Bürgerantrag nach § 24 GO NRW, hier: Verbesserung der Verkehrssicherheit im Lufter Weg sowie Schaffung einer sicheren Verbindung zum Spielplatz „Auf der Gallich“ und zum Vennbahnweg
BA 4/0021/WP19 · Entscheidungsvorlage
Bürgerantrag nach § 24 GO NRW, hier: Verbesserung der Verkehrssicherheit im Lufter Weg sowie Schaffung einer sicheren Verbindung zum Spielplatz „Auf der Gallich“ und zum Vennbahnweg
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Herr von Thenen ruft den Tagesordnungspunkt 25.2 auf und schlägt die Qualifizierung des Bürgerantrags vor.
Zudem weist Herr von Thenen darauf hin, dass es einen alten CDU-Antrag gebe, nach dem der Weg vom Lufter Hof mindestens bis zur Vennbahntrasse für Radfahrer verkehrssicher hergestellt werden solle. Dieser sei in Bearbeitung.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim verweist den nach § 24 GO NRW eingereichten Bürgerantrag zur fachlichen Stellungnahme an die zuständige Fachverwaltung.
Die Stellungnahme ist der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim zur abschließenden Beratung vorzulegen.
Erläuterungen
Nach Maßgabe des § 24 GO NRW hat jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde das Recht, die oder der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden.
Nach § 21 Ziffer 35 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Aachen (ZustO) vom 15.12.1995 in der Fassung des achten Nachtrages entscheiden unter Beachtung der sich aus § 13 der Hauptsatzung ergebenden Begrenzung die Bezirksvertretungen insbesondere über Anregungen und Beschwerden im Sinne des § 24 GO NRW, die von überwiegend bezirklicher Bedeutung sind. Sofern eine bezirkliche Anregung und Beschwerde überbezirkliche Bedeutung entfalten kann, wird diese nach Beschlussfassung der Bezirksvertretung an das Bürgerforum überführt.
Die Anregung betrifft eine im Bezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim gelegene Straße sowie einen Spielplatz. Eine überbezirkliche Bedeutung und ein daraus resultierender Verweis an das Bürgerforum lassen sich nicht erkennen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.
Technische Details
ID: 1024516
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1024516
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-06-03 BA 4_0021_WP19 Buergerantrag nach _ SAO.pdf
6.6.2026
356.3 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 25.2
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Datum
- Mi., 10.06.2026
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- B 4 - Bezirksamt Aachen-Kornelimünster/Walheim
- Geändert
- 14.7.2026
- Inhalt abgerufen
- 3. September 2026 um 01:25