11. Juni 2026 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
TOP 8Öffentlich

Inklusionspauschale – Verwendung der Mittel für das Schuljahr 2026/2027

FB 45/0029/WP19 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Becker richtet seinen Dank an die Inklusionsassistent*innen, welche mit viel Engagement und Leidenschaft an den Schulen tätig seien. Diese Personen hätten in erster Linie auch eine präventive Aufgabe, um Probleme der Kinder rechtzeitig erkennen und handeln zu können. Die Vorlage habe ihn daher sehr betrübt, denn für einige Personen bedeute die Reduzierung der Landesmittel das Ender ihrer Anstellung an der Schule. Die Bedarfe der Kinder würden jedoch weiterhin bestehen bleiben. Es sei sehr bedauerlich, dass es keine Handlungsoptionen für die Stadt Aachen gebe und dass bestehende Systeme und aufgebautes Vertrauen in die Personen damit verloren gehen würden.

Frau Heider betont, dass sich nicht nur eine reine Kürzung der Landesmittel, sondern auch eine Umverteilung ergeben habe und somit manche Schulen stärker von der Kürzung betroffen seien als andere. Das Ergebnis für die Aachener Schulen sei sehr bitter. Die systemische Schulbegleitung sei aus ihrer Sicht eine sehr sinnvolle und zielführende Methode für die betroffenen Kinder im Gegensatz zur individuellen Schulbegleitung. Es sei sehr bedauerlich, dass dieses kommunale Vorzeigeprojekt nun dermaßen eingeschränkt werde. Zumal es dadurch voraussichtlich auch wieder mehr Anträge auf Einzelbegleitung geben werde und da dies eine verpflichtende Aufgabe sei, müsse die Stadt Aachen diese Kosten dann in jedem Fall übernehmen. Der von der Verwaltung vorgeschlagene Beschlussvorschlag sei ihrer Meinung nach nicht weitreichend genug. Vielmehr solle sich der Ausschuss für die Fortführung der bisherigen Strukturen aussprechen.

Frau Rohs bestätigt, dass die systemische Begleitung auch aus Sicht der betroffenen Familien ein Erfolgsmodell sei. Eltern würden teilweise die Schule für ihr Kind sogar explizit danach aussuchen. Die zu erwartenden Mehrkosten im Bereich der Eingliederungshilfe sehe sie ebenfalls. Sie appelliert daher dringend an die Verwaltung eine Lösung zu finden.

Herr Auler stimmt zu, dass die große Bedeutung der KOBSI-Kräfte unumstritten sei. Ob die vorgenommene Umverteilung der Landesregierung anhand der Kinder im Gemeinsamen lernen (GL) der richtige Weg sei, könne zwar kritisiert, müsse jedoch auch angenommen werden. Für diese Schulen werde jedoch zunächst eine Planungssicherheit geschaffen und dies sei positiv. Eine mögliche Lösung könnte sein, dass noch mehr Aachener Schulen das Kriterium einer GL-Schule bei der Schulaufsicht beantragen könnten. Die Aufrechnung der freiwilligen Leistung mit den möglicherweise zu erwartenden Mehrkosten im Bereich der Eingliederungshilfe könne im Rahmen der Haushaltsplanung nicht durchgeführt werden. Trotzdem werde das Thema sicherlich bei der weiteren Debatte berücksichtigt.

Frau Griepentrog bekräftigt ebenfalls, dass auch die Schulen viele Vorteile in der systemischen Schulbegleitung sehen, daher sollte die Politik ihre inhaltlichen Beschlüsse auch ernsthaft verfolgen. Bei der Thematik der Sprachförderung in der OGS sei argumentiert worden, dass durch die Beendigung der Maßnahme gewachsene Strukturen und die vertrauensvolle Zusammenarbeit verloren gehen würden, dies wäre bei den KOBSI-Kräften genauso der Fall. Um einen Beschluss fassen zu können, müssten aus ihrer Sicht noch weitere grundlegende Fragestellungen zur möglichen Mehrbelastung geklärt werden.

