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Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz; hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 29.10.2025 sowie Tagesordnungsantrag der Grüne-Fraktion vom 11.03.2026

FB 01/0066/WP19 · Entscheidungsvorlage

Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz; hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 29.10.2025 sowie Tagesordnungsantrag der Grüne-Fraktion vom 11.03.2026

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er befürwortet die Verwendung der Mittel aus dem Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz für die in der Sitzungsvorlage vorgeschlagenen dreizehn Maßnahmen.
  2. Er beauftragt die Verwaltung, bei den Ausführungsbeschlüssen der jeweiligen Maßnahmen in den jeweils zuständigen politischen Gremien auf die Mittelverwendung aus dem Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz hinzuweisen.
  3. Er beauftragt die Verwaltung, bei absehbar notwendigen Mittelverschiebungen einen Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses oder des Rates herbeizuführen.

Erläuterungen

Mit Antrag der SPD-Fraktion vom 29.10.2025 sowie Tagesordnungsantrag der Grüne-Fraktion vom 11.03.2026 wurde die Verwaltung gebeten, über das „Sondervermögen des Bundes“ auszuführen und darzustellen, für welche Maßnahmen die Fördermittel beantragt werden sollen. Die jeweiligen Anträge bezogen sich auf die Mittelverwendung nach dem Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (LuKIFG).

Das LuKIFG ist zum 20.10.2025 in Kraft getreten und bietet das grundsätzliche Regelwerk zu Verteilung der 100 Milliarden Euro aus dem sog. Sondervermögen des Bundes zur Finanzierung von Sachinvestitionen in Infrastruktur, die in die Aufgabenzuständigkeit der Länder und Kommunen fällt. Das Land Nordrhein-Westfalen erhält hiervon 21,09560 %. Das sog. Sondervermögen wird in Anlehnung an den Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer verteilt. Für das Land Nordrhein-Westfalen entsteht ein Anteil von 21,1 Mrd. Euro, der nach Vorgabe des Landes zu 60 % auf die Kommunen aufgeteilt werden soll. Der Stadt Aachen stehen aus diesem Fördervolumen bis einschließlich 2036 ca. 110,3 Mio. Euro an Fördermitteln zu. Nicht eingerechnet sind die Fördermittel, die von der Städteregion Aachen verwaltet werden.

Die Verwaltung beschäftigt sich seit Januar 2026 mit der zielgerichteten Beantragung und Verwaltung dieser Fördermöglichkeit. So verweist auch der Vorbericht der Haushaltssatzung 2026 auf die Potentiale der neuen Förderkulisse zur Konsolidierung des Haushalts. Die Förderungen sind für Investitionen in Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur, zur Sanierung von Liegenschaften, etwa in energetischer Hinsicht, und Maßnahmen, die den Zielen des Klimaschutzes, der Klimafolgenanpassung sowie der ökologischen Nachhaltigkeit dienen sowie für Investitionen in Verkehrsinfrastruktur, digitale Resilienz und Digitalisierung, Sportinfrastruktur oder öffentliche Sicherheit und Krisenresilienz vorgesehen. Förderfähig sind zudem grundsätzlich alle investiven Vorhaben seit dem 01.01.2025 mit einem Mindestinvestitionsvolumen von 50.000 Euro.Die Verwaltung hatte bereits zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.03. auf der Grundlage der damals vorliegenden Informationen erstmalig berichtet. Zwischenzeitlich hat das MHKBD NRW weitergehende Erläuterungen zum NRW-Infrastrukturgesetz veröffentlicht, welche dieser Sitzungsvorlage als Anlage 2 beigefügt sind.

Insgesamt sind die Fördermittel nicht ausreichend, um den gesamtstädtischen Investitionsbedarf zu decken. So ist die Mittelverwendung auch mehr eine buchhalterische Zuordnug zu den Großprojekten, neben derer weitere städtische Großprojekte unstrittig realisiert werden müssen.

Bei der verwaltungsseitigen Ausarbeitung der Vorschläge zur Mittelverwendung wurden neben der Einhaltung der Förderkriterien insbesondere die Kriterien angelegt, welche Maßnahmen aufgrund bestehender politischer Beschlüsse kurzfristig anstehen, neue Impulse über die Absicherung im Haushalt setzen und gegenwärtig ohne Förderung den städtischen Haushalt nahezu vollständig belasten (bspw. Campus West, Kita Franzstraße, Feuerwehrgerätehäuser oder Sanierungen der städtischen Übergangswohnheime) oder solche die darüberhinaus unabweisbar sind (bspw. Maria im Tann, Burtscheider Brücke oder Tankstelle Madrider Ring) oder deren Investiton einen großen Mehrwert für die Bürger*innen und zugleich Entlastungen für die Verwaltung bieten (bspw. Digitalisierungsvorhaben).

