8. Juli 2026 um 17:00, Bezirksamt Kornelimünster-Walheim
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Bebauungsplan - Oberforstbacher Straße / Auf dem Anger -; hier: Aufstellungsbeschluss

FB 61/0052/WP19 · Entscheidungsvorlage

Bebauungsplan - Oberforstbacher Straße / Auf dem Anger -; hier:Aufstellungsbeschluss

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr von Thenen begrüßt die Kolleginnen des Fachbereich 61 und Fachbereich 37 und übergibt das Wort an Herrn Krott.

Dieses Thema begleite die Bezirksvertretung nicht erst seit einigen Tagen, sondern bereits seit einigen Jahren.

An der derzeit bestehenden Wache sei laut Kenntnisstand von Herrn Krott eine weitere Modernisierung bzw. Renovierung nicht mehr möglich. Deswegen habe sich die Verwaltung gewissenhaft mit der Suche eines neuen Standortes auseinandergesetzt. Das besondere Problem sei hier, dass nicht nur die Berufsfeuerwehr, sondern ebenfalls die freiwillige Feuerwehr adäquat untergebracht werden müsse. Die Suche nach Grundstücken sei hierbei sehr eingegrenzt, da eine gute Erreichbarkeit und gewisse Größe des Grundstückes vorhanden sein müssen. Der Vorschlag hinsichtlich des Standortes sei nachvollziehbar, nun müsse man abwarten, was Prüfungen hinsichtlich des Umwelt- und auch Lärmschutzes aussagen würden. Weiterhin seien Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange einzufordern und Stellungnahmen von Bürgern anzunehmen. Zum Teil habe es bereits Stellungnahmen von Bürgern durch Bürgeranträge, Anregungen sowie Anfragen gegeben. Nachdem diese insgesamt geprüft werden würden, müsse der Rat einen Beschluss fassen. Der Beschluss des Rates könne dann noch gerichtlich angefochten werden. Die SPD- Fraktion trage den Beschlussvorschlag der Verwaltung mit.

Herr Gilles schließt sich den Ausführungen seines Vorredners inhaltlich voll an. Die Feuerwehr sei für alle unverzichtbar. Der Standort werde jedoch Naturschutzbelange und eine nicht unerhebliche Menge an Menschen in der direkten Nachbarschaft berühren. Herr Gilles wolle durch einen Ergänzungsantrag den Beschlussvorschlag um vier Punkte ergänzen und formuliert diesen:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim empfiehlt den Planungsausschuss den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Oberforstbacher Straße/Auf dem Anger zu fassen, verbindet diese Empfehlung mit folgenden Auflagen:

  1. Vor Eintritt in die Programmberatung des Bebauungsplans sind der Bezirksvertretung ein faunistisches Gutachten (insbesondere Steinkauz) sowie ein Baumschutzgutachten vorzulegen.
  2. Vor Beginn der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine frühzeitige Informationsveranstaltung mit für die Anwohnerschaft im Bereich Oberforstbacher Straße, Auf der Gallich und Auf dem Anger durchzuführen.
  3. Der parallellaufende Bürgerantrag BA 4/022/WP19 (Aussetzung / Standortalternativenprüfung) ist durch die Fachverwaltung inhaltlich zu beantworten, bevor das B-Plan-Verfahren in die Programmberatung eintritt. Der heutige Empfehlungsbeschluss stellt keine Vorentscheidung über die im Bürgerantrag gestellten Forderungen dar.
  4. Aufgrund der besonderen städtebaulichen und landschaftlichen Sensibilität des Standortes – Lage im Entwurf des Landschaftsschutzgebiets, erhebliche Betroffenheit von Schutzgütern (Steinkauz, Altbaumbestand), direkte Nachbarschaft zur Wohnbebauung – erwartet die Bezirksvertretung, dass für die Gebäude- und Freiraumplanung der neuen Feuerwache Süd ein qualitätssicherndes Verfahren angewendet wird.

