10. Juni 2026 um 17:00, Rathaus
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Städtebauliches Rahmenkonzept Driescher Hof

FB 61/0062/WP19 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:vertagt

Beratung

Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt.

Beschlussvorschlag

Der Wohn- und Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Planungsausschuss, die Verwaltung mit der weiteren Ausarbeitung einer der beiden Varianten zu beauftragen.

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Planungsausschuss, die Verwaltung mit der weiteren Ausarbeitung einer der beiden Varianten zu beauftragen.

Der Ausschuss für Soziales und Demographie empfiehlt dem Planungsausschuss, die Verwaltung mit der weiteren Ausarbeitung einer der beiden Varianten zu beauftragen.

Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Ausarbeitung einer der beiden Varianten.

Erläuterungen

Ausgangslage

Entsprechend der Entwicklungsstrategie der Stadtteilperspektive „Zukunft Forst“ wird die neue Quartiersmitte im Driescher Hof eine besondere Rolle einnehmen. Deren Zielsetzung wurde in der Stadtteilperspektive „Zukunft Forst“ eingehend beschrieben und am 06.11.2024 in der Sitzung des Hauptausschusses beschlossen:

„Ziel ist es, am Standort der ehemaligen Kirche und des Kirchenvorplatzes eine multifunktionale Quartiersmitte für den Teilraum Driescher Hof zu entwickeln. Nach dem Abriss des Kirchengebäudes soll ein neues multifunktionales Gebäude errichtet werden, welches die Versorgung mit Wohnraum und sozialer Infrastruktur im Zentrum des Teilraums zusammenführt. … Perspektivisch braucht es eine Stadtteilmitte für Driescher Hof, die Räumlichkeiten für den Gemeinbedarf bereithält und zugleich einen attraktiven

öffentlichen Raum bietet.“

Das inhaltliche Programm dieses Projektes soll auch Antworten auf die vor Ort vorhandenen Herausforderungen geben: die geringe Einkommensquote, die hohe Sozialgeldquote und auch die Wahlbeteiligung der vergangenen Kommunalwahl gehören dazu.

Hinzu kommt im Kontext des demographischen Wandels und der angespannten städtischen Wohnungsmarktlage ein nachgewiesener Bedarf an unterschiedlichem Wohnraum im Driescher Hof.

Dabei sind unterschiedliche Wohnformen denkbar, beispielsweise Pflegewohnen, betreutes Wohnen oder barrierefreie Wohnungen.

Auch die Erkenntnisse der Bürgerbeteiligungen weisen darauf hin, dass die „neue Mitte“ eine besondere Verantwortung zur nachhaltigen Stärkung von Teilhabe und Miteinander tragen sollte.

Abgeleitet aus der Stadtteilperspektive, als im November 2024 politisch beschlossene Gesamtstrategie für Forst (vgl. Vorl.-Nr. FB61/1019/W18), soll im Herbst 2026 der Grundantrag zur Städtebauförderung für das in Arbeit befindliche Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Forst gestellt werden. Mit diesem Schritt werden gezielt Maßnahmenvorschläge aus der Stadtteilperspektive für eine Realisierung über die Städtebauförderung angemeldet und qualifiziert. Die neue Mitte Driescher Hof mit ihrem integrierten Ansatz wird dabei seitens der Verwaltung als zentrales Projekt des ISEK Forst für das Programm „Sozialer Zusammenhalt“ eingebracht. Sie stellt die Kernmaßnahme für den Fokusraum Driescher Hof dar.

Aufgabe

Mit dem Ziel einer multifunktionalen Quartiersmitte müssen von Beginn an die verschiedenen Belange zusammen gedacht werden. Wenn Wohnen, sozialer Gemeinbedarf und der öffentliche Raum in einem integrierten Prozess miteinander entwickelt werden, kann die in den Beteiligungsformaten geforderte Qualität und somit ein bedarfsorientiertes Angebot für den Driescher Hof und seine Bewohner*innen entstehen. Insbesondere mit Blick auf den zu erwartenden Bevölkerungszuwachs aufgrund der Entwicklung von Flächen am Grauenhofer Weg und künftig an der Sittarder Straße ist ein stabilisierendes und langfristig in den Stadtteil wirkendes gemeinwohlorientiertes Angebot für den sozialen Zusammenhalt am Driescher Hof von großer Bedeutung.

