17. Juni 2026 um 17:00, Rathaus
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Haushaltssperre 2026

FB 20/0030/WP19 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Kiemes (CDU) betont, dass man sich aktuell mit der Bewirtschaftung des Haushaltes unter den wegbrechenden Gewerbesteuereinnahmen befassen müsse. Zur Einsparung der Kosten zur Deckung des Dezifites habe die Verwaltung transparente Vorschläge für Einsparungen über und unter 100.000 Euro für den Rat erarbeitet. Es sei jedoch auch wichtig, dass man trotz der Einsparungen gestalten könne. Hierzu obliege dem Rat ein entsprechender Gestaltungsspielraum zur Priorisierung. Auf Grundlage der Verwaltungsvorlage haben die Fraktionen aus CDU, GRÜNE und SPD sowie die Ratsgruppen Volt und FDP einen gemeinsamen Beschlussvorschlag erarbeitet, der als Tischvorlage ausliege. Hier seien insbesondere textliche Erweiterungen hinsichtlich der Bezuschussung der Ferienspiele sowie zum Förderprogramm Dachausbau vorgenommen worden, nach denen bei absehbarem Erreichen der Freigabegrenze kurzfristig im zuständigen Fachausschuss berichtet werden soll. Weiterhin sehe der geänderte Beschlusstext zwei Änderungen für wertsteigernde Grundstückskäufe vor.

Ratsfrau Dr. Michulitz (GRÜNE) lobt die ausführliche Kommentierung in der Vorlage. Die GRÜNE-Fraktion erachte die gewählte Vorgehensweise grundsätzlich für die Richtige. Allerdings bestehen in der Fraktion noch weitere Fragen zum Vorgehen sowie zu den zugrundeliegenden Kriterien. Zum einen möchte man wissen, nach welchen Kriterien die Maßnahmen in die Liste aufgenommen worden seien. Weiterhin stelle sich die grundsätzliche Frage nach den Bewertungskriterien und wann geltende Maßnahmen als gesetzt oder bestandsgeschützt gelten. Drittens bitte sie um weitere Informationen darüber, welche Ausgaben perspektivisch noch auf der Prüfliste stehen. Abschließend betont sie, dass kleinteilige Einsparungen alleine langfristig nicht ausreichen werden. Sie fragt, wo und in welcher Form die angekündigte Aufgabenkritik stattfinden werde, z.B. durch eine systematische und ganzheitliche Prüfung des Stellenplanes. Denn final stehe nicht nur die Optimierung von einzelnen Haushaltspositionen im Fokus, sondern auch die grundlegende Entscheidung darüber, welche Aufgaben die Stadt künftig wahrnehme. Man müsse nun gemeinsam entscheiden, welche Schwerpunkte gesetzt werden und aus diesem Grunde erwarte man, dass alle demokratischen Fraktionen frühzeitig und strukturiert in die Beratungen eingebunden werden.

Ratsfrau Heintz (Die Linke) erklärt, das auch die Fraktion Die Linke noch offene Fragen habe. Insbesondere in Bezug auf den Zukunftsfonds, durch den auf Antrag eine Bezuschussung für Klassenfahrten erfolge. Dieser soll auf 1/3 gekürzt werden und sie möchte wissen, wie die Verwaltung damit umgehe, wenn über diesen gekürzten Betrag hinaus noch Anträge eingehen.

Ratsherr Tobollik (AfD) teilt mit, dass die AfD-Fraktion dem Beschluss nicht zustimmen werde. Die AfD-Fraktion sei bei der Erstellung des Haushaltes nicht miteinbezogen worden und habe diesen auch abgelehnt, da bereits die Vermutung bestand, dass die Gewerbesteuereinnahmen nicht ausreichen werden. Vielmehr haben die im neuen Beschlussvorschlag genannten Parteien die schwierige Lage zu verantworten. Aus seiner Sicht werde die aktuelle Vorgehensweise zu keiner Besserung führen, da viele große Einsparpotenziale nicht berücksichtigt werden. Er würde sich eine Liste sämtlicher freiwilliger Leistungen der Stadt wünschen, zu der die AfD-Fraktion dann gerne Vorschläge unterbreiten werde.

Aus Sicht von Ratsherrn Linden (SPD) zeigt die Vorlage, dass die Stadt Aachen auch in Zeiten der Haushaltssperre handlungsfähig, leistungsfähig und ein verlässlicher Partner bleiben werde. Weiterhin werde durch die Ausarbeitung deutlich, dass der sehr große Haushalt einige Positionen beinhalte, die nicht dringend notwendig oder unabweisbar seien und die man ohne große Auswirkungen auf die Stadtgesellschaft schieben, kürzen oder sperren könne. Die aktuelle Vorgehensweise werde langfristig jedoch nicht ausreichen, sondern diene lediglich dazu, gegen den globalen Minderaufwand anzusparen. Viel entscheidender werde eine nachhaltige Konsolidierung für die Haushalte der Folgejahre sein. Die SPD-Fraktion stehe einem gemeinsamen Konsolidierungskurs jedoch positiv gegenüber, auch wenn die notwendigen Verfahren und Prozesse, um zu solchen strukturellen Entscheidungen zu kommen und um die dafür notwendige Abstimmung zwischen Politik und Verwaltung herzustellen, noch nicht bestehen.

