9. Juni 2026 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
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Konsumfreier Spiel- und Familienraum in der Aachener Innenstadt

FB 45/0026/WP19 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Lüttgen dankt allen beteiligten Akteuren für die Schaffung dieses Angebots in der Innenstadt, insbesondere über den zur Verfügung gestellten Raum. Sie freue sich über jedes Angebot, das Familien konsumfrei aufsuchen könnten.

Herr Tillmanns schließt sich dem Dank an. Mit Blick auf die angespannte Haushaltslage sei es nicht als selbstverständlich anzusehen, dass ein solches Konzept habe entwickelt und mit personellen Ressourcen ausgestattet werden können.

Beschluss

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Einrichtung eines temporären, konsumfreien Spiel- und Familienraums in der Innenstadt.

Beschlussvorschlag

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Einrichtung eines temporären, konsumfreien Spiel- und Familienraums in der Innenstadt.

Erläuterungen

  1. Ausgangslage

Im Jahr 2024 konnte das Angebot eines konsumfreien Spiel- und Familienraums in der Innenstadt erstmalig realisiert werden (FB 45/0493/WP18).

Die Umsetzung des Projekts erfolgte im Zeitraum vom 1. Juni bis 27. September 2024 durch das Studieren-denwerk Aachen als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe in Räumlichkeiten des ehemaligen Kaufhauses in der Komphausbadstraße, die der Stadt Aachen kostenfrei zur Verfügung gestellt wurden. Zur Durchführung wurde eine entsprechende Kooperationsvereinbarung mit dem Träger geschlossen und auf dieser Grundlage ein Budget von rund 36.000 € zur Deckung der Personal-, Sach- und Betriebskosten bereitgestellt.

In den o.g. Räumlichkeiten wurde ein vielfältiges Angebot an Spiel- und Kreativangeboten für Kinder verschie-dener Altersgruppen geboten. Die Evaluation des Projekts ergab, dass sich das Angebot als wichtiger Baustein für die familienfreundliche Gestaltung der Aachener Innenstadt erwiesen hat. Die positive Resonanz belegte, dass konsumfreie Räume wie dieser eine bestehende Lücke schließen und langfristig zur Steigerung der Le-bens- und Aufenthaltsqualität in der Stadt Aachen beitragen können. Bei Verwaltung und Projektträger bestand die Einschätzung, dass die Etablierung eines Spiel- und Familienraums die Attraktivität der Innenstadt stärken und ein niedrigschwelliges und nachhaltiges Angebot für Familien schaffen könnte. Nähere Informationen zur Durchführung und zur Evaluation können der damaligen Vorlage FB 45/0637/WP18 entnommen werden.

Infolgedessen wurde die Verwaltung im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2025 beauftragt, das offene Angebot im Haus der Neugier fortzuführen. Zu diesem Zweck wurden Haushaltsmittel in Höhe von 37.000 € bereitgestellt.

Die erneute Einrichtung des Spielraums in den Räumlichkeiten des ehemaligen Kaufhauses schied jedoch aufgrund verschiedener Umstände aus – nicht zuletzt aufgrund des geplanten Umbaus zum Haus der Neugier. Da frei verfügbare Flächen im Innenstadtbereich jedoch kaum verfügbar sind, gestaltete sich die Suche nach alternativen und zugleich geeigneten Räumlichkeiten in zentraler Lage jedoch schwierig, sodass eine Durch-führung des städtischen Angebots in 2025 nicht mehr möglich war.

Ende 2025 ergaben sich schließlich Gespräche mit dem Pächter der Annahalle, die in der Annastraße und damit innenstadtnah gelegen ist. Der Pächter äußerte sich begeistert von der Idee, ein offenes Spiel- und Fami-lienangebot in der Annahalle durchzuführen und hat sich entschieden, die Halle für dieses Angebot kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der hohen Nachfrage der Räumlichkeiten und bereits vorhandener Buchun-gen konnte lediglich ein Zeitraum während der Sommerferien 2026 angeboten werden.

  1. Umsetzung in 2026

Finanzierung:

Im Haushaltsjahr 2026 stehen planmäßig keine Mittel für die Durchführung eines solchen Angebots zur Verfü-gung. Zwischenzeitlich konnten Mittel anteilig in Höhe von 8.000 € aus dem Ansatz des letzten Jahres für die Umsetzung übertragen werden, so dass diese grundsätzlich mit Genehmigung des Haushalts zur Verfügung gestanden hätten.

Aufgrund der Haushaltssperre wurde jedoch nochmals geprüft, wie das Angebot mit geringerem finanziellem Aufwand umgesetzt werden kann. Für die Beschaffung von Spiel- und Bastelmaterial (konsumtiv) sowie für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit wurde ein Betrag von 4.000 € eingeplant. Für diese Mittel liegt zwischenzeit-lich die Freigabe zur Bewirtschaftung durch FB 20 vor.

Räumlichkeiten:

Über das Angebot des Pächters der Annahalle, die Räumlichkeiten der Stadt Aachen kostenfrei zur Verfügung zu stellen, erscheint es grundsätzlich möglich, das Angebot im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten umzu-setzen.

Die Annahalle eignet sich aus Sicht der Verwaltung sehr gut dazu, einen temporären konsumfreien Spiel- und Familienraum dort einzurichten. Mit einer Entfernung von rund 150 m vom Dom, rund 300 m vom Marktplatz und rund 450 m vom Elisenbrunnen liegt sie zentral und gleichzeitig in ruhiger Umgebung. Da die Halle teil-weise über ein Glasdach verfügt, wirkt sie selbst bei schlechter Witterung hell und freundlich. Eine Toilette ist vorhanden, ebenso eine kleine Teeküche. Eine Wickelmöglichkeit würde für den Zeitraum des Angebots sei-tens der Verwaltung ergänzt.

