10. Juni 2026 um 17:00, Bezirksamt AC-Brand
TOP 6Öffentlich

Nebelduschen auf Brander Spielplätzen Antrag der CDU-Fraktion in der BV Aachen-Brand vom 23.1.2025

FB 36/0040/WP19-1 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns schlägt vor, die Tagesordnungspunkte 6 und 7 gemeinsam zu behandeln, da hier eine ähnliche Thematik vorliege. Im Ergebnis müsse dann wieder getrennt werden, da der TOP 7 eine reine Kenntnisnahme sei, der TOP 6 aber eines Beschlusses bedürfe.

Herr Auler von der CDU-BF teilt mit, dass der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz (AUK) bereits am 09.06.2026 hierzu einen Beschluss gefasst habe. Da wo Hitzeinseln ausgemacht werden, sollten Trinkwasserspender installiert werden. Dies setze eine bedarfsgerechte Prüfung voraus. Die Finanzierung solle über den Gebührenhaushalt für Wasser erfolgen. Dies würde eine Erhöhung von ca. 60 Cent pro Haushalt bedeuten. Die Verwaltung prüft dies derzeit.

Herr Dr. Ruckert vom Fachbereich Klima und Umwelt erläutert, dass man die beiden Themen der Tagesordnungspunkte 6 und 7 zusammengefasst habe, da hier eine technische und organisatorische Ähnlichkeit vorliege. Bei der Kostenanalyse sei man zu dem Ergebnis gekommen, dass das Kosten-/Nutzen-Verhältnis nicht stimme. Hitzeinseln würden sich überwiegend nicht auf Spielplätzen befinden. Spielplätze sind in der Regel so angelegt, dass bereits eine natürliche Verschattung und Kühlung durch Bäume, Sträucher und Wiesen gegeben sei.

Herr Hußmann von der Grünen-BF bittet um Mitteilung, ob sich der Beschluss im AUK für die Trinkwasserspender nur auf Spielplätze bezogen hat oder auf Hitzepunkte im Allgemeinen?

Herr Auler teilt mit, dass sich der Antrag allgemein auf Hitzeinseln bezogen hat. Dies könne ein Spielplatz sein, wäre aber keine Voraussetzung. Er ist der Meinung, dass es in der Durchführung keinen Zusammenhang von Trinkwasserspendern und Nebelduschen gebe. Die Wasserversorgung obliege im Rahmen der Daseinsvorsorge ausschließlich der STAWAG. Die Stadt habe hier lediglich eine Kontrollfunktion. Der Bereich Nebelduschen sei fester Bestandteil lokaler Hitzeaktionspläne. Diese seien keine pflichtigen Maßnahmen und fielen daher in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Aachen.

Herr Auler widerspricht der Verwaltung, die den Nebelduschen eine geringe Aufenthaltsqualität bescheinigt. Es gehe hier um Gesundheitsschutz. Nebelduschen würden dabei helfen, die Umgebung durch Verdunstung zu kühlen. Nebelduschen würden auch explizit im Anpassungskonzept Klimawandel der Stadt Aachen aufgeführt. Neben der Möglichkeit der Entsiegelung von Flächen und der Verschattung durch Bäume müssten auch Verdunstungsmöglichkeiten geschaffen werden. Der Antrag für die Brander Spielplätze sei vor diesem Hintergrund gestellt worden. Gerade beim Spielplatz am Marktplatz bestehe ein großer Bedarf, da dieser in der prallen Sonne liege und dort kein Schatten sei. Der Kritikpunkt der Verwaltung, dass es einer Drainage bedürfe, sehe er nicht. Da die Nebelduschen nur an heißen Tagen genutzt würden, sei eine schnelle Verdunstung des Wassers gewährleistet. Er bitte daher die Verwaltung, sich des Themas noch einmal anzunehmen.

Herr Hußmann kann der Auffassung der Verwaltung folgen, dass die beiden Anträge inhaltlich zusammenhängen. Die Infrastruktur, die für die Wasserversorgung geschaffen werden müsse, sei erheblich. Er rege daher zusätzlich eine Begrünung von Hitzeplätzen an.

Herr Auler ergänzt, dass am Brander Marktplatz bereits die notwendigen Versorgungsleitungen vorhanden seien. Es gebe eine Förderung für niederschwellige Maßnahmen zur Klimaanpassung (EFRE/JTF). Hierüber wäre eine Finanzierung möglich.

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns weist darauf hin, dass derzeit aus dem Hitzeaktionsplan nichts umgesetzt werde. Dies sei sehr frustrierend. Er hoffe daher, dass zukünftig kleine Maßnahmen wie Nebelduschen unbürokratisch und zügig umgesetzt werden.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand bittet die Verwaltung, das Thema Nebelduschen im Bereich hitzeintensiver Orte nochmals zu bearbeiten und Fördermöglichkeiten für eine Umsetzung zu prüfen.

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Unter Berücksichtigung der dargelegten Aspekte beschließt die Bezirksvertretung Aachen - Brand, dass auf Spielplätzen bzw. im öffentlichen Raum des Bezirks Brand aus Kostengründen auf die Installation von sogenannten Nebelduschen verzichtet wird.

Der Antrag der CDU Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen - Brand vom 23.01.2025 "Nebelduschen auf Brander Spielplätzen zur Abkühlung während der Sommermonate" gilt daher als behandelt.

Erläuterungen

Hier wird auf die Erläuterungen zu Vorlage FB 36/0040/WP 19 verwiesen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

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0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-05-11 FB 36_0040_WP19-1 Nebelduschen auf Bra SAO.pdf

28.5.2026

485.6 KB

Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Datum
Mi., 10.06.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Zusätze
Die Vorlage wird nachgereicht.
Geändert
30.6.2026
Inhalt abgerufen
3. September 2026 um 01:26