17. Juni 2026 um 17:00, Rathaus
TOP 14Öffentlich

Resolutionsantrag der Fraktionen bzw. Ratsgruppen von GRÜNE, Volt und UP vom 10.06.2026: Honorarkürzungen in der ambulanten Psychotherapie

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Wiedau (GRÜNE) erläutert, dass man in Aachen bereits heute oftmals über ein Jahr auf einen Psychotherapieplatz warten muss, insbesondere Kassenpatient*innen. Der bundesweite Bedarf sei bereits jetzt nicht gedeckt. Besonders betroffen seien hiervon auch Kinder und Jugendliche. Durch die im April erfolgte Kürzung der Honorare der niedergelassenen Psychotherapie um 4, 5 % stünden viele Praxen vor wirtschaftlichen Problemen. Statt Entlastungen plane die Bundesregierung im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) noch weitere Belastungen. Es sei zu erwarten, dass das Angebot für Kassenpatienten somit noch geringer ausfalle, da vermehrt Privat-Behandlungen durchgeführt werden, um wirtschaftlich arbeiten zu können. Hinzu komme, dass der Druck auf städtische oder städtisch mitfinanzierte Hilfsangebote und Sozialleistungen somit weiter zunehme. Zusammengefasst werden die Bedürfnisse vieler Menschen in der Stadt vernachlässigt und der kommunale Haushalt werde potenziell weiter belastet. Aus diesem Grund fordere man die Bundesregierung dazu auf, die Kürzungen der Honorare zurückzunehmen und die Vergütungsgrundlagen zu reformieren, so dass eine existenzsichernde und bedarfsgerechte Finanzierung gewährleistet sei.

Ratsfrau Radermacher (Volt) betont, dass die psychotherapeutische Versorgung bereits jetzt überlastet sei. Insbesondere die Corona-Zeit habe diese Situation langfristig verstärkt. Kürzungen bei den Honoraren seien das falsche Signal. Man wolle eine bedarfsgerechte und verlässliche Versorgung für alle Menschen sicherstellen. Gute psychische Gesundheitsversorgung sei eine Investition in gesellschaftliche Teilhabe, Bildung und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Aus diesem Grunde unterstütze die Ratsgruppe Volt die vorliegende Resolution.

Ratsherr Kiemes (CDU) bestätigt, dass die psychotherapeutische Versorgung zweifellos von großer Bedeutung sei. Allerdings stelle sich die Frage nach der Zuständigkeit dieser Angelegenheit nach dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz für den Rat. Aktuell befänden sich Bundestag und Bundesrat in der intensiven Debatte zu den Haushaltsproblemen bei den Krankenkassen und die Notwendigkeit der getroffenen Maßnahme könne er persönlich nicht bewerten. Die Entscheidung müsse den Fachpolitikern auf höherer Ebene überlassen werden. Stattdessen solle man sich nach Meinung der CDU-Fraktion im Stadtrat mit den lokalen Themen und Problemen befassen und innerhalb der Zuständigkeiten agieren. Im Gegensatz zu der vorangegangenen Resolution sei Aachen von der Thematik nicht explizit betroffen. Um die Vielzahl der zu beschließenden Resolutionen für die Zukunft zu beschränken, bittet die CDU-Fraktion die Verwaltung um Prüfung, inwieweit der Stadtrat Resolutionen thematisch beraten und fassen darf und welche Voraussetzungen überhaupt hinreichend seien, um die Zuständigkeit zu gewährleisten. Bei der anstehenden Beschlussfassung zur Resolution werde die CDU-Fraktion nicht mitwirken.

