Neumarkierung der Roermonder Straße zwischen Schurzelter Straße und Rathausstraße in Laurensberg nach einer Regionetzmaßnahme
FB 68/0079/WP19 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Der Vorsitzende begrüßt Herrn Markus Engels vom Fachbereich Mobilität und Verkehr.
Herr Engels stellt anhand einer der Niederschrift als Anlage beigefügten Präsentation die Planung zur Neumarkierung der Roermonder Straße vor. Er erläutert den Übersichtsplan, die vorgesehenen farblichen Markierungen sowie die hiermit verbundenen Kosten.
Frau Bezirksvertreterin Schleiden-Hecking (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erkundigt sich nach dem vorgesehenen Zweirichtungsverkehr für Radfahrende.
Frau Bezirksvertreterin Schmitt-Promny (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erkundigt sich, ob die Kosten für die vorgesehenen Piktogramme bereits in der Kostenschätzung enthalten seien. Herr Engels bestätigt dies. Sie weist zudem darauf hin, dass der nun vorliegende Kompromiss unter anderem vor dem Hintergrund zustande gekommen sei, dass der Zeitpunkt des Fernwärmeausbaus bislang in spätestens zwei Jahre erfolgen solle.
Frau Bezirksvertreterin Perschon-Adamy (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt zu bedenken, dass die Roermonder Straße bereits stark ausgelastet sei und ein Baubeginn erst im Jahr 2030 aus ihrer Sicht sehr spät erfolge.
Frau Bezirksvertreterin Epstein (Fraktion Die Linke) erkundigt sich nach den Auswirkungen der Planung auf den dortigen Taxistand.
Herr Bezirksvertreter Dr. Peters (CDU-Fraktion) bewertet die vorgestellte Lösung als guten Kompromiss und spricht sich für deren Umsetzung aus.
Herr Bezirksvertreter Triebels (SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass sich die Bezirksvertretung bereits zum dritten Mal mit der Angelegenheit befasse. Trotz weiterhin bestehender Bedenken hinsichtlich einzelner Aspekte wolle er die grundsätzliche Diskussion nicht erneut eröffnen.
Herr Bezirksvertreter Kusch (CDU-Fraktion) schließt sich den Ausführungen an. Er verweist darauf, dass die wesentlichen Punkte bereits in der interfraktionellen Runde beraten worden seien und die Angelegenheit nun nicht weiter verzögert werden solle. Zudem sei bereits zuvor von einem Planungszeitraum von zwei bis vier Jahren ausgegangen worden.
Im weiteren Verlauf wird von Herrn Engels erläutert, dass eine zusätzliche farbliche Markierung im Bereich der Haltestelle möglich sei. Die hierfür entstehenden Mehrkosten würden sich auf etwa 1.600 Euro belaufen.
Herr Engels weist zudem darauf hin, dass eine erneute Vertagung zur Folge haben könne, dass die Markierungsarbeiten nicht mehr im laufenden Jahr umgesetzt werden könnten.
Die Sitzung wird auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen von 20:06 Uhr bis 20:13 Uhr unterbrochen. Nach Fortsetzung der Sitzung fasst der Vorsitzende den bisherigen Beratungsstand nochmals zusammen.
Frau Bezirksvertreterin Schmitt-Promny (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass ihre Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen werde. Sie weist darauf hin, dass die Fraktion im Rahmen des gefundenen Kompromisses auch dem Erhalt von Parkraum zugestimmt habe. Die Abstimmung werde daher innerhalb der Fraktionfreigegeben.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, den Planungs- und Ausführungsbeschluss auf Grundlage der vorgelegten Planung gemäß dem Plan der Anlage 2 zu fassen und die Verwaltung vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2026 mit der Umsetzung der Maßnahme zu beauftragen.
Der Mobilitätsausschuss fasst auf Grundlage der vorliegenden Planung gemäß dem Plan der Anlage 2 den Planungs- und Ausführungsbeschluss und beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2026 mit der Umsetzung der Maßnahme.
Erläuterungen
Hintergrund
Im Rahmen des Integrierten Klimaschutzkonzepts (IKSK 2.0) wurde im Handlungsfeld Mobilität die infrastrukturelle Maßnahme „Ausbau des Umweltverbundes“ beschlossen. Dieser wird im Rahmen der vorliegenden Planungen durch die richtlinienkonforme Anpassung einer Radverkehrsanlage an einer Hauptstraße und durch die Verbesserung der Zuverlässigkeit des Busverkehrs berücksichtigt.
