8. Juli 2026 um 17:00, Bezirksamt Kornelimünster-Walheim
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Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

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Beratung

Herr von Thenen benennt die Regularien der Einwohnerfragestunde und übergibt das Wort an eine Bürgerin.

Frau B. äußert eine Frage an die Verwaltung. Sie habe einen Antrag an die Verwaltung formuliert. Hierbei gehe es um die Freilauffläche in Walheim an der Prämienstraße. Man habe ein Projekt im Visier, welches die Gemeinschaft von jungen und alten Menschen im Zusammenspiel mit Hunden beinhalte, jedoch würde dies der Zustimmung der Verwaltung bedürfen. Konkret gehe es darum, eine Freilauffläche für Hunde für täglich jeweils eine Stunde zu etablieren. Hierbei seien die Hunde selbstverständlich zu beaufsichtigen. Die Hunde seien darüber hinaus sehr gut sozialisiert. Sie übergibt den Antrag an die Verwaltung.

Herr von Thenen übergibt das Wort an Herrn A. Dieser gibt einleitend an, einen Antrag für eine Hundeverbotszone für die Grünfläche in Walheim an der Prämienstraße gestellt zu haben. Diesbezüglich bitte er um Änderung der Beschlussvorlage. Herr A. drückt aus, dass er einen direkten Beschluss durch politische Willensbildung in der heutigen Sitzung für die Hundeverbotszone wünsche. Er führt aus, dass eine Gefahr für Leib und Leben an der Grünfläche herrsche. Die Hunde seien nicht sozialisiert, würden nicht angeleint geführt und nicht auf die Besitzer hören. Er selbst sei bereits von einem Hund angesprungen, eine weitere Anwohnerin auf ihrem eigenen Grundstück von einem Hund angegriffen und verletzt worden. Wenn der Antrag des Herrn A. zunächst an die Fachverwaltung gegeben werde, würde dies zu einer Verzögerung und zu einer weiter andauernden Gefährdung für Leib und Leben führen. Er könne nicht nachvollziehen, dass Frau Stühlen an dieser Stelle keine direkte Entscheidung durch die Politik zuließe. Seine Frage richte er grundsätzlich an das gesamte Gremium, allerdings insbesondere an Frau Stühlen. Herr A. fragt Frau Stühlen, warum diese keine sofortige Entscheidung treffen wolle, obwohl eine Gefahr für Leib und Leben bestehe.

Frau Stühlen weist den Vorwurf von Herrn A. in aller Entschiedenheit zurück. Es sei mitnichten so, dass sie einer Verzögerungstaktik nachgehe. In der Vergangenheit seien bereits viele Telefonate zwischen Frau Stühlen und Herrn A. geführt worden, in welcher Herrn A. die Zuständigkeiten hinsichtlich der Fläche hinlänglich beschrieben worden seien. Frau Stühlen führt weiter aus, dass die Zuständigkeit nicht bei dem hiesigen Bezirksamt, sondern bei einem anderen Fachbereich liege, welcher Anträge wie diesen von Herrn A. prüfen müsse. Ein entsprechendes Votum dieses Gremiums erhalte man erst nach Erstellung eine Vorlage. Weiterhin führt Frau Stühlen aus, dass sie selber keine Beschlüsse fassen könne. Dies müsse durch die Bezirksvertretung erfolgen. Sie selbst sei die Geschäftsführerin dieses Gremiums, welche die Anträge an die Fachverwaltung weitergebe, die den jeweiligen Sachverhalt, unter Umständen unter Beteiligung weiterer Fachbereiche, dezidiert prüfe und der Bezirksvertretung eine entsprechende Vorlage für deren Entscheidung vorlege. Dies sei in diesem Falle passiert. Die Fachverwaltung habe nun in Form einer Vorlage zu antworten, welche als Beratungsbasis für das Gremium diene. So sei der Ablauf.

