10. Juni 2026 um 17:00, Rathaus
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Umbau Krakaustraße nach Regionetz hier: Ausführungsbeschluss

FB 68/0084/WP19 · Entscheidungsvorlage

Umbau Krakaustraße nach Regionetz hier: Ausführungsbeschluss

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Die Vorlage liegt als Tischvorlage vor.

Herr Klingebiel moniert, dass die Vorlage erst sehr kurzfristig vorlag und führt aus, damit die Förderung nicht verloren ginge, sei man dafür, das Thema heute zu beraten. Die Ausführungen in der Vorlage - die Reduktion

von Kfz-Parkplätzen führe dazu, dass sich mehr Menschen ohne ein Kfz fortbewegen - sei eine Bevormundung, die den Unmut der Bürger*innen hervorrufe. Des Weiteren merkt er an, der Parkdruck in der Innenstadt werde zunehmen, wenn die Parkplätze weiter reduziert würden. Nicht alle hätten die Möglichkeit, einen Parkplatz

anzumieten. Die Umbaumaßnahme sieht er kritisch und teilt mit, die Abstimmung in seiner Fraktion sei

freigegeben.

Herr Pabst stimmt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht zu. Die vorgeschlagene Planung sei nicht

überzeugend. Dem Radverkehr in der Krakaustraße Vorrang einzuräumen, sei in Ordnung. Jedoch, ob die

vorgesehene Rotmarkierung erfolgen müsse, sei fraglich. Dies sei sehr teuer und ärgere die Bürger*innen.

Darüber hinaus sei die Parkplatzbilanz nicht akzeptabel. Viele Parkplätze in dem Bereich der Parkzone R

würden entfallen.

Frau Lüttgen teilt mit, ihre Fraktion unterstütze den Verwaltungsvorschlag und im Hinblick auf die Fördergelder

möchte man das heute beschließen. Der Rad- und Fußverkehr in der Innenstadt müsse gestärkt werden. Auch bezogen auf die Lebens- und Aufenthaltsqualität in der Straße und das Stadtklima sollten die Maßnahmen durchgeführt werden.

Auch Herr Deloie moniert den späten Eingang der Vorlage. Im Hinblick auf die Fördermittel spricht er sich dafür aus, das Thema heute zu behandeln. Die Ausführungen in der Vorlage zur Klimarelevanz sieht er kritisch. Der Wegfall von Parkplätzen bedinge mehr Parksuchverkehr und eine Reduzierung von CO2-Emissionen könne er

in diesem Zusammenhang nicht nachvollziehen. Aus seiner Sicht sollte auf diese Ausführungen zukünftig

verzichtet werden. Dann erkundigt er sich, warum nur ein personenbezogener Behindertenparkplatz eingerichtet werden könne und gibt zu überlegen, dass es ggf. Einrichtungen gebe, wo es sinnvoll sei, Behindertenparkplätze vorzuhalten.

Frau Zintzen verweist auf die Novellierung der Straßenverkehrsordnung, wonach nur Anlieger*innen die

Fahrradstraße nutzen könnten und somit kein öffentlicher Sonderparkplatz für Menschen mit Behinderung

eingerichtet werden könne. Wie im Hinblick auf Einrichtungen, die auch von Menschen mit Behinderung genutzt werden müssten, z.B. ein Ärztehaus, verfahren werde, werde verwaltungsseitig noch geprüft.

Zu der Frage von Herrn Pabst, ob die neuen Regelungen der Straßenverkehrsordnung dann für alle

Fahrradstraßen gelten würden, teilt Frau Zintzen mit, hier werde verwaltungsintern noch geprüft, wie man damit umgehen werde.

Frau Penalosa bittet die Verwaltung, zu den angesprochenen Fragen im Zusammenhang mit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung in einer der nächsten Sitzungen zu berichten.

Frau Radermacher findet die Planung gut, mit der die Aufenthaltsqualität in der Straße verbessert werde. Die Maßnahmen sollten beschlossen werden.

Herr Nimmerrichter ist ebenfalls für die geplanten Maßnahmen. Hierdurch gebe es eine bessere

Aufenthaltsqualität. Des Weiteren werde der Durchgangsverkehr, um einen Parkplatz zu finden, reduziert, wenn von vorneherein klar sei, dass nicht mehr so viele Parkplätze vorhanden seien. Für die Menschen, die auf einen Pkw angewiesen seien, verweist er auf den Cambio-Stellplatz, der in fußläufiger Entfernung erreichbar sei.