Folgende Projekte werden nach verwaltungsseitiger Prüfung für eine Mittelzuteilung vorgeschlagen:

Dez. III - Stadtentwicklung, Bau und Mobilität

Campus West:

Das ehemalige Bahnbetriebsgelände am Aachener Bahnhof West soll erschlossen werden, um dort den Ausbau des RWTH Aachen Campus zu ermöglichen. Gemeinsam mit dem Campus Melaten entsteht mit 16 Forschungsclustern eine der größten technologieorientierten Forschungslandschaften Europas. Dabei spielt die Erschließung des Campus West eine wesentliche Rolle, um den innovativen Charakter des neuen wissenschaftlich geprägten Gebietes umzusetzen. Das Campusband ist dabei die zentrale Achse zur inneren Erschließung, Rückgrat und Lebensader und schafft eine neue städtebauliche Situation. Gemeinsam mit der Nordanbindung bildet es eine Verbindung vom Stadtkern über den Bahnhof West und die beiden Campus Areale bis hin zur westlichsten Stadtausprägung, dem Universitätsklinikum Aachen (UKA). Dabei ist das Campusband die zentrale westliche multimodale Mobilitätsachse.

Das Erschließungsgebiet erstreckt sich vom Republikplatz im Südosten bis in den Norden über den Toledoring hinaus zur Schurzelter Straße sowie nordwestlich, über die Bahnstrecke hinweg Richtung Campus Melaten, über die Mathieustraße bis zum Anschluss an den Seffenter Weg. Die verkehrliche Erschließung des Campus West erfolgt durch eine Hauptachse, das Campusband, sowie einen bahnparallelen Weg als Nebenerschließung. Diese beiden Trassen werden zur inneren Erschließung mit drei Stichstraßen verbunden und im Bereich des Ringlokschuppens durch eine Sackgasse ergänzt. Zusätzlich gibt es noch eine sogenannte Mittlere Anbindung an die Süsterfeldstraße.

Das circa 26 Meter breite Campusband übernimmt sowohl Erschließungsfunktionen (Fahrbahn, Rad- und Fußwege, Bushaltepunkte) als auch Aufenthaltsfunktionen. Neben den Fahrbahnzonen entstehen durch Bäume gegliederte Grünstreifen. Eine Besonderheit sind die innerhalb des Campusbandes angeordneten „Aufenthaltsmodule“. Für diese sind unterschiedliche Gestaltungs- und Nutzungsoptionen festgelegt, welche in Abstimmung mit den Anliegern umgesetzt werden.

Bei der Planung des Gebietes wurde ein besonderes Augenmerk auf etwaige ökologische Auswirkungen gelegt. Durch die gleichberechtigte Berücksichtigung aller Verkehrsteilnehmer soll eine für alle attraktive, multimodale Verkehrsachse entstehen. Insbesondere der Bahnhof West wird dadurch langfristig an Bedeutung als Verkehrsknotenpunkt gewinnen. Über die Gebietsgrenzen hinaus wird dadurch ein Umstieg vom MIV auf umweltfreundlichere Verkehrsmittel gefördert.

Die Entwässerungsplanung berücksichtigt das Thema Starkregenereignisse. Dafür wurden die Straßengradienten so geplant, dass keine von Überflutungen betroffenen kritischen Stellen entstehen. Zudem sorgen Stauraumkanäle und große Baumrigolen für eine Rückhaltung des Niederschlagwassers im Gebiet.

Es wurde eine Bepflanzung durch Bäume, extensive Mischansaaten und kräuterreiche Wiesenmischungen gewählt. Dieses Begrünungskonzept trägt mit seinem geringen Pflegebedarf, seiner hohen Artenvielfalt und seiner natürlichen Fähigkeit zur klimatischen Pufferung wesentlich zum Klimaschutz und dem natürlichen Gleichgewicht im urbanen Raum bei. Dank der wasserspeichernden Baumrigolen wird zudem der Kühlungseffekt durch gesunden Wuchs und optimale Wasserverdunstung begünstigt.

Gegenwärtig ist das Projekt Campus West in der mittelfristigen Investitionsplanung mit investiven Verausgabungen in Höhe von 24.951.200 € vorgesehen (für das Jahr 2025: 700.000 €; 2026: 2.392.200 €; 2027: 10.859.000 €; 2028: 11.000.000 €). Die Verwaltung schlägt vor, bei der Anmeldung zur Verteilung der Fördermittel hierfür 15.000.000 € zu veranschlagen.

Altstadtquartier Büchel (AQB), öffentliche Freifläche, nördlicher Teil (2. Bauabschnitt):

Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung des Altstadtquartiers Büchel (AQB) soll der Nordteil der öffentlichen Freifläche am Büchel fortentwickelt werden.

Die Geschäftsführung der SEGA sowie das Dezernates III wies hierfür auf das jüngste Bundes-Förderprogramm 'KlimaRäume 2026' hin. Seit dem 01.04.2026 können Kommunen zur Zielsetzung der Aktivierung von Grün in seinen vielfältigen Formen,um Risiken wie Hitze, Starkregen und Trockenheit vorzubeugen, ein Fördervolumen von insgesamt 80 Mio. € abrufen.Die Größenordnung der möglichen Förderung aus dem Förderprojekt 'KlimaRäume 2026' im AQB beträgt laut SEGA ca. 3.75 Mio. €, indessen ein kommunaler Eigenanteil von mindestens 20% zu leisten ist. Die notwendige Deckung des städtischen Eigenanteils (= 0,75 Mio. Euro) kann dabei über die Fördermittel des LuKIFGs gesichert werden.

Sollte der Haupt- und Finanzausschuss diesen Vorschlag befürworten, wird die Verwaltung für die Sitzung des Rates am 17.06.2026 einen Förderantrag für das Förderprogramm 'KlimaRäume 2026' für das Altstadtquartier Büchel (AQB) erarbeiten und bei der Deckung des städtischen Eigenanteils die Beantragung von Fördermitteln aus dem LuKIFG iHv 750.000 Euro vorsehen. Der Gesamtförderantrag für das Förderprogramm 'KlimaRäume 2026' ist mit Gremienbeschluss bis zum 30.06.2026 durch die SEGA beim Fördermittelgeber einzureichen.

