Weiterführung der geförderten Personalstelle zur Koordination der internationalen Partnerschaftsarbeit mit Kapstadt (Südafrika) und Chernihiv (Ukraine)
FB 01/0090/WP19 · Entscheidungsvorlage
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die befristete Weiterführung der geförderten Personalstelle zur Koordination der Partnerschaftsarbeit im Rahmen des Förderprogramms „Koordination für kommunale Entwicklungspolitik“ (KEpol) für den Zeitraum 2027 bis 2028 (24 Monate) vorbehaltlich einer entsprechenden Förderzusage.
Erläuterungen
Anlass und Zielsetzung
Die Stadt Aachen nimmt seit Oktober 2024 am Förderprogramm „Koordination für kommunale Entwicklungspolitik“ (KEpol) teil. Die geförderte Vollzeitstelle (seinerzeit EG 12) ist in der Abteilung Protokoll und Städtepartnerschaften (FB01/400) angesiedelt und unterstützt insbesondere die inhaltliche Weiterentwicklung der Partnerschaften mit Kapstadt (Südafrika) und Chernihiv (Ukraine), die Akquise externer Fördermittel sowie die fachbereichsübergreifende Koordination entsprechender entwicklungspolitischer Aktivitäten.
Die laufende Förderphase konnte aufgrund einer personellen Veränderung innerhalb der Verwaltung bislang nicht vollständig ausgeschöpft werden. Die verbleibenden Fördermonate sollen genutzt und gemeinsam mit einer möglichen Folgeförderung verknüpft werden, um die Stelle sowie die bisherigen Aktivitäten kontinuierlich fortzuführen.
Die Förderung erfolgt im Wege einer Anteilfinanzierung. Der Förderanteil beträgt 75 % der förderfähigen Personal- und Sachkosten einschließlich der Begleitmaßnahmen und Verwaltungskostenpauschale. Der kommunale Eigenanteil beläuft sich auf 25 %.
Aufgabenprofil der Stelle
Die Stelle unterstützt insbesondere:
- die inhaltliche Begleitung, Weiterentwicklung und Umsetzung der Partnerschaften mit Kapstadt (Südafrika) und Chernihiv (Ukraine), einschließlich der Betreuung von Delegationen und Austauschformaten, der Entwicklung gemeinsamer Projekte, der Koordination partnerschaftsbezogener Unterstützungsmaßnahmen, sowie der Zusammenarbeit mit Partnerschaftsvereinen und weiteren Akteurinnen und Akteuren aus Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft,
- die Akquise, Beantragung und Koordination externer Fördermittel für Partnerschafts- und Kooperationsprojekte,
- die Koordination und Weiterentwicklung des begonnenen verwaltungsinternen Strategieprozesses mit den Themenfeldern Globale Zusammenarbeit, Fairer Handel und Faire Beschaffung, Bildung für nachhaltige Entwicklung,
- die fachbereichsübergreifende Vernetzung und Koordination zu Themen der kommunalen Entwicklungspolitik und internationalen Zusammenarbeit.
Die Stelle wirkt fachbereichsübergreifend und unterstützt verschiedene Verwaltungsbereiche bei internationalen und förderbezogenen Fragestellungen.
Einbettung in die bestehenden Städtepartnerschaftsarbeit
Hierneben nimmt die Stelle „Euregionale Zusammenarbeit und Internationales“ im FB 01/400 die allgemeine inhaltliche Betreuung aller Städtepartnerschaften sowie Projektentwicklung und weitere internationale, euregionale und administrative Aufgaben wahr. Die geförderte Stelle konzentriert sich demgegenüber auf die inhaltliche Arbeit in den entwicklungspolitisch geprägten Partnerschaften, insbesondere mit Kapstadt (Südafrika) und Chernihiv (Ukraine). Hinzu kommen die systematische Fördermittelakquise, die Entwicklung und Umsetzung partnerschaftsbezogener Projekte, die fachbereichsübergreifende Koordination und Weiterentwicklung eines Maßnahmen- und Konzeptprozesses in den Themenfeldern Globale Zusammenarbeit, Fairer Handel und Faire Beschaffung sowie Bildung für nachhaltige Entwicklung.
