10. Juni 2026 um 17:00, Bezirksamt Kornelimünster-Walheim
TOP 6Öffentlich

Verkehrssituation Sief

FB 68/0090/WP19 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Der Bezirksbürgermeister ruft den Tagesordnungspunkt auf und begrüßt Herrn Köhler von der Städteregion Aachen sowie Herrn Larscheid und Herrn Glasemann vom Fachbereich Mobilität und Verkehr.

Herr Larscheid führt einleitend aus, dass man sich erneut mit der Thematik Sief beschäftigt habe und trägt die Präsentation vor. Hierbei geht er auf die bisherige Historie der bereits erfolgten Maßnahmen in Form von Geschwindigkeitsmessungen und der Anbringung eines Dialogdisplays ein. Weiterhin wird eine teilweise Übersicht der verkehrsrechtlichen Regelungen in Sief präsentiert. Zuletzt habe man die hierzu vor einem Jahr in der Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim vorgetragen.

Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung habe alsdann im vergangenen Jahr weitere Geschwindigkeitsmessungen – auch über einen längeren Zeitraum - vorgenommen.

In den meisten Bereichen von Sief sei Tempo 50 erlaubt. Laut Messergebnissen sei das Bild in eben diesen Bereichen relativ unauffällig, was nicht bedeute, dass es keine Geschwindigkeitsüberschreitungen gebe. Aller-dings bewegten sich die Geschwindigkeitsüberschreitungen in einem zu tolerierenden Bereich.

Es sei zu beachten, dass es sich bei Sief um eine Streusiedlung handle, da im Ortsbereich keine durchgängige Bebauung auf beiden Seiten vorhanden sei.

Anhand der verschiedenen Messungen könne man zudem mitteilen, dass die Geschwindigkeiten zuletzt leicht zurückgegangen seien. Dies gelte allerdings nicht für alle Stellen. Der Bereich des Streckengebots der Tempo 30 Regelung (werktags von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr) im Baumgartsweg sei schwieriger. Auch dort seien über einen längeren Zeitraum Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen worden. In diesem Bereich habe man eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 60 % bei 39 km/h. Dies bedeute, dass mehr als 60 % der Verkehrsteilnehmer an dieser Stelle schneller als 39 km/h fahren. Die Toleranz von 9 km/h sei ein Orientierungswert des FB 68 zur Beurteilung.

Das Streckengebot sei eingerichtet worden, da ein Kindergarten in dem jetzigen Feuerwehrhaus gewesen sei. Als der Kindergarten geschlossen wurde, habe man das Streckengebot nicht zurückgenommen, sondern viel-mehr aufgrund des über diesen Bereich entlanglaufenden Schulweg das Streckengebot weiterhin beibehalten.

Herr Larscheid geht auf weitere Prüfaufträge ein, welcher er seitens der Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim erhalten habe. Hierbei stellt er heraus, dass es sich bei der Raerener Straße sowie bei der Wil-bankstraße um klassifizierte Kreisstraßen handle. Diese lägen in der Baulast der Städteregion, weshalb auch Herr Köhler als Vertreter des Baulastträgers in der heutigen Bezirksvertretungssitzung anwesend sei. In diesen Bereichen sei festgestellt worden, dass die Verkehrsbelastung mit überwiegend sehr deutlich unter 1.000 Fahr-zeugen pro Tag für eine Kreisstraße bereits heute sehr gering sei. Generell seien Kreisstraßen dafür gedacht, Verkehr zwischen verschiedenen Ortschaften aufzunehmen. Die zuständigen Stellen der Städteregion und der Stadt Aachen seien sich einig darüber, dass keine Notwendigkeit weiterer verkehrsrechtlicher Maßnahmen für diesen Bereich bestünde.

Weiterhin führt Herr Larscheid an, dass die Einrichtung einer Tempo 30 Zone auf klassifizierten Straßen schwierig sei. Zudem sei es ohnehin fraglich, ob man die bereits bestehende Tempo 30 Zone laut der aktuellen Vorgaben der StVO überhaupt so beibehalten dürfe. Deswegen würde man von Seiten des FB 68 keine baulichen Maßnahmen oder Maßnahmen zur Reduzierung des Verkehrs empfehlen.

Bei einem gemeinsamen Ortstermin zwischen dem FB 68 und der Städteregion im November 2025 sei die Verkehrsbelastung im morgendlichen Verkehr beobachtet worden. Hierbei habe man eine geringe Verkehrsbelastung mit wenigen Auffälligkeiten festgestellt.

Bezüglich der Errichtung von Gehwegen führt Herr Larscheid aus, dass dies rein technisch möglich sei. Aller-dings stünden die hierfür anfallenden Kosten und ökologischen Gründe nicht im Verhältnis, wenn man die örtlichen Gegebenheiten in Form eines Siedlungscharakters von wenigen Einwohnenden in einem großen Bereich betrachte. Der Bau von Gehwegen sei unter diesen Gesichtspunkten nicht zu rechtfertigen. Zudem verweist Herr Larscheid auf die Richtlinien für die Anlagen von Landstraßen. Die Außerorts-Bereiche sehe er als Referenzrichtlinie. In diesen Bereichen seien Gehwege nicht erforderlich. Dies habe mit der Länge und Verkehrsbelastung zu tun. Der Bau von Gehwegen hätte überdies eine deutliche Veränderung des Straßen-körpers zur Folge, was bedeute, dass man sich mit der Thematik Entwässerung ganz neu beschäftigen müsse. Aktuell liefe die Entwässerung über die Grünbereiche, welche links und rechts neben den Straßen liegen. Dies unterliege alten Vorgaben. Bei Veränderung des Straßenkörpers, durch beispielsweise Verbreiterung der Straße und Bau von Gehwegen, müsse man neue Vorgaben der Entwässerung erfüllen. Hierbei handle es sich um weiträumige Entwässerungssysteme, welche zusätzlich eingerichtet werden müssten, was eine hohe finanzielle Belastung bedeuten würde. Darüber hinaus sei die Stadt Aachen nicht Eigentümerin dieser Straßen. Da der Straßenbaulastträger darüber hinaus keine Notwendigkeit für den Bau von Gehwegen sehe, müsse die Finanzierung für den Ausbau von Gehwegen dem Stand der Technik entsprechend durch die Stadt Aachen erfolgen. Da die Verkehrsanlage nicht im Eigentum der Stadt Aachen liege, müsse die Stadt Aachen für die Finanzierung konsumtive Mittel einsetzen. Dies betrachte man in der derzeitigen Haushaltslage als schwierig.

