17. Juni 2026 um 17:00, Rathaus
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Einrichtung eines Jugendrats für die Stadt Aachen gem. § 27a GO NRW

FB 01/0071/WP19 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Ratsfrau Wallraff (SPD) teilt mit, dass die SPD-Fraktion die intensive Beratung dieses Tagesordnungspunktes im Kinder- und Jugendausschuss sehr begrüßt habe. Sie betont, wie wichtig es sei, Jugendliche in die Demokratie einzuführen.

Ratsherr Küppers (CDU) führt aus, dass auch die CDU-Fraktion die Thematik sowie die aktuell vorgesehene Altersgrenze unterstütze. Der folgende Prozess müsse weiter begleitet und gegebenenfalls weiter angepasst werden.

Ratsherr Tobollik (AfD) berichtet, dass sich die AfD-Fraktion im Bürgerforum gegen die Einrichtung eines Jugendrates ausgesprochen habe, da sie dies als nicht erforderlich erachte. Denn im Alter zwischen 11 und 15 Jahren erlernen die Kinder bereits die Politik in der Schule, wie zum Beispiel über die Klassensprecherwahl. Auch dem Bürgerrat stehe man kritisch gegenüber, da die verschiedenen Rätestrukturen für die Verwaltung einen zusätzlichen (finanziellen) Aufwand erzeugen.

Ratsherr Wiedau (GRÜNE) zeigt sich erfreut über den einstimmig gefassten Beschluss im Kinder- und Jugendausschuss. Demnach werden vor der finalen Beschlussfassung im Rat noch einmal die politischen Fachausschüsse mit eingebunden. So werde sichergestellt, dass die Politik die Kontrolle über die Einrichtung des Jugendrates als lernendes Forum behalte und dass der Jugendrat gemeinsam von allen demokratischen Fraktionen auf den Weg gebracht werde.

Ratsherr Dr. Nositschka (Die Linke) erklärt, dass es aus Sicht der Fraktion Die Linke nicht genug Demokratie und Demokratieförderungen, insbesondere für Jugendliche, geben könne. Lediglich die Altersgrenze solle noch einmal beraten werden.

Beschluss

Der Rat der Stadt Aachen nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

Erläuterungen

Einleitung und Ausgangslage

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist kein freiwilliger Zusatz, sondern ein zentraler Baustein einer lebendigen kommunalen Demokratie. Mit der Implementierung eines Jugendrats in der Stadt Aachen wird jungen Menschen das direkte Kennenlernen und Erlernen demokratischer Abläufe praxisnah ermöglicht. Durch diese strukturierte, wirksame Möglichkeit zur Mitbestimmung an der kommunalen Selbstverwaltung erfahren sie Selbstwirksamkeit, übernehmen Verantwortung und stärken ihre sozialen Kompetenzen.

Ein solches institutionalisiertes Gremium gibt ihnen eine verlässliche Stimme und Wirkung in der Stadtverwaltung und Kommunalpolitik. Zugleich profitiert die Stadt Aachen maßgeblich von den innovativen Perspektiven der jungen Generation, um politische Entscheidungen adressatengerecht zu treffen und eine moderne, zukunftsfähige Stadt zu entwickeln.

Dieser Wunsch nach einer starken, institutionalisierten Jugendbeteiligung wird in der Aachener Politik bereits seit Längerem fraktionsübergreifend verfolgt. So liegt der Verwaltung unter anderem der Antrag „Transparenz – Einführung eines Kinder- und Jugendparlaments“ der SPD-Fraktion vom 06.11.2020 vor, der die Schaffung eines durch Wahl mandatierten und mit eigener Finanzkompetenz ausgestatteten Gremiums forderte. Darauf aufbauend hat die CDU-Fraktion mit ihrem Ratsantrag vom 25.02.2025 explizit die zeitnahe Einführung eines ständigen Jugendrats mit Anlass der Novellierung des § 27a GO NRW für Aachen beantragt.

Die Verwaltung hat diese politischen Vorstöße in der Vorlage FB 01/0686/WP18 („Jugendbeteiligung stärken“) begrüßt. Befördert und rechtlich untermauert wird dieser Prozess nun durch die finalisierte Novellierung des § 27a GO NRW, welche zum 01.01.2026 in Kraft getreten ist. Demnach sind Gemeinden verpflichtet, Kinder und Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise zu beteiligen.