Die Aufgaben bilden gemeinsam die Grundlage für eine kontinuierliche und fachlich fundierte inhaltliche Partnerschaftsarbeit. Die geförderte Stelle erweitert die bestehenden personellen Kapazitäten insbesondere in den Bereichen entwicklungspolitisch ausgerichteter Partnerschaftsarbeit, Fördermittelmanagement sowie der strategischen Weiterentwicklung der genannten Themenfelder und ermöglicht damit die Wahrnehmung von Aufgaben, die im bestehenden Stellenzuschnitt nur eingeschränkt abgebildet werden können.
Bisherige Ergebnisse
Im Rahmen der bisherigen Förderung konnten zentrale Strukturen für die inhaltliche Partnerschaftsarbeit sowie für die verwaltungsinterne Koordination entwicklungspolitischer Aktivitäten aufgebaut und weiterentwickelt werden.
Ein besonderer Schwerpunkt lag auf der Intensivierung der Partnerschaften mit Kapstadt und Chernihiv. Hierzu gehörten insbesondere die inhaltliche Vorbereitung und Begleitung von Arbeits-, Delegations- und Austauschtreffen, bspw. im Rahmen des Jubiläums der Partnerschaft mit Kapstadt im Jahr 2025, die fachliche Begleitung der Überführung der Solidaritätspartnerschaft mit Chernihiv in eine reguläre Städtepartnerschaft, die Abstimmung gemeinsamer Vorhaben mit den Partnerkommunen, die stärkere fachliche Einbindung relevanter Fachbereiche sowie die Weiterentwicklung bestehender Kooperationsvereinbarungen.
Parallel hierzu wurde ein verwaltungsweiter Strategieprozess unter Beteiligung einer Vielzahl verwaltungsinterner und -externer Akteurinnen und Akteure initiiert, um bereits bestehende Aktivitäten in den Bereichen Globale Zusammenarbeit, Fairer Handel und Faire Beschaffung sowie Bildung für nachhaltige Entwicklung systematisch zu erfassen, zu bündeln und weiterzuentwickeln.
Darüber hinaus wurden Netzwerke zu Fördermittelgebern, Fachinstitutionen sowie anderen Kommunen aufgebaut und vertieft. Dies ermöglichte die Akquise und Nutzung externer Fördermittel unter anderem für Partnerschaftsprojekte, Delegationsreisen, Konferenzen, Austauschformate und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, wie etwa die Erstellung einer städtischen Städtepartnerschaftsbroschüre.
Strukturelle Bedeutung der Stelle
Die Stadt Aachen verfügt über langjährige und vielfältige Erfahrung in der internationalen Städtepartnerschaftsarbeit und unterhält mittlerweile insgesamt 11 Städtepartnerschaften.
Den größten Stellenanteilen kommt hierbei derzeit den Partnerschaften mit Kapstadt und Chernihiv zu. Beide Partnerschaften umfassen unter anderem gemeinsame Projekte, den Austausch zu kommunalen Fachthemen, die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren sowie die Einwerbung und Umsetzung externer Fördermittel. Diese Form der Partnerschaftsarbeit erfordert eine kontinuierliche Koordination, Projektentwicklung sowie die Abstimmung unterschiedlicher Beteiligter innerhalb und außerhalb der Verwaltung. Die hierfür notwendigen Kapazitäten werden derzeit maßgeblich durch die geförderte Stelle bereitgestellt.
Eine besondere Bedeutung kommt der Partnerschaft mit Chernihiv zu. Mit Beschluss vom 17.09.2025 hat der Rat der Stadt Aachen einstimmig beschlossen, die Solidaritätspartnerschaft in eine reguläre Städtepartnerschaft zu überführen und die Verwaltung damit beauftragt, die Partnerschaft entsprechend fortzuführen, weiterzuentwickeln und strukturell zu verankern. Die Umsetzung dieses politischen Auftrags setzt eine kontinuierliche inhaltliche Begleitung und entsprechende personelle Ressourcen voraus, welche seinerzeit nicht zusätzlich beschlossen wurde.
Die geförderte Stelle trägt somit wesentlich dazu bei, die genannten Partnerschaften inhaltlich weiterzuentwickeln, politische Beschlusslagen umzusetzen und erforderliche Förder- und Netzwerkstrukturen zu sichern.