Dez. IV - Bildung, Jugend und Kultur

KiTa Franzstraße:

Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine siebengruppige KiTA-Einrichtung mit jeweils drei U3- und vier Ü3-tauglichen Gruppen in der Franzstraße (= Teilstück des Schulgeländes der ehemaligen Klaus-Hemmerle-Hauptschule). Sie erstreckt sich über vier Etagen (EG bis 3.OG). Das EG dient dabei nur als Eingangsbereich. Im 1. OG sind die drei U3-Gruppen und im 2. OG die vier Ü3-Gruppen untergebracht. Das 3. OG dient als Verwaltungsbereich. Hier sind die Küche, die Leitungsbüros, der Personalraum und der Mehrzweckraum verortet. Das Grundstück bietet zudem ein großzügiges Außengelände über zwei Ebenen, das teils auf dem Dach der Sporthalle platziert ist und aus den Gruppenräumen (teilweise über Treppen) direkt zugänglich ist.

Der fachliche Bedarf für die KiTa begründet sich aus der notwendigen Überführung von 5 Gruppen aus den Bestandskitas Lochner- und Händelstraße (ehemals Boxgraben) aus dem SR 11, da sich diese in einem baulich schlechten Zustand bzw. nur an einem Auslagerungsstandort befinden. Die Versorgungsquoten für das KiTa-Jahr 2026/2027 liegen für den SR 1 bei 57,03 % im U3- und 115,56 % im Ü3-Bereich. Der Innenstadt-Cluster (SR 1 bis 6) bestätigt einen weiteren Ausbaubedarf. Insofern sollen zwei zusätzliche Gruppen die Bedarfe aus umliegenden SR (insbesondere SR 2 und 4) decken.

Das Vorhaben Franzstraße weist eine lange Historie mit diversen politischen Beschlüsse auf. Nachfolgend sind die wesentlichsten politischen Beschlüsse aufgeführt:

  • 19.04.2016 Planungsbeschluss (FB 45/0222/WP17): Prüfung durch das Gebäudemanagement, ob an dem Standort Franzstraße eine KiTa errichtet werden kann.
  • 14.11.2018 Schließung und Überführung KiTa Lochnerstraße (FB 45/0527/WP17): Beschluss, die KiTa Lochnerstraße aufgrund des baulich schlechten Zustandes zu schließen und in die KiTa Franzstraße zu überführen.
  • 27.04.2021 Entscheidung zur Umsetzung eines Wettbewerbs inkl. Ausarbeitung des Planungsauftrages (E 26/0022/WP18): Beauftragung des Gebäudemanagements einen solchen Wettbewerb für die LPH 1-3 durchzuführen.
  • 07.06.2023 Auslagerung KiTa Boxgraben in Schule Kronenberg bis zur Überführung in Neubau Franzstraße (FB 45/0371/WP18): Da das Mietverhältnis der KiTa Boxgraben seitens des Vermieters gekündigt wurde, musste die Einrichtung bis zu Fertigstellung an einem Auslagerungsstandort in der Schule Kronenberg untergebracht werden.
  • 20.05.2025 Bedarfsanalyse bedingt Anpassung des Raumprogramms des Neubaus der KiTa Franzstraße (E 26/0237/WP18): Nach Prüfung durch das Architekturbüro Kada Wittfeld wird die Vorentwurfsplanung der Kita als siebengruppige Einrichtung fortgeführt.

Mit Stand Februar 2025 wurden die Gesamtkosten für die KiTa und die Zweifachturnhalle auf rund 37 Mio. € kalkuliert. Die alleinigen Kosten für die Errichtung der KiTa hierbei auf rund 14 Mio. €.Der Rückbau des Bestandsgebäudes kann im Herbst diesen Jahres (2026) beginnen und wird laut Kostenberechnung von August 2025 (reine Rückbaukosten KGR 200) zu notwendigen Verausgabungen in Höhe von ca. 3 Mio. € (inkl. Risiko und Index (3,4% bis Q2 2026) ohne Varianz) führen. Mit einem Baubeginn für die KiTA ist derzeit im vierten Quartal 2028 zu rechnen.

Für den Abriss und den Neubau der KiTa Franzstraße sind im Rahmen der mittelfristigen Investitionsplanung gegenwärtig Mittelbereitstellungen in Höhe von 816.000 € (für das Haushaltsjahr 2025: 240.000 €; 2026: 576.000 €) eingeplant. Zudem wird das Projekt noch auf der § 13 Liste berücksichtigt, wonach im Rahmen der Mittelfristplanung ein investiver Ansatz für das Jahr 2027 in Höhe von 1.824.000 €, für 2028 in Höhe von 3.840.000 €, für 2029 in Höhe von 6.240.000 € sowie für die Folgejahre in Höhe von 2.304.000 € erwachsen soll. Unter Zugrundelegung der vorgenannten Gegebenheiten schlägt die Verwaltung vor, für das Projekt Fördermittel in Höhe von 17.000.000 € zu beantragen.