Herr Brötz könne die Bedenken der Politik nachvollziehen. Auch er empfinde den Ansatz der systemischen Schulbegleitung als große Bereicherung für die Kinder und die Schulen. Jedoch sei das KOBSI-Projekt bei der StädteRegion angesiedelt und dort seien die Schulen anhand eines Kriterienkataloges ausgewählt worden. Die Verwaltung habe bereits einen Termin mit den Schulleitungen und der StädteRegion vereinbart. Jedoch gebe es keine einfache Rechenmethode um festzustellen, wie viele Einzelbegleitungen durch eine KOBSI-Kraft aufgewogen werden können. Er berichtet, dass inzwischen mehrere Großstadtjugendämter und der Städtetag fordern würden, dass die systemische Schulbegleitung Vorrang vor dem Individualanspruch haben solle. Hier bedürfe es jedoch einer Gesetzesänderung auf Bundes- und Landesebene. Für die StädteRegion sei es sehr positiv, dass sich alle städteregionsangehörigen Kommunen darauf verständigt hätten, die Gelder weiterhin an die StädteRegion weiterzuleiten, um das Projekt fortführen zu können. Die fehlenden 220.000 Euro stünden derzeit im Haushalt nicht zur Verfügung und könnten vom FB 45 auch nicht an anderer Stelle erwirtschaften werden.

Herr Wiedau schließt sich der Meinung an, dass die Fortführung der KOBSI-Maßnahmen wahrscheinlich kostengünstiger seien als die zu erwartenden Mehrbedarfe im Bereich der Einzelbegleitung. Der Rat sollte daher die fehlenden Mittel zur Verfügung stellen.

Herr Grundmann betont erneut, dass es nicht möglich sei, rechnerisch zu ermitteln, welche Mehrbedarfe die Kürzungen bei den KOBSI-Maßnahmen auslösen könnten. So gebe es auch viele Kinder, die derzeit indirekt von den Schulbegleitungen profitieren, ohne einen eigenen Anspruch zu haben. Die möglicherweise entstehenden Auswirkungen könnten durch die Verwaltung nicht dargestellt werden. Auch stehe das Geld nicht an anderer Stelle zur Verfügung, denn beispielsweise sei der Bereich der Hilfen zur Erziehung sehr stark angewachsen, was den Druck auf die Verwaltung im Bereich der Jugendhilfe weiter erhöhe.

Herr Funk als für die Grundschulen zuständiger Schulaufsichtsbeamter schließt sich allen Aussagen zur Fortführung des KOBSI-Projektes an und er spreche sich ebenfalls für alle Ideen aus, welche eine Kürzung verhindern könnten.

Herr Auler erklärt, dass der Haushalt beschlossen sei und die Verwaltung aufgrund der Haushaltssperre in der Bewirtschaftung beschränkt sei. Zudem sehe der heute vorgelegte Beschluss lediglich die Weiterleitung der durch Landeszuweisung erhaltenden Mittel an die StädteRegion vor. Wie diese Mittel dann auf die einzelnen Schulen verteilt würden, sei Entscheidung der StädteRegion und hierauf habe der Ausschuss keinen Einfluss. Er hoffe daher zeitnah auf eine Gesetzesänderung auf Landesebene, welche die systemische Schulbegleitung vor der Einzelbegleitung priorisiere.

Herr Becker könne verstehen, dass die Handlungsoptionen im städtische Haushalt derzeit stark eingeschränkt seien. Dennoch wolle er das Projekt in seinem bisherigen Umfang gerne erhalten. Dies sei jedoch erst möglich, wenn die StädteRegion die Verteilung der Mittel vorgenommen habe. Eine Diskussion zum jetzigen Zeitpunkt über mögliche Kürzungen an Aachener Schulen halte er für nicht zielführend.

Frau Heider und Herr Wiedau bitten um eine erneute Entscheidung bezüglich der fehlenden Mittel, sobald mehr Klarheit im Haushaltsprozess bestehe.

Herr Brötz erklärt, dass bisher das Geld vom Land direkt an die StädteRegion ausgezahlt worden sei, mit Änderung der Berechnungsgrundlage sei das Geld nun an die Schulträger direkt ausgezahlt worden und es müsse nun die Weiterleitung an die StädteRegion beschlossen werden. Der Zuweisungsbetrag sei in diesem Jahr um 220.000 Euro geringer als in den Vorjahren, dadurch werde es zwar Kürzungen geben, aber das Projekt könne trotzdem weiterlaufen. Der Beschluss könne dahingehend erweitert werden, dass die Verwaltung den Ausschuss über die Verhandlungen mit der StädteRegion informieren werde.

Herr Auler beantragt, über den vorgelegten Beschlussvorschlag abzustimmen.

Herr Becker würde die von Herrn Brötz vorgeschlagene Ergänzung gerne in den Beschluss aufnehmen.

