Bebauungsplan Nr. 923 - Campus West - hier: - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) und der erneuten Beteiligung gemäß § 4a (3) BauGB in Verbindung mit § 214 Abs.4 BauGB - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) und der erneuten Beteiligung gemäß § 4a (3) BauGB in Verbindung mit § 214 Abs.4 BauGB - Empfehlung zum Satzungsbeschluss, ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs.4 BauGB
FB 61/0068/WP19 · Entscheidungsvorlage
Bebauungsplan Nr. 923 - Campus West - hier: - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) und der erneuten Beteiligung gemäß § 4a (3) BauGB in Verbindung mit § 214 Abs.4 BauGB - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) und der erneuten Beteiligung gemäß § 4a (3) BauGB in Verbindung mit § 214 Abs.4 BauGB - Empfehlung zum Satzungsbeschluss, ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs.4 BauGB
im Ratsinformationssystem anzeigenBeratung
Herr Beus erkundigt sich, ob Trinkbrunnen Bestandteil der Planung seien.
Herr Baal erläutert, dass die Vorlage ausschließlich der Beseitigung der festgestellten Mängel diene. Zusätzliche Ausstattungsmerkmale seien nicht Gegenstand der Maßnahme.
Frau Burgdorff erklärt, dass das Bebauungsplanverfahren wegen der immensen Größe des Plangebiets durchaus anfällig sei und bittet dies für künftige Prozesse zu berücksichtigen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung und zur erneuten Veröffentlichung im Internet, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 923 - Campus West - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB im Wege eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB als Satzung zu beschließen und rückwirkend zum 10.09.2021 in Kraft zu setzen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung und zur erneuten Veröffentlichung im Internet, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 923 - Campus West - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB im Wege eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB als Satzung zu beschließen und rückwirkend zum 10.09.2021 in Kraft zu setzen.
Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung und zur erneuten Veröffentlichung im Internet, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 923 - Campus West - gemäß
§ 10 Abs. 1 BauGB im Wege eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB als Satzung zu beschließen und rückwirkend zum 10.09.2021 in Kraft zu setzen.
Der Rat der Stadt beschließt nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Darüber hinaus beschließt er den Bebauungsplan Nr. 923 - Campus West - für den Bereich Westbahnhof, Süsterfeldstraße und Bahnanlagen in den Stadtbezirken Aachen-Mitte und Aachen-Laurensbergim Wege eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu und beschließt weiterhin, den Bebauungsplan rückwirkend zum 10.09.2021 in Kraft zu setzen.
Erläuterungen
Bebauungsplan Nr. 923 - Campus West -
Der Inhalt der Vorlagen
FB 61/0269/WP16 Programmberatung
FB 61/0293/WP17Beschluss Erschließungsvariante D
FB 61/0717/WP17Beschluss Überarbeitung Masterplan
FB 61/1176/WP17Beschluss Masterplan/ Brückenplanung
FB 61/1510/WP17Bericht über die frühzeitige Beteiligung / Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
FB 61/0018/WP19Änderung des Bebauungsplanes im Rahmen des ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB und Beschluss über die erneute Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche Auslegung im ergänzenden Verfahren
FB 60/0013/WP18Entwurf städtebaulicher Vertrag
einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.
- Planungsanlass
Ziel der Planung ist, auf dem Areal des ehemaligen Güterbahnhofes die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Erweiterungsflächen insbesondere für Hochschul- und Forschungseinrichtungen zu schaffen.
Hierzu wurden die erforderlichen Bauleitplanverfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen eingeleitet. Am 19.03.2009 hatte der Planungsausschuss nach vorheriger Empfehlung durch die Bezirksvertretungen Aachen-Mitte und Aachen-Laurensberg entsprechende Aufstellungsbeschlüsse gefasst.
- Programmberatung und frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Nach erfolgter Programmberatung hat der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 30.09.2010 die Verwaltung beauftragt, für die Entwicklung des Campus West einen Bebauungsplan mit städtebaulichem Vertrag zu erarbeiten und parallel den Flächennutzungsplan 1980 zu ändern. Der Ausschuss beschloss gleichzeitig, hierzu die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs.1 BauGB und den Richtlinien des Rates Ziffer III, 1 und 2 durchzuführen. Die Bezirksvertretungen Aachen-Mitte und Aachen-Laurensberg hatten sich diesem Beschluss am 03.11.2010 aus bezirklicher Sicht angeschlossen.
Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu beiden Bauleitplanverfahren fand zwischen 31.01.2011 und 11.02.2011 statt. Zusätzlich wurde eine Anhörungsveranstaltung am 08.02.2011 angeboten.
