10. Juni 2026 um 17:00, Rathaus
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Fußgängerbrücke Krefelder Str. II (C008) („alte Tivolibrücke“) - Varianten für die Sanierung bzw. den Rückbau der Brücke

E 18/0023/WP19 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Frau Derichs kritisiert die Vorlage. Die Fußgängerbrücke sei nicht gepflegt worden. Aufgrund des schlechten Zustands der Brücke empfehle die Verwaltung aus Kostengründen deren Abriss. Die Fußgängerbrücke sei

derzeit die einzige sichere Querung über die 5-spurige Krefelder Straße. Für die Kinder sei das die einzige

sichere Querungsmöglichkeit, um z.B. den Spielplatz am Tivoli zu erreichen. Die Grünphase der

Fußgängerampel in der Nähe reiche nicht aus, um die Straße sicher zu queren. Es gebe auch keine Mittelinsel. Auf ihre Anfrage in der Nachbarschaft habe sie viele Rückmeldungen erhalten. Den Abriss der Brücke aus

Kostengründen habe man nachvollziehen können. Es sei jedoch darauf hingewiesen worden, dass der

Fußgängerüberweg kein Ersatz sei, um sicher über die Straße zu gelangen. Sie regt an, zu dem Thema eine Bürgerinformation durchzuführen.

Herr Klingebiel teilt mit, im Hinblick auf die Kosten sei ein Abriss der Brücke alternativlos. Von Seiten der

Verwaltung sollte bezüglich sicherer Überquerung der Straße die Grünschaltung der Ampel geprüft werden. Er merkt an, eine Bürgerbeteiligung sollte nur dahingehend erfolgen, welche alternativen Möglichkeiten es hier,

nach dem Abriss der Brücke, gebe. Auf keinen Fall sollte man den Abriss der Brücke zur Disposition stellen.

Frau Luczak stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu und weist auf die erheblichen Schäden an der Brücke

hin. In unmittelbarer Nähe gebe es eine weitere Brücke, die barrierefrei sei und wo die Straße überquert werden könne.

Herr Nimmerrichter führt aus, es gebe keine Dringlichkeit. Die Fußgängerbrücke könne zunächst noch

weiter genutzt werden. Auch er spricht sich dafür aus, eine Bürgerbeteiligung durchzuführen. Heute sollte keine Entscheidung getroffen werden.

Frau Radermacher ist dafür, eine Bürgerbeteiligung durchzuführen. Bezogen auf die Grünphase sollte die

Ampelschaltung noch einmal geprüft werden. Die Situation für die Fußgänger*innen sollte verbessert werden.

Sie stimmt dem Abriss der Brücke zu.

Frau Lüttgen ist für den Abriss der Brücke. Sie schlägt vor, die Zeit bis zum Abriss der Brücke zu nutzen, die Grünphase der Ampelschaltung und die Einrichtung einer Mittelinsel zu prüfen.

Betreffend die Ausführungen der Verwaltung im Hinblick auf die Frequentierung der Brücke regt Herr Yenen an, belastbare Zahlen vorzulegen, wenn eine Bürgerbeteiligung erfolge und Verkehrszählungen durchzuführen.

Den Abbau der Brücke sieht er kritisch.

Herr Pabst stimmt dem Verwaltungsvorschlag zu. Die Durchführung einer Bürgerbeteiligung betreffend die

Frage der Fußgängerbrücke hält er für fraglich, weil es, seiner Meinung nach, keine Alternative zum Abriss

gebe. Die Ampelschaltung sollte die Verwaltung noch einmal prüfen.

Frau Weineck merkt an, die Krefelder Straße sei eine der Hauptein- und -ausfallstraßen nach Aachen. Die

Verlängerung der Grünphase und die Errichtung einer Mittelinsel als Lösung finde sie nicht so überzeugend.

Die Verwaltung sollte noch einmal alternative Möglichkeiten zur Verbesserung der Querungssituation prüfen.

Herr Demmer gibt zu überlegen, heute keinen Beschluss zu fassen, wenn noch eine Bürgerbeteiligung erfolgen sollte. Zunächst sollten die in der Diskussion aufgeworfenen Punkte geprüft werden.

Herr Deloie ist ebenfalls für eine Beteiligung der Bürger und macht folgenden Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem

Mobilitätsausschuss den mittelfristigen Rückbau der Fußgängerbrücke („alte Tivoli-Brücke“ C008) über die

Krefelder Straße.

Die Verwaltung wird beauftragt, vor dem Rückbau der Fußgängerbrücke eine Bürgerinformation durchzuführen, bei der Vorschläge zur Verbesserung der Querungssituation der Krefelder Straße eingebracht werden können.