Ratsherr Dr. Nositschka (Die Linke) bemängelt, dass die Liste der Maßnahmen erst zum Ende der vergangenen Woche verfügbar gewesen sei. Darüber hinaus seien die hierin enthaltenen Erläuterungen nicht ausreichend. Er führt aus, dass man sich zukünftig öfter und intensiver mit dem Haushalt befassen müsse. Allerdings werde das strukturelle Defizit auf kommunaler Ebene nicht zu lösen sein. Aus diesem Grunde appelliert er an die Parteien im Rat, die in Bundesregierung und Landesregierungen vertreten sind, die Finanzierung der Kommunen auf diesen Ebenen noch einmal zu thematisieren. Im Rahmen der heutigen Beschlussfassung werde sich die Fraktion Die Linke enthalten.

Ratsherr Graaff-Cierniak (FDP) befürwortet die aktuelle Vorgehensweise. Die FDP-Fraktion werde dem geänderten Beschlussvorschlag, der die Vorlage der Verwaltung ergänze, gerne zustimmen.

Stadtdirektorin Grehling betont, dass sich die Vorlage einzig auf die bestehende Haushaltssperre und nicht auf die Haushaltsplanung beziehe und hierdurch keine Änderung des Haushaltes erfolge. Vielmehr sei die Mittelausgabe hierdurch angehalten bzw. gesperrt. Die Vorlage beziehe sich auf die aktuelle Bewirtschaftung in Form einer Momentaufnahme und die Verwaltung werde eine regelmäßige Transparenz durch Einzelfallprüfungen erzeugen, solange sich die Haushaltslage nicht verbessert. Hiervon abzugrenzen sei der Konsolidierungsprozess zur Haushaltsplanung 2027 ff. Dieser werde aus einer Zusammenstellung der freiwilligen bzw. steuerbaren Aufgaben insgesamt bestehen. Diese Aufgabe sei im Beratungsprozess so rechtzeitig abzuschließen, dass zumindest die Haupteckdaten in einen Haushaltsplanentwurf eingebracht werden können.

Hinsichtlich der Haushaltssperre führt sie weiterhin aus, dass die Verwaltung sich hierbei strikt an die vorgeschriebenen Grundsätze halte, um den laufenden Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten. Auch Maßnahmen, die der Verkehrssicherung und dem Schutz des Vermögens dienen bleiben unberührt, sowie Maßnahmen mit einem ausgedehnten Bestandsschutz. Dieser Bestandsschutz umfasse alle Maßnahmen, bei denen beispielsweise bereits Vorarbeiten der Absprachen getroffen worden seien. Weiterhin betont sie, dass der Rat im Rahmen der Haushaltsplanung die Grenzen definiert habe und es nicht die Aufgabe der Kämmerei sei, diese Entscheidungen nun zu hinterfragen. Die weitere Entscheidungshoheit obliege dem Rat.

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt Oberbürgermeister Dr. Ziemons sodann über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.

Beschluss

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Sitzungsvorlage FB 20/0030/WP 19 mit den als Anlage 1 beigefügten Einzelfallentscheidungen unter 100.000 Euro zur Kenntnis. Bezüglich der als Anlage 2 zur Verfügung gestellten Übersicht mit den von den Organisationseinheiten in eigener Verantwortung vorgenommenen bzw. angekündigten Einsparungen sollen die als pauschale Einsparung bezeichneten Positionen in den zuständigen Betriebs- und Fachausschüssen näher erläutert werden. Darüber hinaus trifft der Rat folgende Entscheidungen: 1. Er stimmt den folgenden Freigaben durch die Verwaltung zu: 1.1 Freigabe für die Bezuschussung der Ferienspiele in Höhe von 90% (270.000 Euro bei einem Ansatz von 300.000 Euro) mit der Maßgabe, bei absehbarem Erreichen der Freigabegrenze kurzfristig im zuständigen Fachausschuss zu berichten. 1.2 Freigabe des Fonds gegen Gewalt und Rassismus in voller Höhe (= Ansatz von 180.000 Euro). 1.3 Fortführung des Projektes „Mobile aufsuchende Jugendarbeit Forst / Driescher Hof“ bis zum 31.12.2026 (29.100 Euro für den Zeitraum vom 01.08. bis zum 31.12.2026). 1.4 Freigabe der Besetzung der im Haushaltsplan 2026 neu eingerichteten 12,5 VZÄ zur Übernahme der direkten Personalverwaltung für Ergänzungspersonal für sechs OGS-Standorte (Personalkosten gem. KGSt für das Schuljahr 2026/2027 von rund 666.000 Euro). 1.5 Fortsetzung des Programmes „Alltagshelfer*innen in Kitas“ für den Zeitraum 01.08.2026 bis 31.12.2026 (nicht refinanzierter Anteil für diesen Zeitraum in Höhe von 316.000 Euro). 1.6 Fortsetzung des Projekts „OGS-Sprachbildungsprogramm“ für den Zeitraum 01.08.2026 bis 31.12.2026 (97.200 Euro für diesen Zeitraum). 1.7 Freigabe für den Zuschuss des Stadtteilfonds zur Unterstützung quartierbezogener Projekte zu 50% (50.500 Euro bei einem Ansatz von 101.000 Euro). Über die Aufteilung der reduzierten Mittel auf die Stadtteile wird dem Fachausschuss ein entsprechender Vorschlag zur Entscheidung vorgelegt. 1.8 Freigabe des Veranstaltungsbudgets der Nadelfabrik und des Depots zu 50% (100.000 Euro bei einem Ansatz von 200.000 Euro). 1.9 Freigabe des Förderprogramms Dachausbau zu 1/3 (33.333 Euro bei einem Ansatz von 100.000 Euro) mit der Maßgabe, bei absehbarem Erreichen der Freigabegrenze kurzfristig im zuständigen Fachausschuss zu berichten. 1.10 Gewährung des beantragten Gesamtzuschusses für 2026 in Höhe von 665.500 Euro für den altbau plus e.V. 1.11 Freigabe des Förderprogramms für private Photovoltaikanlagen zu 1/3 (166.666 Euro bei einem Ansatz von 500.000 Euro). 1.12 Freigabe des Zuschusses für öffentliche Ladeinfrastruktur zu 1/3 (163.333 Euro bei einem Ansatz von 490.000 Euro). 2. Er stimmt den folgenden Mittelsperrungen der Verwaltung zu: 2.1 Sperrung des Gesamtansatzes (120.000 Euro) des Grundschulfonds unter Berücksichtigung des weiteren Zugangs zum Startchancen-Programm; die den Ansatz tragenden Stiftungsmittel in Höhe von 94.500 Euro sind zur Deckung anderer etatisierter jugendpolitischer Maßnahmen heranzuziehen. 2.2 Sperrung des Ankaufs eines unbebauten Grundstücks in Eilendorf (Beschluss des WLA vom 10.02.2026; Vorlage Nr. FB 23/0002/WP19; 377.000 Euro) nur insoweit der Ankauf durch ein verbundenes Unternehmen anstelle der Stadt Aachen erfolgt. Andernfalls keine Sperrung. 3. Er stimmt den folgenden Mittelsperrungen der Verwaltung nicht zu: 3.1 Sperrung des Ankaufs landwirtschaftlicher Flächen in Laurensberg (Beschluss des WLA vom 10.02.2026; Vorlage Nr. FB 23/0010/WP19; 103.698 Euro) mit der Maßgabe, die Fläche schnellstmöglich im Rahmen der Verwertung der ökologischen Ausgleichsmöglichkeiten in eine Ertragslage zu bringen.

