10. Juni 2026 um 17:00, Bezirksamt Kornelimünster-Walheim
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Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 57 - Lichtenbusch - im Bereich zwischen Autobahn, Monschauer Straße und Freyenter Wald; hier: Aufhebungsbeschluss

FB 61/0056/WP19 · Entscheidungsvorlage

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 57 - Lichtenbusch - im Bereich zwischen Autobahn, Monschauer Straße und Freyenter Wald; hier: Aufhebungsbeschluss

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim empfiehlt dem Planungsausschuss, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 57 - Lichtenbusch - im Bereich zwischen Autobahn, Monschauer Straße und Freyenter Wald im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim empfiehlt dem Planungsausschuss, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 57 - Lichtenbusch - im Bereich zwischen Autobahn, Monschauer Straße und Freyenter Wald im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster / Walheim zu beschließen.

Der Planungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A57-Lichtenbusch-im Bereich zwischen Autobahn, Monschauer Straße und Freyenter Wald im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster / Walheim.

Erläuterungen

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 57 - Lichtenbusch - im Bereich zwischen Autobahn, Monschauer Straße und Freyenter Wald im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster / Walheim

  1. Einleitung

Am 26.08.2021 beauftragte der Planungsausschuss die Verwaltung, die Aufhebung der nicht mehr für die Steuerung der städtebaulichen Entwicklung erforderlichen Aufstellungsbeschlüsse vorzubereiten (siehe Vorlage FB 61/0147/WP18). Anlass war, dass in den letzten Jahrzehnten zahlreiche Aufstellungsbeschlüsse gefasst wurden, die inzwischen nicht mehr aktuell oder obsolet sind. Diese sollen nun aufgehoben werden.

  1. Ziel und Zweck (Aufhebungsanlass)

Aufgrund des Siedlungsdruckes auf den Ortsteil Lichtenbusch sah sich der Rat der Stadt Aachen am 04.02.1981 veranlasst, den Aufstellungsbeschluss A 57 zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung des Bereiches zwischen Autobahn (A 44) und Freyenter Wald zu fassen. Im Geltungsbereich des A 57 existiert bereits im Bereich der Raafstraße ein seit dem 29.04.1978 rechtskräftiger Bebauungsplan Nr. 674, der eine Verkehrsfläche festsetzt.

Zudem wird ein Teil des Geltungsbereichs des Aufstellungsbeschlusses A 57 von dem seit dem 16.04.1999 rechtskräftigen Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 18, dem seit dem 03.06.2015 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 855 I und dem seit dem 24.10.2025 rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 994 - Raafstraße / Sanddornweg - überlagert. In den Bebauungsplänen werden Allgemeine Wohngebiete festgesetzt und städtebauliche Ziele entsprechend gesichert.

Für die übrigen Bereiche kann ein 48 Jahre alter Aufstellungsbeschluss nicht mehr als Steuerungsgrundlage herangezogen werden. Insofern wird empfohlen, den Aufstellungsbeschluss aufzuheben. Im Falle eines erneuten Steuerungsbedarfs kann ein neuer Aufstellungsbeschluss gefasst werden.

  1. Klimanotstand

Der Schutz der Atmosphäre durch eine drastische Reduktion schädlicher Klimagase sowie die Anpassungsstrategien an die Folgen des stattfindenden Klimawandels sind Herausforderungen, denen sich die Kommunen stellen und bei jedem Vorhaben CO2- Einsparungen wie Anpassungen prüfen und festlegen müssen. Als erstes Hilfsmittel hat der Planungsausschuss die Anwendung der städtischen Klima-Checkliste beschlossen. Die Checkliste findet in diesem Fall keine Anwendung, da es sich lediglich um die Aufhebung eines Aufstellungsbeschlusses handelt. Es sind keine Auswirkungen auf das Klima durch die geplante Aufhebung zu erwarten.

  1. Beschlussempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt, für das Plangebiet im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster / Walheim die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 57 - Lichtenbusch - im Bereich zwischen Autobahn, Monschauer Straße und Freyenter Wald zu beschließen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

X

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (3)

1_Übersichtsplan
1.2 MB · PDF
2_Luftbild
1.9 MB · PDF
3_A-Plan
2.3 MB · PDF

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-05-06 FB 61_0056_WP19 Aufhebung des Aufste SAO.pdf

27.5.2026

5.5 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 14
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Datum
Mi., 10.06.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
7.8.2026
Inhalt abgerufen
3. September 2026 um 01:25