Trotz dessen habe sich der FB 68 gemäß des Auftrages Gedanken darüber gemacht, was weitere Möglichkeiten für den Bereich seien. Hierbei habe man sich insbesondere auf den Abschnitt der Raerener Straße zwischen der Wilbankstraße und Monschauer Straße konzentriert. Dieser Abschnitt habe zum einen die höchste Verkehrsbelastung und werde des Weiteren von vielen Fußgängern, insbesondere Schülerinnen und Schülern, genutzt, um die Haltestelle Schmithofer Straße zu erreichen.

In dem Bereich gebe es eine Asphaltbreite von etwa 6 Metern. Von diesen 6 Metern könne man nichts abtrennen und Fußgängern zur Verfügung stellen. Ganz streng genommen sei in diesem Bereich sogar das Gegen-teil der Fall. Aufgrund des Begegnungsverkehrs müsse die Fahrbahnbreite in diesem Bereich 50 cm mehr betragen. Hier müsse man demnach in den Seitenraum ausweichen. Auch hier spiele das Thema Entwässerung eine wichtige Rolle. Hier sei es nicht nur die rechtliche Verpflichtung. Im Bestand sei derzeit bereits bekannt, dass es bei Starkregenereignissen zu Wasserabflüssen auf privaten Grundstücken komme. Dies könne bereits jetzt zu Problemen führen. Es handle sich hier um einen sehr aktuellen Sachverhalt, man habe bereits Verbesserungen herbeigeführt. Durch die Veränderung des Straßenkörper müsse man sich demnach um die Abführung des Wassers kümmern, was sehr aufwendig und kostenintensiv sei. Die Anlage des Gehweges koste ca. 160.000 bis 180.000 Euro. Eine Entwässerung sei um ein Vielfaches teurer und aufwändiger. Eine genaue Zahl könne hier heute nicht beziffert werden.

Wenn man alternativ das Bankett asphaltiere und ein sogenanntes mobiles Bord einrichten würde, liege man finanziell bei 130.000 bis 140.000 Euro. Durch das Anlegen einer wassergebundenen Decke im Seitenbereich käme es zu keinen weiteren Kosten für die Entwässerung. Allerdings seien die Unterhaltungskosten bei dieser Variante höher. Auch hier stünden für den FB 68 der Aufwand und der Nutzen nicht in einem gesunden Verhältnis zueinander. Daher werde keine Empfehlung für die Anlage eines solchen Gehweges an der Stelle seitens des FB 68 ausgesprochen.

Auch im Bereich des Baumgartswegs habe man weiterer detaillierte Prüfungen angestrebt, um die Geschwindigkeitsüberschreitungen zu reduzieren. Bei den Überlegungen habe man auf einen überschaubaren Mitt-leinsatz geachtet.

Zunächst geht Herr Larscheid auf einen Versatz ein, welchen man auch aus der Dorffer Straße kenne. Diesen Vorschlag habe man sodann in die Abstimmung gegeben. Sowohl von der Polizei als auch von der Straßenverkehrsbehörde und dem Baulastträger sei der deutliche Hinweis gegeben worden, dass diese Maßnahme nicht umsetzbar sei, da die örtlichen Gegebenheiten in Form einer Streusiedlung sowie die kaum feststellbare Ortsdurchfahrt die derzeit vorhandene Tempo 30 Zone ohnehin nicht mehr rechtfertige. Man begebe sich durch diese Maßnahme in einen sehr rechtunsicheren Zustand und liefe Gefahr, in einem ggf. entstehenden Rechts-streitverfahren zu verlieren. Um die Geschwindigkeitsüberschreitungen in diesem Bereich zu reduzieren, wolle der FB 68 ein Dialogdisplay dauerhaft anbringen. Hierdurch könne man die Dialogdisplays des Bezirks wieder an anderen Stellen zum Einsatz bringen.

Weiterhin führt Herr Larscheid aus, dass auch kleinere Maßnahmen geprüft worden seien. Eine hiervon seien die Geschwindigkeitskontrollen. Diese liefen derzeit und seien auch weiterhin angedacht. Der Zustand von Fahrbahn und Bankett liege ebenfalls im Zuständigkeitsbereich des Straßenbaulastträgers. Hier werde man sich weiterhin dafür einsetzen, dass der Zustand, wie in Teilen bereits angedacht, verbessert werde. Ergänzungen der Tempo 50 Beschilderung durch Piktogramme auf der Fahrbahn seien nicht vorgesehen. Die Tempo 50 Bereiche seien laut FB 68 durch relativ normale und unauffällig Verhältnisse geprägt. Dies sei auch durch die Messergebnisse zu belegen. Zudem sei eine solche Maßnahme laut FB 68 nicht empfehlenswert, da solche Piktogramme sehr Unterhaltungsintensiv seien. Die Einrichtung einer Tempo 30 Zone sei an dieser Stelle auch deutlich zu verneinen. Tempo 30 Zonen seien für dicht besiedelte Wohngebiete vorgesehen, in welchen eine hohe Fußgänger- und Radfahrerdichte herrsche. Der vorgenannte Bereich falle als klassifizierte Straße nicht unter diese Vorgaben. Auch eine Rechts-vor-Links Markierung sei nicht umsetzbar. Zum einen sei eine solche Markierung nicht auf klassifizierten Straßen möglich und zum anderen würde man hierfür eine Tempo 30 Zone benötigen.

