9. Juni 2026 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
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Inklusionspauschale – Verwendung der Mittel für das Schuljahr 2026/2027

FB 45/0029/WP19 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Schmitt-Promny dankt der Verwaltung für die Vorlage. Sie habe mit Bedauern zur Kenntnis genommen, dass die Landesmittel gedeckelt worden seien und in der Folge eine deutliche Reduzierung für Aachen und die Inklusion in den Einrichtungen bedeute. Auch wenn die bisherige Pauschale nicht ausreichend hoch gewesen sei, hätte sie eine Möglichkeit geboten, kleinere Modelle voran zu bringen. Sie begrüße in jedem Fall die Weiterleitung der Mittel an die StädteRegion. Dennoch stimme sie der Vorschlag in Nummer 3, Punkt 4 der Erläuterungen in der Vorlage, die Inklusionspauschale in die Konsolidierungsliste aufzunehmen, nachdenklich. Sie könne den hohen finanziellen Druck nachvollziehen und dass die Verwaltung aufgefordert sei, alle steuerbaren Gelder zu melden. Das Projekt KOBSI sei allerdings ein wichtiger Baustein hin zu einer systemischen Schulbegleitung an Grund- und weiterführenden Schulen mit Fokus auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder. Das Modell sei über die Stadtgrenzen hinaus bekannt. Aufgrund dessen habe die Jugendpolitik in den vergangenen Jahren stets versucht, zusätzliche personelle Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Dies sei nun nicht mehr möglich. Sie betont, dass trotz der notwendigen Einsparungen die Begleitung und Förderung von Kindern mit Förderbedarfen nicht aus dem Blick geraten dürfe.

Frau Wallraff weist darauf hin, dass auch mit Reduzierung der Landesmittel der Individualanspruch der Kinder gegenüber dem Jugendamt bestehen bleibe. KOBSI könne nicht sämtliche Bedarfe abdecken.

Frau Schmitt-Promny ergänzt, dass es nicht für jede 1:1 Betreuung eines Kindes eine sachliche oder emotionale Notwendigkeit gebe.

Beschluss

Der Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Verwaltung zu beauftragen, die Mittel aus der Inklusionspauschale, die die Stadt Aachen als Schulträgerin erhält, wie in der Vorlage beschrieben zu verwenden und für das Schuljahr 2026/2027 einen Weiterleitungsvertrag mit der StädteRegion Aachen in Höhe des in der Vorlage benannten Anteils zur Finanzierung des KOBSI Projekts abzuschließen.

Beschlussvorschlag

Der Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Verwaltung zu beauftragen, die Mittel aus der Inklusionspauschale, die die Stadt Aachen als Schulträgerin erhält, wie in der Vorlage beschrieben zu verwenden und für das Schuljahr 2026/2027 einen Weiterleitungsvertrag mit der StädteRegion Aachen in Höhe des in der Vorlage benannten Anteils zur Finanzierung des KOBSI Projekts abzuschließen.

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Verwaltung zu beauftragen, die Mittel aus der Inklusionspauschale, die die Stadt Aachen als Schulträgerin erhält, wie in der Vorlage beschrieben zu verwenden und für das Schuljahr 2026/2027 einen Weiterleitungsvertrag mit der StädteRegion Aachen in Höhe des in der Vorlage benannten Anteils zur Finanzierung des KOBSI Projekts abzuschließen.

Der Rat der Stadt Aachen beauftragt die Verwaltung, die Mittel aus der Inklusionspauschale, die die Stadt Aachen als Schulträgerin erhält, wie in der Vorlage beschrieben zu verwenden und für das Schuljahr 2026/2027 einen Weiterleitungsvertrag mit der StädteRegion Aachen in Höhe des in der Vorlage benannten Anteils zur Finanzierung des KOBSI Projekts abzuschließen.

Erläuterungen

  1. Ausgangslage

Über die Inklusionspauschale gem. § 2 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur Förderung kommunaler Aufwendungen für schulische Inklusion (Inklusionsfördergesetz) erhalten sowohl die Stadt Aachen als Schulträgerin als auch die StädteRegion Aachen seit dem Schuljahr 2014/2015 einen Betrag anhand des dort aufgeführten Verteilungsschlüssels für den Bereich der schulischen Inklusion.

Die Pauschale wird hierbei je zur Hälfte auf die Kreise und kreisfreien Städte (als ehemalige Träger der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII) und auf die Kommunen mit eigenem Jugendamt aufgeteilt.

Die Städteregion erhält ihren Teil als Kreis im Sinne der Regelung, die Stadt Aachen als kreisangehörige Kommune mit eigenem Jugendamt.

Beide erhalten die Mittel auf Grundlage von Zuwendungsbescheiden des Ministeriums für Schule und Bildung NRW.

Die Mittel sind zweckgebunden zur Finanzierung von nichtlehrendem Personal zur Unterstützung der schulischen Inklusion an Schulen des Gemeinsamen Lernens (GL-Schulen) einzusetzen.