Maria im Tann:

Das Gebäudemanagement hat gemeinsam mit Gutachtern und Architekten eine erste überschlägige Bestandsbewertung der städtischen Immobilie „Maria im Tann“ als Zentrum für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe erarbeitet sowie die planungsrechtlichen Grundlagen für eine Sanierung, Ersatzbauten oder ergänzende Neubauten beleuchtet. Bei Maria im Tann handelt sich um eine der wichtigsten Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe der Stadt.

Für eine zukunftsfähige Nutzung des Gesamtareals inklusive der baulichen Situation der einzelnen Gebäude besteht besondere Dringlichkeit die drei Wohnhäuser 2, 3 und 7 (vgl. nachstehende Abbildung) zu sanieren bzw. neu zu errichten und durch Erweiterungen die gesetzlich geforderten Einzelzimmer statt der bestehenden Zweibettzimmer zu schaffen.

Aus drängenden baulich-technischen Gründen sowie um ein Nebeneinander von einem guten und einem sehr einfachen Standard auf dem Areal zu vermeiden sollen in einem zweiten Schritt die restlichen Wohnhäuser bzw. Liegenschaften modernisiert werden. Perspektivisch muss das gesamte Areal für die nächsten Jahrzehnte angegangen werden, um eine gute und sichere Situation zu schaffen bzw. zu erhalten. Über den konkreten Ablauf wird in einer separaten Vorlage den zuständigkeiten politischen Gremien ausführlich berichtet.

Für das Projekt Maria im Tann sind im Rahmen der Mittelfristplanung aktuell noch keine investiven Mittel eingeplant. Aufgrund der zwingenden Sanierungsnotwendigkeit des Objektes und der bestehenden großen Gebäudekubatur schlägt die Verwaltung vor, für das Projekt zunächst Fördermittel in Höhe von 30.000.000 € einzuplanen. Eine Beantragung der Fördermittel wird jedoch erst nach tiefergehender Planung und ausführlicher Beteiligung der Fachpolitik erfolgen.

Ggf. käme eine Realisierung durch Dritte in Betracht. Voraussichtlich könnte damit ein Volumen von ingesamt 10 Mio. Euro bezogen auf die Sanierungsbedürftigkeit der Wohnhäuser frühzeitiger zugewiesen werden.

Dez. V - Personal, Feuerwehr und Sport:

Neubau Feuerwehrgerätehaus Richterich:

Das bestehende Feuerwehrgerätehaus des Löschzuges Richterich in der Grünenthaler Straße 27 stammt aus den 1950er Jahren und weist erhebliche bauliche und sicherheitstechnische Mängel auf. Das Gebäude verfügt lediglich über drei Hallentore, deren Dimensionen so begrenzt sind, dass bei der Ausfahrt nur wenige Zentimeter Freiraum um die Fahrzeuge verbleiben. Ein Löschfahrzeug muss mangels Stellplatz dauerhaft im öffentlichen Straßenraum geparkt werden. Eine gesetzlich vorgeschriebene Abgasabsauganlage ist nicht vorhanden und kann baulich nicht nachgerüstet werden. Geschlechtergetrennte Umkleiden und Sanitäranlagen fehlen, die einzige Duschmöglichkeit befindet sich im Bereich des Damen-WC. Die Einsatzkräfte müssen sich in der Fahrzeughalle unmittelbar neben sich bewegenden Fahrzeugen umziehen. In Summe bestehen aus Sicht des Dezernates V eklatante Defizite im Arbeits- und Unfallschutz, die im Rahmen des Bestandsgebäudes nicht behoben werden können.

Der Neubau ist sowohl im Brandschutzbedarfsplan 2018 (Ratsbeschluss vom 16. Mai 2018) als auch im Rettungsdienstbedarfsplan 2019 (Ratsbeschluss vom 19. Juni 2019) verankert. Die Analyse des Rettungsdienstbedarfsplans ergab, dass die derzeitige Wachstruktur es nicht ermöglicht, Einsatzstellen im Norden des Stadtgebiets innerhalb angemessener Zeit zu erreichen. Die Stationierung von mindestens einem 24-Stunden RTW in diesem Bereich ist daher zwingend erforderlich und wurde in die Standortplanung integriert. Mit der Errichtung der gemeinsamen Liegenschaft werden der Brandschutz im Aachener Norden gestärkt und bestehende Versorgungslücken in der medizinischen Notfallversorgung geschlossen. Im Katastrophenfall wird das Gebäude zudem als Katastrophenschutzleuchturm und damit als Anlaufstelle für die Bevölkerung fungieren. Für den Neubau wurde ein ehemaliges STAWAG-Grundstück im Gewerbegebiet Richterich am Roder Weg erworben. Der Baubeschluss wurde im Juni 2024 durch den Planungsausschuss gefasst (Vorlage E 26/0160/WP18). Das Projekt befindet sich aktuell in der Ausführungsplanung (Leistungsphase 5), die Erteilung der Baugenehmigung wird derzeit erwartet. Das Gebäude gliedert sich in einen zweigeschossigen Mittelbau als Bürotrakt, der beidseitig von Fahrzeughallen flankiert wird, und umfasst eine Bruttogrundfläche von ca. 1.767 m². Im Feuerwehrbereich stehen drei Aufstellplätze für vier Fahrzeuge zur Verfügung, im Rettungsdienstbereich zwei weitere Stellplätze. Das Erdgeschoss bietet Schulungsräume, geschlechtergetrennte Umkleiden mit Schwarz Weiß-Trennung, einen Funkraum sowie einen Desinfektionsraum für den Rettungsdienst. Im Obergeschoss befinden sich Büro- und Ruheräume des Rettungsdienstes, eine Küche sowie ein Aufenthalts- und Sozialraum. Die Ruheräume sind gekühlt, um den Dienstbetrieb auch unter extremen Temperaturbedingungen sicherzustellen. Die Bauweise ist als industriell vorgefertigter Holzbau mit Holzfassade geplant. Das Gründach wird mit einer maximal ausgelegten Photovoltaikanlage mit Pufferspeicher belegt, die Wärmeversorgung erfolgt über eine Luft-Wasser Wärmepumpe. Ziel ist ein klimaneutraler Gebäudebetrieb. Eine DGNB-Zertifizierung in Gold wird angestrebt.