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Aachen begrüßt die detaillierte Aufbereitung der der Sitzungsvorlage FB 20/0030/WP 19 als Anlagen 1 und 2 beigefügten Einzelfallentscheidungen unter 100.000 Euro sowie der Übersicht der von den Organisationseinheiten in eigener Verantwortung vorgenommenen bzw. angekündigten Einsparungen und trifft folgende Entscheidungen:

1. Er stimmt den folgenden Freigaben durch die Verwaltung zu:

1.1 Freigabe für die Bezuschussung der Ferienspiele in Höhe von 90% (270.000 Euro bei einem Ansatz von 300.000 Euro).


1.2 Freigabe des Fonds gegen Gewalt und Rassismus in voller Höhe (= Ansatz von 180.000 Euro).

1.3 Fortführung des Projektes „Mobile aufsuchende Jugendarbeit Forst / Driescher Hof“ bis zum 31.12.2026 (29.100 Euro für den Zeitraum vom 01.08. bis zum 31.12.2026).

1.4 Freigabe der Besetzung der im Haushaltsplan 2026 neu eingerichteten 12,5 VZÄ zur Übernahme der direkten Personalverwaltung für Ergänzungspersonal für sechs OGS-Standorte (Personalkosten gem. KGSt für das Schuljahr 2026/2027 von rund 666.000 Euro).

1.5 Fortsetzung des Programmes „Alltagshelfer*innen in Kitas“ für den Zeitraum 01.08.2026 bis 31.12.2026 (nicht refinanzierter Anteil für diesen Zeitraum in Höhe von 316.000 Euro).

1.6 Fortsetzung des Projekts „OGS-Sprachbildungsprogramm“ für den Zeitraum 01.08.2026 bis 31.12.2026 (97.200 Euro für diesen Zeitraum).

1.7 Freigabe für den Zuschuss des Stadtteilfonds zur Unterstützung quartierbezogener Projekte zu 50% (50.500 Euro bei einem Ansatz von 101.000 Euro). Über die Aufteilung der reduzierten Mittel auf die Stadtteile wird dem Fachausschuss ein entsprechender Vorschlag zur Entscheidung vorgelegt.

1.8 Freigabe des Veranstaltungsbudgets der Nadelfabrik und des Depots zu 50% (100.000 Euro bei einem Ansatz von 200.000 Euro).

1.9 Freigabe des Förderprogramms Dachausbau zu 1/3 (33.333 Euro bei einem Ansatz von 100.000 Euro).

1.10Gewährung des beantragten Gesamtzuschusses für 2026 in Höhe von 665.500 Euro für den altbau plus e.V.

1.11Freigabe des Förderprogramms für private Photovoltaikanlagen zu 1/3 (166.666 Euro bei einem Ansatz von 500.000 Euro).

1.12Freigabe des Zuschusses für öffentliche Ladeinfrastruktur zu 1/3 (163.333 Euro bei einem Ansatz von 490.000 Euro).

2. Er stimmt den folgenden Mittelsperrungen der Verwaltung zu:

2.1 Sperrung des Gesamtansatzes (120.000 Euro) des Grundschulfonds unter Berücksichtigung des weiten Zugangs zum Startchancen-Programm; die den Ansatz tragenden Stiftungsmittel in Höhe von 94.500 Euro sind zur Deckung anderer etatisierter jugendpolitischer Maßnahmen heranzuziehen.

2.2 Sperrung des Ankaufs eines unbebauten Grundstücks in Eilendorf (Beschluss des WLA vom 10.02.2026; Vorlage Nr. FB 23/0002/WP19; 377.000 Euro)

2.3 Sperrung des Ankaufs landwirtschaftlicher Flächen in Laurensberg (Beschluss des WLA vom 10.02.2026; Vorlage Nr. FB 23/0010/WP19; 103.698 Euro).