Für das Schuljahr 2025/2026 beträgt die Zuwendung für die Stadt Aachen ca. 400.000 €.

Die Zuwendung für die StädteRegion für das Schuljahr 2025/2026 beträgt insgesamt 1.123.965,21 €.

Seit 2015 hat das Schulamt für die Städteregion Aachen im Rahmen der Arbeit der KOBSI (Koordinierungs- und Beratungsstelle für systemische Inklusionsassistenz an Schulen) mit den Zuwendungen aus der Inklusionspauschale des Landes das Modell der systemischen Schul- und Klassenassistenz als Alternative zur individuellen Schulbegleitung umgesetzt und ausgebaut.

Ein Anteil i.H.v. 400.000 € der Inklusionspauschale, welche die Städteregion erhält, fließt in die Finanzierung des Modellprojekts an sieben Schulen (5 Grundschulen und 2 weiterführende Schulen) im Stadtgebiet Aachen. Finanziell erfolgt die Abwicklung über die differenzierte Regionsumlage.

Die Stadt Aachen verwendet die Mittel der Inklusionspauschale im gleichen Zeitraum vollständig zum kontinuierlichen Ausbau der Schulsozialarbeit an GL-Schulen, da die hierfür über die Förderrichtlinie Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellten Mittel alleine nicht annähernd den aus fachlicher Sicht erforderlichen Personalbedarf decken.

  1. Aktuelle Situation / Änderungen zum Schuljahr 2026/2027

Mit der am 17.12.2025 im Landtag beschlossenen Neuausrichtung der Inklusionspauschale nach § 2 Inklusionsfördergesetzt wurde die Finanzierungsstruktur verändert:

  1. Zum einen wird die Landespauschale auf landesweit 67 Mio. € gedeckelt.
  1. Der Verteilschlüssel wurde verändert. Bis einschließlich zum Schuljahr 2025/2026 richtete sich der Anteil nach der Wohnbevölkerung im Alter von 6 bis 18 Jahren in der Gebietskörperschaft. Ab dem Schuljahr 2026/2027 bemisst sich der Anteil des einzelnen Schulträgers nach der Zahl der Schüler*innen, die nach der amtlichen Schulstatistik zum Stichtag des 15.10. des jeweils vorletzten Jahres die Primarstufe oder die Sekundarstufe I eine Schule des Gemeinsamen Lernens des Schulträgers besucht haben (im Verhältnis zur Gesamtzahl aller Schüler*innen im Gemeinsamen Lernen in NRW)
  1. Eine weitere Änderung besteht darin, dass die Landespauschale zum Schuljahr 2026/2027 ausschließlich an die Träger von Schulen des gemeinsamen Lernens verteilt wird.

Damit wird der gesamte Betrag der Landespauschale für die Schulen im GL in der Stadt Aachen an die Stadt Aachen als Schulträgerin ausgezahlt.

Die StädteRegion erhält in der Folge für die Schulen im Stadtgebiet Aachen keine eigene Zuweisung seitens des Landes mehr.

Das Ministerium hat eine Vergleichsrechnung mit dem neuen Verteilungsschlüssel auf Basis der aktuell vorliegenden Daten für das Schuljahr 2025/2026 erstellt, aus dem die ungefähre Höhe der Inklusionspauschale für das Schuljahr 2026/2027 abgeleitet werden kann.

Auf Grundlage der übermittelten Daten ist davon auszugehen, dass die Stadt Aachen für das Schuljahr 2026/2027 mit einer Gesamtsumme von ca. 580.000 € aus der Inklusionspauschale (statt bisher 400.000 €) rechnen kann.

Auf Basis des Beschlusses aus der Bürgermeisterkonferenz vom 25.02.26, dass die städteregionalen Schulträger-Kommunen den Anteil der Inklusionspauschale der StädteRegion bereit stellen, den die Kommunen aufgrund der neuen Berechnungsmethode und dem neuen Zuweisungsmodus nun vom Land unmittelbar und zusätzlich erhalten, stünde somit in der Stadt Aachen ein Betrag in Höhe von ca. 180.000 € zur Weiterleitung an die StädteRegion Aachen und damit zur anteiligen Weiterfinanzierung des Modellprojekts KOBSI zur Verfügung.

Damit stehen der StädteRegion ca. 220.000 € weniger zur Verfügung als bisher.

Der dort entstehende Fehlbedarf kann nicht durch eine entsprechende Erhöhung der Weiterleitung aus städtischen Mitteln gedeckt werden, um KOBSI im bisherigen Umfang weiterführen zu können.

Hierfür müssten 220.000 € zusätzlich über kommunale Mittel bereitgestellt werden, die den Haushalt belasten würden, was unter den aktuellen Rahmenbedingungen mit Blick auf die angespannte Haushaltslage in Verbindung mit der angeordneten Haushaltssperre nicht möglich erscheint.

Unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Personalkosten sowie der tatsächlichen Kosten von KOBSI an Aachener Schulen, die über eine Modellberechnung seitens der StädteRegion zur Verfügung gestellt wurden, ist davon auszugehen, dass das Modellprojekt mit der Summe von 180.000 € an drei der aktuell sieben Schulen fortgeführt werden kann.

Die Entscheidung, an welchen Schulen weiterhin KOBSI Kräfte eingesetzt werden, ist im weiteren Verlauf zwischen dem Schulträger Stadt Aachen und der StädteRegion abzustimmen.

Der Anteil für die Stadt Aachen bleibt in diesem Fall unverändert bei ca. 400.000 € und würde weiterhin zur Deckung der Kosten im Bereich Schulsozialarbeit an Schulen mit GL eingesetzt.

Dies entspricht dem aktuellen Haushaltsansatz und führt demnach weder zu einer Mehrbelastung noch zu einer Entlastung des Haushalts. Dies gilt auch für die differenzierte Regionsumlage, da dort Ertrag und Aufwand (bis dato jeweils rd. 400.000 €) auf 180.000 € anzupassen wären.

  1. Weiteres Vorgehen

Sofern der Rat der Stadt Aachen den Ausführungen und dem vorgeschlagenen Vorgehen der Verwaltung folgt, werden – nach entsprechender politischer Beschlussfassungen – folgende Schritte eingeleitet:

  1. Abschluss einer Weiterleitungsvereinbarung mit der StädteRegion befristet für das Schuljahr 2026/2027 in Höhe des Anteils der Inklusionspauschale (voraussichtlich ca. 180.000 €), der den bisherigen Anteil der Stadt Aachen (ca. 400.000 €) übersteigt. Die Mittel werden zur Finanzierung des Modellprojekts KOBSI an Schulen im Stadtgebiet Aachen eingesetzt.
  1. Abstimmung mit der StädteRegion Aachen, welche Schulen im Modellprojekt verbleiben können.
  1. Im Schuljahr 2026/2027 werden weiterhin 400.000 € der Inklusionspauschale zur Deckung der Kosten im Bereich Schulsozialarbeit an Schulen im GL eingesetzt.
  1. Die Inklusionspauschale wird in die Konsolidierungsliste aufgenommen zur Prüfung, wie die Mittel ab dem Schuljahr 2027/2028 berücksichtigt werden. Schulische Inklusion ist keine übertragene Aufgabe im Sinne des „Aachen-Gesetzes“. Anstelle einer Weiterleitung des übersteigenden Anteils an die Städteregion und somit die anteilige Weiterfinanzierung des KOBSI-Projekts wäre es auch möglich, die höhere Inklusionspauschale der Stadt Aachen anderweitig, aber weiterhin zweckentsprechend im Sinne des Gesetzes, zu verwenden. Es handelt sich somit um eine steuerbare Leistung, deren konkrete Ausgestaltung über die Konsolidierungsliste zum Haushalt 2027 ff. vom Rat der Stadt Aachen zu entscheiden ist.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

4-030302-916-3 „Inklusionsmaßnahmen“; 41410000

4-030302-916-3 „Inklusionsmaßnahmen“; 52320000

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2026

Fortgeschriebener Ansatz 2026

Ansatz 2027 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2027 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

500.000

500.000

1.500.000

2.040.000

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

540.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

500.000

500.000

1.500.000

1.500.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Der Ansatz von 500.000 € beinhaltet neben dem Anteil für die Inklusionspauschale (ca. 400.000 €) auch die Zuwendung im Rahmen des Belastungsausgleichs (§ 1 des Gesetzes zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion) iHv ca. 100.000 €.

Die Auszahlung der Mittel für das Schuljahr 2026/2027 erfolgt erst im nächsten Jahr (voraussichtl. Feb/März 2027), so dass die Ansätze in 2026 nicht anzupassen sind.

Ab 2027 ist der höhere Anteil, den die Stadt Aachen erhält (voraussichtl. ca. 180.000 €/Schuljahr) sowohl im Ertrag als auch im Aufwand zu berücksichtigen.

Im Schuljahr 2026/2027 ist vorgesehen, den entsprechenden Anteil an die StädteRegion zur Finanzierung von nichtlehrendem Personal zur Unterstützung der schulischen Inklusion (über das Modellprojekt KOBSI) weiterzuleiten.

Über die Verwendung des höheren Anteils ab dem Schuljahr 2027/2028 ff ist im Rahmen der Haushaltskonsolidierung zu entscheiden.
Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig, 1 Enthaltung

Weitere Dokumente (1)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-05-20 FB 45_0029_WP19 Inklusionspauschale SAO.pdf

22.5.2026

177.1 KB

Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 09.06.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Jugend und Schule
Zusätze
Die Unterlagen wurden nachgereicht.
Geändert
10.6.2026
Inhalt abgerufen
3. September 2026 um 01:27