Herr A. erfragt daraufhin, ob Frau Stühlen seinen Antrag bereits an die Verwaltung weiteregegeben habe. Sollte dies der Fall sein wolle er wissen, warum es hier noch eine Anhörung gebe. Dies sei ein hoher bürokratischer Aufwand, welcher voraussichtlich viel Zeit in Anspruch nehme. Bei einem solchen Prozess rede man voraussichtlich über drei Jahre Entscheidungszeit. Hierfür sei keine Zeit. Herr A. fragt, ob dieses Gremium über Bürgeranträge direkt entscheiden bzw. diese direkt ablehnen könne. Seine Frage richtet er an den Bezirksbürgermeister.

Herr von Thenen erläutert, dass insoweit direkt über einen Bürgerantrag entschieden werden könne, wenn dieser abgelehnt werde. Wenn die Bezirksvertretung beschließe, einen Bürgerantrag anzunehmen, werde dieser an die Fachverwaltung zur Stellungnahme weitergeleitet. Dies sei die sogenannte Qualifizierung. Frau Stühlen habe den Antrag bereits an die Fachverwaltung weitergegeben, um eine Beschleunigung des Vorganges zu erzielen.

Frau Z. richtet eine Frage an das gesamte Gremium. Sie wolle wissen, warum der Bürgerantrag hinsichtlich des Neubaus der Feuerwache nicht in die Tagesordnung der Sitzung von 10.06.2026 aufgenommen worden sei und ob der Antrag in der heutigen Sitzung in der Tagesordnung auftauche.

Herr von Thenen führt aus, dass es eine Allzuständigkeit des Rates gebe. Der Antrag sei an die Fachverwaltung weiteregeleitet worden und sei heute nicht Gegenstand der Vorlage, welche zu einem späteren Zeitpunkt beraten werde. Eine Stellungnahme zu dem Antrag liege bislang noch nicht vor.

Herr H. gibt an, bei der letzten Sitzung ebenfalls anwesend gewesen zu sein. Der Antrag soll in dieser Sitzung sehr wohl Gegenstand gewesen sein. Der Antrag sei allerdings aufgrund des Antrags von Herrn Hoffner vertagt worden.

Herr von Thenen entgegnet, dass sich Herr H. in dieser Angelegenheit irre. Die Vorlage sei vertagt worden, nicht jedoch der Antrag. Der Antrag sei zwecks Stellungnahme an die Verwaltung weiteregegeben worden.

Ein anderer Fragesteller namens H. möchte von der Verwaltung wissen, wann die Auswahl der Grundstücke gelaufen sei und nach welchen Kriterien die Beurteilung erfolgt sei. Es seien auch Grundstücke betrachtet worden, welche offensichtlich bereits auf den ersten Blick niemals für einen solchen Bau geeignet gewesen seien.

Frau Stühlen könne die Frage nicht beantworten, da sie die Grundstücke nicht ausgesucht habe. Sie gibt die Frage an Herrn Dr. Celik weiter, welcher an der Auswahl der Grundstücke beteiligt gewesen sei.

Laut Herrn Dr. Celik seien die Flächen gemeinsam mit Kollegen der Feuerwehr und weiteren Fachkollegen ausgesucht worden. Die Auswahl von Flächen habe bereits vor Jahren begonnen. Dies sei ein langer Prozess. Im Ratsinformationssystem seien alle entsprechenden Suchkriterien etc. abgebildet und öffentlich einsehbar. Die Feuerwehr habe hierfür einen Suchradius festgelegt, damit der gesamte Bereich Kornelimünster abgedeckt werden könne. Diese Informationen seien in das Geoinformationssystem eingespeist worden. Hiernach habe man die Fläche eingrenzen können und weitere Kriterien wie Größe, Umweltaspekte, Ansprüche der Feuerwehr, Hochwasserkriterien etc. berücksichtigt. Hierdurch seien weitere Flächen ausgeschlossen worden. Die letzten verbliebenden Flächen, bei welchen man nach einer Vielzahl von Kriterien Punkte verteilt habe, sei die nun verbliebene Fläche.