Erläuterungen

Allgemeines

Mit Verfügung vom 20.04.2026 wurde insbesondere vor dem Hintergrund der Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen eine Haushaltssperre gemäß § 25 Abs. 2 der Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) angeordnet. Über Gründe und konkrete Ausgestaltung der haushaltswirtschaftlichen Sperre wurde in der Ratssitzung am 20.05.2026 in Form einer umfangreichen Präsentation im öffentlichen Teil berichtet. Die Präsentation ist den Fraktionen, Gruppen und dem Einzelvertreter im Rat der Stadt Aachen nachträglich zugesandt worden.

Einführend ist darauf hinzuweisen, dass sich die Haushaltslage derzeit relativ unverändert, wenn auch mit leicht positiver Tendenz darstellt. Insbesondere die Gewerbesteuererträgnisse haben sich in den letzten Wochen – wenn auch auf einem niedrigen, deutlich unter Plan liegenden Niveau – stabilisiert, bzw. nehmen eine leicht ansteigende Entwicklung. So liegt das Gewerbesteuersoll derzeit bei rd. 193 Mio. Euro und damit ca. 10 Mio. Euro über dem zuletzt mitgeteilten Stand. Das darin begründete Plandefizit hat sich entsprechend auf rd. 54 Mio. Euro verkürzt. Diese Entwicklung, die sich auch trotz weiterer zahlreicher notwendiger Absetzungen ergeben hat, lässt erwarten, dass noch weitere Verbesserungen im Laufe des Jahres zu erzielen sein werden. Gleichwohl gibt es mit Blick auf das noch weiterhin zu verzeichnende Defizit keine Veranlassung, die notwendigen Bestrebungen einer engen Haushaltsbewirtschaftung zu verändern. Die Berechtigung der Besorgnis um die kommunale finanzielle Handlungsfähigkeit wird durch den seitens des Städtetages initiierten Aktionstag „Kommunen am Limit“ am 22. Juni 2026 bestätigt, an dem die Stadt Aachen auch teilnehmen wird. Entsprechende öffentliche Aktionen aus dem zur Verfügung gestellten Aktionsmaterial befinden sich in der Abstimmung mit FB 13.

Im Rahmen der Gesamtbewertung ist sicherlich auch die derzeitige haushalterische Situation der StädteRegion zu beachten. Die hier veranlasste Haushaltssperre, begründet durch die dortige Aufwandssituation, die auch insbesondere Teile des übertragenen Aufgabenverbundes betrifft, lässt zukünftige weitere Belastungen des städtischen Haushalts befürchten.

In der benannten Präsentation wurde bereits angekündigt, dem Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am 17.06.2026 die Liste bereits getroffener Einzelfallentscheidungen mit einer Wertgrenze von unter 100.000 Euro zur Kenntnis vorzulegen.

Des Weiteren – und so sieht es die Haushaltssperre unter III. vor – sind die Entscheidungen der Kämmerin über Anträge im freiwilligen Bereich (Sperrungen oder Ausnahmegenehmigungen) bei einer Wertmäßigkeit ab 100.000 Euro dem Rat abschließend zur Entscheidung vorzulegen. Gleiches gilt für strukturell bedeutsame bzw. öffentlich wirksam werdende Entscheidungen. Der Rat hat explizit die Möglichkeit, die Entscheidung der Verwaltung entweder zu bestätigen oder ggf. aufzuheben.

Diese Vorlage setzt diesen dargestellten Handlungsauftrag um. Dabei werden entsprechende dem Rat unterstellte Entscheidungen nicht als Einzelvorlage, sondern in dieser gebundenen Vorlage aufgeführt.

Im Folgenden werden Mittelfreigaben im Wesentlichen tabellarisch aufgeführt (vgl. Anlage 1).

Versagte Mittelfreigaben bzw. beschränkte Mittelfreigaben sind mit einer entsprechenden Begründung versehen.

Mittelfreigaben, die den bereits mit der benannten Präsentation dargelegten Grundsätzen folgen, werden in der Regel nicht gesondert aufgeführt. Das bedeutet, dass Anfragen, die den Bereichen

- Verkehrssicherung (Unfallverhütung, aber auch notwendige Instandsetzung etc.)

- Rechtliche Bindung und

- Notwendiger Geschäftsbedarf – hierzu zählen auch die notwendigen Fortbildungskosten etc.

zuzuordnen sind, keiner weitergehenden Darlegung bedürfen.

Mittelfreigaben aus Ermächtigungsübertragungen oder Stiftungsmitteln bedürfen ebenfalls keiner Darstellung.

Einzelne Fälle, die dem sog. erweiterten Bestandsschutz bzw. Vertrauensschutz zugeordnet werden und/oder die insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Vermeidung einer strukturellen Vorbindung eine grundsätzliche Verlagerung der Entscheidung in den Konsolidierungsprozess für die Haushaltsplanung 2027 gebieten, sind mit einbezogen worden.

Bereits jetzt wird darauf hingewiesen, dass bei freiwilligen Zuschüssen bzw. Förderungen in der Regel derzeit allein eine Freigabe in Höhe eines Drittels des Gesamtansatzes erfolgt. Ob und inwieweit eine weitergehende Öffnung im Laufe der künftigen Bewirtschaftung möglich ist, ist an die fortschreitende haushalterische Entwicklung gekoppelt.

Ergänzt wird diese Vorlage - neben der besagten Übersicht der getroffenen Einzelfallentscheidungen und den noch zu treffenden Entscheidungen bei einer Wertgrenze von über 100.000 Euro - um eine ergänzende Liste der freiwillig von den Organisationseinheiten vorgenommenen bzw. angekündigten Einsparungen (Anlage 2), um einen Gesamtüberblick der Maßnahmen zu geben und auch eine ungefähre finanzielle Größenordnung der eingesparten Mittel seit Verhängung der Haushaltssperre zu vermitteln.