Frau Heintz beantragt die Ergänzung des Beschlussvorschlages um einen Passus, dass die Verwaltung die StädteRegion dabei beratend unterstützten werde, wie eine vollständige Finanzierung des Projektes auch zukünftig gelingen könnte.

Es wird daher über einen geänderten Beschluss abgestimmt. Dabei wird über jeden Absatz des Beschlusses separat abgestimmt.

Beschluss

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Verwaltung zu beauftragen, die Mittel aus der Inklusionspauschale, die die Stadt Aachen als Schulträgerin erhält, wie in der Vorlage beschrieben zu verwenden und für das Schuljahr 2026/2027 einen Weiterleitungsvertrag mit der StädteRegion Aachen in Höhe des in der Vorlage benannten Anteils zur Finanzierung des KOBSI Projekts abzuschließen. Er bittet die Verwaltung um eine Berichterstattung aus den Verhandlungen mit der StädteRegion. Er beauftragt die Verwaltung im Sinne einer positiven Fortführung des Projekts mit der StädteRegion in Beratung und Verhandlung zu treten, wie eine weitere Finanzierung für die Schulen gewährleistet werden kann.

Beschlussvorschlag

Der Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Verwaltung zu beauftragen, die Mittel aus der Inklusionspauschale, die die Stadt Aachen als Schulträgerin erhält, wie in der Vorlage beschrieben zu verwenden und für das Schuljahr 2026/2027 einen Weiterleitungsvertrag mit der StädteRegion Aachen in Höhe des in der Vorlage benannten Anteils zur Finanzierung des KOBSI Projekts abzuschließen.

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Verwaltung zu beauftragen, die Mittel aus der Inklusionspauschale, die die Stadt Aachen als Schulträgerin erhält, wie in der Vorlage beschrieben zu verwenden und für das Schuljahr 2026/2027 einen Weiterleitungsvertrag mit der StädteRegion Aachen in Höhe des in der Vorlage benannten Anteils zur Finanzierung des KOBSI Projekts abzuschließen.

Der Rat der Stadt Aachen beauftragt die Verwaltung, die Mittel aus der Inklusionspauschale, die die Stadt Aachen als Schulträgerin erhält, wie in der Vorlage beschrieben zu verwenden und für das Schuljahr 2026/2027 einen Weiterleitungsvertrag mit der StädteRegion Aachen in Höhe des in der Vorlage benannten Anteils zur Finanzierung des KOBSI Projekts abzuschließen.

Erläuterungen

  1. Ausgangslage

Über die Inklusionspauschale gem. § 2 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur Förderung kommunaler Aufwendungen für schulische Inklusion (Inklusionsfördergesetz) erhalten sowohl die Stadt Aachen als Schulträgerin als auch die StädteRegion Aachen seit dem Schuljahr 2014/2015 einen Betrag anhand des dort aufgeführten Verteilungsschlüssels für den Bereich der schulischen Inklusion.

Die Pauschale wird hierbei je zur Hälfte auf die Kreise und kreisfreien Städte (als ehemalige Träger der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII) und auf die Kommunen mit eigenem Jugendamt aufgeteilt.

Die Städteregion erhält ihren Teil als Kreis im Sinne der Regelung, die Stadt Aachen als kreisangehörige Kommune mit eigenem Jugendamt.

Beide erhalten die Mittel auf Grundlage von Zuwendungsbescheiden des Ministeriums für Schule und Bildung NRW.

Die Mittel sind zweckgebunden zur Finanzierung von nichtlehrendem Personal zur Unterstützung der schulischen Inklusion an Schulen des Gemeinsamen Lernens (GL-Schulen) einzusetzen.

Für das Schuljahr 2025/2026 beträgt die Zuwendung für die Stadt Aachen ca. 400.000 €.

Die Zuwendung für die StädteRegion für das Schuljahr 2025/2026 beträgt insgesamt 1.123.965,21 €.

Seit 2015 hat das Schulamt für die Städteregion Aachen im Rahmen der Arbeit der KOBSI (Koordinierungs- und Beratungsstelle für systemische Inklusionsassistenz an Schulen) mit den Zuwendungen aus der Inklusionspauschale des Landes das Modell der systemischen Schul- und Klassenassistenz als Alternative zur individuellen Schulbegleitung umgesetzt und ausgebaut.

Ein Anteil i.H.v. 400.000 € der Inklusionspauschale, welche die Städteregion erhält, fließt in die Finanzierung des Modellprojekts an sieben Schulen (5 Grundschulen und 2 weiterführende Schulen) im Stadtgebiet Aachen. Finanziell erfolgt die Abwicklung über die differenzierte Regionsumlage.

