Einziehung einer Teilfläche des Dreiländerweges als Verkehrsfläche
FB 62/0002/WP19 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Zur Vermeidung unnötiger weiterer Wartezeiten für die Gäste, eröffnet der Vorsitzende den Tagesordnungspunkt unmittelbar nach TOP 6.
Frau Bezirksvertreterin Dr. Höflich (SPD-Fraktion) erkundigt sich, wie die zukünftige Wartung und Pflege der betroffenen Flächen erfolgen solle.
Herr Rave vom Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung erläutert, dass die Einziehung insbesondere der Vereinfachung der Pflege durch den Aachener Stadtbetrieb diene.
Frau Bezirksvertreterin Perschon-Adamy (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erkundigt sich nach der Haftung bei möglichen Unfällen.
Herr Rave erläutert hierzu die Hintergründe und die bisherige Entwicklung der Flächen.
Herr Dr. Krämer vom Gemeindeforstamt ergänzt, dass das Betreten von Wald grundsätzlich auf eigene Gefahr erfolge und für Wälder ein weitgehendes Betretungsrecht bestehe. Ziel sei es, die betroffenen Waldwege künftig einheitlich zu behandeln.
Frau Bezirksvertreterin Schmitt-Promny (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass die Ausführungen für sie nachvollziehbar seien.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg beschließt eine Teilfläche des Dreiländerweges von der belgischen Grenze bis zum Abzweig im Osten in der Nähe der Schranke, Länge ca. 1.015 m (Gemarkung Laurensberg, Flur 30, Flurstück 81 tlw.) und die alte Wegeverbindung direkt durch den Wald, Länge ca. 188 m (Gemarkung Laurensberg, Flur 30, Flurstück 148 tlw.)nach § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) als öffentliche Verkehrsfläche einzuziehen.
Erläuterungen
Der Dreiländerweg ist seit Jahrzehnten durch Schranken und Poller im Bereich zwischen der belgischen Grenze und dem Abzweig im Osten in der Nähe der Schranke (siehe Anlage) gesperrt. Dort findet seither nur noch der für den Wald typische Erholungsverkehr in Form von Wandern und Radfahren statt. Der Weg unterscheidet sich somit nicht von den sonstigen Waldwegen, die keiner straßenrechtlichen Widmung unterliegen (Privatwege). Die alte Wegeverbindung direkt durch den Wald ist in der Örtlichkeit, leicht verlegt, nur noch als Trampelpfad vorhanden und hat schon lange nicht mehr den Charakter einer öffentlichen Verkehrsfläche.
Eine Einziehung als öffentliche Verkehrsfläche hätte insofern kaum Auswirkungen auf den Erholungsverkehr, da das Betretungsrecht nach §14 Abs. 1 BWaldG für Fußgänger und Radfahrer weiterhin gesichert ist, würde aber die die forstwirtschaftliche Bewirtschaftung der anliegenden Flächen deutlich erleichtern. Dies ist im Antrag des FB 36 näher beschrieben.
Es liegen daher überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles zur Einziehung vor, die eine Einziehung nach § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) der o.g. Teilflächen begründen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
x | nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (3)
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Technische Details
ID: 1024771
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1024771
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-05-07 FB 62_0002_WP19 Einziehung einer Tei SAO.pdf
17.6.2026
3.2 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 10
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
- Datum
- Mi., 01.07.2026
- Uhrzeit
- 18:30
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
- Geändert
- 2.7.2026
- Inhalt abgerufen
- 31. August 2026 um 01:22