Projekt Campus West, hier: Ausführungsbeschluss
FB 68/0088/WP19 · Entscheidungsvorlage
Projekt Campus West, hier: Ausführungsbeschluss
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Nach einer Einführung von Herrn Müller präsentiert Frau Baier zum Thema.
Herr Nositschka stellt eine Beschlussergänzung seiner Fraktion vor, nachdem für den Bereich der Parkplätze breitkronige Bäume ausgewählt werden sollten. Aus seiner Sicht sei mit schmalkronigen Bäumen an der falschen Ecke gespart und der Klimafolgenanpassung nicht genüge getan.
Außerdem erkundigt er sich bei der Verwaltung, warum die Mittelinsel so groß geplant worden sei.
Bezüglich der Bäume gebe es jeweils Pro und Kontra Argumente, so Frau Baier. Vor allem die Rettungswege, die bei breitkronigen Bäumen vielleicht nicht eingehalten werden könnten und die Gefahr herabfallender Teile hätten zu dem Vorschlag der Verwaltung geführt.
Die Insel habe man so groß geplant, weil es durchaus, neben den in der Vorlage ersichtlichen, Clusterflächen von Fußgängern dort gebe. Es gebe hier ein hohes Fußgängeraufkommen und es handele sich zudem um die Haupteinfahrt zu diesem Gebiet.
Auch breitkronige Bäume könnten entsprechend gepflegt werden, so dass die Rettungswege nicht behindert würden, findet Herr Nositschka.
Herr Veltrup möchte gerne wissen, ob es sich um einen einstufigen Bau handele oder ob eine Baustraße eingerichtet werde. Außerdem frage er sich, wann der 2. Bauabschnitt mit der Brücke beginne und ob dieser direkt anschließe oder verzahnend gestartet werde.
Es sei kein einstufiger Bau, so Frau Baier. Zwar mache man im Bereich des Campusbandes schon direkt den Endausbau, an anderer Stelle werde jedoch noch nicht die finale Deckschicht aufgetragen.
Bezüglich des zweiten Bauabschnitts erläutert Frau Burgdorff, dass die Campus GmbH den Antrag für die Brücke stelle. Gerne könne man diese auch in eine der Sitzungen des Ausschusses einladen.
Auf Grund der sehr langen Historie dieses sehr großenh und bedeutenden Projektes wolle man auch heute dem Vorschlag zustimmen, so Herr Hangarter. Allerdings würde er an vielen Stellen anders planen, weil ihm die Planungen nicht visionär genug seien. So hätte er sich beispielsweise eine eigene Trasse für die Regiotram gewünscht. Ergänzen wolle man den Beschlussvorschlag der Verwaltung um die Beauftragung der Verwaltung, nach Rechtskraft des Bebauungsplans 923 einen Weg aufzuzeigen, die Fuß- und Radwegbrücke technisch und rechtssicher zu realisieren.
Die Diskussion um die Fußgängerbrücke sei schon lange bekannt, so Herr Baal.
Allerdings müsse der B-Plan zunächst einmal beschlossen werden und dann rechtskräftig sein.
Er schlage deshalb vor, den Änderungsantrag erst nach der Rechtskraft des B-Plans zu stellen.
Herr Ritzau erläutert, dass man mit dem Beschluss den B-Plan nicht ändern wolle, sondern die Verwaltung solle nur einen Weg aufzeigen, wie es möglich sei. Man wünsche sich also eine Art Prozessbeschreibung.
Auch Frau Burgdorff sieht in dem Vorschlag einen Auftrag zur fachlichen Prüfung und keinen Konflikt zur Bauleitplanung.
Der Ausschuss stimmt sodann sowohl über die Beschlussergänzung der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, als auch über den der Fraktion die Linke ab, die beide angenommen werden.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg empfiehlt dem Mobilitätsausschuss vorbehaltlich der Rechtskraft des Bebauungsplans den Ausführungsbeschluss auf Grundlage der Entwurfsplanung/Ausführungsplanung zu fassen und die Verwaltung mit Ausführung der Erschließung Campus-West, 1. BA, zu beauftragen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Mobilitätsausschuss vorbehaltlich der Rechtskraft des Bebauungsplans den Ausführungsbeschluss auf Grundlage der Entwurfsplanung/Ausführungsplanung zu fassen und die Verwaltung mit Ausführung der Erschließung Campus-West, 1. BA, zu beauftragen.
