10. Juni 2026 um 17:00, Bezirksamt Kornelimünster-Walheim
TOP 18Öffentlich

Aufhebung der besonderen Vorkaufsrechtssatzung gemäß § 25 BauGB für den Bereich zwischen der Schleidener Straße, Prämienstraße und Auf der Kier; hier: Aufhebungsbeschluss

FB 61/0060/WP19 · Entscheidungsvorlage

Aufhebung der besonderen Vorkaufsrechtssatzung gemäß § 25 BauGB für den Bereich zwischen der Schleidener Straße, Prämienstraße und Auf der Kier; hier: Aufhebungsbeschluss

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr von Thenen ruft den Tagesordnungspunkt auf.

Herr Dunker hat eine Frage betreffend eine Idee von Go Rheinland. Bei einer Reaktivierung der Bahnstrecke und Nutzung der Bahnstrecke durch die Euregiobahn bis nach Walheim und Eupen, solle es einen Bahnanschluss „Eifel-Nord“ geben. Zudem solle es einen Schnellbus von der Eifel nach Walheim geben und dann einen Anschluss an das Schienennetz. Herr Dunker möchte wissen, ob es möglich sei, bei dem alten Bahnhof in Walheim nicht auf das Vorkaufsrecht zu verzichten. Man könne diesen so zukünftig als Anbindungsstelle nutzen.

Herr Hoffner bringt an, dass der Bahnbetreiber derjenige sei, der Anbindungsstellen o.ä. plane. Sollte es demnach zu einer Reaktivierung der Fläche kommen, dann müsse das Gelände so umgebaut werden, dass es wieder genutzt werden könne.

Herr von Thenen geht darauf ein und führt aus, dass die Trasse aktiv sei, jedoch nicht genutzt werde. Eine Reaktivierung sei nicht notwendig.

Herr Dunker präzisiert seine Äußerung. Ihm gehe es darum, dass Vorkaufsrecht für diese Stelle nicht abzutreten, falls dort einmal ein größerer Umstiegspunkt entstehen solle.

Herr Kiemes führt aus, dass es eine Vorkaufsrechtsatzung gebe. Herr Dunkers Vorschlag widerspreche dieser.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim empfiehlt dem Rat, die Aufhebung der Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Bereich zwischen der Schleidener Straße, Prämienstraße und Auf der Kier im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster / Walheim zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim empfiehlt dem Rat, die Aufhebung der Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Bereich zwischen der Schleidener Straße, Prämienstraße und Auf der Kier im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster / Walheim zu beschließen.

Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat, die Aufhebung der Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Bereich zwischen der Schleidener Straße, Prämienstraße und Auf der Kier im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster / Walheim zu beschließen.

Der Rat der Stadt beschließt die Aufhebung der Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts
gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Bereich zwischen der Schleidener Straße, Prämienstraße und Auf der Kier im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster / Walheim.

Erläuterungen

Aufhebung einer Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht
gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB

  1. Ziel und Zweck (Aufhebungsanlass)

Am 23. Juli 1986 folgte der Rat der Stadt Aachen der Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses vom 19. Juni 1986, einen Bebauungsplan - Bahnhof Walheim/Vennbahnstraße - aufzustellen. Das Ziel des Aufstellungsbeschlusses A 79 war es, eine geordnete städtebauliche Entwicklung für das Gelände des ehemaligen Bahnhofs Walheim sicherzustellen und eine unerwünschte Gewerbeansiedlung zu verhindern.

Ergänzend zum Aufstellungsbeschluss wurde am 10.12.1986 vom Rat der Stadt Aachen eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht beschlossen. Durch diese Satzung sollte die Stadt Aachen in die Lage versetzt werden, auf den Flächen, die für eine städtebauliche Neuordnung in Frage kommen, die im Aufstellungsbeschluss formulierten Ziele besser umzusetzen. Der größte Teil des Geltungsbereichs der Vorkaufsrechtssatzung ist bereits durch kleinere Bebauungspläne mit konkreteren Zielsetzungen (VEP Nr. 5, Bebauungsplan Nr. 780 und Bebauungsplan Nr. 835) abgesichert. Auf den verbleibenden Restflächen wurde ein Fuß- und Radweg realisiert. Daher ist die Anwendung der Vorkaufsrechtssatzung oder die Ausübung eines Vorkaufsrechts zur Umsetzung dieser Ziele nicht mehr erforderlich. Die Aufhebung ist durch die Stadt Aachen als Satzung zu beschließen.

  1. Klimanotstand

Der Schutz der Atmosphäre durch eine drastische Reduktion schädlicher Klimagase sowie die Anpassungsstrategien an die Folgen des stattfindenden Klimawandels sind Herausforderungen, denen sich die Kommunen stellen und bei jedem Vorhaben CO2- Einsparungen wie Anpassungen prüfen und festlegen müssen. Als erstes Hilfsmittel hat der Planungsausschuss die Anwendung der städtischen Klima-Checkliste beschlossen. Die Checkliste findet in diesem Fall keine Anwendung, da es hier lediglich um die Aufhebung einer Vorkaufsrechtssatzung geht. Es sind keine Auswirkungen auf das Klima durch die geplante Aufhebung zu erwarten.

  1. Beschlussempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt, für das Plangebiet zwischen der Schleidener Straße, Prämienstraße und Auf der Kier im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster / Walheim die Aufhebung der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht zu beschließen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

X

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (3)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-05-06 FB 61_0060_WP19 Aufhebung der besond SAO.pdf

20.5.2026

4.7 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 18
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Datum
Mi., 10.06.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
14.7.2026
Inhalt abgerufen
3. September 2026 um 01:25