Allgemeine zu erwartende bzw. angekündigte Bewirtschaftungseffekte im laufenden Geschäftsbetrieb sind nicht Gegenstand dieser Darstellung. Sie werden in die kommenden Forecast-Darstellungen für den Haupt- und Finanzausschuss einfließen.

Grundsätzliche Festlegungen, z.B. im Zusammenhang mit den Zuschüssen an freie Träger mit Leistungsvereinbarungen oder Bestandsschutz sowie den bezirklichen Mitteln bzw. Verfügungsmitteln der Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister wurden in der Sitzung am 20.05.2026 bereits mitgeteilt.

Ebenfalls nicht in den Übersichten angegeben sind die bereits dargestellten getroffenen personalrechtlichen Grundsatzentscheidungen in Bezug auf Neu- und Wiederbesetzung von Personalstellen sowie zur Beförderung von städtischen Beamtinnen und Beamten.

Für das Jahr 2026 wurden feste quartalsweise Beförderungsstichtage eingeführt. Ab dem kommenden Jahr soll dies auf einen Beförderungsstichtag umgestellt werden.

Jede Neu- bzw. Wiederbesetzung unterliegt einer umfassenden Prüfung hinsichtlich der Notwendigkeit durch die/den jeweiligen Fachdezernent*in. Der entsprechende Antrag muss durch den Personaldezernenten freigegeben werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die folgenden Ausführungen ausschließlich auf das von der Haushaltssperre betroffene Jahr 2026 beziehen. Inwiefern sich die getroffenen Entscheidungen auch auf der Konsolidierungsliste für die Haushaltsplanung 2027 ff. wiederfinden und in welcher Form, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden, da einer solchen Entscheidung auch eine weitergehende inhaltliche Bewertung zugrunde zu legen ist.

1. Liste aller Einzelfallentscheidungen (unter 100.000 Euro), vgl. Anlage 1:

Im Zuge der Haushaltssperre aufgekommenen Fragen hinsichtlich der Aufwendungen und Auszahlungen im freiwilligen Bereich wurden von FB 20/100 gesammelt, tabellarisch strukturiert und durch die Kämmerin im Einzelfall entschieden. Die Rückmeldungen an die Organisationseinheiten erfolgten wiederum durch die Fachbereichscontroller*innen im FB 20/100.

Die Liste weist zum Stand 11.06.2026 insgesamt 69 Maßnahmen auf. Sie ist der Anlage 1 zu entnehmen und wird dem Rat somit zur Kenntnis gebracht.

2. Liste der freiwillig von den Organisationseinheiten vorgenommenen Einsparungen, vgl. Anlage 2:

Die Fachbereiche und Eigenbetriebe bzw. eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen haben in Teilen bereits im Vorfeld unter Beteiligung von FB 20 oder Dezernat II entschieden, von der Umsetzung von Maßnahmen Abstand zu nehmen, bzw. pauschale Kürzungen anzusetzen. Die Übersicht ist der Anlage 2 zu entnehmen.

Insbesondere ist hinzuweisen auf die Beteiligung der Eigenbetriebe. So hat hinsichtlich der pauschalen Kürzungsvorschläge der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen E 42, E 46/47 und E 49 zum Ausgleich einzelfallbezogener Entscheidungen am 05.05.2026 ein Termin zwischen Dez. II, Dez. IV, den betroffenen eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen sowie dem FB 20 stattgefunden. Ergebnis des Termins war, dass pauschale Kürzungsvorschläge innerhalb der jeweiligen Wirtschaftspläne identifiziert wurden und zwar in folgender Höhe:

· E 42: 66.000 Euro

· E 46/47: 150.000 Euro

· E 49: 200.000 Euro.

Allein durch diese pauschalen Kürzungsvorschläge kann somit bereits eine Haushaltsverbesserung in Höhe von 416.000 Euro erreicht werden.

Der Aachener Stadtbetrieb hat z.B. IT-Projekte, freiwillige Fortbildungen, Aktionstage sowie Bauprojekte in Höhe von insgesamt rd. 750.000 Euro zurückgestellt, um im Jahr 2026 Einsparungen vornehmen zu können. Auch wenn sich der größere Anteil dieser Einsparung (612.000 Euro) auf Investitionen bezieht.

Auch die Eigenbetriebe sind somit nachweislich konsequent in die enge Haushaltsbewirtschaftung eingebunden. Selbstverständlich werden alle in den pauschalen Sparbeiträgen enthaltenen zustimmungspflichtigen Sachverhalte dem entsprechenden Betriebsausschuss zur Entscheidung vorgelegt.

3. Einzelfallentscheidungen ab 100.000 Euro oder von besonderer Bedeutung:

Zu folgenden Sachverhalten ist eine Entscheidung des Rates notwendig bzw. ist die (Vor-)Entscheidung der Verwaltung entweder zu bestätigen oder zu revidieren. In Bezug auf investive Anträge werden nur die Entscheidungen hier separat dargestellt, die entgegen der bisherigen politischen Entscheidungen getroffen wurden. Zu beachten ist die besondere und unvermeidbare Fristigkeit für die Entscheidungen, zu denen jetzt weitere konkrete Umsetzungsschritte notwendig sind, da andernfalls im negativen Sinne Fortsetzungen etc. von Einzelprojekten schlicht nicht mehr möglich sind. Zur Erläuterung wird auf das Beispiel des neuen Vertragsschlusses für die Alltagshelfer*innen in Kitas verwiesen, die jetzt einer vertraglichen Verlängerung bedürfen. In Bezug auf Teilsperrungen bzw. Teilablehnungen der Anträge etwa unter Zugrundelegung der 1/3-Regelung ist nochmals darauf hinzuweisen, dass diese Entscheidungen durch den fehlenden Bestandsschutz getragen sind, Mittelsperrungen im Übrigen jederzeit einer weitergehenden Überprüfung zugänglich sind.