Finanzielle und haushaltswirtschaftliche Einordnung
Die Stelle ist überwiegend extern finanziert. Mit einem kommunalen Eigenanteil von 25 % werden 75 % der förderfähigen Personal- und Sachkosten durch Bundesmittel (BMZ / Engagement Global) finanziert.
Für die Folgeförderung ergibt sich auf Grundlage einer Kalkulation für eine Vollzeitstelle (EG11, Stufe 2, Vollzeitstelle) folgende Finanzstruktur für den Zeitraum 01.01.2027 bis 31.12.2028:
|Eigenbetrag Stadt Aachen 25% | Zuwendung durch Engagement Global 75% | Gesamtvolumen
HHJ 202722.400 €67.200 €89.600 €
HHJ 202822.400 €67.200 €89.600 €
Gesamt44.800 €134.400 €179.200 €
Die Kalkulation basiert auf dem derzeit gültigen Tarifstand und steht ab dem 01.04.2027 unter dem Vorbehalt einer tariflichen Anpassung im öffentlichen Dienst. Die Veränderung der Stellenbewertung (bislang EG 12, nunmehr EG 11 vorgeschlagen) ist keine Bedingung der Folgeförderung, sondern wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, da diese einerseits im Gesamtbewertungsgefüge der Abteilung 01/400 angemessener ist und andererseits einen niedrigeren städtischen Eigenanteil auslöst. Vor dem Hintergrund der befristeten Finanzierung, wird die Stelle bei entsprechendem politischem Beschluss mit einem kw-Vermerk auszuschreiben sein.
Der kommunale Eigenanteil wirkt nicht isoliert, sondern ermöglicht die Inanspruchnahme des Förderprogramms insgesamt sowie den Zugang zu weiteren Bundes- und Drittmittelprogrammen, insbesondere im Rahmen der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW). Über die Programmförderung hinaus konnten bereits ergänzende Fördermittel für Delegationsreisen, Austauschformate, Konferenzen und Öffentlichkeitsarbeit eingeworben werden, unter anderem für den Arbeitsbesuch in Kapstadt anlässlich des Partnerschaftsjubiläums 2025 in Höhe von 10.000 €.
Besondere haushaltswirtschaftliche Einordnung im Kontext der Haushaltssperre
Vor dem Hintergrund der aktuell geltenden Haushaltssperre ist die Maßnahme nicht allein unter dem Gesichtspunkt des Eigenanteils zu betrachten. Der jährliche kommunale Mitteleinsatz von 22.400 € aktiviert Fördermittel in Höhe von 67.200 € und sichert damit ein Gesamtvolumen von 89.600 € pro Jahr für die Wahrnehmung kommunaler Aufgaben im Bereich der internationalen Zusammenarbeit.
Ein Verzicht auf die Weiterführung der Stelle führt daher zwar zu einer kurzfristigen Einsparung des Eigenanteils, allerdings ist damit dann auch der Wegfall der entsprechenden Bundesfördermittel verbunden sowie der Verlust des Zugangs zu weiteren Förderkulissen und Programmlinien. Damit entfällt auch die derzeit bestehende Struktur zur systematischen Einwerbung externer Mittel für partnerschaftsbezogene Projekte.
Unter haushaltswirtschaftlichen Gesichtspunkten stellt die Stelle damit ein Instrument zur anteiligen Refinanzierung kommunaler Aufgaben dar, das in der aktuellen Haushaltslage zusätzliche Handlungsspielräume durch externe Finanzierung eröffnet.Der kommunale Eigenanteil dient nicht ausschließlich der Finanzierung der dargestellten Stelle, sondern ermöglicht zugleich die Sicherung und Erschließung weiterer externer Fördermittel.Hierdurch werden Kapazitäten geschaffen, um den Zugang zu weiteren Förderprogrammen des Bundes, insbesondere im Rahmen der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) sicher zu stellen. Bisher konnten durch diese Stelle bereits zusätzliche Fördermittel für Delegationsreisen, Konferenzen, Austauschformate und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit eingeworben und genutzt werden, wie etwa für den Arbeitsbesuch nach Kapstadt anlässlich des Partnerschaftsjubiläums im März 2025 (10.000 €).
