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Stiftung Broudlet-Startz – Verwendung von Stiftungsmitteln hier: Förderung der Betreuung von bedürftigen Aachener Kindern am Freitagnachmittag durch TABALINGO Sport & Kultur integrativ e.V.

FB 20/0027/WP19 · Entscheidungsvorlage

Stiftung Broudlet-Startz – Verwendung von Stiftungsmitteln hier: Förderung der Betreuung von bedürftigen Aachener Kindern am Freitagnachmittag durch TABALINGO Sport & Kultur integrativ e.V.

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Schmitt-Promny lobt die Förderung des Angebotes von Tabalingo. Das Programm sei sehr erfolgreich und sie begrüße daher die Unterstützung des Vereins ausdrücklich.

Beschluss

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt den Zuschuss in Höhe von 16.000,00 € an TABALINGO Sport & Kultur integrativ e.V.zur Förderung der Betreuung von bedürftigen Aachener Kindern am Freitagnachmittag.

Beschlussvorschlag

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt den Zuschuss in Höhe von 16.000,00 € an TABALINGO Sport & Kultur integrativ e.V.zur Förderung der Betreuung von bedürftigen Aachener Kindern am Freitagnachmittag.

Erläuterungen

TABALINGOSport & Kultur integrativ e.V. bietet eine integrative Betreuung mit verschiedenen Sport- bzw. Kunstangeboten für Kinder und Jugendliche am Freitagnachmittag in Stolberg an. Die Kinder werden an den Förderschulen abgeholt. Aus diesem Grunde nehmen auch viele Kinder aus Aachen (ca. 40 %) an dem Angebot teil. Eine Förderung aus Stiftungsmitteln der Stadt Aachen setzt voraus, dass das Angebot in Aachen stattfindet oder die Teilnehmenden aus dem Stadtgebiet Aachen kommen. In den vergangenen Jahren wurden die Aachener Kinder bereits aus den gemeinnützigen Stiftungen Kinder- und Jugendfonds und dem Elisabethspitalfonds gefördert. Im Jahr 2024 wurde das Projekt erstmalige aus der Familienstiftung Broudlet-Startz gefördert.

Gemäß § 2 der Stiftungssatzung sind vorrangig die bedürftigen Nachkommen der Stifterin Maria Anna Startz zu fördern. Die Nachkommen müssen bedürftig im Sinne von § 53 der Abgabenordnung (AO) sein und dürfen maximal im 12. Grad mit der Stifterin verwandt sein. Da insbesondere durch die Beschränkung desVerwandtschaftsgrades der Kreis der berechtigten Nachkommen immer kleiner wird, werden nicht alle zur Verfügung stehenden Fördermittel der Stiftung Broudlet-Startz verwendet. Nach § 2 Abs. 4 der Stiftungssatzung können die nicht für Stipendien an Nachkommen verwendeten Stiftungsmittel zur Förderung bedürftiger Aachener Kinder verwendet werden. Entsprechend der Richtlinie über die Vergabe von Mitteln aus der Stiftung Broudlet-Startz können nur Maßnahmen oder Einrichtungen gefördert werden, die der Ausbildung, Betreuung oder Unterbringung bedürftiger Aachener Kinder und Jugendlichen dienen. Die Förderung einzelner Kinder ist nicht zulässig.

Der Förderantrag von TABALINGOSport & Kultur integrativ e.V. ist ausschließlich auf die Förderung der bedürftigen Kinder aus dem Aachener Stadtgebiet beschränkt, so dass die Voraussetzungen zur Förderung aus der Stiftung Broudlet-Startz vorliegen. Somit kann der Förderbetrag durch die Stiftung im Rahmen der im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mittel als Zuschuss gewährt werden.

Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule befürwortet dieses Projekt aus fachlicher Sicht.

Gemäß § 2 Absatz 4 Satz 3 der Stiftungssatzung entscheidet der zuständige Fachausschuss der Stadt Aachen über die Vergabe der Stiftungsmittel an bedürftige Aachener Kinder.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-04-24 FB 20_0027_WP19 Stiftung Broudlet-St SAO.pdf

24.4.2026

4.3 MB

Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 09.06.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
10.6.2026
Inhalt abgerufen
3. September 2026 um 01:27