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Weihnachtsdorf und Hütte 16 Ratsanträge der SPD Fraktion (017/19) - Neue Fläche für das Weihnachtsdorf und (018/19) - Erweiterung des Flächenkonzepts des Aachener Weihnachtsmarktes („Hütte 16")

FB 23/0038/WP19 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Herr Hissel (Dez VI) merkt an, dass dieser TOP bereits im Stadtrat abschließend beschlossen wurde, jedoch nicht jedes Gremienmitglied des Ausschusses für Arbeit, Wirtschaft, Wissenschaft und Regionalentwicklung dort auch Mitglied sei.

Herr Krott (SPD) teilt mit, dass die gefundene Lösung tragfähig und sehr positiv für die Hütte 16, als auch das Weihnachtsdorf sei.

Die Stadt Aachen wird dadurch in dem Zusammenspiel aus der Verwaltung, der Politik und den beteiligten Akteuren als Ermöglicher wahrgenommen.

Dies wird maßgeblich zu der Aufenthaltsqualität beitragen.

Beschluss

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft, Wissenschaft und Regionalentwicklung nimmt die Ausführungen bzgl. des Sachstands des Weihnachtsdorfs und Hütte 16 (Ratsanträge der SPD-Fraktion (017/19) – Neue Fläche für das Weihnachtsdorf und (018/19) – Erweiterung des Flächenkonzepts des Aachener Weihnachtsmarktes („Hütte 16“)) einstimmig zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft, Wissenschaft und Regionalentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Thomas Hissel

Beigeordneter

Erläuterungen

Mit Schreiben vom 06.02.2026 hat die SPD Fraktion zwei Ratsanträge gestellt:

Antrag (017/19) - Neue Fläche für das Weihnachtsdorf

Die Verwaltung wird beauftragt, eine neue geeignete Fläche im innerstädtischen Bereich für das beliebte

Weihnachtsdorf, welches von 2023 — 2025 in der Vorweihnachtszeit am Platz für Demokratie seine Türen für

Besucher und Besucherinnen geöffnet hatte, zu ermitteln.

Antrag (018/19) - Erweiterung des Flächenkonzepts des Aachener Weihnachtsmarktes („Hütte 16")

Die Verwaltung wird beauftragt, dem MAC e.V. die Fläche im Bereich des Eingangs des Elisengartens an der

Ecke Hartmannstraße dauerhaft — unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften — als Veranstaltungsfläche des

Aachener Weihnachtsmarktes zur weiteren Vergabe an Standbetreiber zur Verfügung zu stellen bzw.

zuzuweisen.

Erläuterungen:

Weihnachtsdorf

Das Weihnachtsdorf hat sich zu einer attraktiven und bei den Besuchern beliebten Ergänzung zum traditionellen

Weihnachtsmarkt entwickelt. Daher besteht der Wunsch, das Angebot auch in Zukunft parallel zum

Weihnachtsmarkt zu ermöglichen, um zusätzliche Besucher in die Stadt zu holen.

Der Platz der Demokratie am Büchel steht in den nächsten Jahren aufgrund der dort geplanten Baumaßnahmen

ebenso wie der Theaterplatz als Veranstaltungsfläche nicht zur Verfügung. Bereits im letzten Jahr hat die

Verwaltung mit dem Betreiber des Weihnachtsdorfes, dem MuKuVa e.V., Standortalternativen erläutert, die sich

entweder nicht umsetzen ließen oder vom Betreiber nicht gewollt waren. Diskutiert wurden u.a. Standorte am

Willy-Brandt-Platz oder vor dem Hauptgebäude der RWTH am Templergraben. Grundsätzlich sollte der Standort

des Weihnachtsdorfes, welches für ca. drei Wochen vom 1. bis zum 3. Adventswochenende aufgebaut wird, von

den Besucherströmen des Weihnachtsmarktes profitieren können, um genügend Besucherfrequenz zu

generieren. Vom Veranstalter wurden als weitere Bedingungen formuliert, dass das Weihnachtsdorf nachts

verschlossen und eine Videoüberwachung eingerichtet werden könne.

Bei allen Standorten spielen natürlich insbesondere die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr eine wesentliche Rolle,

was bedeutet, dass die Flächen für das Weihnachtsdorf nicht ohne wirksame Sperrmaßnahmen direkt an

Hauptverkehrsstraßen oder, wie am Willy-Brandt-Platz, neben Busspuren liegen können.

