2. Juli 2026 um 17:00, Rathaus
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Änderung Nr. 3 des Flächennutzungsplans AACHEN*2030 - Sportpark Soers/Mitte-; hier: - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB, - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB, - Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche Auslegung

FB 61/0045/WP19 · Entscheidungsvorlage

Änderung Nr. 3 des Flächennutzungsplans AACHEN*2030 - Sportpark Soers/Mitte-; hier: - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB, - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB, - Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche Auslegung

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

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Beschluss

Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Er beschließt die Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, die Veröffentlichung im Internet sowie zusätzlich die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB der Änderung Nr. 3 des Flächennutzungsplans AACHEN*2030 – Sportpark Soers / Mitte – in der vorgelegten Fassung.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss die Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, die Veröffentlichung im Internet sowie zusätzlich die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB der Änderung Nr. 3 des Flächennutzungsplans AACHEN*2030 – Sportpark Soers / Mitte – in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Er beschließt die Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, die Veröffentlichung im Internet sowie zusätzlich die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB der Änderung Nr. 3 des Flächennutzungsplans AACHEN*2030 – Sportpark Soers / Mitte – in der vorgelegten Fassung.

Erläuterungen

hier: Aufstellungsbeschluss- und Beschluss über die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche Auslegung

  1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens / Beschlusslage
  • (FB61/1086/WP18) Programmberatung: Planungsausschuss: 03.07.2025, Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg: 09.09.2025
  • Beschluss (voraussichtlich) des Umweltberichts im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz: 08.06.2026

Hinweis zum Umweltbericht:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beschließt den Umweltbericht als eigenständigen Teil der Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplans.

Erläuterung der Planung

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan AACHEN*2030 stellt den ca. 37 ha großen, am Landschaftsraum der Soers liegenden Planbereich aktuell als Weißfläche dar. Im Zuge der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans AACHEN*2030 sollte der Bereich ursprünglich weiterhin als Grünfläche dargestellt werden und die Zweckbindung Sportplatz beinhalten. Aufgrund der Auflagen zur Genehmigung aus dem Jahr 2021 wurde dieser Zielsetzung jedoch widersprochen und der Bereich von der Genehmigung ausgenommen, da die bereits vorhandenen baulichen Anlagen (z.B. Reitstadien, Stallanlagen, Sportplätze, Gebäude des Hockeyclubs etc.) zu einer überwiegenden Versiegelung führten. Die gesamte Fläche war und ist vollständig für den Nutzungszweck Sport geprägt. Es handelt sich daher nicht um eine großflächige Grünfläche, auf der diese baulichen Anlagen und sonstigen Einrichtungen eine nur untergeordnete Bedeutung hätten, sondern vielmehr dominiert die Bebauung. Neben dem „Tivoli-Wäldchen“ sind nur linienförmige Baumbestände und – bis auf einige Rasensportflächen im Norden – keine größeren Grünflächen vorhanden. Im Ergebnis liegt derzeit für das Plangebiet keine Zielaussage auf Ebene des Flächennutzungsplans vor („Weißfläche“).

Die Änderung des Flächennutzungsplans ist daher erforderlich, um für den Bereich wieder eine planungsrechtliche Zielaussage zu schaffen und gleichzeitig die angestrebte städtebauliche Entwicklung auf Grundlage des Masterplans Soers planungsrechtlich vorzubereiten. Aufgrund seiner sportgeschichtlichen Vergangenheit bildet der Sportpark Soers einen identitätsstiftenden Bereich für viele Aachener*innen. Auch weit über die Grenzen der Stadt hinaus üben die dortigen Sportveranstaltungen eine hohe Anziehungskraft aus. Aufbauend auf den bereits bestehenden baulichen Strukturen des Vereins- und Profisports bieten die Flächen bereits heute Potenziale, die es weiter auszubauen gilt.

Aktuell kann der Sportpark seine Möglichkeiten in Bezug auf die Deckung der Bedarfe von Aktivitäts-flächen und Verweilmöglichkeiten für die gesamtstädtische Bevölkerung planungsrechtlich nicht voll ausschöpfen. Die bestehenden planungsrechtlichen Rahmenbedingungen begrenzen derzeit die Weiterentwicklung von Sport-, Freizeit- und Aufenthaltsangeboten im Sportpark. Der Masterplan Sportpark Soers soll als zukunftsweisendes Konzept die Entwicklung des Stadtteils Aachen-Soers nachhaltig gestalten, mit dem Ziel, die Lebensqualität der Bürger*innen zu erhöhen und gleichzeitig die natürlichen Ressourcen zu schonen. Dabei werden die Handlungsfelder des Masterplans AACHEN*2030 berücksichtigt und optimiert. Der Masterplan Sportpark Soers ist eng mit dem Masterplan AACHEN*2030 verknüpft und sorgt dafür, dass die geplanten Entwicklungen im Einklang mit den übergeordneten Zielen der Stadtplanung stehen.

Für die beabsichtigten Nutzungen auf Grundlage des Masterplan Soers sollte der Flächennutzungs-plan wie folgt geändert werden:

Der gesamte Planbereich soll als „Sondergebiet“ nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 12 BauNVO und Punkt 1.4 der Anlage zur PlanzV mit der Zweckbestimmung „Sport, Freizeit und Kultur“ dargestellt werden. Diese Darstellung wird ergänzt mit dem Symbol SO-SFK 2.I – Sportpark Soers / Mitte. Eine Änderung der Klimasignaturen „Belüftungsbahn Stadtklima“ und „Schutzbereich Stadtklima“ ist nicht erforderlich.