Herr H. möchte in einer Nachfrage wissen, nach welchem anerkannten Verfahren diese Punkte verteilt worden seien. Herr Dr. Celik erläutert, dass es keine gesetzliche bzw. wissenschaftliche Grundlage gebe. Das Flächensuchverfahren sei von der Stadt Aachen entwickelt worden. In diesem habe man die Fachabteilungen einbezogen. Durch diese seien Fachmeinungen abgegeben und Punkte verteilt worden.

Herr von Thenen übergibt das Wort an Herrn E. Bei einem Hundeangriff sei eine ältere Dame auf ihrem an die Grünfläche an der Prämienstraße angrenzenden Grundstücke verletzt worden. Daher bitte er um eine kurzfristige und pragmatische Lösung. Er wolle wissen, ob ggf. die Möglichkeit einer kurzfristigen Beschilderung oder einer Verbotszone für Hunde bestehe. Bei einem weiteren Vorfall habe die herbeigerufene Polizei überdies jeden einzelnen Hundehalter zum Anleinen seines Hundes auffordern müssen. Selbstständig würden die Hunde nicht angeleint werden. Zudem habe die errichtete Sitzbank auf dieser Fläche eine besondere Problematik. Die Tisch-Bank-Kombination sei keine Begegnungsfläche, sondern eine Versammlungsfläche. Herr E. möchte wissen, wie in der Kürze der Zeit eine Besserung der Situation geschaffen werden könne.

Frau Stühlen habe den Bürgerantrag von Herrn E. gestern erhalten. Dieser sei am Vorabend zu der Sitzung an die Bezirksvertretung übermittelt worden und liege heute als Tischvorlage vor. Sie habe den Antrag ebenfalls gelesen und hierbei erstmalig den benannten Polizeieinsatz zur Kenntnis genommen. Eine Verifizierung des Sachverhaltes sei daher noch nicht möglich gewesen. Die Entscheidung über die Errichtung einer Hundeverbotszone liege nicht bei dem hiesigen Bezirksamt, sondern beim Fachbereich Klima und Umwelt. Auch die Standortwahl und Errichtung der Gruppensitzbank sei durch den vorgenannten Fachbereich geprüft worden. Grundsätzlich herrsche für den Bereich eine Anleinpflicht. Nachfolgend wiederholt Frau Stühlen die Ausführungen gegenüber Herrn A. hinsichtlich der Zuständigkeiten.

Herrn E. würden widersprüchliche Informationen hinsichtlich der Beantragung der Gruppensitzbank vorliegen. Nach seiner Ausführung sei die Gruppensitzbank ohne offizielle Entscheidung errichtet worden.

Frau Stühlen führt aus, dass es seinerzeit eine Anfrage der Grünen Fraktion hinsichtlich eines Baustopps gegeben habe. Seitens der Fachverwaltung habe man entschieden, eine Bank-Tisch-Kombination zu errichten. Aufgrund von Witterungsverhältnisses habe es einen Baustopp gegeben. Die Anfrage der Grünen Fraktion habe sich demnach lediglich auf den Baustopp bezogen. Die Ausführungen in dem Antrag von Herrn E. seien demnach falsch.

Herr B. möchte wissen, ob etwas anderes auf dem Grundstück gebaut werde, sollte die Feuerwehr nicht an der Stelle errichtet werden.

Herr Dr. Celik führt aus, dass es einen Flächennutzungsplan gebe, welcher die Entwicklung verschiedener Zonen und Gebiete im gesamten Stadtgebiet vorschreibe. Auf der benannten Fläche sei die Feuerwehr geplant worden. Aktuell sei dort Wohnbaufläche ausgewiesen.

Als Zusatzfrage möchte Herr B. wissen, ob demnach eine Bebauung mit Ein- und Mehrfamilienhäusern an dem Standort möglich sei, sollte die Feuerwehr an der Stelle nicht errichtet werden. Dies sei laut Herrn Dr. Celik möglich.