Frau Weineck merkt an, um Familien und Studierende nach dem Studium in Aachen zu halten, sei auch die

Verbesserung der Aufenthalts- und Lebensqualität in der Stadt ein wichtiges Thema. Sie regt an, im

Zusammenhang mit Parkmöglichkeiten sollten auch Quartiersgaragen mit überlegt werden.

Herr Demmer weist darauf hin, dass Parkplätze in der Innenstadt notwendig seien. Nicht alles lasse sich zu

Fuß erreichen, es gebe auch Aktivitäten, die außerhalb der Stadt stattfänden. Er ist gegen den

Beschlussvorschlag der Verwaltung.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, den Ausführungsbeschluss auf Grundlage der Pläne 2023_015_L1 und AQ1 zu fassen.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, den Ausführungsbeschluss auf Grundlage der Pläne 2023_015_L1 und AQ1 zu fassen.

Der Mobilitätsausschuss fasst den Ausführungsbeschluss auf Grundlage der Pläne 2023_015_L1 und AQ1.

Erläuterungen

Anlass

Die Krakaustraße bildet einen Abschnitt des Premiumfußweges 6 zwischen dem Pfalzbezirk und dem Naherholungsgebiet Hangeweiher. Damit ist sie Bestandteil der neunten Förderstufe des Innenstadtkonzeptes 2022, mit welchem die Förderung der Gestaltung von 10 Premiumfußwegen beantragt und bewilligt wurde. Ebenso führt die Rad-Vorrang-Route Preuswald (FB 61/1263/WP17) vom Grabenring in Richtung Preuswald über die Krakaustraße. Die Rad-Vorrang-Routen sind zudem Teil des 2023 beschlossenen Radhauptnetzes der Stadt Aachen (FB 61/0701/WP18).

Im Hinblick auf die Klimaanpassungsstrategie für die Stadt Aachen sollten außerdem so viele hochstämmige Bäume und entwässernde Grünflächen wie möglich in der Innenstadt realisiert werden, um ein besseres Regenwassermanagement zu erreichen und die Temperaturen in den heißen Monaten zu mildern (FB 36/0316/WP17 und FB 36/0316/WP17-1).

Als Resultat einer Variantendiskussion in der auch die Ergebnisse einer Bürger*innenbeteiligung eingeflossen sind, wurde dieVariante „Grüner Premiumfußweg“ im Planungsbeschluss (FB 68/0009/WP18) beschlossen.

Zustand

Die Krakaustraße ist eine Wohnstraße in einer Tempo-30-Zone. Sie ist ausgebaut nach dem Separationsprinzip. Die asphaltierte Fahrbahn hat eine Breite von ca. 9,25 m und wird durch Hochbordsteine zu den beidseitigen Gehwegen begrenzt. Auf der Fahrbahn wird beidseitig längs vor dem Hochbordstein geparkt. Die Gehwege haben unterschiedliche Breiten von ca. 2,15 m bis ca. 2,55 m und einen Belag aus Betonplatten 30/30 im Längsverband. Die Kreuzung der Krakaustraße mit dem Boxgraben/Südstraße ist signalisiert. Im Knoten mit der Hubertusstraße / Mörgensstraße biegt die Asphaltfahrbahn von der Krakaustraße in die Hubertusstraße und schließt im Außenradius der abbiegenden Fahrbahn an die gepflasterte Fahrbahn der Mörgensstraße an.

Durch das beidseitige Längsparken auf der Fahrbahn in der Krakaustraße und den drei Parkplätzen vor Haus Nr. 1 ergaben sich im Bestand ca. 55 Parkplätze. Für den Radverkehr gibt es bisher 8 Abstellplätze.

Die Regionetz hat in der Krakaustraße bis Ende 2025 umfangreiche Maßnahmen zur Kanal- und Leitungserneuerung durchgeführt und die Baugruben provisorisch geschlossen.

Planung

Der Umbau der Krakaustraße führt zu einer Umgestaltung und Neuaufteilung der Verkehrsflächen. Die geplante Asphalt-Fahrbahn hat eine Breite von 5,40 m, die entsprechend der Aachener Gestaltungsstandards für Fahrradstraßen ausgewiesen wird. Die Fahrgasse hat eine Breite von 4,20 m und einen Sicherheitsraum von 75 cm zum Längsparkstreifen und 45 cm zum Grünstreifen. Zum Kreuzungsbereich Boxgraben weitet sich die Fahrbahn bis auf 6,90 m auf. Hier gibt es eine Aufstellfläche für den Radverkehr vor der Haltelinie des motorisierten Individualverkehrs. Daneben gibt es einen 2,95 m breiten Streifen für die Einfahrt in die Krakaustraße.