3.1 Ferienspiele (vgl. Ziffer 1.1 des Beschlussvorschlags)

Im Haushaltsjahr 2026 stehen bei PSP-Element 4-060201-954-1, Kostenarten 53180000 und 53390000, insgesamt 300.000 Euro für die Bezuschussung von Ferienspielen zur Verfügung. Ferienspiele werden als Projektförderung an die Bleiberger Fabrik sowie als Transferleistung für die in Kooperation von OGS und freien Trägern stattfindenden Angebote finanziert. Die Betreuungsüberbrückung von Kindern und Jugendlichen ist erstmalig ab den Sommerferien 2026 auch vor dem Hintergrund des aufwachsenden Anspruchs auf einen OGS-Platz für Erstklässler zu bewerten. Maßnahmen wurden bereits durch die Träger geplant, sind online auf dem städtischen Ferienspielportal veröffentlicht und buchbar. Somit ist bereits Außenwirkung entstanden. Der verwaltungsseitige Vorschlag sieht als Ziel allerdings eine Inanspruchnahme von 90 % des Ansatzes für das Jahr 2026 vor. Entsprechend könnten im Zuge der Haushaltssperre 30.000 Euro eingespart werden, ohne die Bezuschussung der Ferienspiele vom Grundsatz her in Frage zu stellen, was keineswegs verwaltungsseitig vorgesehen ist. Die Aufwandsdeckelung ist auch in Abstimmung mit dem Fachdezernat umsetzbar.

3.2 Fonds gegen Gewalt und Rassismus (vgl. Ziffer 1.2 des Beschlussvorschlags)

Das betroffene PSP-Element ist 4-060201-915-2, Kostenart 53180000. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den Haushaltsansatz in Höhe von 180.000 Euro vollständig freizugeben. Dies erfolgt insbesondere vor dem Hintergrund der besonderen Bedeutung der Themen Gewaltprävention und Rassismusbekämpfung im Jugendbereich, nicht nur themenspezifisch, sondern gerade mit Blick auf die im Forecast erkennbare deutliche Steigerung der Belastungen aus dem Bereich der Hilfen zur Erziehung bzw. den Betreuungsleistungen, sodass hier tatsächlich ein breiter Mitteleinsatz auch vorzumerken ist.

3.3 Mobile aufsuchende Jugendarbeit Forst / Driescher Hof (vgl. Ziffer 1.3 des Beschlussvorschlags)

Die Mobile Jugendarbeit in den Stadtteilen Forst und Driescher Hof wird von freien Trägern durchgeführt, die hierfür Personal beschäftigen. Der Kinder- und Jugendausschuss hat in seiner Sitzung vom 16.12.2025 seine Absicht zur Fortführung der Finanzierung des Projektes der aufsuchenden Mobilen Jugendarbeit gem. § 11 SGB VIII im Sozialraum 6 für zunächst ein weiteres Jahr ab dem 01.01.2026 einstimmig beschlossen. Grundlage hierfür war der gemeinsame Antrag der Träger Kinder- und Jugendhilfe Driescher Hof e.V. und Lebenshilfe Aachen FeD GmbH auf Fortführung des Projektes „Mobile aufsuchende Jugendarbeit Forst / Driescher Hof“. Auf Vorschlag der Verwaltung soll das Projekt bis zum 31.12.2026 (29.100 Euro für den Zeitraum von 01.08. bis zum 31.12.2026) aus Gründen des erweiterten Bestandsschutzes und zur Vermeidung struktureller präjudizierender Eingriffe in den Prozess der Haushaltsplanung sowie der vorhandenen Leistungsstrukturen fortgeführt werden.

3.4 OGS-Küchenkraft (vgl. Ziffer 1.4 des Beschlussvorschlags)

Es wurden 12,5 VZÄ (Personalkosten gem. KGSt für das Schuljahr 2026/2027 von rund 666.000 Euro) zur Übernahme der direkten Personalverantwortung für Ergänzungspersonal (Küchenkräfte und päd. Ergänzungspersonal) für weitere sechs städtische OGS-Standorte im Rahmen des Haushaltsplans 2026 eingerichtet. Bisher wurde das Personal durch einen Jugendhilfeträger formal eingestellt und durch Mittel aus den OGS-Betriebskosten finanziert. Die Kooperation endet mit Ablauf des Schuljahrs 2025/2026 auf Wunsch des Jugendhilfeträgers. Die Beauftragung eines anderen freien Trägers konnte nicht realisiert werden. Im Hinblick auf die Umsetzung des OGS-Rechtsanspruches und die Betriebsabläufe der städtischen OGS (Aufrechterhaltung der Versorgung der OGS-Schüler*innen und Unterstützung des pädagogischen Fachpersonals) ist die Einrichtung der Stellen, die sich dann bei dem Arbeitgeber Stadt Aachen dann unmittelbar aus den Betriebskosten OGS finanzieren, unverzichtbar.

3.5 Alltagshelfer*innen in Kitas (vgl. Ziffer 1.5 des Beschlussvorschlags)

Der saldierte Haushaltsansatz bei PSP-Element 4-060101-957-4 beträgt 759.100 Euro. Eine vertragliche Bindung (Arbeitsverträge) besteht nur bis zum 31.07.2026. Zur Frage stand, ob auch für den Zeitraum 01.08.2026 bis 31.12.2026 (saldierter Ansatz für diesen Zeitraum in Höhe von 316.000 Euro) eine Besetzung der Stellen sowie die entsprechende vertragliche Verlängerung freigegeben werden kann. Im Hinblick auf die Entlastung der pädagogischen Kita-Kräfte bei bestehender angespannter Personalsituation und der Berücksichtigung von Fördermitteln wurde seitens der Verwaltung entschieden, den rd. 50 Alltagshelfer*innen die Zusage zur Fortsetzung der Arbeitsverhältnisse bis zum 31.12.2026 erteilen zu wollen. Über den weiteren Fortgang ist im Rahmen der Haushaltsplanungen für 2027 zu entscheiden und wird entsprechend zur Vorlage gebracht werden.