Zuletzt geht Herr Larscheid auf den Punkt ein, dass es aus belgischer Richtung über die Wilbankstraße kommend derzeit im Bestand keine Geschwindigkeitsbeschilderung gebe. Hier wolle die Straßenverkehrsbehörde nach vorausgegangener Prüfung eine Tempo 70 Beschilderung in Grenznähe installieren.

Als Fazit führt Herr Larscheid aus, dass keine baulichen Maßnahmen zu empfehlen seien. Man setze sich weiterhin für die Sanierung der Fahrbahn ein und wolle einen dauerhaften Einsatz des Dialogdisplays bei Wunsch ermöglichen. Zudem sei die Errichtung der Tempo 70 Beschilderung geplant.

Herr von Thenen gibt das Wort an Frau Kerkhoff. Im Zuge des Bürgerforums habe sie bereits darauf hingewiesen, dass in anderen Kommunen der Einsatz von Drempeln zur Eindämmung von zu hohen Geschwindigkeiten sehr erfolgreich sei. Diese seien hier nun gar nicht erwähnt worden, obwohl man sich auch damit habe beschäftigen wollen. Der Einsatz eines Dialogdisplays sei nicht ausreichend, da dieses Instrument bei Geschwindigkeitsübertretungen keine Konsequenzen nach sich ziehe.

Herr Köhler gibt an, dass keine Drempel vorgesehen seien. Die gesamte Situation rund um die Tempo 30 Zone sei lediglich geduldet. Man bewege sich bei sämtlichen in diesem Bereich getroffenen Maßnahmen in einem rechtsunsicheren Raum. In der vergangenen Verkehrsbesprechung seien die Drempel angesprochen worden. In dieser sei sogar durch die Polizei der Einsatz von Drempeln in diesem Bereich explizit in Frage gestellt wor-den, da die Verkehrssituation hierdurch uneinsichtiger werde. Durch den Einsatz von Drempeln sei deshalb sogar mit einer erhöhten Gefährdung zu rechnen.

Herr von Thenen geht auf die Tempo 30 Zone ein. Diese sei an dieser Stelle aufgrund der Schulwegsicherung dringend geboten. Dieser Umstand sei von der Politik nicht in Frage gestellt worden. An dieser Stelle sei dem-nach kein Argumentationsspielraum.

Frau Nußbaum sei ebenfalls im Bürgerforum gewesen. Es sei darum gebeten worden, dass Dialogdisplay mit einem Seitenradar zu versehen. Sie erfragt ob dies geschehen sei.

Herr Larscheid führt aus, dass ein Seitenradar eine Messtechnik sei. Auch das Dialogdisplay verfüge über eine Messtechnik, was zum gleichen Ergebnis führe. Was damals angesprochen worden sei, war die Überlegung, ob die punktuellen Dialogdisplays nur für diesen Bereich wirken oder ob eine Wirkung auch im davor und da-hinter liegenden Bereich gegeben sei. Hier habe man die Überlegung angestrengt, dass man dies begleitend mit weiteren Messungen durch ein Seitenradar überprüfe denn dieses sei unauffälliger als ein Dialogdisplay. Er wolle betonen, dass er in seinen 20 Dienstjahren bei der Stadt Aachen noch nie erlebt habe, dass in einem Bereich so viel gemessen worden sei wie in diesem. Man habe sehr viele Ergebnisse, welche das dargestellte Bild zeigten. Weitere Messungen würden zu keinem anderen Ergebnis führen. Man solle sich eher auf den zukünftigen Umgang mit den vorhandenen Messergebnissen konzentrieren.

Frau Nußbaum sei betrübt darüber, dass über einige Anmerkungen aus dem Bürgerforum nun nicht mehr gesprochen werde. Weiterhin sei in dem vorausgegangenen Vortrag nicht auf eine bereits angesprochene bessere Beleuchtung des Schulweges oder ein beleuchtetes Hinweisschild („Achtung Schulweg“) eingegangen worden. Überdies äußert Frau Nußbaum eine konkrete Frage in Richtung von Herrn Köhler. Sie bittet um Auskunft, wie die Finanzierung durch die Städteregion funktioniere. Wolle die Städteregion, dass die Stadt Aachen in Vorleistung trete oder wolle man die Kreditkosten bzw. den Kapitaldienst beispielsweise über die Umlage in Rechnung stellen. Dies mache einen erheblichen Unterschied. Hierbei bezieht sich Frau Nußbaum ebenfalls auf die geplante Sanierung der Kreisstraße.

Die Sanierung werde laut Herrn Köhler durch die Städteregion getragen.

Frau Nußbaum erfragt ergänzend, ob es keine Finanzierung über die Umlage gäbe.

Herr Köhler teilt mit, die Maßnahme als investive Maßnahme angesetzt zu haben, damit sie nicht in die Umlage einfließe.

Weiterhin möchte Frau Nußbaum wissen, wie teuer eine solche Maßnahme sei und ob diese in die Sanierung der Kreisstraße eingebettet werden könne und welcher Kostenansatz sich dann ergebe. Sie erfragt zudem, wann diese Maßnahme geplant sei.

Die Sanierung sei in dem Bereich zwischen Lichtenbusch und Sief und nicht in dem direkt angesprochenen Bereich geplant, so Herr Köhler. Die Sanierung sei Ende nächsten Jahres geplant. Dies hänge jedoch auch von der Entwicklung der Autobahnbrücke ab. Ein genaues Zeitfenster könne nicht benannt werden. Die Maßnahme hinsichtlich der Oberflächen erfolge vermutlich bis 2029. Der Bereich zwischen dem Durchlass bis hoch zur Feuerwehr sei bereits saniert worden.