Ratsfrau Heintz (Die Linke) teilt mit, dass sich die Fraktion Die Linke der Resolution anschließen werde. Die Lage in Aachen sei dramatisch. Teilweise müsse man nicht nur länger als ein Jahr auf eine Behandlung warten, sondern viele Praxen bieten überhaupt keine Wartelisten mehr an. Die Entwicklung werde zu mehr Angeboten für Privatpatient*innen und weniger Angeboten für gesetzlich Krankenversicherte führen. Weiterhin weist sie darauf hin, dass die Krankenkassen im letzten Jahr, trotz der steigendenden Kosten, ungefähr 3,5 Mrd. Euro Gewinn erwirtschaftet haben. Sie begrüße, dass mit der heutigen Resolution ein Signal gesendet werde und bittet alle demokratischen Parteien darum, sich dem anzuschließen.

Ratsherr Linden (SPD) führt aus, dass sich die SPD-Fraktion bei der anstehenden Beschlussfassung enthalten werde, da man in dieser Angelegenheit keine Zuständigkeit des Rates sehe. Aachen sei von dieser Thematik auch nicht mal in besonderer Weise betroffen. Er ruft dazu auf, das Instrument der Resolution nicht durch zu häufige Nutzung zu entwerten, sondern für die Angelegenheiten aufzubewahren, zu denen mit einer ganz breiten Mehrheit ein klares Zeichen gesetzt werden soll.

Ratsherr Baal (CDU) hebt auch noch einmal die Relevanz des Anliegens hervor. Allerdings möchte er dringend auf die in § 41 GO formulierten Zuständigkeiten des Rates hinweisen. Dieser umfangreiche Aufgabenkatalog beinhalte nicht die Frage der Entgeltbemessung für psychotherapeutische Leistungen, denn hierbei handelt es sich um eine bundesgesetzliche Aufgabe. In der Konsequenz ergebe sich hieraus, dass ein heute getroffener Beschluss zur vorliegenden Resolution rechtswidrig sei, da dieser außerhalb der Zuständigkeit des Rates getroffen werde. Der Oberbürgermeister müsse diesen Beschluss zwingend beanstanden und in der nächsten Sitzung des Rates müsse eine entsprechende Aufhebung des Beschlusses erfolgen. Des Weiteren möchte er auf das im Grundgesetz verankerte föderale Prinzip unseres Rechtsstaates verweisen, nach dem eine Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern und somit auch den Kommunen erfolge. Durch die sogenannte Ewigkeitsklausel werde sichergestellt, dass dieses Grundprinzip des demokratischen und sozialen Bundesstaates nicht aufgelöst werden könne.

Bürgermeisterin Griepentrog (GRÜNE) bezieht sich auf den Wortbeitrag von Ratsherrn Baal und führt aus, dass sie sich gewünscht hätte, dass die CDU-Fraktion sich im Rahmen der Abstimmung einfach enthalten würde. Sie betont, dass man sich inhaltlich mit dieser umfangreichen Thematik beschäftigen müsse. Man könne darüber streiten, ob die Angelegenheit für Aachen für besonderer Bedeutung sei. Angesichts der großen Not der Schulen, Kitas, der Jugendlichen und Familien in Aachen habe sich die GRÜNE-Fraktion jedoch dazu entschieden, eine Resolution zu formulieren um ein klares Zeichen zu setzen, wobei sich die Fraktion in der Gesamtbetrachtung nicht übermäßig dieses Werkzeuges bediene. Trotz der vorangegangenen Debatte über die Zuständigkeit des Rates werde die GRÜNE-Fraktion an der Resolution festhalten und würde eine Teilnahme an der Abstimmung hierüber begrüßen.

Ratsfrau Schmitt-Promny (GRÜNE) schließt sich dem Wortbeitrag ihrer Vorrednerin an und möchte die Frage aufwerfen, was „kommunal nicht zuständig“ bedeute. Schließlich habe die Stadt aus vielen, auf Bundesebene getroffenen Entscheidungen und Gesetzen, die Konsequenzen zu tragen, so wie auch im vorliegenden Falle. Somit bestehe sehr wohl eine kommunale Zuständigkeit. Die hier vorgebrachte Ansicht betrachte sie als kurzfristiges Denken.