Die Regionetz hat in 2025 auf der Roermonder Straße im Abschnitt zwischen Schurzelter Straße und Rathausstraße einen Lamellenklärer eingebaut. Hierzu waren auch großflächige Leitungsumlegungen erforderlich. Im Zuge der Arbeiten wurde die Fahrbahn aufgebrochen, hierdurch Markierungen entfernt und eine neue Fahrbahndecke eingebracht.
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg und der Mobilitätsausschuss haben sich bereits früher mit der Optimierung der vorhandenen Radverkehrsanlagen im Zuge einer Straßenunterhaltungsmaßnahme des Stadtbetriebes auseinandergesetzt (vgl. Vorlage FB61/0352/WP18). Eine Bürger*innenbeteiligung wurde im Frühjahr 2024 durchgeführt (vgl. Vorlage FB 61/0794/WP18) und darauf aufbauend wurde eine Beschlussfassung für eine Straßenraumanpassung eingeholt!
Auf dieser Grundlage wurden wirksame Verbesserungen in der Radverkehrsinfrastruktur und insbesondere für die Verkehrssicherheit der Radfahrenden bis Höhe der Hausnummer 294 bereits umgesetzt. Aufgrund der Baustelleneinrichtung und Verkehrsführung im Kontext der Baumaßnahme „Lamellenklärer“ konnte die Markierung noch nicht vollständig bis zur Schurzelter Straße neu aufgebracht werden. Diese Arbeiten sollen dieses Jahr beendet werden.
Im Abschnitt Schurzelter Straße bis Rathausstraße müssen die fehlenden Markierungen, die aus der Baumaßnahme „Lamellenklärer“ resultieren, zusätzlich mit aufgebracht werden. Da hier im Bestand (vgl. Fotos in Anlage 1) nicht mehr regelkonforme und die Verkehrssicherheit gefährdende Markierungen vorhanden waren, sind neue, richtlinienkonforme Markierungen aufzubringen. Diese werden im Rahmen dieser Vorlage erläutert und zur Beschlussfassung vorgelegt.
Planung
Im Abschnitt Kohlscheider Straße bis in Höhe Hausnummer 274 wurde regelkonform Radfahr- bzw. Schutzstreifenmarkierung in Fahrtrichtung Richterich im Bereich der Asphaltmaßnahme aus 2022 umgesetzt.
Für den restlichen Abschnitt bis zur Rathausstraße im Anschluss der Baumaßnahme „Lamellenklärer“ wird die richtlinienkonforme Wiederherstellung der Fahrbahnmarkierung zwischen Schurzelter Straße und Bushaltestelle Laurensberg in gleicher Weise empfohlen (vgl. Lageplan in Anlage 2). Zur Berücksichtigung der breiteren Fahrzeugmaße werden die Parkstände in Fahrtrichtung Innenstadt auf ca. 2,15 m verbreitert, sodass die Reifen einer Fahrzeugseite vollständig auf der Fahrbahn neben dem Flachbord stehen können. In diesem Zuge muss gemäß der aktuellen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung in Fahrtrichtung stadteinwärts zwischen dem Radfahrstreifen und dem Parkständen ein 0,75 m breiter Sicherheitstrennstreifen ergänzt werden. Die Fahrbahn der Hauptverkehrsstraße ist in einer Breite von 6,50 m zu markieren. Im restlichen zur Verfügung stehenden Fahrbahnraum wird in Fahrtrichtung Richterich der Radfahrstreifen bzw. Schutzstreifen wieder hergestellt und entsprechend markiert. Die Parkstände in Fahrtrichtung Richterich können infolge der Zielsetzung einer richtlinienkonformen Fahrbahnmarkierung nicht länger aufrechterhalten werden, sodass eine Reduktion von ca. 7 Parkständen hieraus resultiert. In Fahrtrichtung Aachen-Zentrum bleibt die Anzahl der Park- und Taxistände erhalten. Der Taxistandbereich ist im Bestand ca.19 m lang. Da hier nur 3 vollwertige Parkstände möglich sind, kann die Länge auf ca. 16,50 m begrenzt werden, so dass die Sichtverhältnisse aus der Zufahrt Walkmühlenweg bzw. von der Tankstelle verbessert werden können. Zur Verdeutlichung der Situation werden 3 Fahrradbügel im Zufahrtsbereich entsprechend platziert werden.
Parken
Für den Abschnitt zwischen der Schurzelter Straße und Rathausstraße wurde folgende Anzahl an öffentlichen Parkständen und privaten Stellplätze im Bestand festgestellt:
- etwa 21 öffentliche Parkstände, davon 3 für Taxen
- etwa 121 private offene Stellplätze
- etwa 21 private Garagen
Hierzu wurde am 2.2.2026 eine Stichprobenerhebung zwischen 11 und 12 Uhr im fußläufigen Umfeld von ca. 500 m durchgeführt. Dies entspricht der zumutbaren Entfernung für notwendige Stellplätze für Nichtwohngebäude in Analogie zur Aachener Stellplatzsatzung. Es wurden noch ca. 40 freie öffentliche Parkplätze festgestellt. Dabei ist zu beachten, dass aufgrund von Bauarbeiten auf der Roermonder Straße und im Bereich der Schlossparkstraße / Adele-Weidtmann-Straße ca. 55 Parkstände im öffentlichen Raum nicht zur Verfügung standen.