Die Stadt Aachen verwendet die Mittel der Inklusionspauschale im gleichen Zeitraum vollständig zum kontinuierlichen Ausbau der Schulsozialarbeit an GL-Schulen, da die hierfür über die Förderrichtlinie Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellten Mittel alleine nicht annähernd den aus fachlicher Sicht erforderlichen Personalbedarf decken.

  1. Aktuelle Situation / Änderungen zum Schuljahr 2026/2027

Mit der am 17.12.2025 im Landtag beschlossenen Neuausrichtung der Inklusionspauschale nach § 2 Inklusionsfördergesetzt wurde die Finanzierungsstruktur verändert:

  1. Zum einen wird die Landespauschale auf landesweit 67 Mio. € gedeckelt.
  1. Der Verteilschlüssel wurde verändert. Bis einschließlich zum Schuljahr 2025/2026 richtete sich der Anteil nach der Wohnbevölkerung im Alter von 6 bis 18 Jahren in der Gebietskörperschaft. Ab dem Schuljahr 2026/2027 bemisst sich der Anteil des einzelnen Schulträgers nach der Zahl der Schüler*innen, die nach der amtlichen Schulstatistik zum Stichtag des 15.10. des jeweils vorletzten Jahres die Primarstufe oder die Sekundarstufe I eine Schule des Gemeinsamen Lernens des Schulträgers besucht haben (im Verhältnis zur Gesamtzahl aller Schüler*innen im Gemeinsamen Lernen in NRW)
  1. Eine weitere Änderung besteht darin, dass die Landespauschale zum Schuljahr 2026/2027 ausschließlich an die Träger von Schulen des gemeinsamen Lernens verteilt wird.

Damit wird der gesamte Betrag der Landespauschale für die Schulen im GL in der Stadt Aachen an die Stadt Aachen als Schulträgerin ausgezahlt.

Die StädteRegion erhält in der Folge für die Schulen im Stadtgebiet Aachen keine eigene Zuweisung seitens des Landes mehr.

Das Ministerium hat eine Vergleichsrechnung mit dem neuen Verteilungsschlüssel auf Basis der aktuell vorliegenden Daten für das Schuljahr 2025/2026 erstellt, aus dem die ungefähre Höhe der Inklusionspauschale für das Schuljahr 2026/2027 abgeleitet werden kann.

Auf Grundlage der übermittelten Daten ist davon auszugehen, dass die Stadt Aachen für das Schuljahr 2026/2027 mit einer Gesamtsumme von ca. 580.000 € aus der Inklusionspauschale (statt bisher 400.000 €) rechnen kann.

Auf Basis des Beschlusses aus der Bürgermeisterkonferenz vom 25.02.26, dass die städteregionalen Schulträger-Kommunen den Anteil der Inklusionspauschale der StädteRegion bereit stellen, den die Kommunen aufgrund der neuen Berechnungsmethode und dem neuen Zuweisungsmodus nun vom Land unmittelbar und zusätzlich erhalten, stünde somit in der Stadt Aachen ein Betrag in Höhe von ca. 180.000 € zur Weiterleitung an die StädteRegion Aachen und damit zur anteiligen Weiterfinanzierung des Modellprojekts KOBSI zur Verfügung.

Damit stehen der StädteRegion ca. 220.000 € weniger zur Verfügung als bisher.

Der dort entstehende Fehlbedarf kann nicht durch eine entsprechende Erhöhung der Weiterleitung aus städtischen Mitteln gedeckt werden, um KOBSI im bisherigen Umfang weiterführen zu können.

Hierfür müssten 220.000 € zusätzlich über kommunale Mittel bereitgestellt werden, die den Haushalt belasten würden, was unter den aktuellen Rahmenbedingungen mit Blick auf die angespannte Haushaltslage in Verbindung mit der angeordneten Haushaltssperre nicht möglich erscheint.

Unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Personalkosten sowie der tatsächlichen Kosten von KOBSI an Aachener Schulen, die über eine Modellberechnung seitens der StädteRegion zur Verfügung gestellt wurden, ist davon auszugehen, dass das Modellprojekt mit der Summe von 180.000 € an drei der aktuell sieben Schulen fortgeführt werden kann.

Die Entscheidung, an welchen Schulen weiterhin KOBSI Kräfte eingesetzt werden, ist im weiteren Verlauf zwischen dem Schulträger Stadt Aachen und der StädteRegion abzustimmen.