Um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, die genannten politischen Anträge umzusetzen und die Jugendpartizipation in Aachen dauerhaft zu verankern, wird die Einrichtung eines ständigen Jugendrats vorgeschlagen. Dieser wird bewusst als, „lernendes Format“ konzipiert, das Raum für kontinuierliche Weiterentwicklung bietet. Nach Ablauf der ersten Amts- und Wahlperiode wird das Konzept daher umfassend evaluiert und bei Bedarf zielgerichtet angepasst. Dabei ersetzt der Jugendrat die bestehenden strategischen Strukturen im Bereich der Jugendpartizipation keineswegs, sondern soll diese vielmehr als zentrales, mandatiertes Gremium maßgeblich ergänzen. Punktuelle und zielgruppenspezifische Beteiligungsformate werden weiterhin fortgeführt, um ein möglichst breites Spektrum an Teilhabemöglichkeiten für junge Menschen in Aachen sicherzustellen.

Um diese Struktur formalrechtlich zu verankern und den Jugendrat, soll dem Rat der Stadt Aachen am 15.07.2026 das dahinterliegende Regelwerk zum dargelegten Konzept zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Dieser zeitliche Vorschlag steht jedoch ausdrücklich unter dem Vorbehalt, dass die bislang im Haushalt veranschlagten Mittel hierfür verwendet werden können. Sollte dies vor dem Hintergrund der Haushaltssituation verwaltungsseitig nicht möglich erscheinen, so wird die Gründung des Jugendrats zunächst zurückgestellt.

Leitbild und Ziele des Jugendrats

Das Leitbild des Jugendrats Aachen ist die direkte Interessenvertretung der jungen Generation. Er arbeitet als das offizielle Sprachrohr der Aachener Jugend gegenüber der Kommunalpolitik und der Stadtverwaltung. Sein zentraler Auftrag ist es, die Meinungen und Vorstellungen junger Menschen aktiv in die Stadtgestaltung einzubringen. Der Jugendrat steht für praxisnahe Mitbestimmung: Es geht darum, jugendliche Perspektiven verbindlich in städtische Entscheidungen einfließen zu lassen und die Lebenswelt der Jugend konkret mitzugestalten.

Um dieses Leitbild in der Praxis umzusetzen, verfolgt der Jugendrat folgende Ziele:

  • Strukturelle Mitbestimmung: Regelmäßige Einbringung von jugendrelevanten Themen in die politischen Gremien (z. B. durch Stellungnahmen).
  • Eigene Projekte und Aktionen: Initiierung und Umsetzung eigener zielgruppengerechter Formate und Mitmachaktionen. Der Jugendrat wird selbst aktiv, schafft eigene Angebote für Jugendliche in Aachen und motiviert so zur direkten Beteiligung.
  • Sichtbare Vernetzung: Aufbau und Pflege einer verlässlichen Zusammenarbeit mit den bestehenden Jugendstrukturen im Stadtgebiet.
  • Erlebbare Demokratiebildung: Praktische Förderung der demokratischen Handlungskompetenz der Mitglieder. Sie lernen, wie Verwaltung und Politik funktionieren, und erleben direkte Selbstwirksamkeit durch die Umsetzung eigener Initiativen.

Zielgruppe und Amtszeit

Der Jugendrat richtet sich an Jugendliche im Alter von 11 bis 15 Jahren. Diese Altersspanne umfasst insbesondere die Phase ab dem Eintritt in die weiterführende Schule bis zum Erreichen des kommunalen Wahlalters. Die konkrete Altersberechnung erfolgt dabei stichtagsbezogen bei Erstellung des Wählerverzeichnisses aus dem Melderegister der Stadt Aachen; die genaue Regelung hierzu wird verbindlich in der Wahlordnung festgelegt.

Der Jugendrat setzt sich aus ordentlichen (stimmberechtigten) sowie beratenden Mitgliedern zusammen. Die ordentlichen Mitglieder werden durch Wahl bestimmt. Die Sitzverteilung erfolgt auf Basis eines kombinierten Modells aus bezirklicher Repräsentation und gesamtstädtischer Stimmenverteilung; die konkrete Ausgestaltung wird in der Wahlordnung rechtsverbindlich geregelt. Die Wahlordnung konkretisiert dabei die Zuordnungs- und Berechnungsmechanismen der Mandatsvergabe und Nachrückregelungen, um eine flexible, aber rechtssichere Umsetzung zu gewährleisten.