Frau Nußbaum schließt sich Herrn Krott an, erklärt sich aber irritiert über einige Aussagen von Herrn Gilles. Der dem Aufstellungsbeschluss zugrundeliegende Standort stehe -wie dem gesamten Gremium bekannt sei- nachdem sich die Gremien der Stadt mit dieser Frage beschäftigt haben, am Ende eines langen Prozesses der verschiedenen Standortprüfungen. Insgesamt habe es laut Erinnerung von Frau Nußbaum acht in Frage kommende Standorte gegeben. Des Weiteren beschließe die Bezirksvertretung heute über einen Aufstellungsbeschluss, welcher der Startschuss dafür sei, im Rahmen des weiteren Verfahrens nochmals alle vorgetragenen Bedenken und Anliegen in den zwingenden Abwägungsprozess einzubeziehen. Dies werde sicherlich auch noch einmal die Geeignetheit des Standortes betreffen. Frau Nußbaum sehe keine Veranlassung seitens der CDU-Fraktion vom Beschlussvorschlag der Verwaltung abzuweichen. Die CDU-Fraktion werde dem Beschlussvorschlag zustimmen.

Herr Leymann erfragt, ob die von Herrn Gilles vorgebrachten Punkte hinsichtlich einer Erweiterung nicht ohnehin noch einmal durch die Verwaltung geprüft werden würden.

Herr Müller meldet zurück, dass er nicht alle von Herrn Gilles vorgebrachten Punkte im Detail verstanden habe.

Vermessungen und Baumschutzangelegenheiten seien ohnehin umfasst. Auf die Frage, ob die Behandlung des Bürgerantrages vor dem Beginn der Programmdebatte behandelt werde, habe Herr Müller keinen Einfluss. Eine zu frühzeitige Einbindung der Bürgerinnen sei ebenfalls nicht vorgesehen, zumindest nicht vor der Programmberatung. Dies sei nicht der Standard und zudem nicht sinnvoll. Es macht nur Sinn für Bürger zu beteiligen, wenn die Politik bereits zugestimmt habe. Weiterhin gibt Herr Müller an, dass nicht automatisch alle von Herrn Gilles benannten Punkte in dem Prüfungsverfahren vorgesehen seien. Sollte man hierauf besonderen Wert legen, müsse dies ggf. beschlossen werden. Die Verwaltung werde sich gezielt auf die qualifizierenden Verfahren beziehen. Wenn Punkte, wie bspw. Freiraum, besonders behandelt werden sollen, müsse die Verwaltung hierüber informiert werden.

Herr Leymann möchte wissen, ob es sich um ein standardisiertes Verfahren handle. Herr Müller bestätigt dies. Weiterhin führt Herr Leymann aus, dass viele zusätzliche Prüfungen den Bau der Feuerwache weiter verzögern würden. Daran sei man nicht interessiert. Er verstehe natürlich die Bedenken, setze sich allerdings für die schnellstmögliche Umsetzung der Maßnahme ein.

Herr Gilles fügt hinzu, dass es wichtig wäre, gut und nicht schnell zu sein. Man solle die Angelegenheit vernünftig angehen. Schnelligkeit sei nicht die erste Priorität.

Herr Müller führt ergänzend zu seiner vorherig getätigten Aussage an, dass er nach einer gerade erfolgten Beratung mit einer Kollegin mitteilen könne, dass die Freifläche vermutlich zu dem Verfahren des Gebäudes hinzuzähle. Hierüber werde es ein Qualifizierungsverfahren geben.

Herr Krott spricht sich dafür aus, erst nach der Programmentscheidung einer Bürgerbeteiligung durchzuführen. Wenn dies von der Verwaltung bereits gut praktiziert worden sei, würde er diesen Weg bevorzugen.

Herr Dunker führt aus, dass es einen großen und ihm gut bekannten Bedarf hinsichtlich des Neubaus der Feuerwache gebe. Die Lage sei bei der derzeitigen Feuerwache sehr problematisch. Der Neubau der Feuerwache solle zudem sehr eilig passieren. Man müsse damit rechnen, dass die Feuerwehr in Zukunft genauso bzw. noch mehr beansprucht werde. Hierfür sei eine gute Feuerwache essentiell. Er spricht sich gegen Maßnahmen aus, welche das Verfahren unnötig verlängern. Hierzu gehöre ebenfalls eine vorgezogene Bürgerbeteiligung vor der Programmberatung.

