9. Juni 2026 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
TOP 11Öffentlich

Entscheidung über eingegangene Anträge zum Sonderfonds OGS

FB 45/0030/WP19 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Es gibt keine Wortmeldungen.

Beschluss

Der Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung, die Auszahlung aus dem Sonderfonds OGS an die freien Träger der OGSen der Stadt Aachen entsprechend der vorliegenden Anträge vorzunehmen.

Beschlussvorschlag

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung, die Auszahlung aus dem Sonderfonds OGS an die freien Träger der OGSen der Stadt Aachen entsprechend der vorliegenden Anträge vorzunehmen.
  1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt, die Auszahlung aus dem Sonderfonds OGS an die freien Träger der OGSen der Stadt Aachen entsprechend der vorliegenden Anträge vorzunehmen.

Erläuterungen

  1. Ausgangslage

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung hat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2024 mit Sitzung vom 01.02.2024 die Teilergebnis- und Teilfinanzpläne sowie Produktblätter der beratenen Produkte entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2024 und der vorgelegten Veränderungsnachweisung mit der Änderung der Einrichtung der Position „Sonderfonds OGS“ in Höhe von 200.000 € für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen. Über die eingegangenen Anträge sollte der ASW entscheiden.

Diese Position sollte ursprünglich dazu dienen, defizitäre Notlagen der freien Träger auszugleichen, welche das reguläre Maß überschreiten. Die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen folgte mit Schreiben an die freien Träger vom 15.07.2024, in welchem den freien Trägern durch die Fachbereichsleitung eine trägerinterne Verrechnung von Defiziten und Überschüssen im Rahmen der Verwendungsnachweise ab dem Schuljahr 2023/2024 und eine damit verbundene Antragsstellung auf Inanspruchnahme von Mitteln aus dem „Sonderfonds OGS“ im Falle eines Defizits als Endergebnis der jeweiligen trägerinternen Verrechnung eingeräumt wurde. Die Anträge sollten im Bedarfsfall nach der Prüfung der zugehörigen Verwendungsnachweise schriftlich mit individueller Begründung gestellt werden. Die Verwendung eines spezifischen Vordrucks sowie die Einhaltung einer bestimmten Frist sind hier nicht erforderlich.

  1. Ergebnisse der trägerinternen Verrechnung der Defizite und Überschüsse im Rahmen der Verwendungsnachweise der Schuljahre 2023/2024 und 2024/2025 sowie daraus resultierende Anträge:

Nach Prüfung der Verwendungsnachweise der OGSen der freien Träger für das Schuljahr 2023/2024 durch FB45/530 wurde im Rahmen defizitärer Verrechnungsergebnisse folgender Antrag gestellt:

  • Pfarre St. Anna / Walheim: 15.323,79 €

Nach Prüfung der Verwendungsnachweise der OGSen der freien Träger für das Schuljahr 2024/2025 durch FB45/530 wurden im Rahmen defizitärer Verrechnungsergebnisse folgende Anträge gestellt:

  • Pfarre St. Anna / Walheim: 13.388,44 €
  • Haus St. Josef / Eschweiler: 48.770,90 €
  • Eurojugend e.V. / Aachen: 12.223,38 €
  • Verein für Kinder- und Jugendhilfe Driescher Hof e.V. Aachen: 13.383,09 €

Insgesamt wurde für die Schuljahre 2023/2024 (15.323,79 €) und 2024/2025 (87.765,81 €) eine Mittelbereitstellung aus dem „Sonderfonds OGS“ in Höhe von 103.089,60 € durch die freien Träger beantragt.

  1. Fazit:

Den vorliegenden Anträgen der freien Träger auf eine Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Sonderfonds OGS in Höhe von 103.089,60 € kann durch die im Rahmen der Jahresabschlüsse gebildete Rückstellung in vollem Umfang entsprochen werden. In dem PSP-Element 4-030101-811-1 SK 28910000 stehen Mittel in Höhe von 405.000 € zur Verfügung.

Gemäß der Haushaltsberatungen 2026 wird die Position zur Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Sonderfonds zukünftig nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Mittel werden verwendet, um signifikante und flächendeckende Erhöhungen der OGS-Förderungen teilweise zu refinanzieren und lassen damit zukünftig weitere Sonderförderungen entbehrlich werden.

Vorschlag der Verwaltung:

Die Verwaltung schlägt vor, die Inanspruchnahme der Mittel aus den vorliegenden Anträgen in voller Höhe zu gewähren und die Auszahlung entsprechend vorzunehmen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

4-030101-811-1, 28910000

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2026

Fortgeschriebener Ansatz 2026

Ansatz 2027 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2027 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

405.000

405.000

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

405.000

405.000

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Die in 2024 und 2025 bei PSP-Element 4-030101-811-1 SK 53180000 nicht verausgabten Mittel in Höhe von 405.000 € (200.000 € aus 2024 und 205.000 € aus 2025) wurden zum Jahresende in eine Rückstellung gebucht und stehen für 2026 bei PSP-Element 4-030101-811-1 SK 28910000 zur Verfügung.
Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (1)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-05-20 FB 45_0030_WP19 Entscheidung ueber ei SAO.pdf

29.5.2026

460.8 KB

Metadaten

TOP
Ö 11
Sitzung
Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 09.06.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Jugend und Schule
Zusätze
Die Unterlagen wurden nachgereicht.
Geändert
10.6.2026
Inhalt abgerufen
3. September 2026 um 01:27