Derzeit ist für den Jugendrat eine Größe von 24 ordentlichen Mitgliedern vorgesehen. Die Zusammensetzung ergibt sich aus den Kandidatinnen und Kandidaten mit den meisten Stimmen. Darüber hinaus sollen zehn weitere Personen – in der Reihenfolge der weiteren Stimmergebnisse – als beratende Mitglieder fungieren. Um die kontinuierliche Arbeitsfähigkeit des Gremiums zu gewährleisten, rücken diese bei einem vorzeitigen Ausscheiden eines ordentlichen Mitglieds entsprechend nach. Zudem ist geplant, aus der Mitte der ordentlichen Mitglieder einen vierköpfigen Vorstand beziehungsweise eine Sprecher*innenrunde zu wählen.

Die Amtszeit des Jugendrats beträgt für die erste Amts- und Wahlperiode zwei Jahre. Sie beginnt mit der konstituierenden Sitzung nach der Wahl und endet mit der konstituierenden Sitzung des nachfolgenden Jugendrats. Abweichungen hiervon sind im Rahmen der Pilotphase zulässig und verbindlich festzulegen.

Organisationsstruktur und Arbeitsweise

Um eine kontinuierliche und strukturierte Arbeit sicherzustellen, führt der Jugendrat mindestens vier Vollversammlungen in Form von Plenumssitzungen pro Kalenderjahr durch. In diesen zentralen Sitzungen werden das anstehende Ausschussgeschäft, mögliche Stellungnahmen an Politik und Verwaltung sowie die inhaltliche Projektarbeit vorbereitet. Ein erarbeitetes Schaubild zur Arbeitsweise des Jugendrats ist Anlage 1 zu entnehmen.

Die Plenumssitzungen folgen einer festen Tagesordnung, die den verbindlichen Rahmen für die inhaltliche Arbeit des Jugendrats bildet. Neben der Behandlung von offiziellen Anfragen und Mitteilungen aus Stadtverwaltung, Politik und Zivilgesellschaft fokussiert sich das Gremium hier auf die Planung eigener Projektmaßnahmen. Darüber hinaus dienen die Sitzungen dem Austausch über besuchte Veranstaltungen und der aktiven Netzwerkarbeit mit anderen Gremien und Jugendgruppen.

Die inhaltliche Ausschussvorbereitung erfolgt bedarfsorientiert: Sobald die offizielle Tagesordnung eines Fachausschusses veröffentlicht ist, kommen die entsandten und zeitlich verfügbaren Mitglieder des Jugendrats in flexiblen Formaten (als digitales, hybrides oder Vor-Ort-Treffen) zusammen. In diesen Vorbereitungstreffen sichten und beraten sie die jugendrelevanten Vorlagen, verfassen notwendige Stellungnahmen und bereiten gezielte Fragen oder Redebeiträge für die betreffenden Ausschusssitzungen vor.

Ein Anspruch auf Teilnahme oder Rederecht besteht nur im Rahmen der geltenden Regelwerke der Stadt Aachen. Unterstützt wird das Gremium bei all diesen Schritten stets durch die vorgesehene Personalstelle der Verwaltung (siehe unten).

Politische Legitimation und Ausschussbeteiligung

Die Einrichtung des Jugendrats erfolgt durch Beschluss des Rates der Stadt Aachen. Die nähere rechtliche Ausgestaltung wird durch entsprechende Regelwerke verbindlich festgelegt.

Die rechtliche Detailausgestaltung erfolgt durch die Geschäftsordnung und Wahlordnung des Gremiums, die derzeit rechtssicher erarbeitet werden. Diese Regelwerke werden als Ergänzungsvorlage in die nachfolgende Beratungsfolge eingebracht und bilden die verbindliche Grundlage für die Umsetzung des Jugendrats.