Gegenwärtig sind für das das Projekt „Neubau Feuerwehgerätehaus Richterich“ in der mittelfristigen Investitionsplanung allein für das Feuerwehrgerätehaus Mittel in Höhe von 6.864.800 € eingeplant (für das Jahr 2025: 274.400 €; 2026: 1.830.000 €; 2027: 3.560.400 €; 2028: 1.200.000 €). Die Verwaltung schlägt vor, für das Projekt Fördermittel in Höhe von 7.000.000 € zu beantragen (unter Berücksichtigung der auch für die Rettungswache zur Verfügung stehenden Anlagen).

Neubau Feuerwehrgerätehaus Walheim:

Das Feuerwehrgerätehaus des Löschzuges Walheim in der Albert-Einstein-Straße 82 erfüllt bereits seit langem nicht mehr die Anforderungen an ein zeitgemäßes Feuerwehrgerätehaus. Die Mängel betreffen nahezu alle funktionalen Bereiche: Es fehlt an ausreichendem Platz für die Einsatzfahrzeuge, eine Abgasabsauganlage ist nicht vorhanden, und die räumliche Ausstattung für Aus- und Fortbildung ist unzureichend. Besonders gravierend sind die Defizite im Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Seit 2024 ist zudem der Aufenthalts- und Schulungsraum gesperrt, da die Decke des Pavillonanbaus einsturzgefährdet ist. Damit ist ein regulärer Dienstbetrieb am Standort nur noch stark eingeschränkt möglich. Die Problemstellung wurde bereits im Brandschutzbedarfsplan 2018 (Ratsbeschluss vom 16. Mai 2018) dokumentiert und der Neubau als erforderlich bewertet. Im Jahr 2023 konnte ein Grundstück an der Schleidener Straße (Flurstück 1109) für den Neubau gesichert werden. Es handelt sich um ein ehemaliges STAWAG-Grundstück in unmittelbarer Nähe zweier Supermärkte und angrenzender Wohnbebauung an der Verkehrsachse Schleidener Straße. Das Grundstück befindet sich im Besitz der Stadt Aachen und kann bereits beplant und bebaut werden, der abschließende Eigentumserwerb steht jedoch noch aus. Für das Grundstück liegt kein rechtskräftiger Bebauungsplan vor, es befindet sich in einem Mischgebiet. Die Bebauung wird gemäß § 34 BauGB beurteilt, wobei ein Grenzabstand von 3,00 m einzuhalten ist und sich die Neubebauung an der umgebenden zweigeschossigen Bebauung zu orientieren hat. Im Auftrag von E 26 und FB 37 wurde eine Machbarkeitsstudie für den Standort durchgeführt. Das neue Feuerwehrgerätehaus soll Platz für ca. 45 Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr bieten, eine Fahrzeughalle mit vier Einsatzfahrzeugstellplätzen sowie einem zusätzlichen Stellplatz für ein Mannschaftstransportfahrzeug. Darüber hinaus sind die notwendigen Räume für die Einsatz- und Übungsabwicklung sowie die Gebäudetechnik zu berücksichtigen sowie Räume für Ausbildung, Aufenthalt und Verwaltung. Ein Planungsauftrag für die Leistungsphasen 1 bis 3 wurde vorbereitet (Vorlage FB 37/0025/WP18), die politische Beratung ist für Sommer 2026 vorgesehen. Ziel ist die Realisierung eines kosteneffizienten, leistungs- und zukunftsfähigen Feuerwehrgerätehauses.

In der investiven Mittelfristplanung sind für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Walheim für die Jahre 2026 und 2027 jeweils 205.000 € als Planungsmittel vorgesehen. Auf der § 13-Liste sind für die Baumaßnahme darüber hinaus insgesamt 7.415.000 € vorgemerkt, davon 1.000.000 € im Haushaltsjahr 2029 und 6.415.000 € in den Folgejahren.Die Verwaltung schlägt vor, für das Projekt Fördermittel aus dem LuKIFG in Höhe von 7.500.000 € zu beantragen.

Erneuerung der digitalen Kommunikationsinfrastruktur:

Die Kommunikationsinfrastruktur der Stadtverwaltung Aachen ist nicht mehr zeitgemäß und daher in den kommenden Jahren auszutauschen. Hierzu ist aktuell eine Ausschreibung zur Festnetztelefonie in Vorbereitung. Im Rahmen dieser Ausschreibung wird auch Hard- und Software für eine moderne digitale Infrastruktur ausgeschrieben. Diese beinhaltet beispielsweise Headsets statt Tischtelefone, moderne Call-Center-Agenten sowie weitere Softwarekomponenten, die die Stadt Aachen in die Lage versetzen, den neuen Anforderungen an moderne und innovative Kommunikation gerecht zu werden. Dies ist auch eine Basis für eine spätere hoch integrierte Kollaborationslösung wie MS365 oder ähnliches.

