10. Juni 2026 um 17:00, Bezirksamt Kornelimünster-Walheim
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Änderung Wochenmarktsatzung

FB 23/0031/WP19 · Entscheidungsvorlage

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Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die von der Verwaltung vorgeschlagene Änderung der Wochenmarktsatzung zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Wochenmarktsatzung wie von der Verwaltung in der Anlage vorgeschlagen anzupassen.

DieBezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheimempfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die von der Verwaltung vorgeschlagene Änderung der Wochenmarktsatzung zu beschließen.

DieBezirksvertretung Aachen-Richterichempfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die von der Verwaltung vorgeschlagene Änderung der Wochenmarktsatzung zu beschließen.

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die von der Verwaltung vorgeschlagene Änderung der Wochenmarktsatzung zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die von der Verwaltung vorgeschlagene Änderung der Wochenmarktsatzung zu beschließen.

Die Bezirksvertretung Aachen-Brandempfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die von der Verwaltung vorgeschlagene Änderung der Wochenmarktsatzung zu beschließen.

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorfempfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die von der Verwaltung vorgeschlagene Änderung der Wochenmarktsatzung zu beschließen.

Die Bezirksvertretung Aachen-Haarenempfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die von der Verwaltung vorgeschlagene Änderung der Wochenmarktsatzung zu beschließen.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Änderung der Wochenmarktsatzung.

Erläuterungen

Am 21. April 2026 wurde das neue Wochenmarktkonzept im Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss vorgestellt und beschlossen. Es verfolgt das Ziel, die Entwicklungen der letzten Jahre rund um die Wochenmärkte transparent darzustellen. Der Wochenmarkt ist seit jeher ein zentraler Treffpunkt der Stadtteile, ein Ort, an dem Menschen nicht nur einkaufen, sondern auch zusammenkommen, sich austauschen und das lokale Leben erfahren. In den vergangenen Jahren haben sich jedoch die Bedürfnisse der Besucherinnen und Besucher verändert: Einkaufsgewohnheiten, Sortimentserwartungen und die Art der Marktgestaltung unterliegen einem stetigen Wandel.

Ein Blick über die Stadtgrenzen hinaus zeigt interessante Ansätze. In den niederländischen und belgischen Nachbarstädten wurden Märkte auf vielfältige Weise modernisiert und neu- gestaltet. Dort setzen die Verantwortlichen auf attraktive Präsentation der Waren, saisonale Veranstaltungen, interaktive Angebote und Gastronomie, um Besucherinnen und Besucher anzulocken. Solche Beispiele können als Inspiration dienen und zeigen, dass ein Wochenmarkt heute weit mehr sein kann als ein reiner Verkaufsort: Er kann zum Erlebnisort, zum sozialen Treffpunkt und zu einem Aushängeschild der Stadt werden.

Das neue Konzept ist zudem als grundlegende Basis für die Anpassung der Wochenmarktsatzung gedacht. Die Satzung regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen, die für Veränderungen nötig sind. Sie soll künftig als Wegweiser dienen, der neue Ideen umsetzbar macht, ohne die Identität des Wochenmarktes zu gefährden. So kann der Markt flexibel auf Trends reagieren, neue Händlerinnen und Händler gewinnen und gleichzeitig seine bewährte Funktion als zentraler Treffpunkt der Gemeinde erhalten.

Die Situation in Kornelimünster zeigt, wie dynamisch sich Märkte entwickeln müssen. Nach dem Markt in Rothe Erde musste auch der Wochenmarkt in Kornelimünster vorübergehend ausgesetzt werden. Die Gründe liegen in der veränderten Struktur des Einzelhandels und den damit verbundenen wirtschaftlichen Herausforderungen. Im Laufe der Zeit mussten zahlreiche Markthändler ihr Engagement aufgeben, da die Besucherzahlen sanken und die Wirtschaftlichkeit der Stände nicht mehr gesichert war.