Im Rahmen der kommunalen Gremienarbeit wird dem Jugendrat eine Beteiligung an politischen Beratungsprozessen ermöglicht. Art und Umfang der Beteiligungsrechte – insbesondere Anhörungs-, Rede- und Anregungsrechte – werden durch den Rat im Rahmen seiner Organisationshoheit festgelegt und in den einschlägigen Regelwerken (Zuständigkeitsordnung und Gemeindeordnung) verankert. Um diese Rechte verbindlich auszugestalten, bedarf es entsprechender Anpassungen in den städtischen Geschäftsordnungen, welche dem Rat zeitgleich mit der Geschäftsordnung und Wahlordnung zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Ein Rechtsanspruch auf bestimmte Beteiligungsrechte ergibt sich nicht unmittelbar aus § 27a GO NRW. Vorbehaltlich dieser Regelungen ist nach entsprechender Prüfung vorgesehen, dem Jugendrat im Bürgerforum, im Kinder- und Jugendausschuss sowie im Ausschuss für Schule und Weiterbildung Beteiligungsmöglichkeiten einzuräumen; für den Rat der Stadt Aachen ist ein Anhörungsrecht vorgesehen. Der Jugendrat ist darüber hinaus berechtigt, zu jugendrelevanten Themen Stellungnahmen gegenüber Politik und Verwaltung abzugeben und berichtet mindestens einmal jährlich im Bürgerforum über seine Tätigkeit.

Ein weiteres Instrument der politischen Mitwirkung stellt die Einbringung von Jugendanträgen dar.

Zur Ergänzung der repräsentativen Beteiligungsstruktur des Jugendrats wird ein Beteiligungsformat für nicht gewählte Jugendliche entwickelt. Dieses ermöglicht es jungen Aachenerinnen und Aachenern, insbesondere unterhalb des kommunalen Wahlalters, eigene Anliegen in strukturierter Form in den politischen Prozess einzubringen.

Hierzu ist vorgesehen, einmal jährlich eine thematische Sondersitzung des Bürgerforums mit Schwerpunkt Jugend durchzuführen. In diesem Rahmen stellt der Jugendrat seine Jahresarbeit vor; zugleich werden ausgewählte Anliegen aus der Aachener Jugend beraten. Die Auswahl dieser Anliegen erfolgt über ein geeignetes Beteiligungsverfahren. Die in diesem Verfahren priorisierten Anträge werden durch die zuständigen Fachverwaltungen geprüft und im Bürgerforum beraten.

Die konkreten Verfahrensregelungen, insbesondere zu Zulässigkeit, Zuständigkeiten, Auswahlverfahren und Verfahrensablauf, werden unter Beachtung der bestehenden Geschäftsordnung des Bürgerforums gesondert festgelegt.

Wahlverfahren

Die Wahl des Jugendrats erfolgt als organisierte Beteiligungswahl außerhalb des Kommunalwahlrechts. Dabei sind die allgemeinen Wahlgrundsätze, insbesondere die Freiheit, Gleichheit und Geheimheit der Wahl, zu wahren.

Um eine möglichst breite Beteiligung zu ermöglichen und Zugangshürden zu reduzieren, wird die Wahl als hybrides Verfahren ausgestaltet. Die zur Wahl berechtigten Jugendlichen im definierten Altersspektrum erhalten hierzu postalisch ein Informationsschreiben, das neben grundlegenden Informationen zur Wahl einen individualisierten Wahlschein enthält. Dieser dient der Authentifizierung im Wahlprozess.

Die Stimmabgabe erfolgt auf dieser Grundlage digital über ein hierfür bereitgestelltes Online-System. Der Zugang wird über individuelle Zugangsdaten, insbesondere einen personalisierten QR-Code sowie ein Passwort, ermöglicht. Auf diesem Wege werden sowohl die Identifikation der Wahlberechtigten als auch die Durchführung und Auszählung der Wahl sichergestellt. Das eingesetzte System gewährleistet dabei technisch und organisatorisch die Trennung zwischen personenbezogenen Daten der Wahlberechtigten und den abgegebenen Stimmen, sodass eine Zuordnung der Stimmabgabe zu einzelnen Personen ausgeschlossen ist.

Die konkrete technische Umsetzung erfolgt unter Einbindung der zuständigen Stellen für IT-Sicherheit und unter strikter Beachtung der datenschutzrechtlichen Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten Minderjähriger.

Ein Verfahren zur Wahlprüfung sowie zur Behandlung von Wahlanfechtungen wird verbindlich in der Wahlordnung geregelt, um die Nachvollziehbarkeit und Rechtssicherheit des Wahlverfahrens zu gewährleisten. Die Ausgestaltung dieser Regelungen wird bewusst in die Wahlordnung ausgelagert, um eine flexible, zugleich aber rechtssichere und anpassungsfähige Handhabung komplexer Einzelfragen zu ermöglichen.