Herr Krott sei Frau H. dankbar, dass sie die Thematik auf der Tagesordnung halte. Man habe in dem Vortrag viele Dinge seitens der Verwaltung gehört, die nicht umsetzbar seien. Die Messungen seien immer punktuell. Gerade in der vergangenen Woche sei bei einer Messung wohl die doppelte oder dreifache Menge an Verkehrsbelastung gemessen worden, da es durch umliegende Baustellen zu einer erhöhten Verkehrsbelastung in Sief gekommen sei. Diese Situation sei auch in den kommenden Jahren immer wieder zu erwarten. Die Maßnahme der dauerhaften Anbringung eines neuen Dialogdisplays empfinde Herr Krott als sinnvoll. Diese Maßnahme sei ebenfalls schnell umsetzbar. Nicht nachvollziehbar hingegen sei die Haltung zur Schaffung von Verkehrsinseln auf der Raerener Straße. Auf der Raerener Straße existiere weiter in Richtung Lichtenbusch eben eine solche, um den Autoverkehr in diesem Bereich zu verlangsamen. Er bittet um Erläuterungen dahin-gehend. Zudem erfragt er, ob es immer die große Lösung samt Wasserrückhaltung etc. sein müssen. Durch den desolaten Zustand der Bankette seien Kinder und weitere Fußgänger gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Hierdurch entstehe eine Gefahr. Wenn die Raerener Straße saniert werde, sei ebenfalls eine Sanierung der Bankette möglich, um eine bessere Begehbarkeit zu ermöglichen. Im Bereich der Wilbankstraße und Raerener Straße gebe es zudem viele Schüler der weiterführenden Schulen, die diese Straßen als Schul-weg nutzen. Hier sei ausgeführt worden, dass der Aufwand und Nutzen bezogen auf die Errichtung eines Geh-weges in keinem Verhältnis zueinander stünden. Herr Krott fragt an, ob in diesem Bereich eine wassergebundene Decke denkbar sei, welche zwar nicht dem heutigen Standard entspreche, aber Abhilfe schaffen könne. Er bittet, dass die wenigen kleinen, aber sofort umsetzbaren Maßnahmen auch zügig umgesetzt werden und eine Sanierung nicht zu lange hinausgeschoben werden solle. Zudem solle man die Bankette in dem Bereich, in dem die Schlaglöcher am größten seien, ebenfalls zeitnah in Angriff nehmen. Dies sei keine umfassende Lösung, jedoch ein Anfang.

Herr Gilles bedankt sich für die Mühen. Er verstehe, dass die Situation ein absoluter Einzelfall sei. Wenn man hier etwas für die Verkehrssicherheit der Kinder tun wolle, sei jedoch nicht über den Austausch der Tempo 30 Beschilderung zu diskutieren. Herr Gilles spreche sich für die 5.000 Euro Überlegung aus. Er schließe sich zudem den Äußerungen von Herrn Krott vollständig an.

Herr Köhler bringt zur Korrektur an, dass die Raerener Straße nicht ausgebaut, sondern die Oberfläche saniert werde. Dies sei ein großer Unterschied. Die Unterhaltungspflicht habe der Aachener Stadtbetrieb übernommen und käme dieser auch konstant nach. Er könne das generelle Anliegen überdies sehr gut nachvollziehen, je-doch führe eine Einengung an dieser Stelle auch laut Meinungen von Polizei und ASEAG eher zu einer Erhöhung der Gefahr. Auch die Ergänzung einer Beschilderung sei nicht hilfreich, da sie nicht diejenigen anspreche, die Geschwindigkeitsverstöße begehen.

Herr Dunker führt an, dass die Sanierung der Asphaltdecke nicht zu einer Reduzierung der Geschwindigkeit führen werde. Zudem fragt er an, ob Überlegungen zur Sicherung von Radfahrern angestrengt worden seien. Er sei in dieser Thematik befangen, da er einen persönlichen Verlust durch einen Unfall zwischen einem Rad-fahrer und KFZ erfahren habe.

Man habe sich die Unfalllage in dem Bereich über eine polizeiliche Abfrage angesehen, so Herr Larscheid. Hierbei seien keine Auffälligkeiten ersichtlich gewesen.

Frau Nußbaum bittet die Verwaltung um Prüfung, ob die Errichtung einer Beleuchtung möglich sei. Zudem rede Herr Larscheid immer wieder von einem erhöhten Unterhaltungsaufwand. Sie erkenne nicht, was dies konkret bedeuten soll und erfragt, ob es ein Kostenvolumen gebe was genannt werden könne. Weiterhin geht sie auf den Weg ein, welcher von den Kindern auf dem Weg zur Haltestelle zurückzulegen sei und erfragt die Möglich-keit einer temporären Einrichtung in Form eines Schutzstreifens (gestrichelte Linie).

Herr Larscheid führt aus, sich bei der Bearbeitung große Mühe gegeben zu haben, alle in Protokollen und Niederschriften benannten Punkte zu prüfen. Sollte er hierbei die Thematik der Beleuchtung übersehen haben, wolle er sich entschuldigen. Er werde diese noch einmal aufgreifen. Den erhöhten Unterhaltungsaufwand habe er im Zusammenhang mit der wassergebundenen Decke verwendet. In diese würden sich über die Zeit Rinnen einebnen, die eine kontinuierliche Unterhaltung der nach sich ziehe. Die Höhe der Kosten könne er jetzt nicht liefern, sondern müsse diese bei seinen Kollegen erfragen.

Frau Nußbaum entgegnet, dass auch bei der Engstelle der erhöhte Verwaltungsaufwand benannt worden sei. Zudem bitte sie die Städteregion im Rahmen von Hochwasserschutzmaßnahmen über die Anlegung eines Bankettes nachzudenken. Dies könne man in einem Zuge machen.