Die östliche Gehwegseite gehört zum Premiumfußweg 6 und erhält eine Breite von mindestens 2,50 m. Dieser Gehweg wird durch einen 1,50 m breiten Grünstreifen von der Fahrbahn getrennt. Der Grünstreifen dient auch als Mulitfunktionsstreifen für weitere Nutzungen: Sitzgelegenheiten, Abstellmöglichkeiten für Fahrräder sowie Querungsstellen. Die Querungsstellen über die Baumrigolen sind an den Tagen der Müllabfuhr, auch Abstellfläche für die Mülltonnen.

An der westlichen Seite der Krakaustraße wird nahe der Kreuzung Boxgraben eine Fläche für eine mögliche Sondernutzung als Außengastronomie zur Verfügung stehen. Im Anschluss gibt es einen Kfz-Längsparkstreifen mit einer Breite von 2,0 m, der auch Parkflächen für Fahrräder, einer Überquerungsstelle und Zufahrten enthält. Im Längsparkstreifen sind zwei E-Ladeparkplätze vorgesehen und zwei Liefer- und Ladebereiche.

Im Kreuzungsbereich mit der Mörgensstraße / Hubertusstraße wird die Einmündung der Hubertusstraße aufgepflastert und setzt sich durch einen Rundbordstein von der Krakaustraße ab. Bis zum Ende des Bauabschnitts wird die gepflasterte Fahrbahn der Mörgensstraße zurückgebaut und neu asphaltiert. Die finale straßenverkehrsrechtliche Ausweisung der Fahrradstraße (Beschilderung und Markierung) ist derzeit in der Abstimmung und erfolgt unter Beachtung der notwendigen Anliegerbelange und -verkehre.

Baumbilanz und Ökologie

Entsprechend des Planungsbeschlusses sieht die Neugestaltung der Krakaustraße die Einführung eines fast durchgehenden Grünstreifens auf der Seite der ungeraden Hausnummern vor. Dies wird nicht nur die Aufenthaltsqualität entlang des Premiumfußwegs erheblich steigern, sondern auch eine entscheidende Rolle für das Mikroklima spielen und die ökologische Vielfalt der Nachbarschaft fördern.

Es sind 12 neue Bäume im Grünstreifen an der östlichen Seite der Fahrbahn geplant. Dies ergibt eine Entsiegelung von ca. 160 m². Es werden kleine-mittelgroße Bäume mit einer lichtdurchlässigen Krone gepflanzt. Das Substrat im Untergrund des Grünstreifens verläuft durchgängig, nicht nur unter den Baumbereichen, sondern auch unter den Bereichen für die Fahrradbügel und Abstellplätze für die Mülltonnen sowie den Zufahrten. Der östliche Gehweg entwässert in den Grünstreifen. Der Grünstreifen bekommt eine Muldenform und die Bepflanzung orientiert sich an den Staudenmodulen des Aachener Stadtbetriebs. Dieser Streifen wird zudem als Wasserrückhaltezone dienen, indem er das Wasser vom angrenzenden Gehweg auffängt und es dank der hydraulischen Kontinuität des Substrates den dortigen Bäumen zur Verfügung stellt.

Der deutlich höhere Pflegeaufwand des Grünstreifens für den Stadtbetrieb ist im Haushalt zu berücksichtigen.

Parkraumbilanz

Durch das beidseitige Längsparken auf der Fahrbahn in der Krakaustraße und den drei Parkplätzen vor Haus Nr. 1 ergaben sich im Bestand ca. 55 Parkplätze. In der Planung werden 18 Parkplätze inklusive zwei E-Ladeparkplätze realisiert. Zwei weitere Flächen werden für Liefern & Laden vorgesehen. Diese können von 21 bis 7 Uhr von vier Kfz zum Parken genutzt werden.

Zusätzlich ist eine E-Tretroller-Abstellfläche zwischen der Fläche für Liefern und Laden und des E-Ladens geplant.

Für den Radverkehr werden zukünftig 32 Abstellplätze sowie 3 Lastenradabstellplätze angeboten.

Barrierefreiheit

Die Planung der Krakaustraße wurde am 16.1.2026 in der Sitzung der Kommission Barrierefreies Bauen vorgestellt. Die Kommission wünscht sich einen Parkplatz für Menschen mit Behinderung. Die anschließende Prüfung zeigte, dass es nicht möglich ist, einen Sonderparkplatz für Menschen mit Behinderung in der Krakaustraße einzurichten, wenn dieser nicht personenbezogen ist. Wie bereits beschrieben ist dies noch in der Prüfung.