Personal/Durchführung:

Aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen scheidet die Durchführung über einen externen Träger, wie sie in 2024 erfolgt ist, aus. Daher wurde innerhalb des Fachbereichs nach Alternativen gesucht. Gemeinsam mit der zuständigen Fachabteilung ist die Idee entwickelt worden, die Betreuung des Angebots in diesem Jahr durch die städtischen Studierenden des praxisintegrierten dualen Studiums Soziale Arbeit umzusetzen. Wäh-rend der Öffnungszeiten werden jeweils mindestens zwei Studierende vor Ort sein, um organisatorische Fra-gen zu klären und pädagogische Angebote für die Kinder und Familien durchzuführen.

Die Studierenden erhalten somit die Möglichkeit, die während des Studiums vermittelten Methodenkompeten-zen und theoretischen Inhalte in der Praxis anwenden zu können. Die Umsetzung wird unter fachlicher Anlei-tung vorbereitet und inhaltlich begleitet. Bei weitergehenden Fragestellungen und Problemen steht den Studie-renden eine Ansprechperson in der Verwaltung zur Verfügung.

Damit entstehen für die erforderliche Anwesenheit von Personal während der Öffnungszeiten keine zusätzli-chen Kosten.

Aufsichtspflicht:

Es handelt sich explizit nicht um ein Betreuungsangebot, sondern um eine konsumfreie Aufenthalts- und Spielmöglichkeit, die Familien gemeinsam nutzen können.

Die Aufsichtspflicht wird daher ausdrücklich bei den Eltern / erwachsenen Begleitpersonen der Kinder verblei-ben, die demnach zwingend vor Ort bleiben müssen.

Das Angebot:

Wie schon in 2024 soll der Spiel- und Familienraum während der Öffnungszeiten von Kindern und Familien als konsumfreie Aufenthaltsmöglichkeit sowie für freies Spiel unter Nutzung der vorhandenen Spielelemente (z.B. Bobbycar, Kettcar, Koordinations- und Bewegungsspiele etc.) genutzt werden.

Darüber hinaus ist vorgesehen, durch die Studierenden wieder niedrigschwellige Angebote (z.B. Kreativange-bote wie Malen und Basteln oder Bewegungs- und Gruppenspiele) durchführen zu lassen.

Ausstattung:

In Abstimmung mit den jeweiligen Fachabteilungen erfolgte eine Anfrage bei den Offenen Ganztagsschulen in städtischer Trägerschaft sowie den städtischen Kindertageseinrichtungen, ob bzw. inwieweit von dort – insbe-sondere in Anbetracht der jeweiligen Schließzeiten während der Sommerferien – entsprechende Möbel und Materialien leihweise zur Verfügung gestellt werden können. Der Transport (Abholung und Rückgabe) wird seitens der Verwaltung organisiert.

Im besten Fall gelingt es mit Hilfe der KiTas und OGS, die Annahalle als attraktive Aufenthalts- und Spielmög-lichkeit auszustatten.

Sofern darüber hinaus weitere Bedarfe bestehen, ist die Möglichkeit der Anschaffung abhängig von den zur Verfügung stehenden Mitteln zu prüfen.

Rahmenbedingungen:

Der Spiel- und Familienraum soll in der Zeit

•vom 3. bis 28. August

•montags bis freitags

•von 10.30 Uhr bis 17.30 Uhr

geöffnet sein.

Öffentlichkeitsarbeit:

Das Angebot soll im Vorfeld möglichst vielen Familien bekannt gemacht werden. Die Maßnahmen für Öffent-lichkeitsarbeit werden im Rahmen der verfügbaren Mittel umgesetzt (Flyer, Plakate, Veröffentlichungen).

Darüber hinaus werden selbstverständlich alle kostenneutralen Möglichkeiten – auch gemeinsam mit den Insti-tutionen des FB 45 und des FB 54 – ausgeschöpft, um möglichst viele Familien zu erreichen.

  1. Weiteres Vorgehen

Sofern der Kinder- und Jugendausschuss das Projekt befürwortet und beschließt, wird die Verwaltung die wei-teren Schritte zur Umsetzung dieses Angebots einleiten mit dem Ziel, die Maßnahme unter den gegebenen Rahmenbedingungen bestmöglich für die Familien umzusetzen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

4-060201-948-2, 54310000 (Geschäftsaufwendungen)

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2026

Fortgeschriebener Ansatz 2026

Ansatz 2027 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2027 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

8.000 € *

4.000 € *

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

4.000

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

* Aus dem ursprünglichen Ansatz für das Jahr 2025 (37.000 €) wurden im Rahmen einer Ermächtigungsüber-tragung Mittel in Höhe von 8.000 € übertragen.

Aufgrund der angespannten Haushaltslage erfolgte eine erneute Prüfung mit dem Ziel, das Projekt so kosten-günstig wie möglich durchzuführen. In der Folge werden für die Beschaffung von Spiel- und Bastelmaterial (konsumtiv) sowie für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit von dieser Ermächtigungsübertragung lediglich 4.000 € in Anspruch genommen.
Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-05-18 FB 45_0026_WP19 Konsumfreier Spiel- SAO.pdf

18.5.2026

231.7 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 10
Sitzung
Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 09.06.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Jugend und Schule
Geändert
10.6.2026
Inhalt abgerufen
3. September 2026 um 01:27