Der Planungsausschuss nimmt die Vorlage zum Fassen des Ausführungsbeschluss zur Kenntnis.
Der Mobilitätsausschuss fasst, vorbehaltlich des Rechtskraft des Bebauungsplans, auf Grundlage der vorliegenden Planungen den Ausführungsbeschluss und beauftragt die Verwaltung mit der Ausführung der Erschließung Campus-West, 1. BA.
Erläuterungen
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
X |
PSP-Element:5-120102-800-01700-300-1 Campus West, Infrastruktur | |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2026 | Fortgeschriebener Ansatz 2026 | Ansatz 2027 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2027 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 5.801.107,30 € | 5.801.107,30 € | 21.859.000,00 € | 21.859.000,00 € | 0 | 0 | |
Ergebnis | 5.801.107,30 € | 5.801.107,30 € | 21.859.000,00 € | 21.859.000,00 € | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
*davon Ermächtigungsübertragung aus 2025 i.H.v. 3.408.907,30 € PSP-Element:4-120102-805-3 Campus West, Infrastruktur | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2026 | Fortgeschriebener Ansatz 2026 | Ansatz 2027 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2027 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 490.200,00 € | 490.200,00 € | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 3.859.000,00 € | 3.859.000,00 € | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 4.349.200,00 € | 4.349.200,00 € | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen:
Pflege- und Unterhaltungskosten für Grünflächen und Bäume fallen nach derzeitiger Zeitplanung voraussichtlich ab 2030 an und belaufen sich nach vollständiger Umsetzung der Baumaßnahmen auf ca. 32.400 € pro Jahr. Des Weiteren fallen ab der Verkehrsfreigabe Kosten für Winterdienst, Straßenreinigung und Instandsetzung an, welche noch ermittelt werden müssen. Die Bereitstellung muss in einem zukünftigen Haushalt berücksichtigt werden.
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
X | nicht | ||
nicht bekannt |
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz / die Klimafolgeanpassung
Aufgrund der Bautätigkeiten und dem Einbau neuer Materialien entstehen unvermeidbare CO2-Emissionen. Es wird jedoch auf eine ressourcenschonende und umweltverträgliche Ausführung der Maßnahme geachtet. Durch Pflanzen von Bäumen und Sträuchern und das Anlegen von Grünflächen werden CO2-Emissionen gebunden.
Die Verwaltung sieht langfristig die Möglichkeit zur CO2-Einsparung, da die Art der Erschließungsmaßnahme den Umstieg vom Pkw auf das Fahrrad und den ÖPNV positiv beeinflussen kann. Eine quantitative Einschät-zung der Einsparungen kann hier nicht gegeben werden.
Durch eine positive Baumbilanz ist ein positiver Beitrag zur Reduzierung zukünftiger CO2-Emissionen zu erwar-ten. Es werden durch neue Bäume Verschattungsbereiche geschaffen und durch Baumscheiben und Grünstrei-fen örtliche Versickerungsmöglichkeiten für Regenwasser erzeugt.
Es wurde ein Starkregengutachten angefertigt. Die Kanalisation im Bereich des zukünftigen Campus West ist mit zwei Stauraumkanälen geplant. Eine Überlastung der unterhalb liegenden Bestandskanalisation soll so ver-mieden werden. Außerdem dient der Straßenraum selbst, im Falle einer Überlastung der Kanalisation, als Fläche zum Wasserrückhalt. Oberflächenabflüsse von nicht behandlungspflichtigem Wasser von Geh- und Radwegen werden nach Möglichkeit in die Grünflächen entlang dieser Wege geleitet. Die Baumbeete, die größtenteils in den Grünflächen liegen, werden als Rigolen mit zusätzlichen Stauraumerweiterungen ausgebildet.
Das Gebiet profitiert von diesen flächendeckenden Maßnahmen zum Schutz vor Starkregen. Es treten keine neuen kritischen Fließwege auf, was zu einer positiven Gesamtbewertung der Maßnahme führt.