Hütte 16

Auch die Hütte 16 wurde auf Initiative des Betreibers erstmalig 2014 als Solitär außerhalb des durch den MAC

e.V. Aachen betriebenen Weihnachtsmarktes errichtet. Zu Beginn passte die Hütte noch in eine Parktasche der

Hartmannstraße, im Lauf der Jahre wurde aufgrund der hohen Besucherzahlen die Hütte ab dem Jahr 2018

weiterhin ohne Anbindung an den Weihnachtsmarkt und in Abstimmung mit dem damaligen Oberbürgermeister

erstmalig im Elisengarten platziert. Das Angebot der Hütte 16 bot eine gute Ergänzung des

Weihnachtsmarktangebotes und erfreute sich zwischen 2014 und 2022 eines großen Zuspruchs seitens der

Besucher. Aufgrund der Standortdiskussionen am Elisengarten und der vom Eigentümer abgelehnten

Ersatzstandorte wurde der Stand seitdem nicht mehr am Elisengarten aufgebaut. Im letzten Jahr wurde die Hütte

16 gänzlich nicht im Rahmen des Weihnachtsmarktes aufgebaut. Um den Aufbau der Hütte 16 künftig im

Rahmen eines transparenten und dem Grundsatz der Gleichbehandlung entsprechendem Vergabeverfahren zu

ermöglichen, soll die Hütte 16 durch den Veranstalter MAC e.V. in das Gesamtkonzept des Weihnachtsmarktes

integriert werden.

Zwischen 2018 und 2022 wurde der Standort am Elisengarten mehrfach diskutiert und im Wohnungs- und

Liegenschaftsausschuss (WLA) beraten (u.a. FB 23/0584/WP17 und FB 23/0637/WP17). Aufgrund der Folgen

der Pandemie und den dadurch einhergehenden Infektionsschutzgründen wurde der Standort Elisengarten für

die Hütte 16 als zeitlich begrenzte Einzellösung mehrfach akzeptiert.

Im Fokus der politischen Diskussionen standen u.a. die aus umweltfachlicher Sicht Restriktionen des Standortes.

Beim Elisengarten handelt es sich um die Grünfläche in der Altstadt, die vor allem eine hohe Aufenthaltsqualität

bietet und eine wichtige Verbindung zwischen Haupteinkaufsbereich um Elisenbrunnen und Adalbertstraße und

dem Weltkultur-Erbe Bereich um Dom und Rathaus darstellt, somit auch durch die Besucherströme des

Weihnachtsmarktes stark frequentiert wird.

Bewertung des Standorts Elisengarten für Veranstaltungen aus grünplanerischer Sicht

Die intensive Nutzung der Grünanlage durch die Besucher*innen des Weihnachtsmarktes würde mit erhöhtem

Pflegeaufwand und -kosten einhergehen. Derzeit betragen die Kosten für Unterhaltung und Pflege der Anlage ca.

100.000 Euro pro Jahr. Dieser Betrag würde sich durch erhöhte Frequentierung durch weitere Veranstaltungen

dem gleichzeitigen Willen zum Erhalt der innerstädtischen Grünfläche erhöhen.

Der Elisengarten zeichnet sich durch eine Vielzahl von Bäumen unterschiedlicher Arten aus, unter anderem

Hainbuche, Platane, Ginko, Silber-Ahorn, Stileiche, Bergahorn, Eisenbaum und Judasbaum.

Aufgrund von Bodenverdichtung war im Januar 2026 bereits eine Hainbuche abgängig. Auch die verbleibenden

Bäume befinden sich in einem kritischen Zustand und sind unbedingt vor weiterer Bodenverdichtung zu schützen.

Daher ist eine Absperrung der Baumscheiben und Lenkung der Besucherströme notwendig, wenn die

bestehenden Bäume erhalten bleiben sollen.

Aus den o.g. Gründen wird die Erarbeitung eines Konzepts für die langfristige Erhaltung und Sicherung der

Bäume und Grünanlage vorgeschlagen. Einer Umwidmung der Grünanlage steht derzeit die Zweckmittelbindung

und das Urheberrecht der Anlage entgegen.