In einem ersten Schritt soll eine gemeinsam getragene planerische Grundstruktur für die neue Mitte festgelegt werden. Über ein städtebauliches Rahmenkonzept soll das ehemalige Kirchengrundstück grundlegend strukturiert werden. Durch die Festlegung von Bauvolumen, Gebäudeform und -anordnung kann ermittelt werden, welche Flächen zur Verfügung stehen und so ein Neben- und Miteinander der drei genannten Funktionen austariert werden. Ein besonderer Fokus liegt hier auf dem Zusammenspiel der künftigen Erdgeschosszone mit dem zu planenden öffentlichen Raum.


Prozess


Ausgehend von den Bedarfen und der Aufgabe, diese durch ein städtebauliches Rahmenkonzept sinnstiftend zu kombinieren, hat sich ein Team aus den Fachbereichen 23, 56 und 61 gebildet. Gemeinsam wurde ein Prozess angestoßen, der im Kern aus zwei aufeinander aufbauenden Workshops im Januar 2026 bestand. In einem ersten Termin am 8. Januar 2026 hat diese Fachgruppe unter Moderation des FB 61/401 (Städtebauliche Planungen und Wettbewerbe) zwei städtebauliche Varianten ausgearbeitet. Anschließend sind beide Varianten jeweils als Steckbrief dokumentiert und zur inhaltlichen Rückkopplung in alle drei Fachbereiche gespielt worden.

Am 29. Januar 2026 fand der zweite Workshop statt. Hierfür erfolgte eine Erweiterung des Kernteams um Kolleg*innen aus den Fachbereichen 36, 45, 52 und 68. Dabei wurde das Ziel verfolgt, die beiden städtebaulichen Varianten zu den Aspekten Mobilität, Grün und Soziales zu beleuchten und entsprechend zu schärfen. Auch nach dem zweiten Workshop wurden die gemeinsam erarbeiteten Ergebnisse dokumentiert und zur inhaltlichen Rückkopplung an alle beteiligten Fachbereiche geschickt. Zudem wurden die Ergebnisse der Lenkungsgruppe Forst am 24.02.26 vorgestellt und mit ihr diskutiert.


Ergebnis

1. Workshop | Städtebauliche Varianten

Die Varianten „Solitär“ und „Winkel“ wurden gemeinsam vom Kernteam erarbeitet und einstimmig als Ergebnis festgehalten. Dabei sollen beide Ansätze noch keine Aussagen über eine konkrete Architektur geben, sondern herausarbeiten, welches Gebäudevolumen, welche Gebäudeanordnung und welche Gebäudeform im Zusammenspiel mit einer neuen Platzfläche und deren potenziellen Funktionen, dem Bedarf von gemeinwohlorientierten Angeboten und dem gebauten Umfeld sinnvoll ist.

Die Variante „Solitär“ ist von der Idee geprägt, dass das Wohnen und die gemeinwohlorientierten Angebote getrennt voneinander in zwei unterschiedlichen Gebäuden organisiert werden. Dabei bildet ein auf dem Grundstück süd-östlich gelegener Gebäuderiegel in vier- bis fünfstöckiger Höhe das Wohnen ab. Ergänzt wird dieses Gebäude im Erdgeschoss durch wohnungsnahe Dienstleistungen für die Bewohner*innen. Die gemeinwohlorientierten Angebote, die sich an die Bewohner*innen des Quartiers richten, befinden sich in einem zweigeschossigen Pavillon, der als Solitär zentral auf der Platzfläche steht. Die exponierte Lage des Pavillons betont die gemeinwohlorientierten Nutzungen (siehe Anlage 1: Strukturkonzept „Solitär“).

Mit der Variante „Winkel“ soll hingegen der Ansatz einer Nutzungsmischung in einem Gebäude verfolgt werden. Hierbei wird im Nord-Osten des Grundstücks ein Baukörper über Eck gesetzt. Die gesamte Erdgeschosszone soll das gemeinwohlorientierte Angebote aufnehmen. Darüber wird auf weiteren 3-4 Etagen Wohnen angesiedelt. Durch das winkelförmige Gebäude wird die Platzfläche klar räumlich gefasst. Der geplante Baukörper bildet einen städtebaulichen „Gegenpol“ und einen Abschluss zu der Baustruktur der gegenüber liegenden Ladenzeile (siehe Anlage 2: Strukturkonzept „Winkel“).

Durch die beiden Ansätze eine Nutzungsmischung („Winkel“) bzw. einer Nutzungstrennung („Solitär“) verändert sich auch die funktionale Gliederung einer anschließenden Platzfläche.