Der Anteil für die Stadt Aachen bleibt in diesem Fall unverändert bei ca. 400.000 € und würde weiterhin zur Deckung der Kosten im Bereich Schulsozialarbeit an Schulen mit GL eingesetzt.

Dies entspricht dem aktuellen Haushaltsansatz und führt demnach weder zu einer Mehrbelastung noch zu einer Entlastung des Haushalts. Dies gilt auch für die differenzierte Regionsumlage, da dort Ertrag und Aufwand (bis dato jeweils rd. 400.000 €) auf 180.000 € anzupassen wären.

  1. Weiteres Vorgehen

Sofern der Rat der Stadt Aachen den Ausführungen und dem vorgeschlagenen Vorgehen der Verwaltung folgt, werden – nach entsprechender politischer Beschlussfassungen – folgende Schritte eingeleitet:

  1. Abschluss einer Weiterleitungsvereinbarung mit der StädteRegion befristet für das Schuljahr 2026/2027 in Höhe des Anteils der Inklusionspauschale (voraussichtlich ca. 180.000 €), der den bisherigen Anteil der Stadt Aachen (ca. 400.000 €) übersteigt. Die Mittel werden zur Finanzierung des Modellprojekts KOBSI an Schulen im Stadtgebiet Aachen eingesetzt.
  1. Abstimmung mit der StädteRegion Aachen, welche Schulen im Modellprojekt verbleiben können.
  1. Im Schuljahr 2026/2027 werden weiterhin 400.000 € der Inklusionspauschale zur Deckung der Kosten im Bereich Schulsozialarbeit an Schulen im GL eingesetzt.
  1. Die Inklusionspauschale wird in die Konsolidierungsliste aufgenommen zur Prüfung, wie die Mittel ab dem Schuljahr 2027/2028 berücksichtigt werden. Schulische Inklusion ist keine übertragene Aufgabe im Sinne des „Aachen-Gesetzes“. Anstelle einer Weiterleitung des übersteigenden Anteils an die Städteregion und somit die anteilige Weiterfinanzierung des KOBSI-Projekts wäre es auch möglich, die höhere Inklusionspauschale der Stadt Aachen anderweitig, aber weiterhin zweckentsprechend im Sinne des Gesetzes, zu verwenden. Es handelt sich somit um eine steuerbare Leistung, deren konkrete Ausgestaltung über die Konsolidierungsliste zum Haushalt 2027 ff. vom Rat der Stadt Aachen zu entscheiden ist.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

4-030302-916-3 „Inklusionsmaßnahmen“; 41410000

4-030302-916-3 „Inklusionsmaßnahmen“; 52320000

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2026

Fortgeschriebener Ansatz 2026

Ansatz 2027 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2027 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

500.000

500.000

1.500.000

2.040.000

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

540.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

500.000

500.000

1.500.000

1.500.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Der Ansatz von 500.000 € beinhaltet neben dem Anteil für die Inklusionspauschale (ca. 400.000 €) auch die Zuwendung im Rahmen des Belastungsausgleichs (§ 1 des Gesetzes zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion) iHv ca. 100.000 €.

Die Auszahlung der Mittel für das Schuljahr 2026/2027 erfolgt erst im nächsten Jahr (voraussichtl. Feb/März 2027), so dass die Ansätze in 2026 nicht anzupassen sind.

Ab 2027 ist der höhere Anteil, den die Stadt Aachen erhält (voraussichtl. ca. 180.000 €/Schuljahr) sowohl im Ertrag als auch im Aufwand zu berücksichtigen.

Im Schuljahr 2026/2027 ist vorgesehen, den entsprechenden Anteil an die StädteRegion zur Finanzierung von nichtlehrendem Personal zur Unterstützung der schulischen Inklusion (über das Modellprojekt KOBSI) weiterzuleiten.

Über die Verwendung des höheren Anteils ab dem Schuljahr 2027/2028 ff ist im Rahmen der Haushaltskonsolidierung zu entscheiden.
Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig Einstimmig, 5 Enthaltungen

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-05-20 FB 45_0029_WP19 Inklusionspauschale SAO.pdf

22.5.2026

177.1 KB

Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung
Gremium
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
Datum
Do., 11.06.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Jugend und Schule
Zusätze
Die Unterlagen wurden nachgereicht
Geändert
12.6.2026
Inhalt abgerufen
28. Juli 2026 um 01:19