Hierfür sind im aktuellen Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2027 insgesamt investive Mittel in Höhe von 3.689.000 € vorgesehen.Die Verwaltung schlägt vor hierfür Fördermittel iHv 3.000.000 € zu beantragen.

Aufbau eines Citizen Relationship Management System sowie virtueller Bürger*Innendienste:

Die Ausrichtung der Dienste der Stadtverwaltung für die Bürger*Innen sollte sich stärker an den Lebensgewohnheiten der Bevölkerung ausrichten. Hierzu gehören Maßnahmen, die digitaler, nachhaltiger und serviceorientierter sind. Die Stadt Aachen plant daher die Einführung eines Systems, um den Bürger*Innen auch virtuell, d.h. über Videokonferenzsysteme, rechtssichere Verwaltungsangelegenheiten anzubieten. Hierdurch werden Vor-Ort Termine reduziert. Dies entspricht den aktuellen Gewohnheiten der Menschen, wie man sie aus anderen Lebensbereichen wie Online-Banking kennt, reduziert Anreisen „zum Amt“ und trägt somit zur Nachhaltigkeit bei. Darüber hinaus werden die Bürgerdienste durch den Aufbau eines Citizen Relationship Management Systems noch serviceorientierter gedacht. Dieses zentrale System soll auf lange Sicht ermöglichen, dass

  • Bürger*Innen Daten nur einmal an die Stadtverwaltung geben,
  • ähnliche Bürgerdienste direkt von der Verwaltung ergänzend und proaktiv angeboten werden können und
  • Bürger*innen ein zentrales „Einfallstor“ für allen Anfragen haben.

Dieses Vorhaben ist ein auf mehrere Jahre angelegtes Projekt. Für den Start in 2026 wurden ausschließlich konsumtive Mittel eingeplant. Das Projekt stützt sich auf drei zentrale Säulen:

1. Schaffung einer neuen digitalen Infrastruktur (Vermögensaufbau)
Durch die anstehende Beschaffung und System-Einführung wird entgeltlich eine völlig neue, grundlegende IT-Infrastruktur erworben. Es handelt sich hierbei nicht um konsumtive Instandhaltung des laufenden Betriebs, sondern es soll ein neuer immaterieller Vermögensgegenstand (Software/Plattform) mit einem dauerhaften, mehrjährigen Nutzen für die Verwaltung geschaffen werden.

2. Investition zur Unterstützung des Onlinezugangsgesetzes (OZG)
Das CiRM ist ein elementarer, kundenorientierter Baustein, um die gesetzlichen Pflichten des OZG (medienbruchfreie, digitale Bürgerkommunikation) erfüllen zu können. Die konkrete technische OZG-Tauglichkeit (z. B. Schnittstellen zu BundID und Portalen) wird als zwingendes Kernkriterium in das kommende Lastenheft integriert. Die Stadt investiert hier somit unmittelbar in die rechtlich geforderte Handlungsfähigkeit.

3. Haushaltsentlastung und Fördermittelvoraussetzung
Die Einstufung als Investition verhindert eine einmalige, massive Belastung des Ergebnishaushalts, da die Kosten periodengerecht über die mehrjährige Nutzungsdauer abgeschrieben werden (Generationengerechtigkeit).

Das CiRM schafft einen dauerhaften, bilanzierungsfähigen und durch das OZG gesetzlich geforderten Vermögenswert. Die Entwicklungskosten sind daher im Investitionshaushalt abzubilden. Die Verwaltung schlägt vor, hierfür Fördermittel in Höhe von 1.300.000 € zu beantragen.

Aufbau einer KI-Plattform und KI-basierten Schnittstellen / Verfahren:

Künstliche Intelligenz greift in allen Lebensbereichen um sich und wird als der größte Innovator der letzten Jahre angesehen. Die Auswirkungen und der Nutzen für Verwaltungen sind erkennbar erheblich. Die Stadtverwaltung Aachen hat grundsätzlich gute Rahmenbedingungen für die Nutzung geschaffen. Nun gilt es, an wichtigen Stellen Prozesse mittels KI-Unterstützung intensiv zu optimieren, um dadurch Entlastungen auf der Arbeitsebene zu ermöglichen. Diese Prozesse werden sich über mehrere Jahre erstrecken.

Geplant ist die Anschaffung einer generativen KI-Plattform sowie die Realisierung von Schnittstellen zu wichtigen Anwendungen. Beispiele sind Unterstützungen im Wohngeldprozess sowie der Erwerb von KI-Agenten. Zudem gibt es Möglichkeiten zur Programmierunterstützung, um unmittelbar Prozesse digital abzubilden und gegebenenfalls in Programme oder sogar Apps umzuwandeln.

Für das Projekt sind im Rahmen der Mittelfristplanung aktuell noch keine investiven Verausgabungen eingeplant. Die Verwaltung schlägt vor, hierfür Fördermittel in Höhe von 700.000 € zu beantragen.