Frau Bezirksbürgermeisterin Penalosa lässt über den erweiterten Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion

abstimmen.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss den mittelfristigen Rückbau der Fußgängerbrücke („alte Tivoli-Brücke“ C008) über die Krefelder Straße. Die Verwaltung wird beauftragt, vor dem Rückbau der Fußgängerbrücke eine Bürgerinformation durchzuführen, bei der Vorschläge zur Verbesserung der Querungssituation der Krefelder Straße eingebracht werde können.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss den mittelfristigen Rückbau der Fußgängerbrücke („alte Tivoli-Brücke“ C008) über die Krefelder Straße.

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt den mittelfristigen Rückbau der Fußgängerbrücke („alte Tivoli-Brücke“ C008) über die Krefelder Straße.

Erläuterungen

Das vorhandene Brückenbauwerk C008 überspannt die Krefelder Straße auf Höhe des alten Tivoli und stellt

eine Fußgängerverbindung zwischen dem Alten Tivoli (Hit-Sütterlin) und der Alkuinstr. (Porta) her.

Die Brücke Krefelder Straße II (C008) wurde im Jahr 1976 als Stahlbetonbauwerk mit jeweils zwei separaten Treppenaufgängen pro Straßenseite errichtet. Ziel der Brücke war es seinerzeit hauptsächlich, den Schulweg

für die Schüler der Alkuinschule sicherer zu gestalten und die Besucherströme zum alten Tivoli ohne Einschränkungen auf der Krefelder Straße zu lenken.

Mittlerweile wurde der alte Tivoli abgerissen und an versetzter Stelle im Bereich des Sportparks Soers neu gebaut. Für den Sportpark Soers und den neuen Tivoli wurde ca. 800 m nördlich die neue Tivolibrücke errichtet.

Zusätzlich wurde im Bereich der alten Brücke die Möglichkeit geschaffen, die Krefelder Straße an einer Fußgängerampel sicher zu queren. Diese Ampel befindet sich in einem Abstand von unter 50 m (siehe Luftbild).

Die Schule Alkuinstraße nimmt seit Jahren keine neuen Schüler mehr auf und wird den Schulbetrieb im kommenden Jahr ganz einstellen.

Für mobilitätseingeschränkte Personen und für den Fahrradverkehr ist die Brücke wegen der Treppenanlagen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar.

Aus all diesen Gründen ist die Brücke heute in der Regel nur noch sehr gering frequentiert.

Die Stahlbetonbrücke stellt ein sehr kompliziertes Tragwerk aus verschieden Einzelbauteilen dar (einstegiger Stahlbetonplattenbalken, vier Schrägstreben, vier Pendelstützen mit Querbalken, Treppenpodeste etc.)

(siehe Grundriss und Ansicht Treppenläufe).

Grundriss

Ansicht Treppenläufe


Durch die komplizierte Konstruktion und insbesondere durch eine fehleranfällige Oberflächenabdichtung sowie den häufigen Einsatz von Streusalz wurden an der Brücke bereits nach wenigen Jahren erste Schäden sichtbar. Dies führte dazu, dass bereits im Jahr 2000 eine erste Sanierung der Brücke vorgenommen werden musste. Leider wurden bei dieser Sanierung nicht alle Probleme beseitigt und es entwickelten sich wieder Schäden an

der Betonkonstruktion. Bei der letzten Prüfung nach DIN 1076 im Jahr 2024 wurden insbesondere an den Treppenaufgängen mit den Pendelstützen signifikante Schäden festgestellt (Zustandsnoten von 2,8 bzw. 3,2). Diese befinden sich vor allem an den Querbalken oberhalb der Pendelstützen. Es zeigen sich großflächige Abplatzungen mit freiliegender Bewehrung und Betonstahlkorrosion sowie Risse und Aussinterungen.

Es wurden erhebliche Durchfeuchtungen und teilweise auch Risse mit freiliegender Bewehrung festgestellt.

Schadensbeispiele

Da sich die Risse und Betonabplatzungen sowie die Durchfeuchtungen/Aussinterungen zunehmend ausweiten, sollen die Pendelstützen und insbesondere die Querbalken oberhalb der Pendelstützen möglichst zeitnah instandgesetzt und ggf. statisch verstärkt werden.

Für die Erstellung eines Instandsetzungskonzepts wurde das Ingenieurbüro Doser Kempen Krause mit folgenden Aufgaben beauftragt:

  • Ist-Zustandserfassung mit Untersuchungen und Messungen am Bauwerk sowie Erstellung einer Schadensdokumentation
  • Aufstellung eines Instandsetzungskonzeptes inkl. Kostenschätzung

Im Ergebnis der Ist-Zustandserfassung wurden erhebliche Bauwerksschädigungen (Betonrisse, Abplatzungen, korrodierte Bewehrung etc.) festgestellt. Durch den Feuchteeintrag in das Bauwerk ist es außerdem zu einer erheblichen Chloridkonzentration bis in tiefere Betonschichten und bis zu den Bewehrungslagen gekommen.