Frau R. führt aus, eine direkt betroffene Anwohnerin an der Grünfläche in Walheim an der Prämienstraße zu sein. Sie habe gemeinsam mit mehreren Personen den Antrag hinsichtlich der Hundeverbotszone eingereicht. Vor Ort bestehe zwar eine Leinenpflicht, diese werde jedoch generell missachtet. Nur vereinzelte Hundehalter würden sich daran halten. Dies bedeute, dass zweimal am Tag das Ordnungsamt verständigt werde, welches sich sodann die Lage vor Ort ansehen würde. Frau R. möchte wissen, was sie konkret machen könne. Sie habe bereits große Jagdhunde auf ihrem Grundstück gehabt. Auf andere Grundstücke seien ebenfalls bereits unangeleinte Hunde eingedrungen. Sie erbittet eine Rückmeldung, was die konkret geplante Vorgehensweise in dieser Angelegenheit sei. Was sei der Vorschlag der Verwaltung diesen Umstand zu verbessern.

Frau Stühlen pflichtet Frau R. hinsichtlich der bestehenden Leinenpflicht bei. Zudem seien seitens des Bezirksamtes Kontrollen beim Ordnungs- und Sicherheitsdienst (OSD) des Fachbereich Sicherheit und Ordnung beauftragt worden. Diese Kontrollen würden ohnehin routinemäßig stattfinden. Sie übergibt das Wort an Frau Boeven, welche ordnungsbehördliche Belange im Bezirk bearbeitet.

Frau Boeven habe ebenfalls bereits Kontakt mit Beschwerdeführern gehabt und daraufhin die Kontrollen beim OSD angeregt. Durch diese Kontrollen seien im Einzelfall bereits weiterführende ordnungsbehördliche Maßnahmen getroffen worden. Sollte es zu weiteren Vorkommnissen an der Örtlichkeit kommen bittet Frau Boeven zudem um einen direkten Kontakt. Im Anschluss könne sie weitere Maßnahmen prüfen. Frau R. hat die E-Mail-Adresse von Frau Boeven erhalten.

Frau R. möchte wissen, welche Bau- und Gestaltungsmaßnahmen für die Fläche in den nächsten zwölf Monaten geplant seien. Wer sei hierfür zuständig.

Frau Stühlen wiederholt für die Fläche seitens des Bezirksamtes nicht zuständig zu sein. Ihr seien keine geplanten Maßnahmen für die nächsten 12 Monate bekannt. Gerne gebe sie die Frage aber zur schriftlichen Beantwortung an den Fachbereich Klima und Umwelt weiter.

Ein weiterer Bürger erfragt, wie ein Planungsverfahren eingeleitet werden könne, wenn noch keine Umweltthematiken geprüft worden seien. Die Frage richte er an die Verwaltung.

Im Baugesetzbuch sei vorgesehen, dass alle Umweltbelange innerhalb eines Verfahrens geprüft werden, so Herr Müller. Der derzeitige Aufstellungsbeschluss zeige lediglich, dass der Bau politischer Wille sei. Im Anschluss werde die Fläche hinsichtlich der Geeignetheit und auch hinsichtlich der Umweltbelange genauer geprüft.

Ein weiterer Bürger richtet eine Frau an Frau Boeven. Er bittet um Mitteilung, wie viele Beschwerdeanrufe über freilaufende Hunde bei ihr eingegangen seien und wie viele Hundehalter daraufhin eine Ordnungsverfügung erhalten haben. Zudem wolle er wissen, wie viele Vergehen seitens der Polizei tatsächlich festgestellt worden seien. Die Polizei sei laut dem Bürger einmal vor Ort gewesen. Bei dieser Kontrolle seien alle Hunde angeleint gewesen. Die E-Mail-Adresse von Frau Boeven wurde zur schriftlichen Beantwortung der Fragen abgegeben.

Herr von Thenen schließt die Einwohnerfragestunde mangels weiterer Wortmeldungen.

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 2
Sitzung
Sondersitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Datum
Mi., 08.07.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Sondersitzung
Status
gemischt