- Beschluss Masterplan/ Brückenplanung und erneute frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Nachdem das Planverfahren einige Jahre geruht hatte, beschloss der Planungsausschuss am 19.11.2015 die Weiterführung auf Grundlage der Erschließungsvariante D (Brücke nach Melaten). Auf Grundlage verschiedener Kriterien, die dem Planungsausschuss am 22.06.2017 vorgestellt wurden, wurde der Masterplan überarbeitet und eine Entwurfsplanung für die Brücke beauftragt.
In seiner Sitzung am 11.07.2019 hat der Planungsausschuss beschlossen, das Bauleitplanverfahren auf Basis des aktualisierten Masterplans fortzusetzen, als Nordanbindung die Brückenverbindung zwischen Campus West und Campus Melaten in den Masterplan zu übernehmen sowie auf Grundlage dieser Planung eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden für das Bebauungsplanverfahren Nr. 923 durchzuführen.
Die entsprechenden Beschlussempfehlungen in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte und Aachen-Laurensberg erfolgten am 03.07.2019.
Aufgrund der Änderungen in der Planung und des seit der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung in 2011 langen, vergangenen Zeitraums wurde anschließend eine erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 04.09.2019 bis 18.09.2019 durchgeführt. Ebenso fand eine erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt.
In Bezug auf die 118. Änderung des FNP 1980 war dies nicht mehr erforderlich, da die FNP-Änderung inzwischen in das Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes aufgenommen und in die Planung Flächennutzungsplan AACHEN*2030 integriert wurde.
- Aufstellungs-/ Offenlageschluss und öffentliche Auslegung
Mit dem Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen hat sich der Planungsausschuss am 10.09.2020 beschäftigt. Er hat dem Rat der Stadt empfohlen, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Zudem beschloss er die Aufstellung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 923.
Die Bezirksvertretungen Aachen-Mitte und Aachen-Laurensberg hatten am 09.09.2020 aus bezirklicher Sicht entsprechende Empfehlungsbeschlüsse gefasst.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 923 - Campus West - fand vom 19.10.2020 bis 20.11.2020 statt. Parallel dazu wurden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt.
- Satzungsbeschluss 2021, Normenkontrollverfahren, ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB
Der Bebauungsplan Nr. 923 - Campus West - wurde ursprünglich vom Rat am 23.06.2021 als Satzung beschlossen (s. Vorlage FB61/0153WP18-1 bzw. WP18-1-1) und war seit dem 10.09.2021 rechtskräftig. Im Anschluss wurde eine Klage gegen den Bebauungsplan beim Oberverwaltungsgericht (OVG) eingereicht. Mit Urteil vom 05.12.2024 hat das OVG den Bebauungsplan Nr. 923 für unwirksam erklärt. Ausschlaggebend hierfür war ein Fehler im Verfahren (formeller Fehler) und ein inhaltlicher Fehler (materieller Fehler). Der formelle Fehler bestand darin, dass die zum Satzungsbeschluss aufgenommene Zulässigkeit von Parkhäusern im SO5 eine erneute Offenlage erfordert hätte.
Als materieller Fehler wurde die Festsetzung von Lärmkontingenten auf Flächen mit mehreren Flurstücken angesehen, insbesondere im Bereich der Gewerbegebiete und des Sondergebietes SO2. Dies sei ein "beachtlicher Mangel" und eröffne die Möglichkeit eines sog. Windhundrennens. Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision war nicht erfolgreich, mit Beschluss vom 15.12.2025 hat das BVerwG die Beschwerde zurückgewiesen.
Im Anschluss an diese Entscheidung wurde ein ergänzendes Verfahren eingeleitet. Nach § 214 Abs.4 BauGB besteht die Möglichkeit, dass ein Bebauungsplan „durch ein ergänzendes Verfahren zur Behebung von Fehlern auch rückwirkend in Kraft gesetzt werden kann“. Das ergänzende Verfahren ist der Stelle wiederaufzunehmen bzw. fortzusetzen, an der erstmalig ein Fehler aufgetreten ist. Dies war unter Zugrundelegung der Rechtsauffassung des OVG der 2020 gefasste Offenlagebeschluss mit einem Bebauungsplanentwurf, der zum einen die bisherige Lärmkontingentierung enthielt, zum anderen einen Festsetzungsentwurf ohne Parkhaus im SO5. Insofern war es erforderlich, den Bebauungsplan entsprechend zu ändern, eine erneute Veröffentlichung im Internet (Offenlage) durchzuführen und die sich anschließenden Verfahrensschritte erneut durchzuführen.
