Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 292 - Monheimsallee / ehemaliges Knappschaftsgebäude - hier: Aufhebungsbeschluss
FB 61/0054/WP19 · Entscheidungsvorlage
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 292 - Monheimsallee / ehemaliges Knappschaftsgebäude - hier: Aufhebungsbeschluss
im Ratsinformationssystem anzeigenBeschluss
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Planungsausschuss, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 292 - Monheimsallee / ehemaliges Knappschaftsgebäude - im Bereich zwischen der Monheimsallee und dem alten evangelischen Friedhof im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.
Der Planungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 292 - Monheimsallee / ehemaliges Knappschaftsgebäude - im Bereich zwischen der Monheimsallee und dem alten evangelischen Friedhof im Stadtbezirk Aachen-Mitte.
Erläuterungen
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 292 - Monheimsallee / ehemaliges Knappschaftsgebäude -
hier:Aufhebungsbeschluss
Ziel und Zweck (Aufhebungsanlass)
In seiner Sitzung am 11.07.2019 hat der Planungsausschuss der Stadt Aachen den Aufstellungsbeschluss A 292 - Monheimsallee / ehemaliges Knappschaftsgebäude - im Bereich zwischen der Monheimsallee und dem alten evangelischen Friedhof gefasst. Dabei wurden die Nutzungsziele des A 195, der am 19.01.2006 beschlossen wurde und zuvor für dieses Gebiet galt, angepasst.
Es wurden die Ziele einer Nutzungsmischung aus Wohnen, mit einem angemessenen Anteil aus öffentlich gefördertem Wohnungsbau und Gewerbe sowie Nutzungen mit öffentlichem Charakter und die Stärkung der grünen Infrastruktur beschlossen. Das Plangebiet des Aufstellungsbeschlusses A 292 umfasst das Grundstück des ehemaligen Knappschaftsgebäudes. Es wird durch die im Südwesten gelegene Monheimsallee und den nördlich angrenzenden Stadtpark begrenzt. Im Nordwesten grenzt das Gebiet zusätzlich an die Tiefgarage des Eurogress an.
Am 16.10.2025 wurde der Bebauungsplan Nr. 1004 rechtskräftig. Er überlagert den Aufstellungsbeschluss A 292 vollständig und setzt diese Ziele in Form von Festsetzungen um. Damit ist der A 292 nicht mehr erforderlich.
Klimanotstand
Der Schutz der Atmosphäre durch eine drastische Reduktion schädlicher Klimagase sowie die Anpassungsstrategien an die Folgen des stattfindenden Klimawandels sind Herausforderungen, denen sich die Kommunen stellen und bei jedem Vorhaben CO2- Einsparungen wie Anpassungen prüfen und festlegen müssen. Als erstes Hilfsmittel hat der Planungsausschuss die Anwendung der städtischen Klima-Checkliste beschlossen. Auf die Anwendung der Liste wurde jedoch verzichtet, da es sich hier lediglich um die Aufhebung eines Aufstellungsbeschlusses handelt. Es sind keine Auswirkungen auf das Klima durch die geplante Aufhebung zu erwarten.
Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, für das Plangebiet im Stadtbezirk Aachen-Mitte die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
A 292 - Monheimsallee / ehemaliges Knappschaftsgebäude - im Bereich zwischen der Monheimsallee und dem alten evangelischen Friedhof zu beschließen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
X |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
X | nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (3)
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Technische Details
ID: 1024153
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1024153
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-05-06 FB 61_0054_WP19 Aufhebung des Aufste SAO.pdf
20.5.2026
3.2 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 18
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Datum
- Mi., 10.06.2026
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 30.6.2026
- Inhalt abgerufen
- 15. Juli 2026 um 01:21