Es muss davon ausgegangen werden, dass ohne eine Instandsetzung zukünftig weitere Risse und Abplatzungen auftreten werden.

Aus dem aktuellen Schadensumfang ergibt sich allerdings keine akute Gefährdung der Standsicherheit.

Damit ist die Verkehrssicherheit derzeit uneingeschränkt gegeben und die Brücke kann zunächst auch über

die Weltreiterspiele hinaus ohne Einschränkungen für den Fußgängerverkehr offengehalten werden.

Für eine längerfristige Nutzung der Brücke (Soll-Restnutzungsdauer von 30 Jahren) müsste die Brücke jedoch zeitnah instandgesetzt werden. Dazu wären folgende Maßnahmen erforderlich:

  • Betoninstandsetzung der Pendelstützen mit den Querbalken, entweder als klassischer Betonersatz (tiefes Ausstemmen des geschädigten Betons, Bewehrungsergänzung und Neuaufbau Beton) oder unter Einsatz des sogenannten Kathodischen Korrosionsschutzes. Dabei erfolgt nur ein teilflächiger Abtrag von geschädigten Bereichen. Durch den Einbau von sogenannten Opferanoden sowie das Anlegen eines Schutzstromes soll eine weitere bzw. erneute Korrosion der eingebauten Bewehrung verhindert werden.
  • Abschließender Einbau eines Oberflächenschutzsystems (OS-System) auf den Pendelstützen mit den Querbalken
  • Instandsetzung der geschädigten Fugenprofile am Übergang zu den Treppenaufgängen (Neueinbau Profile)
  • Instandsetzung der Bauwerksfugen auf den Treppenpodesten durch den Einbau zusätzlicher geeigneter Fugenprofile
  • Instandsetzung der Bauwerksoberseite des gesamten Bauwerks (Entfernung der geschädigten Bestandsbeschichtung und Applizierung eines neuen OS-System)
  • Instandsetzung vorhandener Trennrisse mittels Injektion

Kostenvergleich

Für einen Kostenvergleich wurde auch ein ersatzloser Rückbau der Brücke mitbetrachtet. In der wirtschaftlichen Betrachtung wurden die Grobkosten des Rückbaus ermittelt und den Instandsetzungsvarianten A und B gegenübergestellt.

Variante

Variante AKathodischerKorrosionsschutz

Variante Bklassischer Betonaustausch

Rückbau der Brücke

Gesamtkosten netto

321.425,50

286.910,50

139.585,00

MwSt.

61.070,85

54.513,00

26.521,15

Gesamtkosten brutto

382.496,35

341.423,50

166.106,15

Empfehlung der Verwaltung

Aus den folgenden Gründen wird aus Sicht der Verwaltung empfohlen, einen ersatzlosen Rückbau der Brücke

zu prüfen:

  • Brücke nur noch wenig genutzt
  • In geringem Abstand sichere Querung der Krefelder Straße an einer Ampel möglich (auch für mobilitätseingeschränkte Personen)
  • Instandsetzung für eine langfristige Weiternutzung vergleichsweise aufwändig

Dabei könnte die Brücke zunächst für einen Zeitraum von voraussichtlich wenigen Jahren weiter unter Verkehr gehalten werden. Die Verkehrs- und Standsicherheit der Brücke müsste in kurzen Abständen geprüft werden. Der ersatzlose Rückbau der Brücke würde nach jetzigem Stand ca. 170.000 Euro brutto kosten.

Wenn ein Abriss nicht in Frage kommt und die Brücke für den Verkehr offengehalten werden soll, muss eine zeitnahe Instandsetzung der Brücke vorgenommen werden. Dabei ist aus den folgenden Gründen der klassische Betonaustausch (Variante B) zu bevorzugen:

  • Wirtschaftlicher als Variante A
  • Erprobtes und bewährtes Sanierungsverfahren
  • Zum KKS-Verfahren liegen in Aachen keine Erfahrungswerte vor
  • Beim KKS-Verfahren entsteht auch zusätzlicher Planungsaufwand und es sind erheblich höhere Unterhaltungskosten erforderlich

Für eine vollständige Instandsetzung der Brücke muss von einem Kostenrahmen von ca. 350.000 Euro brutto ausgegangen werden.

Die für den Rückbau oder die Sanierung notwendigen finanziellen Mittel werden für den konsumtiven Haushalt 2027 oder rechtzeitig eingeplant, da es sich nicht um laufende Unterhaltungsmaßnahmen handelt, die durch den Wirtschaftsplan des E 18 abgedeckt sind.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Siehe Text (Seite: 7)


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-05-04 E 18_0023_WP19 Fussgaengerbruecke Kref SAO.pdf

2.6.2026

3.8 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 10
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 10.06.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Geändert
30.6.2026
Inhalt abgerufen
15. Juli 2026 um 01:21