3.6 Projekt „OGS-Sprachbildungsprogramm“ (vgl. Ziffer 1.6 des Beschlussvorschlags)

Das „OGS-Sprachbildungsprogramm“ wurde im Rahmen einer zunächst auf zwei Schuljahre angelegten Pilotphase zum Schuljahr 2024/2025 aufgesetzt. Es findet derzeit an der GGS Gerlachschule (OGS-Träger AWO) und der GGS Driescher Hof (OGS-Träger D-Hof) statt. Zuletzt wurden dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung die Ergebnisse aus der Evaluation des ersten Schuljahres der Pilotphase vorgelegt (vgl. Vorlage FB 45 n/0003/WP19). Aktuell wurde den beiden OGS-Trägern ein Zuschuss bis zum Ende dieses Schuljahres (bis zum 31.07.2026) bewilligt und die Mittel ausgezahlt. Zwar erscheint aufgrund der aktuellen Haushaltssituation eine Ausweitung des Programms auf weitere Schulen nicht finanzierbar und damit auch die Verstetigung des Programms kaum realisierbar, jedoch ist zur Vermeidung einer präjudizierendern Wirkung zukünftiger Haushaltsplanungen die Fortführung des Programms noch für das Jahr 2026 angezeigt (Mittel in Höhe von 97.200 Euro für den Zeitraum von 01.08. bis zum 31.12.2026).

3.7 Zuschuss Stadtteilfonds zur Unterstützung quartiersbezogener Projekte (vgl. Ziffer 1.7 des Beschlussvorschlags)

Eine Sperrung des gesamten Mittelansatzes 2026 (101.000 Euro, PSP-Element 4-050101-916-5, Kostenart 53180000) hätte erhebliche Auswirkungen auf die Handlungsfähigkeit der derzeit 14, künftig 15 Stadtteilkonferenzen und könnte entsprechend strukturell in das soziale Leistungsportal der Stadt wirken. Einerseits wäre die derzeitig geringe Mittelbindung im Sinne eines Bestandsschutzes geeignet auf den Grundsatz der 1/3 Freigabe zuzugreifen. Tatsächlich erfordern aber das Verteilungsraster der entsprechenden Mittel und die entsprechende Aufrechterhaltung der strukturellen Leistungsfähigkeit in Stadtteilen und besonderen Problemgebieten mit erhöhtem Unterstützungsbedarf sowie die Sicherung des entsprechenden Grundsockels an Projekten und Begegnungsformaten die ausnahmsweise Beibehaltung des Ansatzes in hälftiger Höhe (50.500 Euro). Da die bisherige Verteilung der Mittel in der Richtlinie zur Förderung von Projekten mit Bürgerbeteiligung aus einem Stadtteilfonds geregelt ist, wird die Verwaltung im Fachausschuss einen Vorschlag für eine entsprechende angepasste Verteilung der Mittel aufgrund der Reduzierung vorlegen.

3.8 Veranstaltungsbudget Nadelfabrik und Depot (vgl. Ziffer 1.8 des Beschlussvorschlags)

Das Veranstaltungsbudget beläuft sich auf insgesamt 200.000 Euro (jeweils 100.000 Euro). Trotz umfassender Veranstaltungsplanungen konnte bislang nur begrenzt eine Verbindlichkeit im Sinne des Bestandsschutzes begründet werden, insbesondere mit Blick auf Ausgestaltung und Maß der in Betracht kommenden und bekannten Veranstaltungen, wie z.B. „Vierteltöne“ am 27.06.26, „Kick-it-Fair“ am 13.07.26, „Sport-Challenge“ am 13.08.26 oder „Parkflimmern“ am 04.-06.09.26. Insoweit kann der Bestandsschutz auch nur dem Grunde nach zum Tragen kommen und rechtfertigt ein Abweichen von der grundsätzlichen 1/3-Regelung im Übrigen, erfordert dennoch eine tatsächlich realisierbare Begrenzung der Ansätze auf jeweils 50%.

3.9 Förderprogramm Dachausbau (vgl. Ziffer 1.9 des Beschlussvorschlags)

Das Förderprogramm „Mitgedacht“ unterstützt die Erweiterung des bestehenden Wohnungsbestandes sowie die Anpassung von Wohnraum an sich verändernde demografische und soziale Bedürfnisse, beispielsweise im Hinblick auf altersgerechtes Wohnen, Barrierearmut oder veränderte Haushaltsstrukturen. Mit Hilfe finanzieller Anreize werden Beratungen zu Ausbau-, Umbau- und Nachverdichtungsmöglichkeiten gefördert. Daher wurde der Ansatz (100.000 Euro) für das Förderprogramm Dachausbau bei PSP-Element 4-100405-931-2, Kostenart 52910000 entsprechend der grundsätzlichen 1/3-Freigabe in Höhe von 33.333 Euro freigegeben, da im Übrigen kein Bestandsschutz bzw. eine weitergehende Mittelbindung festzustellen ist.