Insofern hat der Planungsausschuss in seiner Sitzung am26.02.2026 gemäß § 4a Abs.3 BauGB in Verbindung mit
§ 214 Abs.4 BauGB in Anwendung des § 3 Abs.2 BauGB die erneute Veröffentlichung im Internet und zusätzlich die öffentliche Auslegung dieses Planes beschlossen (FB 61/0018/WP19). Darüber hinaus wurde beschlossen, dass Stellungnahmen nur in Bezug auf die Änderungen und Ergänzungen zulässig waren. Die Bezirksvertretungen Aachen-Mitte und Aachen-Laurensberg hatten am 25.02.2026 aus bezirklicher Sicht entsprechende Empfehlungsbeschlüsse gefasst.
Die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 923 - Campus West - fand vom 30.03.2026 bis 04.05.2026 statt. Parallel dazu wurden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt.
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB und gemäß § 4a Abs.3 BauGB in Verbindung mit § 214 Abs.4 BauGB
In die Abwägung zum Satzungsbeschluss sind sowohl die Stellungnahmen aus der 2020 durchgeführten Beteiligung, als auch die Eingaben aus der erneuten Beteiligung 2026 einzubeziehen, da die Entscheidung des Rates 2021 (FB 61/0153/WP18-1) nicht mehr zugrunde gelegt werden kann.
Bei der Beteiligung der Öffentlichkeit vom 19.10. bis einschließlich 20.11.2021 wurden insgesamt 91 Eingaben eingereicht. Der größte Teil der Eingaben befasste sich mit der Brückenplanung (Nordanbindung) und den damit verbundenen Eingriffen bzw. Auswirkungen. Die Variante D der Nordanbindung / Brücke wurde vor allem von Anwohner*innen in Laurensberg sehr kritisch gesehen und insgesamt abgelehnt. Wie auch schon vor Beschluss der Offenlage wurde kritisiert, dass keine ausreichende Untersuchung von Varianten stattgefunden hat und deshalb keine gerechte Abwägung erfolgen konnte. In diesem, aber auch im Zusammenhang mit der Gesamtplanung, wurden die verkehrlichen Auswirkungen, die Auswirkungen auf die Umwelt (insbesondere Lärm und Klima), die geplanten Hochhäuser sowie die künftige Dichte thematisiert. Es erfolgte zudem der Vorschlag für eine vom Masterplan abweichende Radwegbrücke. Auch von Seiten der benachbarten Schokoladenfabrikation (Lindt & Sprüngli) erfolgte eine Stellungnahme, in der auf eine unzureichende Berücksichtigung der angrenzenden Gewerbebetriebe und auf die hiermit verbundenen Emissionen hingewiesen wurde.
Im Anschluss an die Offenlage erfolgte die Überlegung, vorsorglich einen aktiven Lärmschutz für die in Richtung des Betriebsgeländes der Fa. Lindt ausgerichteten Fassaden festzusetzen. Hierzu erfolgte eine eingeschränkte Beteiligung der Fa. Lindt und der Campus GmbH. Im Ergebnis führte dies nicht zu einer Änderung des Bebauungsplanes.
Zum Satzungsbeschluss 2021 war mit Schreiben vom 15.06.2021 eine weitere Stellungnahme zum Bebauungsplanverfahren eingegangen, deren Abwägung im Rahmen einer Tischvorlage (FB 61/0180P18-1-1) behandelt wurde. Auch diese Eingabe wurde nun in die Abwägung aufgenommen.
Im Rahmen der erneuten Beteiligung wurden insgesamt 57 Stellungnahmen eingereicht. 46 davon hatten einen identischen Inhalt mit jeweils 18 Punkten zu verschiedenen Themen. Sämtliche Themen waren bereits Gegenstand der Beteiligung 2021 und beziehen sich vor allem auf die Brückenverbindung bzw. die Auswirkungen auf den Stadtteil Laurensberg. Da nur Anregungen zu den Änderungen zulässig waren, waren diese Eingabe zwar nicht abwägungsrelevant, es konnte aber auf die bereits vorliegenden Stellungnahmen der Verwaltung hingewiesen werden. Ein weiteres Thema war das ergänzende Verfahren. Hier wurde bezweifelt, dass allein durch die Behandlung der Fehler der Bebauungsplan wieder zur Rechtskraft gebracht werden kann. Vielmehr wurde die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes gefordert.