Erläuterungen:
1.Anlass
Geplant ist eine Erschließung des Geländes zwischen Campus Melaten und dem Bahnhof Aachen West (Bezir-ke Laurensberg und Mitte) zur Erweiterung des RWTH Aachen University Campus (Anlage 1). Dabei erstreckt sich das geplante Campusareal „Campus West“ über den stillgelegten Teil des Güterbahnhofs Aachen West. Von Nordwesten verläuft das Campusband parallel zur Bahnstrecke, vorbei an den nordöstlichen Ringlokschuppen und einem Stellwerkshäuschen auf der südlichen Seite. Das Campusband schließt nach rund 1,6 km an den Knotenpunkt Süsterfeldstraße / Kühlwetterstraße an. Auf Höhe des Stellwerkshäuschens zweigt eine Anlieferstraße, der sogenannte „Bahnparallele Weg“ ab. Dieser verläuft parallel zwischen der Bahntrasse und dem Campusband. Nachfolgend schließt dieser Bahnparallele Weg wieder an das Campusband an. Die sogenannte Nordanbindung, die mit einer Brücke über den Toledoring und die Gleise der deutschen Bahn führt und den Anschluss an die Mathieustraße darstellt, wird als 2. Bauabschnitt bezeichnet und als separates Pro-jekt behandelt.
Neben dem Campus Mitte und dem Campus Melaten ist der geplante Campus West der dritte Entwicklungs-schwerpunkt des RWTH Aachen Campus.
2.Planung
Das Erschließungsgebiet Campus West wird durch eine Hauptachse, dem Campusband auf einer Länge von ca. 1,60 km erschlossen. Die rückwärtige Erschließung der Clusterflächen wird durch den Bahnparallelen Weg mit einer Länge von 1,00 km Länge gewährleistet. Durch drei Stichstraßen wird das Campusband mit dem Bahnparallelen Weg verbunden. Auf halber Länge des Campusbandes entsteht eine Verbindung zur bestehen-den Süsterfeldstraße, diese wird im Weiteren als mittlere Anbindung bezeichnet. Im nördlichen Bereich gibt es einen Abzweig um den Ringlokschuppen, der in einer Wendeanlage mündet. Für Fuß- und Radverkehr wird eine Verbindung von der Wendeanlage zu der bestehenden Straße „Im Süsterfeld“ geschaffen. Der nordöstlich ge-legene Eisenbahner-Sportverein erhält durch die nördliche Zufahrt eine Anbindung zum Campusband. Das Wohngebiet „Zum Guten Hirten“ wird über die neu geplante sogenannte Kita-Rampe für Fuß- und Radverkehr angeschlossen.
Aufgrund von Änderungen der StVO sowie den dazugehörigen VwV und anderen geltenden Regelwerken kann es im Laufe des Ausbaus zu geringfügigen Anpassungen (insbesondere hinsichtlich der Radverkehrsführungen und deren Abmessungen wie auch der Verkehrszeichenpläne) kommen.
2.1Kongressplatz
Als großer Platz akzentuiert der sogenannte Kongressplatz zukünftig den Eingangsbereich des Campus West an der Süsterfeldstraße, Ecke Kühlwetterstraße. Er dient sowohl als Vorplatz der neu geplanten Hochbauten (z.B. dem geplantem Ersatzneubau Institut für Eisenhüttenkunde), als auch als grünes Entree mit Aufenthalts-möglichkeiten in den Campusbereich. Es gibt zwischen Süsterfeldstraße und dem Campusband einen Höhen-unterschied von bis zu 5,00 m. Dieser wird mittels mehrerer Rampen und Treppen abgewickelt und ermöglicht dadurch eine vielfältige Nutzung des Platzes. Dazu gehört zentral eine Fläche mit Sitzmöglichkeiten. Die Lauf-wege werden in Pflasterbauweise und die Platzbereiche mit einem Epoxidharzbelag befestigt. Am östlichen Rand des Platzes wird ein Technikgebäude für Infrastruktur der Regionetz und der RWTH errichtet.
Der Kongressplatz mit angrenzendem Campusband ist in Anlage 3 dargestellt. Da im Bauablauf zunächst die Straße hergestellt wird, überlappt in der Darstellung die Böschung den Kongressplatz. In Anlage 9 ist der ge-samte Kongressplatz sichtbar, jedoch die Straßenplanung nicht gut erkennbar.
Auf dem Platz wird ein Technikgebäude untergebracht. Dort befinden sich die Anschlüsse und Schaltzentren für sämtliche Versorgungsleitungen des Gebietes. Zusätzlich wird von der Regionetz ein Trafo untergebracht. Ak-tuell (April 2026) wird ein Entwurf für die Gebäudehülle entwickelt, welche dem gestalterischen Anspruch des Gebiets genügt. Noch offen ist, wer Betreiber und Bauherr dieses Gebäudes sein wird.