Die Arten der zulässigen Nutzungen nach § 11 Abs. 2 BauNVO gemäß der Zweckbestimmung „Sport, Freizeit und Kultur“ für Sportpark Soers / Mitte lauten:

  • Gebäude, Anlagen oder Einrichtungen, die den Zwecken Sport, Freizeit und Kultur sowie deren Verwaltung dienen
  • Gewerbliche Gebäude, Anlagen oder Einrichtungen, die den Zwecken Sport, Freizeit und Kultur dienen, sowie Schank- und Speisewirtschaften
  • Betriebsbezogenes Wohnen
  • Multifunktionale Parkplatzflächen und -anlagen, z. B. Mobility-Hub
  • Verkehrsflächen
  • Grünvernetzung
  1. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
  • Die öffentliche Ausstellung der Planung mit Darstellung der voraussichtlichen Auswirkungen und den darin dargestellten Planungszielen fand in der Zeit vom 27.10.2025 bis 28.11.2025 im Foyer des Bezirksamtes Aachen-Laurensberg zu jedermanns Einsichtnahme statt.
  • Die öffentliche Anhörung der Bürger*innen (Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung) erfolgte am 19.11.2025 im Pressezentrum des ALRV.

Aus dem Beteiligungsverfahren ist eine Stellungnahme eingegangen. Es erfolgte kein Einwand gegen das Verfahren, lediglich ein Hinweis, der an die nachgelagerte Planung übermittelt wurde.

Zum Anhörungstermin erschienen fünf Bürger*innen. Hauptthema für die Anwesenden war der Versiegelungsgrad des Geländes sowie die Sorge, dass durch Veranstaltungen das Lärm- und Verkehrsaufkommen im Sportpark weiter erhöht wird. Alle Fragen und Bedenken waren weniger auf das Flächennutzungsplanverfahren, sondern vielmehr an die nachgelagerten Planungsebenen gerichtet. Die Hinweise und Anregungen wurden an die nachgelagerte Planungsebene übermittelt.

Die Niederschrift und der Abwägungsvorschlag der Verwaltung ist in Anlage 5 beigefügt.

  1. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 27.10.2025 bis 28.11.2025 stattgefunden. Es wurden 37 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt; davon haben neun eine Anregung zur Planung abgegeben.

Von denen am Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange erfolgten keine Eingaben gegen die geplante Änderung des Flächennutzungsplans. Die Eingaben der Behörden sowie Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage als Anlage 6 beigefügt.

Die eingereichten Hinweise und Bedenken waren ebenfalls weniger auf das Flächennutzungsplanverfahren, sondern überwiegend an die nachgelagerte Planungsebene gerichtet. Die Hinweise und Anregungen wurden an die nachgelagerte Planungsebene übermittelt. Ein Hinweis, der sich aus dem parallellaufenden Bebauungsplanverfahren ergeben hat, löst eine Änderung des Beiplans zum FNP AACHEN*2030 aus. Der Beiplan wird ergänzt mit dem Punktsymbol „Altstandort“.

  1. Beteiligung der Bezirksregierung Köln

Die Bezirksregierung Köln ist gemäß § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) an diesem Verfahren mit Schreiben vom 09.04.2026 beteiligt worden. Mit Schreiben vom 05.05.2026 teilte die Bezirksregierung Köln mit, dass aus landesplanerischer Sicht hierzu keine Bedenken bestehen. Jedoch wurden Anregungen zu den Angaben der zulässigen Nutzungen mitgeteilt. Diese wurden in die Begründung eingearbeitet. In diesem Zusammenhang wurde auch Teil B der Begründung (Umweltbericht) redaktionell angepasst. Zum Rechtsplan erfolgte keine weitere Rückmeldung.

  1. Klimanotstand

Als Instrument der vorbereitenden Steuerung der Bodennutzung soll der Flächennutzungsplan gemäß § 1 (5) BauGB den Erfordernissen des allgemeinen Klimaschutzes gerecht werden, sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen.

Die Verbesserung der Energieeffizienz der Stadt, die Stärkung klimafreundlicher Mobilitätsformen sowie der Ausbau erneuerbarer Energien sind die tragenden Elemente der Aachener Klimaschutzstrategie. Sie werden ergänzt durch Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, um bspw. gesundheitlich bedenkliche Aufheizungen von Stadtquartieren zu vermeiden und klimatische Extremereignisse abzupuffern.

Gemäß Anlage 6 Teil A des FNP AACHEN*2030 gilt die Empfehlung einer maximalen Versiegelung im Bereich des Schutzbereichs Stadtklima und Belüftungsbahn Stadtklima von 60 % bei einer SO-Fläche. Der gesamte Änderungsbereich liegt in der Belüftungsbahn Stadtklima.

Die Belange des Stadtklimas wurden im Rahmen der Planung berücksichtigt; eine Änderung der bestehenden Klimasignaturen ist somit nicht erforderlich.

  1. Empfehlung der Verwaltung

Die Verwaltung empfiehlt, für die Änderung Nr. 3 des Flächennutzungsplans AACHEN*2030 – Sportpark Soers / Mitte – den Aufstellungsbeschluss zu fassen und den Planentwurf in der vorliegenden Form im Internet zu veröffentlichen sowie zusätzlich öffentlich auszulegen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

X

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen

Weitere Dokumente (6)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-04-15 FB 61_0045_WP19 Aenderung Nr. 3 des f sao

17.6.2026

10.4 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 10
Sitzung
Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 02.07.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
17.7.2026
Inhalt abgerufen
3. September 2026 um 01:22