Es wurden weiterhin die gutachterlichen Aussagen insbesondere zum Verkehr und zur Lärmentwicklung kritisiert und auf das Einsparpotential durch den Verzicht auf die Brücke hingewiesen.
Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage als Anlage (Abwägungsvorschlag Öffentlichkeit) beigefügt. Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit führten nicht zu einer Änderung der Planung.
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs.2 BauGB und gemäß § 4a Abs.3 BauGB in Verbindung mit § 214 Abs.4 BauGB
Ebenso wie bei der Beteiligung der Öffentlichkeit sind in die Abwägung zum Satzungsbeschluss sowohl die Stellungnahmen der Behörden aus der 2020 durchgeführten Beteiligung, als auch die Eingaben aus der erneuten Beteiligung 2026 einzubeziehen. Bei der Beteiligung 2020 wurden 50 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. 9 davon hatten eine abwägungsrelevante Anregung zur Planung abgegeben.
Von Seiten des Landschaftsverbandes wurde eine nicht ausreichende Würdigung und Beschreibung der Denkmäler im und um das Plangebiet bemängelt. Es erfolgten Hinweise vom Geologischen Dienst zum Baugrund, vom Wasserverband zur Niederschlagsentwässerung, von Straßen NRW zur Tunnelquerung und den Anschlusspunkten an den Außenring sowie von der Deutschen Bahn zu der geplanten Brücke. Die IHK regte weitere Maßnahmen zur Einzelhandelssteuerung an, die Polizei wies auf Sicherheitsaspekte und der BLB NRW auf die Inanspruchnahme von Grundstücksflächen im Bereich der technischen Dezernate und an der Mathieustraße hin.
Zur erneuten Beteiligung 2026 wurden 24 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt. 4 davon hatten eine abwägungsrelevante Anregung zur Planung abgegeben.
Das Eisenbahnbundesamt und die DB-Immobilien wiesen auf die unterschiedlichen Belange und Anforderungen der Bahn hin. Diese wurden aber im Zuge des langjährigen Planungsprozesses intensiv abgestimmt und im Bebauungsplan berücksichtigt. Der Hinweis auf einen möglichen neuen Zugang zum Westbahnhof ist zu unbestimmt und betrifft nicht den Geltungsbereich des Bebauungsplanes.
Die Anregung der Polizei Direktion Verkehr, ein vollständig neues Verkehrsgutachten zu erarbeiten, ist aus Sicht der Verwaltung nicht angemessen. Die Belastbarkeit des vorliegenden Gutachtens wurde im ergänzenden Verfahren überprüft und bestätigt.
Die Stellungnahmen der Behörden sowie Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage als Anlage (Abwägungsvorschlag Behörden) beigefügt. Die Stellungnahmen der Behörden führten nicht zu einer Änderung der Planung. Es wurde lediglich eine Klarstellung zur Gesetzesgrundlage im Hinweis zur Bodendenkmalpflege aufgenommen.
- Klimanotstand
Entsprechend dem Beschluss des Rates vom 19.06.2019 sollen die Auswirkungen der Beschlüsse hinsichtlich der Klimaschutz- und Klimaanpassungsaspekte dargestellt werden, um den Gremien bei der Entscheidungsfindung zu helfen.
Das Bebauungsplanverfahren wurde 2021 abgeschlossen. Im damaligen Verfahren wurden die klimatischen Auswirkungen eingehend betrachtet und im Umweltbericht dargestellt. Insofern ist die wiederholte Erstellung der Klimacheckliste im Rahmen des ergänzenden Verfahrens nicht mehr zielführend, da die Betrachtung der verschiedenen Kriterien und Maßnahmen nur rückblickend erfolgen kann.
- Städtebaulicher Vertrag
In der Sitzung am 15.04.2021 wurde dem Planungsausschuss und dem Mobilitätsausschuss in der Sitzung am 22.04.2021 der Entwurf des Städtebaulichen Vertrags und die wesentlichen Vertragsinhalte vorgestellt (Vorlage Nr. FB 60/0013/WP18) einschließlich des Konzeptes für eine alternative Radbrückentrasse. Die Verwaltung wurde von beiden Ausschüssen beauftragt, den Vertrag auf dieser Grundlage auszuarbeiten.