Anlieger*inneninformation

Am 4.März 2026 hat eine Anlieger*inneninformation in Präsenz stattgefunden. Es waren 9 Bürger*innen anwesend. Im Anschluss stand die Präsentation im Netz zur Verfügung und der Lageplan hing im Foyer der Lagerhausstraße 20 aus. Bis zum 18. März gab es die Möglichkeit Eingaben zu machen. Es sind 5 Eingaben eingegangen. Die Bearbeitung der Eingaben findet sich in der Anlage 1.

Kosten

Für die Umsetzung der Maßnahme werden Gesamtkosten i. H. v. 1.300.000 € ermittelt. Mittel stehen unter dem PSP-Element 5-120102-000-14400-300-1 / 4-120102-013-1 zur Verfügung.

Die Umsetzung des Premiumfußweges ist eine Maßnahme der Städtebauförderung, Programm Lebendige Zentren Innenstadtkonzept 2022.

Es liegt ein Förderbescheid vom 11.09.2023 über 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von ca.900.000 € vor.

Weiteres Vorgehen

Im Anschluss an den Ausführungsbeschluss wird die Vergabe der Bauleistungen vorbereitet und veröffentlicht. Die Beauftragung der Baufirma ist für September 2026 avisiert. Daraus ergibt sich ein Baubeginn im Oktober 2026. Die Bauzeit beträgt ca. 10 Monate.

Detailfragen zur Ausweisung der Fahrradstraße (Freigabe für Anlieger) werden begleitend zur Baumaßnahme geklärt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

PSP-Element5-120102-000-14400-300-1 Krakaustraße

Investive Auswirkungen

Ansatz

2026

Fortgeschriebener Ansatz 2026

Ansatz 2027 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2027 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

945.000

945.000

945.000

945.000

0

0

Ergebnis

945.000

945.000

945.000

945.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

PSP-Element 4-120102-013-1 Krakaustraße

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2026

Fortgeschriebener Ansatz 2026

Ansatz 2027 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2027 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

24.000

24.000

24.000

24.000

0

0

Abschreibungen

75.000

75.000

75.000

75.000

0

0

Ergebnis

99.000

99.000

99.000

99.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

PSP-Element 5-120102-900-10800-300-1 Umsetzung Premiumwege

Investive Auswirkungen

Ansatz

2026

Fortgeschriebener Ansatz 2026

Ansatz 2027 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2027 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

882.629,82

882.629,82

0

0

0

0

Ergebnis

882.629,82

882.629,82

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Die Umgestaltung der Krakaustraße zur Fahrradstraße und der Ausbau des Premiumfußweges sowie die Reduktion von Kfz-Parkplätzen führen dazu, dass sich mehr Menschen ohne ein Kfz fortbewegen und dadurch zu einer Einsparung von CO2-Emissionen beitragen.

Aufgrund der Bautätigkeiten und dem Einbau neuer Materialien entstehen unvermeidbare CO2 - Emissionen. Eine Abmilderung erfolgt jedoch beispielsweise durch den Einsatz recycelter Materialien als Tragschicht (sofern im Straßenaufbau vorgesehen). Insgesamt wird auf eine ressourcenschonende und umweltverträgliche Ausführung der Maßnahme geachtet.

Zusätzlich sind neue Baumpflanzungen und Grünflächen vorgesehen. Dadurch wird an dieser Stelle ein Beitrag zur Klimafolgenanpassung geleistet, da durch die Pflanzung von Bäumen einer Aufheizung des Bereiches entgegengewirkt wird. Zudem entstehen ortsnah Versickerungsmöglichkeiten in Form einer großen vernetzen Rigole. Es werden ca. 160 m² entsiegelt.

Abstimmungsergebnis

Mehrheitlich, 5 Gegenstimmen, 2 Enthaltungen

Weitere Dokumente (3)

Anlage 1
87.3 KB · PDF
2023_015_E_AQ1
952.9 KB · PDF
2023_015_E_L1
1.0 MB · PDF

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-03-31 FB 68_0084_WP19 Umbau Krakaustrasse n SAO.pdf

8.6.2026

1.7 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 10.06.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 68 - Mobilität und Verkehr
Geändert
30.6.2026
Inhalt abgerufen
15. Juli 2026 um 01:21