Dez. VI - Wohnen, Soziales und Wirtschaft:

Übergangswohneinrichtung Lombardenstr. 6-10:

Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden zwölf sich im städtischen Eigentum befindliche Einrichtungen zur Unterbringung von Menschen u.a. hinsichtlich eines baulichen Handlungsbedarfes untersucht. Im Ergebnis wurde insbesondere festgestellt, dass in allen Einrichtungen verschiedene Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind, um die Bausubstanz langfristig zu erhalten und einen zeitgemäßen und sich an geänderte Anforderungen angepassten Zustand zu erreichen. Anhand der wesentlichen durchzuführenden Maßnahmen (u.a. aufgrund sozialfachlicher Anforderungen, zur Behebung funktionaler Mängel oder zur energetischen Sanierung etc.) wurde eine Priorisierung durchgeführt.

Das Objekt Lombardenstr. 6-10 wurde hierbei als erste zu sanierende Einrichtung ausgewählt, da die erforderlichen Grundrissveränderungen sowie die sonstigen baulichen Maßnahmen mit hoher Dringlichkeit erforderlich sind. Derzeit müssen die in dem Objekt untergebrachten Menschen Gemeinschaftsduschen in den Kellerräumen nutzen. Es ist geplant, jede Wohneinheit mit einem eigenen Duschbad auszustatten. Die Analyse eines externen Planungsbüros hat zudem erheblichen Sanierungsbedarf festgestellt, um das Objekt langfristig zu erhalten und in einem zeitgemäßen und sicheren Zustand weiter betreiben zu können. Insbesondere ist eine umfassende energetische Sanierung (z.B. wärmeschutztechnische Ertüchtigung der thermischen Außenhülle), die Behebung konstruktiver und statischer Mängel an der Gebäudeaußenhülle und die Behebung von Brandschutzmängeln z.B. im Bereich der Kellerabgänge und der Wohnungseingangstüren notwendig.

Die Sanierung der Lombardenstr. 6-10 ist im Rahmen der aktuellen mittelfristigen Investitionsplanung mit investiven Verausgabungen in Höhe von 718.700 € (für das Haushaltsjahr 2026: 218.700 €; 2027: 500.000 €) vorgesehen. Zudem wird das Projekt auf der § 13 Liste berücksichtigt, wonach im Rahmen der Mittelfristplanung ein investiver Ansatz für das Jahr 2027 in Höhe von 1.000.000 € und für 2028 in Höhe von 3.553.500 € erwachsen soll. Die Verwaltung schlägt vor, hierfür für die Sanierungsmaßnahme Fördermittel in Höhe von 5.500.000 € zu beantragen.

Übergangswohneinrichtung Robert-Koch-Str. 5-15:

Das Objekt Robert-Koch-Str. 5-15 wurde als zweite zu sanierende Einrichtung im Rahmen der Priorisierung ausgewählt, da die Durchführung erheblicher Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen dringend erforderlich ist. Insbesondere werden voraussichtlich die Behebung konstruktiver und statischer Mängel an der Gebäudeaußenhülle und eine umfassende energetische Sanierung (z.B. wärmeschutztechnische Ertüchtigung der thermischen Außenhülle, Neueinbau zentraler Heizungssysteme) notwendig sein. Außerdem ist in den größeren Wohneinheiten (i.d.R. Nutzung durch bis zu sieben Einzelpersonen) eine Grundrissverbesserung durch den Einbau eines zusätzlichen Duschbades vorgesehen.

Für die Sanierung der Robert-Koch-Straße 5-15 sind im Rahmen der mittelfristigen Investitionsplanung gegenwärtig Mittelbereitstellungenin Höhe von 1.825.000 € (für das Haushaltsjahr 2027: 730.000 €; 2028: 1.095.000 €) eingeplant. Zudem wird das Projekt auf der § 13 Liste berücksichtigt, wonach im Rahmen der Mittelfristplanung ein investiver Ansatz für das Jahr 2027 in Höhe von 2.000.000 € und für 2028 in Höhe von 7.552.399 € erwachsen soll. Die Verwaltung schlägt vor, für die Sanierungsmaßnahme Fördermittel in Höhe von 11.000.000 € zu beantragen.

Dez. VII - Klima, Stadtbetrieb und Gebäude:

Tankstelle Madrider Ring:

Der Aachener Stadtbetrieb (E18) muss im Rahmen der strategischen Weiterentwicklung seiner zentralen Liegenschaft am Madrider Ring eine Reihe infrastruktureller Maßnahmen umsetzen. Die Maßnahmen umfassen die Erneuerung und Ertüchtigung technischer Versorgungsanlagen, die Vorbereitung der Liegenschaft auf künftige Mobilitätsanforderungen sowie bauliche Sicherungsarbeiten an bestehenden Infrastrukturelementen im Außen- und Gebäudebereich.

Ein Teil der Anlagen hat das Ende seiner wirtschaftlichen Nutzungsdauer erreicht; gleichzeitig sind Anpassungen an aktuelle technische und regulatorische Standards erforderlich. Für die Umstellung auf alternative Antriebsformen im Fuhrpark ist zudem eine entsprechende Ladeinfrastruktur vorzuhalten, die eine langfristige Planungsperspektive erfordert.

Die Umsetzung der Maßnahmen ist zwingend erforderlich, um die kontinuierliche Betriebsbereitschaft des Aachener Stadtbetriebs und die Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben langfristig zu gewährleisten.Für die Umsetzung werden Mittel in einer Größenordnung von 5 Mio. € benötigt.