Herr Larscheid beschreibt den Eindruck, der FB 68 die Maßnahmen nicht durchsetzen. Dies sei definitiv nicht der Fall. Vielmehr sei man an Richtlinien und gesetzliche Vorgaben gebunden. So könne man auf einer klassifizierten Kreisstraße keine Linie auf einer Fahrbahn aufbringen, welche diese verengt.

Dies sei Frau Nußbaum bewusst, allerdings könne man sich mit der Städteregion abstimmen, ob die Städteregion möglicherweise hierzu bereit wäre.

Herr Larscheid entgegnet, dass man hierzu mit der Städteregion im Austausch gestanden habe, die aber durch die gleichen Gesetze und Vorschriften gehemmt sei wie die Stadt Aachen selbst.

Herr Hoffner geht darauf ein, dass Fahrbahneinengungen in der Eifel und in Belgien normal seien. Hier würde es, egal ob Fußgänger oder landwirtschaftlicher Verkehr, funktionieren. Er bittet um Prüfung, ob dies nicht doch in Sief möglich sei. Nicht jeder, der zu schnell fährt, fahre absichtlich zu schnell. Die Raser würden ohnehin schnell fahren, man könne allerdings die weiteren Verkehrsteilnehmer aufmerksam machen. Er bittet daher um Prüfung hinsichtlich der Verengung der Fahrbahn.

Herr Gilles weist auf weiße Rillen hin. Diese seien weiße Hubbel in Linienform, durch welchen der Verkehr ebenfalls verlangsamt werden könne. Zudem fragt er an, was mit der Einrichtung eines Zebrastreifens sei. Dies sei auf Landstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften möglich.

Frau Kerkhoff sei mit den Aussagen zu den Drempeln nicht zufrieden und bittet um gesonderte Prüfung dieser Maßnahme. Man könne dies im Vorhinein deutlich beschildern und auch die großen landwirtschaftlichen Maschinen hätten ein Durchkommen.

Herr Glasemann führt aus, dass Einigung innerhalb der Stadt Aachen darüber herrsche, dass man keine Drempel an Straßen anbringe, in welchen fließender Verkehr herrsche. Dies sei ein Hindernis und ein Hindernis ordne die Straßenverkehrsbehörde nicht an. Man habe Drempel in Aachen, unter anderem in direkter Nähe zum Bezirk sowie an der Schanz in der Innenstadt. Am Romerich seien Drempel angebracht worden. Die Straße müsse nicht fließend befahren werden. Zudem herrsche dort kein Linienverkehr. Ein Hindernis sei laut Straßenverkehrsbehörde kein Mittel um den Verkehr zu bremsen. Zudem könne das Anbringen von Drempeln zu weiteren Problematiken führen. Zu der Straße Am Romerich seien erste Mitteilungen eingegangen, nach welchen die Verkehrsteilnehmer nun über den Gehweg fahren, um den Drempeln auszuweichen.

Herr von Thenen berichtet, dass er auch an anderer Stelle in Aachen über eine solche Erhöhung gefahren sei.

Fahrbahnerhöhungen gebe es laut Herrn Glasemann an verschiedenen Stellen in Aachen. Diese seien nicht mit Drempeln gleichzusetzen.

Herr von Thenen spreche sich dann für eine andere Bezeichnung aus. Man könne in Zukunft über eine Fahrbahnerhöhung in dem Kontext reden.

Abschließend führt Herr Larscheid hinsichtlich der Unterhaltungspflicht des Aachener Stadtbetriebes aus, dass der Aachener Stadtbetrieb die Arbeiten nach Bezahlung der Städteregion ausführe.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim beauftragt die Verwaltung sich nachhaltig bei der StädteRegion Aachen für die baldige Sanierung der Fahrbahn und der Bankette der Raerener Straße einzusetzen und ein vorhandenes Dialogdisplay für den dauerhaften Einsatz in Sief zu installieren. Darüber hinaus bittet die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim die Stadt Aachen, eine Erhöhung der Fahrbahn an ausgewiesenen Stellen zu prüfen. Darüber hinaus wird die Stadt Aachen gebeten, die im Protokoll festgehaltenen Maßnahmen zu prüfen.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim beauftragt die Verwaltung sich bei der StädteRegion Aachen für die baldige Sanierung der Fahrbahn und Bankette der Raerener Straße einzusetzen und ein vorhandenes Dialogdisplay für den dauerhaften Einsatz in Sief zu installieren.

Erläuterungen

1. Anlass

Die Verkehrssituation in Sief wurde mehrfach in verschiedenen politischen Gremien behandelt. Auslöser ist ein Bürgerantrag aus dem Jahr 2021. In diesem Antrag bitten die Antragssteller*innen darum, in der Raerener Straße, Wilbankstraße und im Magelspfad Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung zu ergreifen. Diskutiert wurde der Bürgerantrag erstmals im Oktober 2023 im Bürgerforum. Im Anschluss sind Geschwindigkeitsmessungen mit Ahndungen durchgeführt worden, deren Ergebnisse im Mai 2025 bei einer erneuten Beratung im Bürgerforum vorgestellt wurden. Zuletzt wurde am 11.06.2025 in der Bezirksvertretungssitzung Kornelimünster/Walheim beschlossen, dass Dialogdisplays zur weiteren Reduzierung der Geschwindigkeiten temporär in Sief installiert werden bzw. weiterhin verbleiben sollen. Des Weiteren sollen Maßnahmen zur Verkehrsreduzierung geprüft werden.

Anlage 1 zeigt einen Übersichtsplan von Sief. Dargestellt sind die zulässigen Geschwindigkeiten, die Haltestellen, sowie (unvollständig) weitere Beschilderungen.