Mangels weiterer Wortmeldungen lässt Herr von Thenen über den Erweiterungsantrag der Grünen Fraktion abstimmen. Herr Plum, Herr Gilles, Frau Kerkhoff und Herr Brunkartz stimmen für den Erweiterungsantrag ab. Herr Dunker enthält sich. Er gilt damit als abgelehnt.

Alsdann lässt der Bezirksbürgermeister über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung - Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Unterbringung einer Feuer- und Rettungswache die Aufstellung des Bebauungsplanes für den Planbereich zwischen Oberforstbacher Straße, Auf der Gallich und Auf dem Anger im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim zu beschließen. Der Planungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung die Aufstellung des Bebauungsplanes für den Planbereich zwischen Oberforstbacher Straße, Auf der Gallich und Auf dem Anger im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung

-Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Unterbringung einer Feuer- und Rettungswache

die Aufstellung des Bebauungsplanes für den Planbereich zwischen Oberforstbacher Straße, Auf der Gallich und Auf dem Anger im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim zu beschließen.

Der Planungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung

-Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Unterbringung einer Feuer- und Rettungswache

die Aufstellung des Bebauungsplanes für den Planbereich zwischen Oberforstbacher Straße, Auf der Gallich und Auf dem Anger im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim.

Erläuterungen

Bebauungsplan - Oberforstbacher Straße / Auf dem Anger - zwischen Oberforstbacher Straße, Auf der Gallich und Auf dem Anger

hier:Aufstellungsbeschluss

1.Ausgangslage

Das Plangebiet liegt in Aachen-Kornelimünster, zwischen Oberforstbacher Straße, Auf der Gallich und Auf dem Anger. Es umfasst die Flurstücke 909, 911, 912 (teilweise), 1673, 1674 und 1764 (teilweise) mit einer Gesamtgröße von etwa 5.930 m². Die Fläche ist eine Grünfläche mit altem Gehölzbestand. Die Grenzen des Grundstücks sind teilweise mit Hecken eingefasst. Südlich grenzt die Oberforstbacher Straße an, östlich die Straße „Auf der Gallich“, nördlich die Gärten der Wohnbebauung der Straße „Auf dem Anger“ und westlich ein Grünflächengrundstück mit Gehölzbestand und einem einzeln stehendem Gebäude an der Oberforstbacher Straße (Hausnummer 82).

2.Ziel und Zweck der Planung (Planungsanlass)

Der Anlass der Planung ist der im Mai 2018 aufgestellte Brandschutzbedarfsplan. Dieser hat für die Feuerwache 2 (Süd) sowohl strukturelle Defizite in der Abdeckung des Stadtgebietes mit Leistungen des Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung als auch erhebliche bauliche Defizite mit einem umfangreichen Sanierungsbedarf festgestellt. Durch den Brandschutzbedarfsplan 2025 wurden diese Feststellungen nochmals bestätigt. Die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen sind im Bestand insbesondere aufgrund des mangelnden Platzes nicht mehr möglich.

Darüber hinaus ist im Rettungsdienstbedarfsplan 2019 ermittelt worden, dass neben dem ursprünglichen Rettungswagen auf der Wache 2 (Süd) mindestens ein weiterer Rettungswagen (RTW) erforderlich ist, um die rettungsdienstliche Abdeckung zu gewährleisten.

Auf der Grundlage der Ergebnisse des Brandschutzbedarfsplans sind in den vergangenen Jahren umfangreiche Prüfungen und Machbarkeitsstudien für die Optionen „Sanierung und Neubau“ auf der Bestandsfläche unter Beachtung konkreter Vorgaben und Rahmenbedingungen durchgeführt worden. Zusätzlich wurden alternative Flächen für einen Neubau untersucht. Die Ergebnisse der Untersuchungen und Analysen wurden in der Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim am 10.12.2025, im Personal- und Verwaltungsausschuss am 18.12.2025 und abschließend im Planungsausschuss am 22.01.2026 öffentlich vorgestellt (FB 37/0002/WP19).

