8. Juli 2026 um 18:00, Sitzungssaal Bürgerhaus (alt)
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Anträge gemäß § 25 Abs. 4 Geschäftsordnung

BA 3/0004/WP19 · Entscheidungsvorlage

Anträge gemäß § 25 Abs.4 Geschäftsordnung

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Beratung

Im Rahmen der Beratung der fristgerecht eingegangenen Anträge werden die Anträge „Gemeinsamer Dialog über Reinigungspflichten für ein sauberes Haaren“ sowie „Gestaltung Rad- und Fußquerung Alt-Haarener Straße/Wurmbenden“ erörtert.

Zum Antrag „Gemeinsamer Dialog über Reinigungspflichten für ein sauberes Haaren“ begrüßt Frau Bezirksvertreterin Dautzenberg das Anliegen grundsätzlich. Sie weist jedoch darauf hin, dass die Stadt Aachen zunächst ihrer eigenen Unterhaltungspflicht auf städtischen Flächen nachkommen müsse, um ihrer Vorbildfunktion gerecht zu werden. Zudem erschwere die Vielzahl unterschiedlicher Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung eine einheitliche Pflege öffentlicher Flächen.

Frau Bezirksvertreterin Vogelgesang erläutert, dass der Antrag gerade dazu dienen solle, die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Bürgerschaft zu stärken sowie Zuständigkeiten transparenter darzustellen. Ziel sei es, gemeinsam zu einer Verbesserung der Sauberkeit und Aufenthaltsqualität im Stadtbezirk beizutragen.

Herr Bezirksamtsleiter Geber weist darauf hin, dass die Federführung für Maßnahmen der Straßenreinigung beim Aachener Stadtbetrieb liege. Das Bezirksamt werde entsprechende Maßnahmen unterstützen, sehe sich jedoch nicht in einer koordinierenden Federführung. Gleichzeitig betont er die Bedeutung einer umfassenden Öffentlichkeitsarbeit, um die Bürgerschaft wirksam zu erreichen.

Im weiteren Verlauf der Aussprache werden verschiedene Anregungen zur Verbesserung der Information der Bürgerschaft, unter anderem durch Flyer oder andere Informationsangebote, erörtert.

Zum weiteren Antrag (Rad- und Fußquerung Wurmbenden) wird angeregt, verkehrliche Maßnahmen im Bereich der Jülicher Straße nicht isoliert zu betrachten, sondern in bestehende gesamtstädtische Planungen einzubinden. Dabei wird auf die bereits laufenden Planungen und Konzepte für den Stadtbezirk verwiesen.

Herr Bezirksvertreter Küppers bittet ergänzend um eine schriftliche Information zur Verwendung der dem Stadtbezirk zur Verfügung stehenden Mittel des Aachener Stadtbetriebes im Zusammenhang mit der Haushaltskonsolidierung.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren verweist die fristgerecht eingereichten Anträge gem. § 25 Abs. 4 Geschäftsordnung zur weiteren Veranlassung an die zuständige Stelle.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren verweist die fristgerecht eingereichten Anträge gem. § 25 Abs. 4 Geschäftsordnung zur weiteren Veranlassung an die zuständige Stelle.

Erläuterungen

Nachfolgende und in der Anlage beigefügte Anträge zur Sache wurden von den BV-Fraktionen innerhalb der in § 25 Abs. 4 Geschäftsordnung benannten Frist eingereicht:

14.1. Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 22.06.2026: Gemeinsamer Dialog über Reinigungspflichten - Für ein sauberes Haaren durch partnerschaftliche Quartierspflege

14.2 Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 22.06.2026: Gestaltung der Rad- und Fußquerung Alt-Haarener-Str./Wurmbenden

.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen

Weitere Dokumente (2)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-06-23 BA 3_0004_WP19 Antraege gemaess _ 25 A SAO.pdf

26.6.2026

765.6 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 14
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Haaren
Datum
Mi., 08.07.2026
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
B 3 - Bezirksamt Aachen-Haaren
Geändert
30.7.2026
Inhalt abgerufen
14. August 2026 um 01:07