2. Workshop | Variantenschärfung

Beide Varianten wurden unter der besonderen Berücksichtigung der Themen Verkehr, Grün und Soziales betrachtet. Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass sich die beiden städtebaulichen Varianten vor allem in der Verortung der sozialen Einrichtungen unterscheiden. So kann z. B. der Solitär als Bestandteil des Platzes mit gemeinwohlorientierten Nutzungen in exponierter Lage eine große Chance bieten, dass dieser Ort zu einer alltäglichen und etablierten Anlaufstelle im Quartier wird. Durch eine modulare Bauweise könnte flexibel auf akute und auch sich ändernde Bedarfe reagiert werden. Der Abstand der beiden Nutzungen kann möglichen Konflikten wie z. B Lärmentwicklung entgegenwirken. Bezogen auf den Winkel werden alle Nutzungen in einem Baukörper untergebracht. Auch kann ein gemischtes soziales Angebot im Erdgeschoss insbesondere mit Blick auf möglichen Leerstand langfristig gesehen eine höhere Flexibilität bedeuten.

Insgesamt ermöglichen beide Varianten den Dreiklang aus Wohnen, Gemeinwohl und Quartiersplatz zu realisieren und somit ein bedarfsgerechtes Angebot für das Quartier zu generieren.


Rückmeldung Lenkungsgruppe
Die Lenkungsgruppe hat im Rahmen der Variantenvorstellung am 24.02.26 kritisch diskutiert, ob Wohnen bei der Entwicklung einer neuen Quartiersmitte überhaupt realisiert werden sollte. Gleichzeitig wurde erneut der enorme Bedarf an Räumlichkeiten für soziale Angebote für das Quartier betont und gefordert. Grundsätzlich wurden folgende Oberthemen als Chancen und Herausforderungen beider Varianten genannt: Neben- und Miteinander von Gemeinwohl und Wohnen, Zusammenspiel Baukörper (EG-Zone) und Platzfläche, räumliche Bezüge ins Quartier. Den Lenkungsgruppenmitgliedern wurde zusätzlich die Möglichkeit gegeben im Nachgang Ergänzungen vorzunehmen und ggf. eine gemeinsame Stellungnahme der Lenkungsgruppe zu verfassen. Diesbezüglich gab es eine einzelne Rückmeldung. (siehe Anlage 3: Fotoprotokoll und Stellungnahme)

Ausblick


Der beschriebene Arbeitsprozess, der durch die verschiedenen Fachbereiche getragen und begleitet wurde, hat noch einmal verdeutlicht, dass Wohnen, gemeinwohlorientierte Angebote und Platzfläche am Driescher Hof zusammengedacht werden müssen. Um im nächsten Schritt in die konkrete Planung der Quartiersmitte Driescher Hof einsteigen zu können, muss nun die Auswahl einer städtebaulichen Variante erfolgen. Unabhängig davon, welche Variante gewählt wird, bildet der integrierte Projektansatz die Grundlage für die zukünftige Entwicklung.

Mit dem politischen Beschluss für eine städtebauliche Variante können die drei Prozessstränge Wohnraumentwicklung, Entwicklung gemeinwohlorientierter Angebote sowie die Planung des öffentlichen Raumes in den jeweils zuständigen Fachbereichen angestoßen und vorangebracht werden. Gleichzeitig erfolgt die Verständigung auf ein übergeordnetes Projektteam, das die einzelnen Prozessstränge zielgerichtet steuert. Trotz der Arbeit in den einzelnen Prozesssträngen wird so immer mitgedacht, dass Abhängigkeit und Synergien zwischen den drei Bausteinen bestehen.

Wenn es gelingt, die Mitte Driescher Hof in der beschriebenen Form zu entwickeln, kann an dieser Stelle für das Quartier und den Stadtteil mit seinen unterschiedlichen Herausforderungen ein Angebot mit einer besonderen Qualität entstehen. Eine Konzeptvergabe bietet hier die Chance einen Investor zu finden der die geforderten Qualitäten realisiert.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

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Ergebnis

0

0

0

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0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

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0

0

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0

Abschreibungen

0

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0

Ergebnis

0

0

0

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Weitere Dokumente (3)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-05-07 FB 61_0062_WP19 Staedtebauliches Rahm SAO.pdf

1.6.2026

15.4 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 15
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 10.06.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Zusätze
Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
Geändert
30.6.2026
Inhalt abgerufen
15. Juli 2026 um 01:21