Zusätzlich sieht die Planung vor, nach Abstimmung mit der ASEAG, die Haltestelle für den Netliner mittels des Verkehrszeichens 299 StVO deutlicher zu kennzeichnen, da dieser Bereich regelmäßig widerrechtlich beparkt wird. Darüber bietet sich in diesem Zusammenhang die Gelegenheit, einen Ladebereich neu herzustellen. Aufgrund der erforderlichen Längenmaße und des vorhandenen Bereichs ohne Zufahrten wird im Bereich der heutigen Haltestelle der Ladebereich installiert und die Betriebshaltestelle des Netliners vorgelagert. Der Radverkehr muss (im Rahmen dieser reinen Markierungsmaßnahme) aufgrund der baulich vorgezogenen Bushaltestelle (Haltestellenkap) in die Mischverkehrsführung mit dem Kfz geleitet werden. Dazu wird die Radverkehrsanlage im Vorlauf auf die Netliner-Haltestelle als Schutzstreifen ausgeführt und die weitere Fortsetzung der Radverkehrsführung soll hier über eine Piktogrammkette gekennzeichnet werden.
In Fahrtrichtung Aachen-Zentrum bleibt die Beibehaltung und der Übergang in den nichtbenutzungspflichtigen Radweg im Seitenraum zwischen Schurzelter Straße und Kohlscheider Straße erhalten.
Für die Markierung ist der Einsatz von weißer Kaltplastikmarkierung mit Roteinfärbung vorgesehen, um eine möglichst gut sichtbare Markierung herzustellen. Die Umsetzung kann entsprechend der Witterung und der Dispositionen über den Rahmenvertrag des Aachener Stadtbetriebes, möglichst zeitnah im Frühjahr | Sommer 2026 erfolgen.
Kosten und Finanzierung
Die Kosten für die Herstellung der Markierung an der Roermonder Straße inklusive Roteinfärbung gemäß Anlage 2 belaufen sich auf ca. 30.000 €.
Im PSP-Element 5-120102-900-10000-300-1/ 4-120102-986-6 „Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm)“ sind im Haushaltsplanentwurf 2026 ausreichende Mittel für die Umsetzung eingeplant. Der Ausführungsbeschluss steht unter dem Vorbehalt der Rechtskraft dieses Haushalts.
Fazit
Im Kontext der Wiederherstellung nach einer Regionetzmaßnahmen sieht die Verwaltung vor, die Radverkehrsanlagen in einem ersten Schritt als regelkonforme Radfahrstreifen bzw. Schutzstreifen wiederherzustellen. Hierbei sind aufgrund der veränderten gesetzlichen Vorgaben zwingend Sicherheitstrennstreifen zum ruhenden Verkehr herzustellen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
PSP-Element 5-120102-900-10000-300-1 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm) | |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2026 | Fortgeschriebener Ansatz 2026 | Ansatz 2027 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2027 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 350.000 | 350.000 | 1.050.000 | 1.050.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 350.000 | 350.000 | 1.050.000 | 1.050.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
PSP-Element 4-120102-986-6 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm) | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2026* | Fortgeschriebener Ansatz 2026 | Ansatz 2027 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2027 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 40.000 | 40.000 | 120.000 | 120.000 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 100.000 | 100.000 | 300.000 | 300.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 140.000 | 140.000 | 420.000 | 420.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
* gemäß dem am 07.12.2025 in den Rat der Stadt eingebrachten Haushaltsplanentwurf
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
x | nicht bekannt |
Ziel der Vorlage ist die Umsetzung einer StVO-konformen Straßenraumaufteilung im Anschluss einer Regionetzmaßnahme unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer Bürger*innenbeteiligung aus 2022.
Die Markierungen dienen vorwiegend der Verkehrssicherheit. Die Auswirkungen auf den Klimaschutz lassen sich nicht qualifizieren.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (2)
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Technische Details
ID: 1024813
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1024813
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-03-25 FB 68_0079_WP19 Neumarkierung der Ro SAO.pdf
31.3.2026
5.5 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 6
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
- Datum
- Mi., 01.07.2026
- Uhrzeit
- 18:30
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Geändert
- 7.7.2026
- Inhalt abgerufen
- 31. August 2026 um 01:22