Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 111 - Grenzübergang Vaals-Vaalserquartier -; hier: Aufhebungsbeschluss
FB 61/0069/WP19 · Entscheidungsvorlage
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 111 - Grenzübergang Vaals-Vaalserquartier -; hier: Aufhebungsbeschluss
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Der Vorsitzende eröffnet den Tagesordnungspunkt und erkundigt sich nach Wortmeldungen.
Frau Bezirksvertreterin Schmitt-Promny (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass der vorliegende Beschlussvorschlag nachvollziehbar sei. Ihr fehle jedoch eine weitergehende Diskussion über die zukünftige Planung gemeinsam mit der Gemeinde Vaals. Sie erkundigt sich nach dem aktuellen Stand der hierzu vorgesehenen Workshops.
Der Vorsitzende erläutert, dass Herr Nesseler von der Nesseler Gruppe die Planung bereits in der Sitzung vom 27.05.2026 vorgestellt habe, die bislang vorliegenden Informationen jedoch noch nicht ausreichend seien. In der folgenden Woche sei daher ein Gespräch mit der Gemeinde Vaals und dem Vorsitzenden und Frau Bezirksamtsleiterin Roosen vorgesehen. Zudem sei die Aufhebung des bisherigen Aufstellungsbeschlusses erforderlich, um die neue Planung weiterverfolgen zu können.
Herr Bezirksvertreter Gurr (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) begrüßt, dass der Kontakt mit der Gemeinde Vaals aufgenommen worden sei. Er spricht sich dafür aus, die Gelegenheit zu nutzen, den Grenzbereich insgesamt weiterzuentwickeln.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg empfiehlt dem Planungsausschuss, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 111 - Grenzübergang Vaals-Vaalserquartier - im Bereich zwischen Landesgrenze in Vaalserquartier an der Vaalser Straße und Grensstraat im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg zu beschließen.
Der Planungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 111 - Grenzübergang Vaals-Vaalserquartier - im Bereich zwischen Landesgrenze in Vaalserquartier an der Vaalser Straße und Grensstraat im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg.
Erläuterungen
- Ziel und Zweck (Aufhebungsanlass)
Am 22.02.1995 wurde der Aufstellungsbeschluss A 111 - Grenzübergang Vaals-Vaalserquartier - im Bereich der Landesgrenze in Vaalserquartier an der Vaalser Straße und Grensstraat gefasst. Ziel war die Sicherung der Bauleitplanung für eine Wohnbebauung. Neben der Absicht dem Bedarf an Wohnraum nachzukommen, sollten Infrastruktureinrichtungen gestärkt werden.
Das Plangebiet des Aufstellungsbeschlusses A 111 umfasst das Grundstück des ehemaligen Zolls nördlich der Vaalser Straße und das angrenzende Wiesengrundstück, sowie das westliche Eckgrundstück Püngelerstraße/ Vaalser Straße.
Am 15.06.2023 wurde der A 317 - Vaals Grenze - im Bereich Vaalser Straße, Püngelerstraße und Grensstraat aufgestellt. Dieser neue Aufstellungsbeschluss überlagert den Bereich des A 111 vollständig und überdeckt zusätzlich einen Bereich in vergleichbarer Größe, östlich des Gebiets des A 111, Teile der Vaalser Straße und die erste Reihe der Bebauung auf der gegenüber gelegenen Straßenseite, sowie einen Abschnitt der westlichen Bebauung der Püngelerstraße. Die Ziele des
A 111 wurden in den A 317 aufgenommen und wie folgt konkretisiert.
Das Gebiet, auf dem städtische und private Grundstücke gemeinsam entwickelt werden sollen, ist als identitätsstiftendes Quartier und verbindendes Element zwischen Vaals und Aachen vorgesehen. Im Fokus stehen die Schaffung eines bedarfsgerechten Wohnungsmix, attraktive Nutzungen in den Erdgeschosszonen, zentrale Nutzungen an der Vaalser Straße sowie nachhaltige Mobilitätsangebote zur Verknüpfung der Verkehre zwischen Vaals und Aachen.Das Quartier soll eine verbesserte Anbindung an Freiräume erfahren, wobei der Schutz des angrenzenden Landschaftsraumes beachtet wird.
Um Widersprüche mit dem Aufstellungsbeschluss A 317 zu vermeiden, soll der Aufstellungsbeschluss A 111 aufgehoben werden.
- Klimanotstand
Der Schutz der Atmosphäre durch eine drastische Reduktion schädlicher Klimagase sowie die Anpassungsstrategien an die Folgen des stattfindenden Klimawandels sind Herausforderungen, denen sich die Kommunen stellen und bei jedem Vorhaben CO2- Einsparungen wie Anpassungen prüfen und festlegen müssen. Als erstes Hilfsmittel hat der Planungsausschuss die Anwendung der städtischen Klima-Checkliste beschlossen. Auf die Anwendung der Liste wurde jedoch verzichtet, da es sich hier lediglich um die Aufhebung eines Aufstellungsbeschlusses handelt. Es sind keine Auswirkungen auf das Klima durch die geplante Aufhebung zu erwarten.
- Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, für das Plangebiet im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 111 - Grenzübergang Vaals-Vaalserquartier - im Bereich der Landesgrenze im Vaalserquartier an der Vaalser Straße und Grensstraat zu beschließen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
X |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
X | nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (3)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 1024770
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1024770
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-05-28 FB 61_0069_WP19 Aufhebung des Aufste SAO.pdf
17.6.2026
3.1 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 9
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
- Datum
- Mi., 01.07.2026
- Uhrzeit
- 18:30
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 2.7.2026
- Inhalt abgerufen
- 31. August 2026 um 01:22