2. Geschwindigkeitsmessungen

Seit 2022 wurden Geschwindigkeitsmessungen in Sief vorgenommen sowie seit den Sitzungen weiter intensiviert. Seit August 2024 werden darüber hinaus Dialogdisplays in Sief eingesetzt. Das Bezirksamt Kornelimünster/Walheim ist dem Beschluss der Bezirksvertretung nachgekommen und hat zwei bezirkliche Dialogdisplays weiter in Sief im Einsatz. Die Anzahl an Geschwindigkeitsüberschreitungen ist insgesamt zurückgegangen (vgl. Vorlage für die Sitzung der Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim vom 11.06.2025). Das zeigen auch die neuesten Messungen (u.a. mit Dialogdisplay) (vgl. Anlage 2). Die Auswertung der Dialogdisplays (Daten von August 2024 bis Mai 2025 an zwei Standorten der Raerener Straße und von Mai bzw. August 2025 bis Februar 2026 an Wilbankstraße und Pfeiferweg) zeigt, dass - bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h - max. 25% der Fahrzeuge 59 km/h überschreiten. Damit sind die Geschwindigkeitsmessungen auch unter Berücksichtigung der Siedlungssituation und der geringen Verkehrsbelastung in Sief im gesamtstädtischen Vergleich als unauffällig zu bewerten. Demnach werden i.A. weiterhin weder bauliche noch verkehrsrechtliche Maßnahmen empfohlen.

Eine Ausnahme stellt die Situation am Baumgartsweg dar.

In diesem Bereich gilt ein Tempo-30-Streckengebot, das auf einen ehemaligen Kindergarten in dem heutigen Feuerwehrhaus zurück zu führen ist. Heute befinden sich nach Definition der Straßenverkehrsordnung (StVO) zwar keine schützenswerten Einrichtungen (Kita, Schule, Spielplätze, Sporthallen) mehr in diesem Bereich, dennoch wird zwecks Schulwegsicherung der Kinder, die im Siedlungsbereich Baumgartsweg wohnen und die Haltestelle „Sief Schule“ erreichen wollen, an der Tempo-30-Regelung festgehalten.

Eine Messung aus Januar 2026 zeigt, dass im Querschnitt werktags zwischen 7 und 19 Uhr knapp 64% der Fahrzeige schneller fuhren als 39 km/h. Werktags zwischen 19 und 7 Uhr fuhren im Querschnitt ca. 20 % schneller als 59 km/h. Sonntags sind es ca. 11 %, die 59 km/h überschreiten. Da im Bereich Baumgartsweg regelmäßig erhöhte Geschwindigkeiten festgestellt werden, wird geprüft, wie die Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit unterstützt werden kann (s. Kapitel 3).

3. Prüfaufträge

Bei der Raerener Straße und der Wilbankstraße handelt es sich um klassifizierte Kreisstraßen in der Baulast der StädteRegion Aachen. Aufgrund der unauffälligen Verkehrsbelastung - je nachBereich deutlich unter 1.000 Fahrzeugen am Tag - wird seitens der StädteRegion keine Notwendigkeit zur Reduzierung der Verkehrsmengen gesehen, da klassifizierte Straßen zur Aufnahme von Verkehr vorgesehen sind.

Bisher wurden aufgrund der im gesamtstädtischen Vergleich überwiegend unauffälligen Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen weder bauliche noch verkehrsrechtliche Maßnahmen empfohlen. Aufgrund des Beschlusses der Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim hat die Verwaltung dennoch mit der Prüfung von Maßnahmen begonnen. Dazu fand im November 2025 ein weiterer Ortstermin zur Beobachtung der Verkehrssituation am frühen Morgen statt. Eine besondere Verkehrsbelastung oder sonstige Auffälligkeiten konnten an diesem Tag nicht festgestellt werden.

Parallel hat die Verwaltung den Austausch mit dem Straßenbaulastträger StädteRegion Aachen gesucht. Dabei hat diese erneut darauf hingewiesen, dass für die Raerener Straße die Lage der Ortseingangsbeschilderung zwischen Triftweg und Baumgartsweg, sowie die im Bereich des Baumgartsweg eingerichtete Tempo-30-Zone aufgrund der Klassifizierung der Straße nach aktuellen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) fraglich ist. Ungeachtet dessen hat sie in Aussicht gestellt, dass Maßnahmen zur Verbesserung der Nutzbarkeit für Fußgänger*innen an den Kreisstraßen zugestimmt würden, wenn diese durch die Stadt Aachen finanziert würden.

Gehwege in Sief:

Der Wunsch nach der Anlage von Gehwegen wurde insbesondere aus Gründen der Schulwegsicherung formuliert. Diesem Wunsch kann aus finanziellen und ökologischen Gründen nicht flächendeckend entsprochen werden. Alle Straßen in Sief mit Gehwegen auszustatten, wäre zu kostenintensiv und wäre für den Siedlungscharakter, die niedrige Verkehrsbelastung und die gegebene Einwohnerzahl nicht zu rechtfertigen. Zudem sind nach den Richtlinien für die Anlage Landstraßen (RAL) keine separaten Anlagen für den Fußverkehr für die Straßenkategorie IV bzw. die Entwurfsklasse IV notwendig (vgl. RAL S. 19-22).

Die Fahrbahnbreiten entsprechen mit knapp 6,00 m bereits heute nicht den Vorgaben für Begegnungsverkehr einer klassifizierten Straße mit Busverkehr. Hier wären eigentlich 6,50 m notwendig. Gehwege müssten in den heutigen Seitenstreifen bzw. im Bankett angelegt werden. Diese sind aber ebenfalls zu schmal, so dass eine Flächenerweiterung in den nicht befestigten Bereich hergestellt werden müsste, um Gehwege mit ausreichender Breite (mind. 2,30 m) zu schaffen. Sobald der Straßenkörper im Zuge der Erweiterung um Gehwege substanziell angepackt wird, müsste zusätzlich die Fahrbahn verbreitert und die Entwässerung im gesamten Gebiet angepasst werden. Heute versickert das Niederschlagswasser der Fahrbahn gemäß der damaligen gesetzlichen Regelung “über die Schulter“ in den unbefestigten Bereichen neben der Fahrbahn. Gemäß den heutigen gesetzlichen Vorschriften müsste das Wasser des Straßenkörpers dann aufgefangen und gereinigt werden. Dazu wären Verrohrungen und Kanalanschlüsse notwendig. Kosten, Aufwand und Nutzen stünden in einen ungünstigen Verhältnis zueinander.