2.2Grüne Fugen
Die grünen Fugen zwischen Campusband und Süsterfeldstraße werden ebenfalls als verbindendes Element neu entwickelt. In Analogie zum Kongressplatz erfolgt die Abwicklung des großen Höhenunterschiedes auch hier über Wege und Treppenanlagen. Aufgrund des großen Höhenunterschiedes ist eine barrierefreie Erschließung hier nicht möglich.
Im Erstausbau werden die Fugen noch nicht hergestellt. Diese werden erst zu einem späteren Zeitpunkt reali-siert. In Anlage 4 ist eine Fuge dargestellt. Da diese erst nach der Straße hergestellt wird, überlappt die Stra-ßenböschung in der Darstellung die Fuge.
2.3 Das Campusband
Das sogenannte Campusband erstreckt sich vom Kongressplatz im Süden bis zum Ringlokschuppen im Nor-den und folgt dabei in seinem Verlauf der westlich angrenzenden Bahntrasse. Es ist die zentrale Achse zur inne-ren Erschließung des Bebauungsplangebiets Campus West. Mit seiner großzügigen Gestaltung bietet es Platz für alle Verkehrsteilnehmenden. Vor den geplanten Hochbauten lädt der breite Boulevard zum Flanieren und Verweilen ein. Ein beispielhafter Auszug ist in Anlage 4 dargestellt.
Die Fahrbahnbreite beträgt 6,50 m im Zweirichtungsverkehr. Der westliche Gehweg bzw. Boulevard im Bereich des Campusbandes hat eine Breite von bis zu 3,50 m und erweitert sich teilweise auf bis zu 6,00 m. Er wird in regelmäßigen Abständen durch Aufenthaltsmodule ergänzt. Der östliche Gehweg hat eine Breite von 2,50 m. Eine Trennung zum hieran angrenzenden, 2,50 m breiten Radweg erfolgt durch Grünflächen oder Kugelseg-mentplatten.
Das Erschließungsgebiet wird mit dem ÖPNV über das Campusband erschlossen. Insgesamt gibt es drei Hal-testellen je Fahrtrichtung (Anlage 12). Die Haltestellen werden als Fahrbahnrandhaltestelle in Betonbauweise ausgeführt. Weiterhin ist eine Freihaltetrasse für eine potentielle Tram auf der Fahrbahn vorgesehen. Der Infra-struktur- und Fahrbahnaufbau sowie die Querschnittsbreite wurden dafür bemessen und der Fahrbahnbereich leitungsfrei gehalten.
Das Parken im Erschließungsgebiet soll hauptsächlich in Parkhäusern am Ende der Stichstraßen und im Be-reich des Ringlokschuppens stattfinden. Auf dem Campusband sind keine öffentlichen oder privaten Parkflä-chen vorgesehen. Es gibt in regelmäßigen Abständen insgesamt 12 Liefer- und Ladezonen (Anlage 13).
Die Radverkehrsanlagen sind in großen Teilen als Bordsteinradweg eingeplant und sie werden mit einer Bord-steinhöhe von 6 cm von der Fahrbahn getrennt. Diese ist beidseitig im Einrichtungsverkehr mit einer Breite von 2,50 m (inkl. 50 cm Sicherheitstrennstreifen zur Fahrbahn) vorgesehen. Im Bereich des Kongressplatzes soll ein durch Markierung auf der Fahrbahn ausgewiesener Radfahrstreifen mit einer Breite von 1,85 m entstehen. Im Übergangsbereich zwischen Abzweig Ringlokschuppen und der geplanten Nordanbindung sind 1,85 m breite Schutzstreifen geplant.
Fahrradabstellmöglichkeiten gibt es jeweils in den Stichstraßen, sowie am Kongressplatz und an einigen Bus-haltestellen.