Flächenkonzeption Weihnachtsmarkt

Seitens der Verwaltung wurde der gewünschte Prozess einer neuen „Flächenkonzeption“ des

Weihnachtsmarktes angestoßen, unter der Prämisse, dass sich der Stand der Hütte 16 in eine

Gesamtkonzeption des Weihnachtsmarktes einfügen muss. In diesem Zuge wurden im März 2022 alle im Umfeld

der aktuellen Veranstaltungsflächen des Aachener Weihnachtsmarktes befindlichen Standorte unter Beteiligung

relevanter Fachbereiche überprüft, ob sie für eine Erweiterung des Weihnachtsmarktes geeignet seien. Nach der

erfolgreichen Etablierung des Weihnachtsdorfes soll auch für dieses Format eine geeignete und dauerhaft

nutzbare Fläche gefunden werden. Da sowohl für die Hütte 16 als auch für das Weihnachtsdorf, wenn auch bei

unterschiedlichen Flächenbedarfen, die gleichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, gelten die folgenden

Ausführungen für beide Veranstaltungsbereiche.

Standortprüfungen

Als Alternativen wurden unter Berücksichtigung der logistischen Anforderungen folgende Standorte geprüft:

• Hartmannstraße

• Ursulinerstraße

• kleiner Münsterplatz

• Fischmarkt

• Hof

• Friedrich-Wilhelm-Platz

• Klosterplatz

• Holzgraben (Integration)

• Münsterplatz (Integration)

• Platz vor dem Haus der Kohle Ursulinerstraße / Buchkremerstraße (Privateigentum)

• Willy-Brandt-Platz

Aufgrund der laufenden / geplanten Baumaßnahmen kommen folgende Standorte für absehbare Zeit nicht in

Frage.

• Theaterplatz

• Platz der Demokratie

Die in öffentlicher Widmung befindlichen Flächen wiesen im Rahmen der Prüfung rechtliche und tatsächliche

Restriktionen auf, welche eine Nutzung im Rahmen des Aachener Weihnachtsmarktes nicht uneingeschränkt

zuließen. Dabei wurden sowohl verkehrsrechtliche, bauliche, brandschutz- und rettungsdienstliche

Anforderungen, als auch die Einbindung in die Sicherheitskonzeption berücksichtigt.

Insbesondere eine Nutzung der Flächen in der Hartmannstraße ist aufgrund der Flächenbedarfe (allein die Hütte

16 benötigt eine Standfläche von min. 10 x 12m) nicht realisierbar. Eine Aufstellung im Straßenraum würde hier

ebenso wie in der Ursulinerstraße die gesamte Fahrbahnbreite in Anspruch nehmen und somit die Erschließung

für Rettungsfahrzeuge verhindern.

Neben der Freihaltung von Rettungsgassen ist die starke Besucherfrequentierung, die schon zu erheblichen

Einschränkungen für die Anwohner und Gewerbetreibenden führt, zu beachten. Somit können Erweiterungen des

Weihnachtsmarktes und die Verortung des Weihnachtsdorfes nur auf Flächen stattfinden, die auch unter

Berücksichtigung von Erschließung der Anliegergrundstücke und Gefahrenabwehr ausreichend Raum bieten.

Ähnlich wie bei den genannten Straßen stellt sich die Situation am Klosterplatz dar, da auch dort private und

öffentliche Stellflächen sowie die Flächenbedarfe für rettungsfahrzeuge laut Sicherheitskonzeption zu

berücksichtigen sind. Auch eine Nutzung des Friedrich-Wilhelm-Platzes scheidet aufgrund der Bushaltestellen,

der Flächenbeschaffenheit und der weihnachtsmarktbedingten Verlegung des Wochenmarktes aus. Andere

Flächen, wie etwa der „kleine Münsterplatz“ oder der Fischmarkt bieten ebenfalls nicht ausreichend Platz, ohne

die erforderlichen Rettungswege und die Erschließung der anliegenden Gebäude zu stark einzuschränken.

Nach dem Ergebnis der o.g. Standortprüfung kamen letztendlich folgende Alternativen für den Standort der Hütte

16 im Jahr 2022 aus Sicht der Verwaltung in Betracht und wurden dem Veranstalter MAC e. V. angeboten:

• Einbindung in die Fläche des Münsterplatzes

• Einbindung in die Fläche des Holzgrabens

• Nutzung der (Privat-)Fläche Ursulinerstraße / Buchkremerstraße

Die Beurteilung der möglichen Nutzung alternativer Flächen und das o.g. Prüfergebnis wurden dem Veranstalter

frühzeitig zur weiteren Planung des Aachener Weihnachtsmarkts mitgeteilt. Aus Sicht der Verwaltung ist der MAC

e.V. als Veranstalter aus rechtlichen Gründen der alleinige Ansprechpartner im Genehmigungsverfahren. Im

Folgenden teilte der MAC e.V. auf Nachfrage mit, dass auch in Abstimmung mit dem Betreiber der Hütte 16 die

genannten Alternativen nicht in Frage kämen. Dennoch zeigte der Betreiber auch weiterhin ein hohes Interesse

an einer langfristigen und dauerhaften Lösung.