Hinzu kommt, dass die Stadt Aachen nicht Eigentümerin aller Straßen bzw. Straßenabschnitte in Sief ist. Einige Bereiche der Raerener Straße sowie der Magelspfad liegen als klassifizierte Kreisstraßen K38 und K39 in der Straßenbaulastträgerschaft der StädteRegion Aachen. Somit könnten bei einem Bau der Gehwege keine investiven Mittel der Stadt Aachen genutzt werden, da bei einem Bau im Bereich der Baulast und auf Grund der StädteRegion Aachen keine bilanzielle Aktivierung der Investition mit Mehrung der städtischen Anlagevermögens erfolgen könnte. Folglich wären hierzu konsumtive Mittel notwendig. Auch und vor allem in Anbetracht der aktuellen Haushaltslage, inklusive der Haushaltssperre, ist die Verwendung konsumtiver Mittel für Gehwege in Sief nicht zielführend.

Gehweg im Bereich Raerener Straße zwischen Wilbankstraße und Monschauer Straße

Aufgrund der bestehenden Prüfaufträge wurde trotzdem intensiv untersucht, ob entlang der Raerener Straße ein Gehweg oder eine andere befestigte Fläche zur Sicherung des Fußverkehrs zwischen Wilbankstraße und Monschauer Straße angelegt werden kann, damit Fußgänger*innen und insbesondere Schulkinder die Monschauer Straße (und damit die (Schnell-)Buslinien Richtung Aachen) besser erreichen können. Die Fokussierung auf diesen Bereich ergibt sich aufgrund der Verkehrsbelastung, die im Verlauf der Raerener Straße mit ca. 1.000 Kfz am Tag hier am höchsten ist. An der Einmündung Raerener Straße/Wilbankstraße verteilt sich der Verkehr annährend hälftig auf die beiden Straßen Richtung Belgien bzw. Lichtenbusch.

Da die Fahrbahn mit einer Breite von ca. 6,00 m nicht den Vorgaben für Begegnungsverkehr einer klassifizierten Straße mit Busverkehr entspricht, sindzur Sicherung des Fußverkehrs nur Angebotein den Banketten denkbar.

Die Anlage eines Gehwegs im heutigen Bankettstreifen wurde überprüft. Dabei wurden verschiedene Arten der Befestigung betrachtet: der Bau eines Gehwegs, die Asphaltierung des Banketts mit zusätzlichem Fußgängerschutz durch einen mobilen Bord sowie die Ausführung in wassergebundener Decke.

Alle Vorschläge sind hinsichtlich der Entwässerung der Raerener Straße mit weitreichenden Konsequenzen verbunden. Auch hier wird derzeit „über die Schulter“ der befestigten Fläche in die unbefestigten Straßengräben entwässert. Aufgrund der Gefällesituation fließt bereits heute ein Teil des Wassers die Fahrbahn hinunter, ohne in die Gräben zu gelangen. Ab Hausnr. 380 existiert ein Kanal (DN 300), der für die Aufnahme dieser Abflüsse nicht ausreichend dimensioniert ist. Bei Starkregenereignissen sind entsprechend kleinräumige Wasserabflüsse von der Fahrbahn auf Grundstücke festzustellen. Die Befestigung der Bankette würde dieses Problem verschärfen, da entsprechend mehr Wasser an der Gehwegkante gefasst und somit entlang der Fahrbahn fließen würde. Dieses Wasser müsste über mehrere Straßenabläufe aufgefangen werden, damit es nicht auf Privatflächen läuft. Um das Wasser ortsnah abschlagen zu können, müssten daher Vorfluter errichtet und die Versickerung durch Kaskaden in den Gräben forciert werden. Außerdem wird ein Rückhaltebecken benötigt. Durch die Überlastung des Regenwasserkanals ist ein Anschluss ebenso nur mit Hilfe eines Notüberlaufes erreichbar. Die notwendige Grabenbreite von 1,00 m seht in Konkurrenz zu dem anzulegenden Gehweg, der dadurch maximal 1,00 m breit werden könnte. Für den Gehweg und den Bau eines Regenrückhaltebeckens müssten zudem die Bäume sowie zwei Denkmäler östlich von Hausnr. 380 entfallen. Außerdem müssen die Zufahrten für die Landwirtschaftsflächen angepasst werden.

Die Kosten für den Gehweg werden auf 160-180.000 € geschätzt. Hinzu kommen jedoch nicht bezifferbare Kosten für das Retentionsbecken und den Notüberlauf.

Würde alternativ das Bankett asphaltiert und die Fußgänger*innen mittels mobilem Bord geschützt werden, lägen die Kosten bei etwa 130-140.000 €. Die nicht bezifferbaren Kosten zur Anpassung der Entwässerung würden jedoch ebenfalls zusätzlich anfallen.

Würde das Bankett mit einer wassergebundenen Decke ausgestattet werden, würden die Zusatzkosten für die Entwässerung zwar entfallen, die Fläche müsste jedoch ständig unterhalten werden, da sie aufgrund der Gefällsituation ausgespült werden wird. Dadurch entstehen hohe Folgekosten. Zudem kann eine ausreichende Versickerung nicht ohne weitere Untersuchungen gewährleistet werden.

Zusammenfassend muss festgehalten werden, dassfür die Anlage eines Weges umfangreiche Entwässerungsmaßnahmen und insgesamt hohe Kosten zu veranschlagen sind.

Alle entstehenden Kosten müssten durch konsumtive Mittel gedeckt werden, da es sich um das Grundstück der StädteRegion Aachen handelt (siehe Erklärung zu den Gehwegen weiter oben). Mittel stehen für diese Maßnahme im Haushalt nicht zur Verfügung,.