2.4Aufenthaltsmodule
Im Campusband entsteht zwischen Fahrbahn und Boulevard ein durch Bäume gefasster und in weiten Teilen begrünter Bereich für den Aufenthalt und Fußverkehr. Dazwischen ordnen sich jeweils 20,00 m lange und 5,50 m breite Aufenthaltsmodule an, die entsprechend dem Auswahlkatalog mit verschiedenen Nutzungen und Gestal-tungen belegt werden können (Anlage 14). Dazu gehören die Module „Gastronomie“, „Spiel und Sport“, „Aufent-halt“, „Urban Gardening“ und „Sport und Bewegung“. Die Aufenthaltsmodule werden mit einer Hecke von der Fahrbahn abgegrenzt. Vor jedem Cluster stehen ein bis zwei Flächen für diese Aufenthaltsmodule zur Verfü-gung. Mit dem Erstausbau der Erschließung werden die Module zunächst als Grünflächen mit einer Wiesenmi-schung angesät. Im zweiten Schritt werden die Flächen mit konkreten Nutzungen entsprechend der Bedürfnisse der anliegenden Cluster angepasst.
2.5Stichstraßen
Die Stichstraßen (Anlage 6) haben eine Fahrbahnbreite von 6,00 m, sowie senkrecht dazu angeordnete Park-plätze. In den Stichstraßen stehen jeweils zwei barrierefreie Parkplätze zur Verfügung. Der Bahnparallele Weg und das Campusband werden in den Stichstraßen durch einen 2,50 m breiten Gehweg mit einander verbunden. Es wird keine gesonderte Radverkehrsanlage ausgewiesen.
2.6Mittlere Anbindung
Zwischen dem Erschließungsgebiet und der bestehenden Anbindung von der Süsterfeldstraße zum ALDI Markt und dem Gebäude der RWTH Aachen besteht ein Höhenunterschied von über 6,0 m. Dieser wird mit einer Ram-penkonstruktion mit beidseitigen Stützwänden überwunden. Im Bereich der Stützwände wird einseitig (südlich) ein 2,50 m breiter Gehweg angeboten. Auf der anderen Fahrbahnseite ist ein 1,30 m breiter Schrammbord vor-gesehen. Zwischen ALDI Markt und Süsterfeldstraße sind beidseitige Gehwege vorhanden mit einer Breite von 1,85 m (nördlich) bzw. 2,50 m (südlich). Die Fahrbahn hat eine Breite von 6,35 m im Zweirichtungsverkehr.
Es werden keine gesonderten Radverkehrsanlagen ausgewiesen (Anlage 7).
2.7Bahnparalleler Weg
Der Bahnparallele Weg (Anlage 5) dient weiterhin der Zugänglichkeit und Sicherung der Gleise seitens der Deut-schen Bahn. Zusätzlich wird er im Einrichtungsverkehr vom Kongressplatz aus für die rückwärtige Erschließung der Clusterflächen genutzt. Der Querschnitt besteht aus einer 3,50 m breiten Fahrbahn, sowie einer 2,50 m brei-ten Liefer- und Ladezone. Die Anforderung der RWTH, in Ausnahmefällen einen Sonder- oder Schwertransport zu ermöglichen, wurde mit Schleppkurven und Befestigung einer Rasenfläche berücksichtigt.
2.8Abzweig Ringlokschuppen
Die nördliche Zufahrt am Ringlokschuppen (Anlage 8) setzt sich aus einer 5,50 m breiten Fahrbahn und beidsei-tig 2,50 m breiten Gehwegen zusammen. Die Gehwege sind mittels Rundbordstein (3 cm Anschlag) von der Fahrbahn getrennt. Am Abschnittsende ist eine Wendeanlage angeordnet. Für den Fußgänger- und Radverkehr besteht der Anschluss zur bestehenden Straße „Im Süsterfeld“.
2.9Rampe Kita
Die Kita-Rampe ermöglicht einen barrierefreien Anschluss des Campusbandes an das Wohngebiet „Zum guten Hirten“ und der dort liegenden Kita. Der Höhenunterschied von ca. 3 m wird mit Rampen und Zwischenpodesten überwunden. Zusätzlich gibt es auf halber Strecke eine Treppe.
2.10. Signalanlagen
Die Knotenpunkte Süsterfeldstraße / Kühlwetterstraße sowie der Anschluss der mittleren Anbindung an die Süs-terfeldstraße werden vorerst nicht signalisiert ausgebaut. Gemäß Verkehrsgutachten von BSV aus dem Jahr 2020 wird es aufgrund der Verkehrszunahme durch den Campus West zukünftig erforderlich sein, die neuen Anbindungsknoten mit einer Lichtsignalanlage zu regeln und zu steuern. Dies wird mit der fortschreitenden Ent-wicklung und Bebauung der Clusterflächen der Fall sein.