Ratsherr Thiel (UP) nimmt Bezug auf den Wortbeitrag der SPD-Fraktion und führt aus, dass bei seinem Arbeitgeber, dem Alexianer Krankenhaus, durch den zurückliegenden Brand ein gewisser Druck in Aachen herrsche, da stationäre Therapieplätze längerfristig wegfallen. Aus seiner Sicht sei Aachen in besonderer Weise betroffen.

Ratsfrau Brinner (GRÜNE) bezieht sich auf den Wortbeitrag von Ratsherrn Baal. Nach ihrem Wissen entfalte eine Resolution keine unmittelbare Rechtswirkung, so dass kein rechtswidriges Handeln des Rates vorliege.

Ratsherr Tobollik (AfD) teilt mit, dass aus Sicht der AfD-Fraktion keine Zuständigkeit des Rates vorliege. Man habe das Gefühl, dass das Instrument der Resolution inflationär genutzt werde. Die AfD-Fraktion werde bei der Abstimmung mitwirken, sich jedoch gegen die Resolution aussprechen. Denn die Kosten im Gesundheitswesen müssen reduziert werden. Durch die vielen Zuwanderer im Land komme das Sozialsystem an ihre Grenzen. Die Probleme seien selbstverursacht, auch durch viele der anwesenden Ratsmitglieder.

Ratsfrau Begolli (Die Linke) versteht als langjährige Ratsfrau das Wesen einer Resolution in der Form, dass eine solche beschlossen werde, wenn in der vorliegenden Angelegenheit keine Zuständigkeit des Rates gegeben sei. Es sei ein Appell, ein politisches Zeichen und als solchen sei auch die vorliegende Resolution zu verstehen. Aus ihrer Sicht nutze der Rat dieses Instrument sehr verantwortungsvoll und dosiert. Der folgenden Beschlussfassung werde sie zustimmen.

Ratsherr Dopatka (SPD) möchte auf inhaltliche Ausführungen zu dieser sehr wichtigen Thematik verzichten, sondern vielmehr zur Resolution im Allgemeinen Stellung nehmen. Man müsse hinterfragen, welche Motivation zur Abgabe einer Resolution man habe. Hinsichtlich der unter TOP 13 beschlossenen Resolution sei diese Motivation eindeutig ersichtlich, da Aachen von den Grenzkontrollen ganz spezifisch betroffen sei. Die mit breiter Mehrheit beschlossene Resolution habe eindeutig eine Wirkung nach außen. Hinsichtlich der nun geführten Debatte könne er die unterschiedlichen Meinungen gut nachvollziehen. Er hinterfrage jedoch, welches Ziel die hier eingebrachte Resolution verfolge. Die Form der hier geführten Debatte halte er für bedenklich und wirbt für gegenseitiges Verständnis.

Ratsherr Plum (SPD) bedauert, dass die Diskussion über die Formalien länger andauert, als die inhaltliche Debatte, allerdings sei dies vielleicht gerade erforderlich. Ratsherr Baal habe in seinem Wortbeitrag sehr pointiert die Grenzen und Zulässigkeiten einer Resolution ausgeführt. Doch diese Beurteilung zur Zulässigkeit einer Resolution sei nicht immer eindeutig zu treffen und unterliege einem Abwägungsprozess. Er bittet die Verwaltung, eine allgemeine Prüfung hinsichtlich der Zulässigkeit von Resolutionen vorzunehmen und für den Rat eine entsprechende Handreichung auszuarbeiten.

Ratsherr Kiemes (CDU) bezieht sich auf die Aussage von Ratsfrau Begolli, dass der Rat einen politischen Appell in Form einer Resolution für die Angelegenheiten beschließe, über die er selber nicht entscheiden könne. Diesem Instrument könne sich der Rat jedoch nicht ständig bedienen, da eine Resolution ein starkes Zeichen des Rates nach Außen entfalte. Bei zu häufiger Nutzung verliere die Resolution ihre Wirkung, deshalb solle man sich auf Sachverhalte beschränken, die Aachen in besonderem Maße betreffen und die von einer sehr großen Mehrheit im Rat unterstützt werden. Nur dann könne eine Resolution etwas bewirken.