Trotz dieser Herausforderungen hat der Wochenmarkt großes Potenzial. Ein attraktiver und lebendiger Markt kann den stationären Einzelhandel und die Gastronomie in unmittelbarer Umgebung beleben. Besucher, die den Markt frequentieren, nutzen häufig auch die umliegenden Geschäfte, Cafés und Restaurants. So entsteht ein positiver wirtschaftlicher Kreislauf, der nicht nur den Händlern, sondern der gesamten Stadt zugutekommt. Darüber hinaus fungiert der „Marktplatz“ traditionell als sozialer Mittelpunkt, an dem Begegnung, Austausch und Gemeinschaftsleben zusammenkommen. Er ist ein Herzstück des Stadtteils, das weit über seine Funktion als Verkaufsfläche hinausreicht.

Um das neue Wochenmarktkonzept, aber auch, um den Wochenmarkt langfristig zu sichern und gleichzeitig attraktiver zu gestalten, ist die geplante Änderung der Marktsatzung notwendig. Sie wurde daher so ausgestaltet, dass sie eine Erweiterung des Sortiments und eine Flexibilisierung der Öffnungszeiten ermöglicht, um auf die Bedürfnisse von Händlerinnen, Händlern und Kundinnen und Kunden gleichermaßen einzugehen und reagieren zu können. Anliegen der Verwaltung ist es durch die neue Wochenmarktsatzung eine möglichst hohe Flexibilität für alle Akteure zu erreichen.

Dem soll durch die vorgenommenen Anpassungen Rechnung getragen werden. Der Markt soll zukünftig in die Lage versetzt werden, auf neue Trends reagieren zu können. Beispielsweise können künftig zusätzliche Produkte angeboten werden, die bisher nicht erlaubt waren, oder Veranstaltungen integriert werden, die das Markterlebnis bereichern. Zukünftig soll der Verkauf und auch der direkte Verzehr von Alkohol möglich sein. Flexible Öffnungszeiten ermöglichen es zudem, den Markt stärker an den Tagesablauf der Besucherinnen und Besucher anzupassen, wodurch die Attraktivität steigt. Die Ausdehnung der Öffnungszeiten bis 16:00 Uhr sollen dies unterstützen.Um diese Flexibilität abbilden zu können und die grundlegende Marktsatzung bei Veränderungen nicht jeweils ändern zu müssen, wird die Verwaltung hinsichtlich der Öffnungszeiten und der Orte eine separate Marktfestsetzung aufstellen.

Darüber hinaus soll die Satzung die Verwaltung in ihrer täglichen Arbeit nachhaltig unterstützen, indem sie klare Orientierungshilfen für unterschiedliche Situationen bietet. Auf diese Weise werden Verantwortlichkeiten transparenter und Entscheidungen nachvollziehbarer. Darüber hinaus werden die Abläufe für den Auf- und Abbau der Märkte eindeutig geregelt, sodass sowohl Planung als auch Durchführung reibungsloser und effizienter gestaltet werden können. Insgesamt trägt die Satzung somit dazu bei, administrative Prozesse zu strukturieren und Verlässlichkeit für alle Akteure zu schaffen.

Langfristig kann ein moderner, gut strukturierter Wochenmarkt die Stadt Aachen als Lebens- und Wirtschaftsraum stärken. Er trägt dazu bei, den Einzelhandel zu stabilisieren, die Gastronomie zu beleben und das kulturelle Leben zu fördern. Gleichzeitig wird der Markt für neue Zielgruppen interessant: Junge Menschen, Familien und Touristen finden hier nicht nur ein Einkaufserlebnis, sondern auch einen Ort der Begegnung und Inspiration. Mit der Umsetzung der Satzungsänderung können die Wochenmärkte zukunftsfähig gestalten und gleichzeitig den Charakter und die Identität eines lebendigen Marktplatzes bewahren.

In der Anlage 1 werden die Änderungen gegenüber der bestehenden Satzung dargestellt.

In der Anlage 2 werden die Markgebühren von Aachen im Vergleich zu anderen Städten gegenübergestellt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

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0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (2)

Anlage 2
137.2 KB · PDF

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Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-05-05 FB 23_0031_WP19 Aenderung Wochenmarkt SAO.pdf

3.6.2026

465.4 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 24
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Datum
Mi., 10.06.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
Geändert
7.8.2026
Inhalt abgerufen
3. September 2026 um 01:25