Perspektivisch wird angestrebt, die Durchführung der Wahl organisatorisch an bestehende Wahlereignisse anzulehnen, sofern hierdurch Synergieeffekte erzielt werden können und die eigenständigen Anforderungen an das Wahlverfahren des Jugendrats gewahrt bleiben.

Personelle Unterstützung und Begleitung

Da die Mitglieder des Jugendrats ehrenamtlich tätig sind, ist eine verlässliche und intensive hauptamtliche Begleitung zwingend erforderlich.

Um diese Betreuung und die Verstetigung des Gremiums zu gewährleisten, wird hierfür eine bestehende 0,5 VZÄ eingesetzt, die im Fachbereich 01 – Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog in der Abteilung Bürgerbeteiligung und Ehrenamt angesiedelt ist. Diese Stelle bündelt die im Konzept beschriebenen Aufgaben der Geschäftsführung sowie der pädagogischen Begleitung in einer Hand, um eine kontinuierliche und zentral gesteuerte Betreuung sicherzustellen.

Zu den administrativen Aufgaben zählen die Pflege von Satzung und Wahlordnung, das Finanzmanagement, die Organisation des Wahlverfahrens sowie die Öffentlichkeitsarbeit. Auf inhaltlicher Ebene übernimmt die Personalstelle die jugendgerechte Vor- und Nachbereitung der Plenumssitzungen und leistet fachliche Beratung im Ausschussgeschäft sowie Unterstützung bei der Projektentwicklung und -umsetzung. Flankierend stärkt sie die jungen Menschen durch gezielte Teambildung und wirkt bei gruppendynamischen Prozessen bedarfsorientiert und mediativ.

In der Phase der Konzeptentwicklung und des Aufbaus des Gremiums übernimmt die notwenigen Arbeiten die Stelle Projektmanagement Jugendpartizipation (FB 01/300). Diese Stelle wird die Stelle der Geschäftsführung und operative Begleitung kontinuierlich strategisch und punktuell operativ unterstützen, insbesondere in der Konzeptionsphase sowie bei der Weiterentwicklung der Beteiligungsstrukturen.

Kommunikation, Sichtbarkeit und Öffentlichkeitsarbeit

Eine verlässliche, zielgruppengerechte interne und externe Kommunikation ist ein zentraler Bestandteil für den Erfolg des Jugendrats und dessen Legitimation in der Stadtgesellschaft. Zur Gewährleistung von Transparenz und einer durchgängigen Erreichbarkeit werden für das Gremium entsprechende Strukturen aufgebaut.

Nach außen wird der Jugendrat durch eine eigene Webseite (angelehnt an den Arbeitsbereich Jugendpartizipation) und eine offizielle städtische E-Mail-Adresse sowie über einen Social-Media-Kanal sichtbar gemacht.

Für die zielgruppengerechte interne Kommunikation sowie den direkten Austausch zwischen den Gremienmitgliedern und der Geschäftsführung wird ein Messenger-Dienst genutzt.

Um die Implementierung des Jugendrats im Jahr 2026 von Beginn an erfolgreich zu begleiten und Akquise von Kandidatinnen und Kandidaten zu betreiben, wird der Start zudem durch eine Werbekampagne flankiert.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften (insbesondere DSGVO).

Finanzielle Auswirkungen

Für die Implementierung des Jugendrats im Jahr 2026 entsteht ein finanzieller Bedarf in Höhe von rund 25.000 Euro. Getragen werden diese Aufwendungen aus dem Haushaltsansatz im Arbeitsbereich Projektmanagement Jugendpartizipation (FB 01/300), angesiedelt im PSP-Element 4-010205-902-2 mit einem Gesamtbudget von 50.000 Euro für das Haushaltsjahr 2026.

Der finanzielle Bedarf von 25.000 Euro umfasst die im Einführungsjahr erforderlichen Aufwendungen für die organisatorische Vorbereitung, die Durchführung des Wahlverfahrens sowie die begleitende Öffentlichkeitsarbeit zur Etablierung des Gremiums.