Standort Weihnachtsdorf und Hütte 16

Vor dem Hintergrund der geschilderten Situation, dem Ergebnis der Standortprüfungen und mangels

Integrationsmöglichkeit auf den bestehenden Veranstaltungsflächen haben der Oberbürgermeister sowie die

Beigeordneten der Dezernate II und VI mit dem MAC e.V. abgestimmt, dass die Hütte 16 in das Gesamtkonzept

Weihnachtsmarkt integriert und dessen Fläche um den früheren Standort der Hütte 16 im Elisengarten, südlich

des Brunnens „Kreislauf des Geldes“, erweitert wird. Der Veranstalter wird verpflichtet, alle Vorbereitungen zu

treffen und das Sicherheitskonzept entsprechend zu ergänzen.

Auch dem Veranstalter des Weihnachtsdorfes, dem MuKaVa e.V., wurde vorgeschlagen, das Weihnachtsdorf in diesem Jahr erstmalig ebenfalls im Elisengarten zu eröffnen. Vorgesehen ist die geschotterte Fläche nordwestlich des Elisenbrunnens zwischen Elisenbrunnen und dem Restaurant Elisenbrunnen. Für die Umsetzung des Sicherheitskonzeptes ist hier ebenfalls der Veranstalter verantwortlich.

Die Verträglichkeit eines zusätzlichen Events in Form des "Weihnachstdorfs" im Elisengarten mit dem dort ansässigen Gastronomiebetrieb stellt einen wesentlichen Aspekt der Planung dar. Zur frühzeitigen Abstimmung und Sicherstellung der grundsätzlichen Zustimmung bzw. Haltung der Gastronomie hat das Citymanagement des Fachbereichs Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa bereits Abstimmungsgespräche zwischen den Veranstalter*innen des Weihnachtsdorfes und den Betreiber*innen der im Park ansässigen Gastronomie initiiert und begleitet.

Seitens der Gastronomie besteht grundsätzlich eine positive Haltung gegenüber einer zusätzlichen Belebung des Parks. Für den Fall, dass der Standort Elisengarten auf politische Zustimmung trifft, wurde für die anschließende Planung des Weihnachtsdorfes im Elisengarten vereinbart, die Inhaber*innen der Gastronomie eng in die konzeptionelle Ausgestaltung einzubinden. Dies gilt insbesondere für die Programmgestaltung, vor allem im Hinblick auf musikalische Darbietungen. Hier wurde festgelegt, dass Genre und Auswahl der Musikacts auf den gastronomischen Betrieb und dessen Gästestruktur abgestimmt werden. Das konkrete Musikprogramm soll daher in einem möglichen weiteren Verlauf frühzeitig gemeinsam mit der Gastronomie erarbeitet werden, um eine einvernehmliche und verträgliche Umsetzung sicherzustellen.

Ergänzend soll von der Fachverwaltung ein grünplanerisches Nutzungskonzept erarbeitet und schnellstmöglich umgesetzt werden, zum langfristigen Erhalt der Bäume und der Grünanlage im Rahmen von Veranstaltungen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

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0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Mehrerträge ergeben sich in geringfügigem Maße durch die Erweiterung der Fläche für den Bereich des Eingangs des Elisengartens an der Ecke Hartmannstraße. Der genaue Betrag und über welches PSP-Element die Einnahmen verbucht werden ist derzeit noch nicht bekannt.


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

X

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen

Weitere Dokumente (3)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-06-01 FB 23_0038_WP19 Weihnachtsdorf und H SAO.pdf

8.6.2026

6.6 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 13
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Wirtschaft, Wissenschaft und Regionalentwicklung
Gremium
Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft, Wissenschaft und Regionalentwicklung
Datum
Mi., 24.06.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
Geändert
26.6.2026
Inhalt abgerufen
31. August 2026 um 01:23