Vor dem Hintergrund der bestehenden Haushaltssperre kommt der Nutzung externer Fördermittel eine besondere Bedeutung zu. Ein Verzicht auf die Stelle würde daher nicht ausschließlich zu einer Einsparung des kommunalen Eigenanteils führen, sondern zugleich den Zugang zu bestehenden Förderstrukturen und externen Finanzierungsquellen erheblich einschränken. Die Stelle entfaltet damit eine finanzielle Hebelwirkung, die über ihre unmittelbare Förderung hinausgeht.
Sicherung bisheriger Investitionen
Im Rahmen der bisherigen Förderung wurden zentrale Strukturen und Prozesse aufgebaut, die auf eine langfristige Weiterentwicklung angelegt sind. Hierzu zählen insbesondere der Aufbau fachlicher Netzwerke innerhalb und außerhalb der Verwaltung, die Entwicklung und Steuerung einer entwicklungspolitischen Strategie sowie die inhaltliche Weiterentwicklung der Partnerschaften mit Kapstadt und Chernihiv. Diese Prozesse befinden sich weiterhin in der Umsetzung und sind noch nicht abgeschlossen.
Ein Wegfall der Stelle würde die Fortführung bereits begonnener Maßnahmen erheblich erschweren und bereits eingesetzte personelle und finanzielle Ressourcen nur eingeschränkt nutzbar machen.
Darüber hinaus sichert die Stelle institutionelles Wissen sowie gewachsene Kontakte zu Fördermittelgebern, Partnerkommunen, Fachinstitutionen und zivilgesellschaftlichen und weiteren Akteurinnen und Akteuren. Die aufgebauten Strukturen bilden eine wichtige Grundlage für die Nutzung zukünftiger Förderprogramme sowie die Fortführung bestehender Partnerschaftsarbeit.
Auswirkungen bei Wegfall der Stelle
Bei einem Wegfall der Stelle kommt es zu einer deutlichen Reduzierung der inhaltlichen und förderbezogenen Handlungsfähigkeit der Stadt im Bereich der internationalen Partnerschaftsarbeit. Dies betrifft insbesondere:
- die Einschränkung der kontinuierlichen inhaltlichen Weiterentwicklung der Partnerschaften mit Kapstadt und Chernihiv sowie die Verzögerung oder Nichtumsetzung laufender und geplanter Projekte,
- den Rückgang der Einwerbung und Koordination externer Fördermittel sowie den eingeschränkten Zugang zu bestehenden Förderprogrammen,
- den Verlust aufgebauter fachlicher Expertise, gewachsener Kooperationsstrukturen und etablierter Netzwerke innerhalb und außerhalb der Verwaltung,
- eine zusätzliche Belastung der vorhandenen Personalressource durch die Verlagerung projektbezogener Aufgaben,
- die eingeschränkte Fortführung des verwaltungsinternen Strategieprozesses in den Themenfeldern Globale Zusammenarbeit, Fairer Handel und Faire Beschaffung sowie Bildung für nachhaltige Entwicklung.
Die Umsetzung des Ratsbeschlusses zur strukturellen Weiterentwicklung der Partnerschaft mit Chernihiv wäre ohne die entsprechende personelle Ausstattung kaum möglich.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 2026 | Fortgeschriebener Ansatz 2026 | Ansatz 2026 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2026 | Fortgeschriebener Ansatz 2026ff | Ansatz 2027ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2027 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | -59.600 | -59.600 | 0 | -134.400 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 66.200 | 66.200 | 0 | .179.200 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 44.800 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | -44.800 | |||||
Deckung ist gegeben | keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen:
Bei der KEpol Stelle handelt es sich um ein gefördertes Projekt, welche unter dem PSP-Element 4-010203-929-1 verbucht wird.In 2025 und 2026 wurden bzw. werden die Personal- und Sachkosten mit 90% durch SKEW (Bundesmittel BMZ) gefördert. Das Projektende war für den 30. September vorgesehen. Derzeit pausiert das Projekt. Die neue Förderperiode startet nach Möglichkeit am 1. Januar 2027 und sieht eine Förderperiode von 2 Jahren mit einer Finanzierung von 75% der Personal- und Sachkosten vor.
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.
Technische Details
ID: 1024521
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1024521
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-06-03 FB 01_0090_WP19 Weiterfuehrung der ge SAO.pdf
24.6.2026
161.5 KB
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
- Geändert
- 2.7.2026
- Inhalt abgerufen
- 7. August 2026 um 01:08