Gemäß § 27a GO NRW sind der Jugendvertretung angemessene finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Für den dauerhaften Betrieb wird ab dem Haushaltsjahr 2027 ein regelmäßiger jährlicher Kostenaufwand von 25.000 Euro eingeplant. Dieser Betrag deckt die anfallenden Sach-, Raum- und Materialkosten sowie Produkte der Öffentlichkeitsarbeit (5.000 Euro) und ein eigenes Projektbudget in Höhe von 20.000 Euro für eigenständige Maßnahmen des Jugendrats ab.

Die Bewirtschaftung sämtlicher Haushaltsmittel erfolgt ausschließlich durch die zuständige Verwaltungseinheit unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Vorgaben. Eine eigenständige Mittelbewirtschaftung durch den Jugendrat ist ausgeschlossen. Nicht verausgabte Mittel werden am Jahresende dem Haushalt wieder zugeführt; eine Übertragung oder Ansparung der Projektmittel ist nicht vorgesehen.

Der Jugendrat erhält im Rahmen des bereitgestellten Projektbudgets ein Vorschlagsrecht zur Umsetzung eigener Projekte und Maßnahmen im Sinne der Aachener Jugend. Es handelt sich hierbei ausdrücklich um ein zweckgebundenes Vorschlagsbudget, über dessen konkrete Verwendung die zuständige Verwaltungseinheit im Rahmen der haushaltsrechtlichen Zuständigkeiten entscheidet. Eine eigenständige Mittelbewirtschaftung durch den Jugendrat ist ausgeschlossen. Diese sollen insbesondere der Förderung von Teilhabe, politischer Bildung und sozialer Vernetzung dienen, öffentlich zugänglich und barrierearm ausgestaltet sein sowie im Einklang mit den strategischen Zielen der Stadt Aachen und bestehenden Ratsbeschlüssen stehen.

Die Umsetzung der Projekte erfolgt in enger Abstimmung mit der Verwaltung. Hierzu ist eine fristgerechte Einreichung standardisierter Projektvorschläge bei der Geschäftsführung erforderlich, die insbesondere eine Projektbeschreibung, Zieldefinition, Zielgruppen, Zeitplanung sowie den erforderlichen Ressourceneinsatz umfassen. Die Prüfung und Entscheidung über die Mittelverwendung erfolgen ausschließlich durch die Verwaltung unter Berücksichtigung der Vorschläge des Jugendrats sowie unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Vorgaben. Das anschließende Projektmanagement wird durch die Verwaltung begleitet, insbesondere im Hinblick auf finanzielle Auswirkungen, organisatorische Rahmenbedingungen und die Einhaltung vergabe- und haushaltsrechtlicher Vorschriften.

Ausblick und Implementierung

Die konkrete Umsetzung der einzelnen Implementierungsschritte erfolgt in enger Abhängigkeit von der rechtzeitigen Beschlussfassung der rechtlichen Regelwerke sowie der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel. Kritische Abhängigkeiten bestehen insbesondere im Bereich der IT-technischen Umsetzung des Wahlverfahrens, der datenschutzrechtlichen Freigaben sowie der organisatorischen Vorbereitung der Öffentlichkeitsarbeit. Diese Faktoren bilden einen wesentlichen Teil der zeitkritischen Projektplanung.

Zur Umsetzung der ersten Wahl im Jahr 2026 verfolgt die Verwaltung einen strukturierten Implementierungsprozess (vgl. Anlage 2). Im zweiten Quartal liegt der Fokus auf der Schaffung der administrativen, datenschutzrechtlichen und infrastrukturellen Voraussetzungen. Daran schließt sich im dritten Quartal die aktive Öffentlichkeitsarbeit zur Gewinnung von Kandidat*innen an. Im vierten Quartal folgt schließlich die Durchführung der digitalen Wahl sowie die konstituierende Sitzung des Jugendrats.

Mit der Einrichtung des Jugendrats verankert die Stadt Aachen die kommunale Jugendbeteiligung strukturell, führt junge Menschen praxisnah an demokratische Prozesse heran und stellt sicher, dass ihre Perspektiven systematisch in politische Entscheidungen einfließen.

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-03-30 FB 01_0071_WP19 Einrichtung eines Ju SAO.pdf

21.4.2026

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Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 17.06.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
18.6.2026
Inhalt abgerufen
3. September 2026 um 01:23