3.10 Mittel für altbau plus e.V. (vgl. Ziffer 1.10 des Beschlussvorschlags)

Der Verein altbau plus e.V. berät als gemeinnütziger Verein in Aachen und Umgebung zur Sanierung und Modernisierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Der Verein finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge, Fördermittelprojekte und Zuwendungen. Für das Jahr 2026 ergibt sich ein Finanzbedarf von 665.500 Euro. Von diesem Betrag sind 130.500 Euro durch vertragliche Verpflichtungen zu erfüllen. Insgesamt sind auf sechs PSP-Elementen Gelder in Höhe von 750.000 € für die Kooperation mit dem altbau plus e.V. vorgesehen:

- 4-140101-929-9 „Zuschuss an abp“

- 4-140101-959-1 „Klimaneutral 2030 „Stadtvertrag_100 CNC“

- 4-140101-962-1 „Klimaagentur und Konzeption“

- 4-140101-971-5 „Aufbau Klimafonds IKSK 2.0“

- 4-140101-947-5 „Quartierspezifische Sanierungsberatung“

- 4-140101-965-1 „Beratung Energie- und Wärmewende“.

Damit der Verein altbau plus e.V. auch im Haushaltsjahr 2026 seine Aufgaben wahrnehmen kann, wird der beantragte Finanzbedarf in Höhe von 665.500 Euro gewährt, der weitergehende Haushaltsansatz in Höhe von 84.500 Euro wird gesperrt. Die Entscheidung wird auf das Jahr 2026 zur Vermeidung präjudizierender Entscheidungen begrenzt.

3.11 Förderung Photovoltaikanlagen (vgl. Ziffer 1.11 des Beschlussvorschlags)

Der Ansatz in Höhe von 500.000 Euro beim PSP-Element 4-140101-945-6, Kostenart 53180000 für die Förderung privater Photovoltaikanlagen wird entsprechend der grundsätzlichen 1/3-Freigabe in Höhe von 166.666 Euro freigegeben, da im Übrigen kein Bestandsschutz bzw. eine weitergehende Mittelbindung festzustellen ist.

3.12 Zuschuss öffentlicher Ladeinfrastruktur (vgl. Ziffer 1.12 des Beschlussvorschlags)

Der Ansatz in Höhe von 490.000 Euro beim PSP-Element 5-120201-900-11700-900-2, Kostenart 78170000 für den Zuschuss öffentlicher Ladeinfrastruktur wird entsprechend der grundsätzlichen 1/3-Freigabe in Höhe von 163.333 Euro freigegeben, da im Übrigen kein Bestandsschutz bzw. eine weitergehende Mittelbindung festzustellen ist.

3.13 Grundschulfonds (vgl. Ziffer 2.1 des Beschlussvorschlags)

Der jährliche Ansatz bei PSP-Element 4-030101-909-5, Kostenart 52910000, beträgt 120.000 Euro. Insgesamt haben 11 der 14 bisher über den Grundschulfonds geförderten Schulen Zugang zu einer Förderung aus dem Startchancen-Programm, wenngleich die Förderziele nicht komplett deckungsgleich sind. Bestandsschutz mit Blick auf etwaige Bewilligung ist nicht gegeben. Ausnahmsweise wird in Übereinstimmung mit dem zuständigen Fachdezernat auf den 1/3-Regelungsansatz verzichtet, um die den Ansatz tragenden Stiftungsmittel des Grundschuldfonds in Höhe von 94.500 Euro zur Deckung anderer etatisierter jugendpolitischer Maßnahmen heranziehen zu können.

3.14 Sperrung des Ankaufes eines unbebauten Grundstücks in Eilendorf (vgl. Ziffer 2.2 des Beschlussvorschlags)

In der Sitzung des WLA am 10.02.2026 (Vorlage Nr. FB 23/0002/WP19) wurde der Ankauf eines unbebauten Grundstückes in Eilendorf in Höhe von 377.000 Euro beschlossen. Der Ankauf zur allgemeinen Bodenbevorratung wurde in Übereinstimmung mit dem zuständigen Fachdezernat gesperrt.

3.15 Sperrung des Ankaufes landwirtschaftlicher Flächen in Laurensberg (vgl. Ziffer 2.3 des Beschlussvorschlags)

In der Sitzung des WLA am 10.02.2026 (Vorlage FB 23/0010/WP19) wurden die Ankäufe zweier landwirtschaftlicher Flächen in Höhe von 103.698 Euro zum Zwecke der Bodenbevorratung und Vorhaltung allgemeiner ökologischer Ausgleichsmöglichkeiten beschlossen. Die Mittelfreigabe für diesen Ankauf wurde auch hier in Übereinstimmung mit dem zuständigen Fachdezernat gesperrt.

Auswirkungen der Entscheidungen

Insgesamt wird durch die vorliegenden listengebundenen Entscheidungen, die bereits vorgetragenen grundsätzlichen Sperrungen, der Bezirksmittel z.B., sowie im Falle der Bestätigungen der Einzelfallentscheidungen ein Haushaltsvolumen von rd. 1,7 Mio. Euro investiv sowie rd. 3,1 Mio. Euro konsumtiv zu Gunsten des Haushaltes gebunden.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Es wird auf die Darstellung der finanziellen Auswirkungen bei den Erläuterungen zu den einzelnen Maßnahmen hingewiesen.


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Mehrheitlich, 5 Gegenstimmen, 7 Enthaltungen

Weitere Dokumente (2)

Anlage 1
249.0 KB · PDF
Anlage 2
155.5 KB · PDF

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-05-26 FB 20_0030_WP19 Haushaltssperre 2026 SAO.pdf

12.6.2026

400.1 KB

Metadaten

TOP
Ö 3
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 17.06.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
18.6.2026
Inhalt abgerufen
3. September 2026 um 01:23