politischen Gremien als sehr kritisch gesehen, weshalb in der Folgezeit weder investive noch konsumtive Haushaltsmittel eingeplant wurden.
Inanspruchnahme von Förderprogrammen
In den vergangenen Jahren wurden auf Landes- und Bundesebene verschiedene Förderprogramme aufgelegt, die unter anderem die Einrichtung von Trinkwasserspendern im öffentlichen Raum unterstützen.
In den jeweiligen Richtlinien ist grundsätzlich verankert, dass über die Förderung Teile der Investitionskosten, nicht jedoch die Folgekosten abgedeckt werden. Nicht förderfähig sind insbesondere:
- laufende Betriebs- und Unterhaltungskosten,
- Kosten für Wartung, Hygieneüberwachung und Reparaturen,
- sowie die Folgekosten infolge von Vandalismus oder notwendiger Erneuerungen.
Dieser auf lange Sicht deutlich höhere Kostenanteil würde demnach bei der Stadt Aachen verbleiben. Bei einer Ausweitung von Trinkbrunnen u.a. auf Spielplätzen im gesamten Stadtgebiet würden sich die langfristigen finanziellen Verpflichtungen damit maßgeblich erhöhen.
Bestehende Beschlusslage
Das Thema Trinkwasserspender wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach beraten (siehe auch oben). In den entsprechenden Beschlussvorlagen wurde bereits darauf hingewiesen, dass die Einrichtung von Trinkwasserspendern im öffentlichen Raum grundsätzlich sinnvoll sein kann, jedoch einer sorgfältigen Standortauswahl sowie einer gesicherten Finanzierung bedarf.
Die bisherigen Beschlüsse folgen dem Grundsatz, Trinkwasserspender vorrangig an zentralen, stark frequentierten Standorten mit bestehender technischer Infrastruktur zu prüfen. Eine flächendeckende Ausstattung, insbesondere an Standorten ohne vorhandene Infrastruktur, wurde aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen bislang nicht weiterverfolgt.
Aufenthalts- und Nutzungsqualität von Spielplätzen
Bei der Bewertung des zusätzlichen Nutzens von Trinkwasserspendern und Nebelduschen in den Sommermonaten ist zu berücksichtigen, dass die mikroklimatischen Rahmenbedingungen auf Spielplätzen in der Regel schon vergleichsweise günstig sind. Zur Ausstattung von Spielplätzen gehören fast immer Bäume, Strauchpflanzungen und weitere Vegetationsstrukturen, die gezielt zur Verschattung und zur ökologischen Aufwertung beitragen.
Diese Grünstrukturen sorgen für eine Reduzierung direkter Sonneneinstrahlung und bewirken durch Verdunstung einen natürlichen Kühleffekt. Im Vergleich zu stark versiegelten Flächen sind Spielplätze daher meistens weniger stark von Hitze betroffen. Im Übrigen verfügen einige Spielplätze über Wasserspiele, die Kindern vielfältige Möglichkeiten der Abkühlung bieten.
Darüber hinaus werden Spielplätze überwiegend im wohnortnahen Umfeld und oft von Kindern in Begleitung von Erziehungsberechtigten aufgesucht. Es ist daher in vielen Fällen davon auszugehen, dass Besucherinnen und Besucher ihren Aufenthalt auf Spielplätzen entsprechend vorbereiten, auch im Hinblick auf das Mitführen von Trinkwasser. Die Bedarfslage unterscheidet sich somit von hoch frequentierten innerstädtischen Aufenthaltsorten wie Elisenbrunnen, Münsterplatz oder Hotmannspief, die bereits mit Trinkbrunnen ausgestattet sind.
Temporäre Installationen
Ergänzend zu dauerhaft installierten Anlagen wurden auch temporäre Lösungen zur Abkühlung im öffentlichen Raum geprüft. Betrachtet wurde hierbei insbesondere der Einsatz perforierter Wasserschläuche, die zeitlich begrenzt als Nebelduschen eingesetzt werden können.
Grundsätzlich ist eine solche Lösung technisch möglich. Die Schläuche können an bestehende Wasserentnahmestellen angeschlossen und oberirdisch verlegt werden. Vorteile dieser Systeme liegen in der geringeren Investitionshöhe sowie der flexiblen, saisonalen Einsetzbarkeit.
Auch bei solchen temporären Lösungen sind verschiedene Rahmenbedingungen zu berücksichtigen, darunter:
- das Vorhandensein geeigneter Wasseranschlüsse,
- die Einhaltung hygienischer Mindestanforderungen,
- die Gewährleistung der Verkehrssicherheit,
- der personelle Aufwand für Auf- und Abbau,
- die engmaschige Betreuung des Betriebs
- und der zusätzliche Wasserverbrauch während der Nutzungszeiten.
Aus fachlicher Sicht können solche temporären Nebelduschen insbesondere für dicht bebaute, stark versiegelte Stadträume mit hoher Frequentierung sinnvoll sein, etwa innerstädtische Plätze. Für Spielplätze, auch zum Beispiel in der Parkanlage Eschenallee, ist der Bedarf in der Regel nicht in diesem Maß gegeben, sodass auch temporäre Lösungen dort in keinem angemessenen Aufwand-Nutzen-Verhältnis stehen.
Fazit
Zusammenfassend kommt die Fachverwaltung zu dem Ergebnis, dass auf Spielplätzen die Installation von Trinkwasserspendern und Nebelduschen, die einer größeren Anzahl von Nutzerinnen und Nutzern zur Verfügung stünden, derzeit nicht in wirtschaftlich vertretbarem Rahmen umsetzbar ist. Sowohl die hohen Investitionskosten als auch die dauerhaft anfallenden Unterhaltungs- und Betriebskosten stehen in keinem angemessenen Verhältnis zur erwartbaren Verbesserung der Aufenthaltsqualität.
Die Verwaltung wird bei Projekten zur Umgestaltung des öffentlichen Raums auch weiterhin Angebote für das Erleben und Nutzen von Wasser für alle Altersgruppen prüfen und bei entsprechender Eignung realisieren, wie dies z.B. mit der Neugestaltung des Wasserlaufs am Lindenplatz oder mit dem Wassertisch am Brander Marktplatz bereits erfolgt ist und am Theaterplatz, am Büchel oder in der Klappergasse aktuell geplant ist.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (2)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 1024012
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1024012
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-04-30 FB 36_0040_WP19 Trinkwasserspender a SAO.pdf
11.5.2026
957.9 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
- Gremium
- Kinder- und Jugendausschuss
- Datum
- Di., 09.06.2026
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Geändert
- 10.6.2026
- Inhalt abgerufen
- 3. September 2026 um 01:27