In einer Aufwand- und Nutzenabwägung kann die Anlage eines Gehwegs an der Raerener Straße zwischen Wilbankstraße und Monschauer Straße nicht empfohlen werden.

Einengung am Baumgartsweg

Die Geschwindigkeitsmessungen auf der Raerener Straße im Bereich des Baumgartsweg zeigen deutliche Geschwindigkeitsüberschreitungen. Es wurde daher geprüft, ob die Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit von 30 km/h durch eine wechselseitige Fahrbahnverengung, ähnlich wie an der Dorffer Straße in Kornelimünster, unterstützt werden kann.

Die Fahrbahnbreite der Raerener Straße beträgt in dem Bereich ca. 6,00 m. Da sie sowohl von Bussen als auch von landwirtschaftlichen Fahrzeugen befahren wird, müssen die verbleibenden Fahrstreifen zwischen Fahrbahnverengung und Seitenraum eine lichte Breite von mindestens 3,50 m aufweisen. Zusätzlich soll die Fahrbahnverengung einen Durchlass für den Fuß- und Radverkehr bieten, damit diese Verkehrsteilnehmer*innen am Fahrbahnrand weitergehen bzw. -fahren können. Die Lage der Einengung wurde jeweils gegenüber den Haltestellen geprüft, damit haltende Busse nicht überholt werden. Auf diese Weise kann ein größtmöglicher Sicherheitsgewinn für die Fahrgäste erreicht werden. Eine Befahrung der Engstelle mit größeren Fahrzeugen sowie die Ein-/Ausfahrt in den Baumgartsweg bleibt weiterhin möglich.

Die Kosten für die wechselseitige Einengung wurden auf ca. 5.000 € geschätzt. Da die Raerener Straße im Bereich Baumgartsweg in der Zuständigkeit der StädteRegion Aachen liegt, müssten für die Umsetzung konsumtive Mittel eingesetzt werden.

In der Behördenabstimmung haben sich sowohl die Polizei und Straßenverkehrsbehörde als auch der Straßenbaulastträger, die StädteRegion Aachen, ablehnend geäußert. Begründet wird dies mit den heutigen örtlichen Gegebenheiten wonach eine Beschränkung der zulässigen Geschwindigkeit auf 30 km/h für eine klassifizierte Kreisstraße ohne angrenzende schützenswerte Einrichtungen im Grunde nicht mehr zu rechtfertigen sei und dies daher nicht durch bauliche Maßnahmen zusätzlich manifestiert werden soll. Darüber hinaus wurde durch den Aachener Stadtbetrieb darauf aufmerksam gemacht, dass bei vergleichbaren Versätzen mit Fertigteilsystem ein erhöhter Unterhaltsaufwand entstehen kann.

Aufgrund dessen schlägt die Verwaltung vor, durch den Einsatz eines Dialogdisplays die Akzeptanz der aktuell ausgeschilderten Höchstgeschwindigkeit zu erhöhen.

Weitere Prüfaufträge aus dem Bürgerforum vom 27.05.2025

  • Geschwindigkeitskontrollen über das ganze Jahr hinweg, zu unterschiedlichen Tageszeiten

Ergebnis: finden laufend statt (siehe Anlage 2)

  • Zustand von Fahrbahn und Bankett verbessern

Ergebnis: die StädteRegion Aachen plant mittelfristig die Fahrbahn der Raerener Straße in ihrer Baulast zu sanieren. Dies geschieht in Abhängigkeit anderer umliegender Maßnahmen wie Bspw. der Sanierung der Autobahnbrücken.

  • Tempo-50-Beschilderung durch Piktogramme auf der Fahrbahn ergänzen

Ergebnis: die Ergebnisse der vielfältigen Geschwindigkeitsmessungen erfordern eine solche Maßnahme nicht; Piktogramme zur Unterstützung der Geschwindigkeitsreglung werden in Aachen nur in Ausnahmefällen vorgesehen, da diese sehr unterhaltungsintensiv sind

  • Tempo-30-Zonen einrichten.

Ergebnis: Der sehr aufgelockerte Besiedlungstypus in Sief bietet nicht die Voraussetzungen für die Anordnung von Tempo 30 – Zonen, da diese für dicht besiedelte Wohngebiete mit hoher Fußgänger- und Radfahrerdichte gedacht sind.

  • Markierung Rechts-vor-Links

Ergebnis: dies kann auf klassifizierten Straßen und außerhalb von Tempo-30-Zonen nicht angeordnet werden.

  • Tempo-70-Beschilderung auf der Wilbankstraße von Belgien kommend als Geschwindigkeitstrichter vor Beginn der Ortslage anbringen

Ergebnis: Beschilderung wird angepasst.

4. Kosten & Finanzierung

Da ein Dialogdisplay bereits existiert und diesesüber ein Solarpaneel verfügt, entstehen auch im laufenden Betrieb keine dauerhaften Kosten.

5. Fazit

Die Anlage eines Fußgängerschutzes kann ggf. im Kontext der perspektivisch seitens des Baulastträgers angedachten Sanierungsmaßnahmen erneut aufgegriffen werden. Die Verwaltung wird sich bei der StädteRegion Aachen für die baldige Sanierung von Fahrbahn und Banketten einzusetzen.

Mit dem Einsatz eines Dialogdisplays und dauerhaft fortgeführten Geschwindigkeitsmessungen wird die Situation hinsichtlich der gefahrenen Geschwindigkeiten weiter begleitet.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

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0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (3)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-05-04 FB 68_0090_WP19 Verkehrssituation Si SAO.pdf

22.5.2026

3.0 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Datum
Mi., 10.06.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 68 - Mobilität und Verkehr
Geändert
14.7.2026
Inhalt abgerufen
3. September 2026 um 01:25