Auf dieser Basis wurde 2021 ein städtebaulicher Vertrag (Planverwirklichungsvertrag) geschlossen. Hierin werden auch die Maßnahmen gesichert, die über die Anforderungen aus dem Bebauungsplan hinausgehen. Dieser Vertrag beinhaltet insbesondere folgende Punkte:
- Sicherung der hochbaulichen und urbanen Qualität (Gestaltungshandbuch: Teil A Hochbau (siehe Anlage 11, Teil B Freianlagen (siehe Anlage 12), „aktive“ Erdgeschosse und Clusterinnenbereiche, Nutzung Ringlokschuppen)
- Gestaltung des Straßenbegleitgrüns (Pflege / Unterhalt Staudenpflanzungen)
- Private Grünflächen (Umsetzung Ersatzbäume und Grünkonzept)
- Vereinbarungen zu einer künftigen Wohnnutzung
- Schutzmaßnahmen (Kampfmittel, Gebäudeschutz (Vernässung), Gewässerschutz)
- Monitoring (Überprüfung der Knotenpunkte Süsterfeldstraße / Außenring)
- Dienstbarkeiten (Geh-, Fahr- und Leitungsrechte)
- Generelle Erschließung
- Kosten- und lastenfreie Übertragung der im Bebauungsplan festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen
- Modulflächen (Nutzungsvereinbarung zwischen Stadt und Campus GmbH)
- „Intelligente“ Leuchten (Vereinbarung zwischen Stawag und Campus GmbH)
- Ökologische Baubegleitung (Maßnahme aus dem Umweltbericht)
- Ausgleich, Boden, Natur und Landschaft (Kostenbeteiligung Campus GmbH: 600.000 €, Umsetzung durch die Stadt Aachen)
- Kompensation Wald (Ersatzaufforstung)
- Lärm (Lärmsanierung Kühlwetterstraße)
- Gerüche (Hinweis)
- Artenschutz (Vermeidungsmaßnahmen, CEF-Maßnahmen: Ersatzhabitate Flussregenpfeifer, Bluthänfling, Schleiereule sowie Fledermauskästen)
- Klima und Luftqualität (Anforderung an die künftige Qualität der Hochbauten)
- Boden und Altlasten (Vorgaben für Altlastensanierung)
- Kultur und sonstige Sachgüter(Vorgaben für Bau- und Bodendenkmale)
- Mobilitätsmanagement (Jobticket, Car-Sharing, Bike-Sharing, ÖPNV-Haltepunkte, Fahrradstellplätze, Förderung der Elektromobilität, Campus Shuttle)
Insbesondere lag das Thema Wohnen im Fokus der Verhandlungen. Um eine Belebung des Quartiers sicherzustellen, wurde vertraglich vereinbart, dass in den Sondergebieten, in denen eine Wohnnutzung ausnahmsweise zulässig ist, studentisches / akademisches Wohnen zu einem Anteil von 20 – 30 % der in dem jeweiligen Cluster entwickelbaren Bruttogeschossflächen umzusetzen ist. Die Campus GmbH beabsichtigt, diese Wohnnutzung im Bereich der Hochpunkte zu realisieren. Hierzu sind im Bebauungsplan, aufbauend auch auf den Darstellungen des Masterplans, die entsprechenden Sondergebiete festgesetzt, in denen das Wohnen ausnahmsweise zulässig ist.
Ein weiterer wichtiger Aspekt zu Sicherung einer urbanen Qualität ist das Thema „aktive Erdgeschosse“. Hier wird vereinbart, dass transparente, aktive Multifunktionsflächen von den künftigen Konzessionären zu entwickeln sind. Stadt und Campus GmbH werden sich aktiv bei der Akquisition entsprechender Nutzungen (Dienstleistung, Einzelhandel, Gastronomie) einbringen.
Parallel zum ergänzenden Verfahren wurde der 1. Nachtrag zum Planverwirklichungsvertrag erarbeitet. In diesem
wird die zeitliche Umsetzung der Erschließung aktualisiert sowie die Kostenverteilung zwischen der Stadt Aachen und der
Campus GmbH fortgeschrieben. Weiterhin erfolgten Änderungen zur Art der Begrünung innerhalb der öffentlichen Verkehrsflachen (s. Vorlage FB 60/0015/WP19).
- Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Die Verwaltung empfiehlt, den Bebauungsplan Nr. 923 - Campus West - im Wege eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen und rückwirkend zum 10.09.2021 in Kraft zu setzen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
X |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
X | nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (14)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 1024658
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1024658
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-05-28 FB 61_0068_WP19 Bebauungsplan Nr. 92 sao
15.6.2026
205.0 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 13
- Sitzung
- Sitzung des Planungsausschusses
- Gremium
- Planungsausschuss
- Datum
- Do., 02.07.2026
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 17.7.2026
- Inhalt abgerufen
- 3. September 2026 um 01:22