Zum Zwecke der Sanierung der Tankstelle Madrider Ring sind im Rahmen der Mittelfristplanung aktuell noch keine investiven Verausgabungen eingeplant. Aufgrund der zwingenden Sanierungsnotwendigkeit schlägt die Verwaltung allerdings vor, hierfür Fördermittel iHv 5.000.000 € zu beantragen.

Burtscheider Brücke:

Die Burtscheider Brücke, die aus drei Teilbauwerken besteht, ist in einem schlechten baulichen Zustand. Das ergab eine Sonderprüfung des Bereichs Straßenunterhaltung und Brückenbau des Aachener Stadtbetriebs. Die relevanten Schäden resultieren hauptsächlich aus dem maroden Entwässerungssystem, wodurch die Fahrbahnplatte durchfeuchtet wird. Die festgestellten Undichtigkeiten führen zu Hohllagen im Beton des Bauwerks. Während der Sonderprüfung wurden bereits schadhafte Betonteile an der Unterseite der Fahrbahnplatte, die drohten, auf die darunter führenden Bahngleise zu stürzen, abgeschlagen und entfernt.

Die Schadensursache führt zu einer fortschreitenden Schädigung der Bausubstanz. Eine kurzfristige Instandsetzung mit Erneuerung der Entwässerungsanlage ist daher erforderlich, um standsicherheitsrelevanten Schädigungen vorzubeugen. Für die Instandsetzung wurde dem Stadtbetrieb von der Bahn eine Sperrpause im Oktober 2027 eingeräumt.

Wegen des beschriebenen und sich progressiv verschlechternden Bauwerkszustandes kann die Sanierungsmaßnahme nicht mehr aufgeschoben werden. Die Verwaltung empfiehlt daher dringend, die in den vergangenen Monaten ausgehandelten Sperrzeiten zu nutzen. Das würde bedeuten, dass eine Ausschreibung der Instandsetzungsarbeiten für Ende 2026 vorzusehen ist. Hierfür wäre eine Verpflichtungsermächtigung über den Betrag der Instandsetzungskosten notwendig. Der Baubeginn ist für Oktober 2027 angesetzt, die Ausführungszeit beträgt voraussichtlich ein Jahr.

Auch für die Burtscheider Brücke sind aktuell noch keine investiven Verausgabungen eingeplant. Im Lichte der zwingenden Sanierungsnotwendigkeit schlägt die Verwaltung vor, hierfür Fördermittel in Höhe von 3.000.000 € zu beantragen.

Fazit:

Die Verwaltung schlägt vorstehend vor, dreizehn Maßnahmen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 106.750.000 Euro im Rahmen des Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz zunächst zu beantragen. Insofern würden noch rund 3,55 Mio. Euro für etwaige Kostensteigerungen oder weitere Investitionsvorhaben aus dem LuKIFG zur Verfügung stehen. Wie vorstehend beschrieben dient die Verwaltungsvorlage dazu der Politik einen ersten Vorschlag zur Aufteilung der Mittel zu unterbreiten. Da die Maßnahmen aber überwiegend noch politischer Ausführungsbeschlüsse bedürfen, erfolgt eine Beratung zu den einzelnen Maßnahmen in den einzelnen politischen Ausschüssen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

2026

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2027 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2027 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2026

Fortgeschriebener Ansatz 2026

Ansatz 2027 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2027 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Die finanziellen Auswirkungen und die bisherigen haushalterischen Veranschlagung der Maßnahmen sind jeweils einzeln in den Erläuterungen dargestellt. Grundsätzlich erfolgt damit die maßnahmenbezogene Verteilung der im Haushalt jährlich pauschal etatisierten Einzahlungen.
Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Grds. ist das Kriterium „Klimarelevanz“ nicht als verbindliches Förderkriterium im LuKIFG vorgesehen. Gleichwohl haben die jeweiligen ökologischen Auswirkungen für die Stadt Aachen durch ihr Selbstverständnis und die politischen Beschlüsse zur Klimaneutralität eine hohe Bedeutung und werden bei den jeweiligen Maßnahmen beachtet.

Insb. die in den Erläuterungen benannten Vorschläge zur Verwendung der städtischen Mittel aus dem LuKIFG für Hochbauten haben eine Verbesserung der Klimabilanz für das jeweilige Gebäude zur Folge. Dies betrifft insbesondere den Neubau der KiTa Franzstraße, den dringlichen Sanierungsbedarf von Maria im Tann, den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Richterich, den Neubau des Feuerwehrgerätehauses der FF Walheim sowie die Sanierungen der Übergangswohneinrichtungen Lombardenstraße sowie Robert-Koch-Str.. Der vorgeschlagene Anteil der Deckung des restlichen Eigenanteils der Stadt Aachen für den Förderantrag „KlimaRäume 2026“ für das Altstadtquartier Büchel hat durch die Aktivierung von Grün und dem Fokus der Klimaresi (u.a. Maßnahmen zum Umgang mit Starkregen und Hitze) auch ohne die energetische Sanierung von Hochbauten eine hohe Klimarelevanz.

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-03-17 FB 01_0066_WP19 Laender- und Kommunal SAO.pdf

18.5.2026

2.8 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
2.7.2026
Inhalt abgerufen
7. August 2026 um 01:08