Entscheidung über eingegangene Anträge zum Sonderfonds OGS
FB 45/0030/WP19 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Es gibt keine Wortmeldungen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
- Der Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung, die Auszahlung aus dem Sonderfonds OGS an die freien Träger der OGSen der Stadt Aachen entsprechend der vorliegenden Anträge vorzunehmen.
- Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt, die Auszahlung aus dem Sonderfonds OGS an die freien Träger der OGSen der Stadt Aachen entsprechend der vorliegenden Anträge vorzunehmen.
Erläuterungen
- Ausgangslage
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung hat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2024 mit Sitzung vom 01.02.2024 die Teilergebnis- und Teilfinanzpläne sowie Produktblätter der beratenen Produkte entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2024 und der vorgelegten Veränderungsnachweisung mit der Änderung der Einrichtung der Position „Sonderfonds OGS“ in Höhe von 200.000 € für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen. Über die eingegangenen Anträge sollte der ASW entscheiden.
Diese Position sollte ursprünglich dazu dienen, defizitäre Notlagen der freien Träger auszugleichen, welche das reguläre Maß überschreiten. Die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen folgte mit Schreiben an die freien Träger vom 15.07.2024, in welchem den freien Trägern durch die Fachbereichsleitung eine trägerinterne Verrechnung von Defiziten und Überschüssen im Rahmen der Verwendungsnachweise ab dem Schuljahr 2023/2024 und eine damit verbundene Antragsstellung auf Inanspruchnahme von Mitteln aus dem „Sonderfonds OGS“ im Falle eines Defizits als Endergebnis der jeweiligen trägerinternen Verrechnung eingeräumt wurde. Die Anträge sollten im Bedarfsfall nach der Prüfung der zugehörigen Verwendungsnachweise schriftlich mit individueller Begründung gestellt werden. Die Verwendung eines spezifischen Vordrucks sowie die Einhaltung einer bestimmten Frist sind hier nicht erforderlich.
- Ergebnisse der trägerinternen Verrechnung der Defizite und Überschüsse im Rahmen der Verwendungsnachweise der Schuljahre 2023/2024 und 2024/2025 sowie daraus resultierende Anträge:
Nach Prüfung der Verwendungsnachweise der OGSen der freien Träger für das Schuljahr 2023/2024 durch FB45/530 wurde im Rahmen defizitärer Verrechnungsergebnisse folgender Antrag gestellt:
- Pfarre St. Anna / Walheim: 15.323,79 €
Nach Prüfung der Verwendungsnachweise der OGSen der freien Träger für das Schuljahr 2024/2025 durch FB45/530 wurden im Rahmen defizitärer Verrechnungsergebnisse folgende Anträge gestellt:
- Pfarre St. Anna / Walheim: 13.388,44 €
- Haus St. Josef / Eschweiler: 48.770,90 €
- Eurojugend e.V. / Aachen: 12.223,38 €
- Verein für Kinder- und Jugendhilfe Driescher Hof e.V. Aachen: 13.383,09 €
Insgesamt wurde für die Schuljahre 2023/2024 (15.323,79 €) und 2024/2025 (87.765,81 €) eine Mittelbereitstellung aus dem „Sonderfonds OGS“ in Höhe von 103.089,60 € durch die freien Träger beantragt.
- Fazit:
Den vorliegenden Anträgen der freien Träger auf eine Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Sonderfonds OGS in Höhe von 103.089,60 € kann durch die im Rahmen der Jahresabschlüsse gebildete Rückstellung in vollem Umfang entsprochen werden. In dem PSP-Element 4-030101-811-1 SK 28910000 stehen Mittel in Höhe von 405.000 € zur Verfügung.
Gemäß der Haushaltsberatungen 2026 wird die Position zur Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Sonderfonds zukünftig nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Mittel werden verwendet, um signifikante und flächendeckende Erhöhungen der OGS-Förderungen teilweise zu refinanzieren und lassen damit zukünftig weitere Sonderförderungen entbehrlich werden.
Vorschlag der Verwaltung:
Die Verwaltung schlägt vor, die Inanspruchnahme der Mittel aus den vorliegenden Anträgen in voller Höhe zu gewähren und die Auszahlung entsprechend vorzunehmen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
4-030101-811-1, 28910000 | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2026 | Fortgeschriebener Ansatz 2026 | Ansatz 2027 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2027 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 405.000 | 405.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 405.000 | 405.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Die in 2024 und 2025 bei PSP-Element 4-030101-811-1 SK 53180000 nicht verausgabten Mittel in Höhe von 405.000 € (200.000 € aus 2024 und 205.000 € aus 2025) wurden zum Jahresende in eine Rückstellung gebucht und stehen für 2026 bei PSP-Element 4-030101-811-1 SK 28910000 zur Verfügung.
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
x | nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
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Technische Details
ID: 1024174
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1024174
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-05-20 FB 45_0030_WP19 Entscheidung ueber ei SAO.pdf
29.5.2026
460.8 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 11
- Sitzung
- Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
- Gremium
- Kinder- und Jugendausschuss
- Datum
- Di., 09.06.2026
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Jugend und Schule
- Zusätze
- Die Unterlagen wurden nachgereicht.
- Geändert
- 10.6.2026
- Inhalt abgerufen
- 3. September 2026 um 01:27