10. Juni 2026 um 18:00, Schloss Schönau
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Vergabe der bezirklichen Mittel 2026 - Teil 1

BA 6/0018/WP19 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Ohne Aussprache wird folgender Beschluss gefasst:

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich beschließt die Vergabe der bezirklichen Mittel 2026 – Teil 1 in eine Gesamtsumme von 8.600,- € wie folgt: Repräsentationskosten BBM 1.000,- Wartung Bühnenelemente MZH inkl. Anschaffung von Ersatzteilen 2.150,- Weihnachtsaktion/Weihnachtspräsente für Seniorinnen und Senioren 2.000,- Druck Veranstaltungskalender 300,- Zuschuss zur Durchführung des Weihnachtsmarktes 2026, Antrag der IG Richtericher Vereine vom 28.05.2026 2.000,- Zuschuss zur Durchführung des Karnevalsumzugs 2027 (analog 2026) 1.150,-

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich beschließt, vorbehaltlich der Zustimmung der Finanzsteuerung, die Vergabe der bezirkllichen Mittel 2026 – Teil 1 laut Tischvorlage nach interfraktioneller Abstimmung.

Erläuterungen

Für das Haushaltsjahr 2026 sind für den Stadtbezirk Aachen-Richterich bezirkliche Mittel in Höhe von 70.000 ,- € (PSP-Element 1-011906-600-5, Kostenart 53180000) vorgesehen. Mit Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 15.4.2026 und öffentlicher Bekanntmachung vom 18.04.2026 wurde die Rechtskraft des Haushaltes 2026 hergestellt. Allerdings wurde mit Datum vom 20.4.2026 die Anordnung einer Haushaltssperre gemäß § 25 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO) mit sofortiger Wirkung erforderlich.

In Anbetracht der angeordneten Haushaltssperre sind die Ansätze der Verfügungsmittel (PSP-Element 010102-600-2, Kostenart 54910000), der Repräsentationsmittel (PSP-Element 1-010203-600-2, Kostenart 52790000)und der bezirklichen Mittel auf 1/3 reduziert worden.

Dieses bedeutet für die Verfügungsmittel eine Reduzierung auf 5.300,-€ und für die bezirklichen Mittel eine Reduzierung auf 23.333,00 €.

Mit Beschluss vom 15.04.2026 hat die Bezirksvertretung Aachen-Richterich die Verwendung von 15.691,85 € aus dem Ansatz der Verfügungsmittel beschlossen. Mit Rechtskraft des Haushaltes wurde der Beschluss rechtswirksam.

Aufgrund der gegebenen, gegenseitigen Deckungsfähigkeit der Verfügungsmittel und der bezirklichen Mittel ist die erfolgte Mehrauszahlung bei der Beschlussfassung zu den bezirklichen Mittel zu berücksichtigen.

Über die Vergabe der bezirklichen Mittel entscheidet die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nach vorheriger interfraktioneller Beratung.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2026

Fortgeschriebener Ansatz 2026

Ansatz 2028 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

70.000

70.000

210.000

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-05-22 BA 6_0018_WP19 Vergabe der bezirkli SAO.pdf

26.5.2026

131.8 KB

Metadaten

TOP
Ö 11
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Datum
Mi., 10.06.2026
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
B 6 - Bezirksamt Aachen-Richterich
Geändert
12.6.2026
Inhalt abgerufen
14. Juli 2026 um 01:19