Das Zwischenfazit lautete:

„In der Zusammenschau ist die Bestandsfläche für die zukünftige Nutzung durch die Feuerwehr nicht geeignet, da weder eine Sanierung noch ein Neubau, unter Einhaltung der erforderlichen Anforderungen und Vorgaben, machbar ist. Eine Deckung der Feuerwehrbedarfe bei gleichzeitiger Einhaltung aktueller Normen und Gesetze ist somit auf der Bestandsfläche nicht möglich“.

Das Ergebnis nach Prüfung der Neubauflächen lautete:

„Unter Berücksichtigung aller genannten Kriterien ist damit die Fläche „Abtei Variante 2“ am geeignetsten für den neuen Standort der Feuerwache Süd“.

Die Verwaltung hat daher vorgeschlagen, dass für die Fläche an der Oberforstbacher Straße in einer Größenordnung von ca. 5.850 m² ein Aufstellungsbeschluss gefasst werden soll. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Unterbringung einer Feuer- und Rettungswache.

Es ist ein Bebauungsplan gemäß § 2 BauGB aufzustellen und parallel dazu der Flächennutzungsplan AACHEN*2030 (FNP) zu ändern, da die Fläche im rechtsgültigen FNP als Wohnbaufläche dargestellt ist, aber eine Darstellung als Fläche für Gemeinbedarf erforderlich ist. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung ist jeweils ein Umweltbericht zu erstellen. Im Rahmen der Standortsuche wurde festgestellt, dass eine Bebauung der Fläche mit z.T. erheblichen Umwelteinwirkungen verbunden ist. Dabei sind insbesondere die Schutzgüter Tiere (Steinkauz), Boden, Mensch (Lärm) sowie Biotoptypen/Baumschutz erheblich betroffen. Diese Belange sind im Rahmen der Umweltprüfung vertieft zu betrachten.

Im rechtsgültigen Landschaftsplan (LP) ist die Fläche als „Fläche ohne besonderen Schutz“ festgesetzt.

Im Entwurf des neuen LP liegt die Fläche ebenso im Geltungsbereich des LP, ist jedoch mit der höherwertigeren Schutzkategorie „Landschaftsschutzgebiet“ festgesetzt und mit dem Entwicklungsziel 7 dargestellt (Temporäre Erhaltung). Der Schutzstatus würde gemäß § 20 Abs. 3 LNatSchG NRW mit Rechtskraft eines Bebauungsplans entfallen.

3.Klimanotstand

Entsprechend dem Beschluss des Rates vom 19.06.2019 sollen die Auswirkungen der Beschlüsse hinsichtlich der Klimaschutz- und Klimaanpassungsaspekte dargestellt werden, um die Gremien bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen.

Die Prüfung anhand der Klimacheckliste ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Dies erfolgt zur Programmberatung des Bebauungsplanes.

4.Beschlussempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt, den Aufstellungsbeschluss für den Bereich zwischen Oberforstbacher Straße, der Straße „Auf der Gallich“ und der Straße „Auf dem Anger“ zu fassen, um das Bebauungsplanverfahren für die Unterbringung einer neuen Feuer- und Rettungswache einzuleiten. Durch den Aufstellungsbeschluss können die Sicherungsinstrumente des Baugesetzbuches angewendet werden.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (2)

01 Übersichtsplan
725.0 KB · PDF
02 Luftbild
1.7 MB · PDF

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-05-05 FB 61_0052_WP19 Bebauungsplan - Ober SAO.pdf

22.5.2026

2.6 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 3
Sitzung
Sondersitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Datum
Mi., 08.07.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Sondersitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
20.8.2026
Inhalt abgerufen
3. September 2026 um 01:21