Ratsfrau Brinner (GRÜNE) bedauert, dass die inhaltliche Debatte in den Hintergrund gerückt sei. Als Nichtjuristin formuliert sie ihre Bitte an Frau Dr. Bollwerk, zu der rechtlichen Ausgestaltung der Resolution Stellung zu nehmen.

Stadtdirektorin Grehling erläutert, dass sich das Wesen einer Resolution, soweit sie in einer gemeinschaftlichen, verbindlichen Beschlussfassung liege, darin definiere, dass man sich mit Themen befasse, die in der eigenen Zuständigkeit liegen, wobei sich diese Zuständigkeit aus der Selbstverwaltungsgarantie nach Artikel 28 GG herleiten lasse. Die unter TOP 13 beschlossene Resolution betreffe einen Sachverhalt, der einen, über die allgemein kommunal wirkenden Auswirkungen von bundesgesetzlichen oder anderweitigen Regelungen hinaus, konkreten, spürbaren Einfluss auf das Stadtgebiet Aachen habe. In der vorliegenden Resolution hingegen werde ausgeführt, dass alle Kommunen und deren Menschen durch den Sachverhalt schwer betroffen seien. Es liegen somit keine Spezifika speziell für die Stadt Aachen vor. In der Vergangenheit habe man sich im Rahmen von Resolutionen stets bemüht, einen kommunalen Bezug zu Aachen herzustellen. Sie erkenne die Notwendigkeit, hinsichtlich einer allgemeinen, rechtlichen Bewertung für die Zukunft eine entsprechende Prüfung durch das Rechtsamt und in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht einzuleiten. Denn eine Resolution habe stets eine verbindliche Wirkung in Form einer verbindlichen Äußerung.

Oberbürgermeister Dr. Ziemons lässt sodann über die vorliegende Resolution abstimmen. Die CDU-Fraktion wirkt bei dieser Beschlussfassung nicht mit.

Beschluss

Der Rat der Stadt Aachen beschließt: 1. Rücknahme der Honorarkürzungen Der Rat der Stadt Aachen fordert das Bundesministerium für Gesundheit auf, die am 11. März 2026 vom Erweiterten Bewertungsausschuss beschlossenen Honorarkürzungen von 4,5% in der ambulanten Psychotherapie umgehend zurückzunehmen. Die Kürzungen gefährden die Existenzgrundlage psychotherapeutischer Praxen und verschärfen die ohnehin schon prekäre Versorgungslage. 2. Stopp der geplanten Sparmaßnahmen und Reform der Vergütungsgrundlagen Der Rat fordert das Bundesministerium für Gesundheit auf, die im Entwurf des GKV Stabilisierungsgesetzes vorgesehenen Sparmaßnahmen zulasten der psychotherapeutischen Versorgung – insbesondere die Streichung von Zuschlägen für Kurzzeittherapien und die Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen – nicht umzusetzen. Stattdessen sollen die Vergütungsgrundlagen psychotherapeutischer Leistungen grundlegend reformiert werden. Dabei sind der tatsächliche zeitliche, organisatorische und dokumentarische Aufwand angemessen zu berücksichtigen, um eine existenzsichernde und bedarfsgerechte Finanzierung zu gewährleisten. Weiterleitung und Unterstützungseinforderung Der Oberbürgermeister der Stadt Aachen wird beauftragt, • diese Resolution dem Bundesministerium für Gesundheit zu übersenden und um eine Stellungnahme zu bitten. • die Bundestagsabgeordneten der Stadt Aachen anzuschreiben und sie aufzufordern, sich im Bundestag für die Forderungen dieser Resolution einzusetzen und die Resolution aktiv zu unterstützen.

Abstimmungsergebnis

Mehrheitlich, 5 Gegenstimmen, 10 Enthaltungen
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 14
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 17.06.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Status
gemischt