Die hierfür benötigten Leerrohre werden im Zuge der Baumaßnahme mitverlegt, so dass für die Errichtung der Lichtsignalanlagen kein erneuter Tiefbau erforderlich wird. Im Bereich der mittleren Anbindung kann im Rahmen der späteren Signalisierung je eine Abbiegespur pro Fahrtrichtung durch Markierungen angelegt werden. Die Signalisierung am Knotenpunkt Kühlwetterstraße / Süsterfeldstraße hat keine Auswirkungen auf die ohnehin getrennt angelegten Fahrstreifen. Anpassungen der Fahrbahnmarkierungen werden an beiden Knotenpunkten erforderlich sein, da auch auf der Süsterfeldstraße und der Kühlwetterstraße Änderungen vorgenommen werden müssen.
Der Bau der LSA wird ab einem Bebauungszustand von 60 % der Hochbauflächen vorgesehen und wird im Kontext der sich einstellenden Verkehrsmengen überprüft. In Abhängigkeit der sich entwickelnden Verkehrslage kann eine frühzeitigere Aufstellung erforderlich werden. Zusätzlich kann die Unfallkommission eine gesonderte Entscheidung treffen.
3.Baumbilanz, Ökologie und Freianlagen
Im Planungsgebiet des B-Plans 923 müssen für die Ausführung der Baumaßnahmen 259 Bäume gefällt werden, davon sind 145 Bäume gemäß der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen geschützt. Als Ausgleich müssen 404 neue Bäume gepflanzt werden. Insgesamt sind 476 neue Bäume vorgesehen, so dass eine positive Baumbilanz erreicht wird. Davon werden 242 Bäume in den öffentlichen Verkehrsflächen, inklusive der Plätze, gepflanzt. Die übrigen Bäume werden im Bereich der Clusterflächen gesetzt.
Die Planung der Freianlagen wurde sowohl für die öffentlichen Verkehrsflächen, als auch für die Clusterflächen vom selben Fachbüro übernommen. Dadurch wird ein durchgehendes Konzept mit Wahrung der ausgewählten Pflanzenarten und Berücksichtigung der vorgegebenen Anzahl an Ersatzpflanzungen im gesamten Gebiet si-chergestellt. Mit der Freiraumgestaltung des Campus West soll ein lebendiger und attraktiver Freiraum geschaf-fen werden.
Die Auswahl der Baumarten hatte zum Ziel, dass eine langfristig funktionierende Vegetationsstruktur aufgebaut wird, die nicht nur dem gestalterischen Anspruch genügt, sondern auch den Folgen des Klimawandels wider-stehen kann. Dabei wurden die Gehölze in drei Gruppen eingeordnet: Campusband, Stichstraßen + Parkplätze und Plätze. Die Zuordnung erfolgt durch die Größe und Form, sowie durch die Verträglichkeit. Für das Cam-pusband sind Gehölze mit einer Luftverschmutzungsverträglichkeit, sowie einer Verträglichkeit gegen Streusalz ausgewählt.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, diese Gehölze auf das nötige Lichtraumprofil aufzuasten, aber auch schmale Gehölze für Standorte neben Mastleuchten oder mehrstämmige Gehölze für größerflächige Standorte sind berücksichtigt. Für den Bereich der Parkplätze sind schmalkronige Bäume ausgewählt, um die Parkplatzflächen nur zu geringen Maßen zu überstellen. (Anlagen 2 und 9)
Campusband
1. Fraxinus angustifolia ‘Raywood‘ - Purpur-Esche / Schmalblättrige Esche
2. Gleditsia triacanthos ‘Skyline‘ - Lederhülsenbaum
3. Styphnolobium japonicum ‘Regent‘ (Syn. Sophora jap. ‘Regent‘) - Japanischer Schnurbaum, Honigbaum, Perlschnurbaum
4. Acer campestre - Feldahorn
5. Parrotia persica - Persische Parrotie, Eisenholz
Stichstraßen + Parkplätze
6. Ulmus ‘Lobel‘ - Ulme, Sorte ‘Lobel‘
7. Fraxinus ornus ‘Louisa Lady‘ - Blumenesche ‘Louisa Lady‘
8. Prunus x schmittii – Spiegelrindenkirsche
Plätze
9. Tilia tomentosa ‘Szeleste‘ - Silber-Linde, Ungarische Silber-Linde
10. Carpinus betulus - Hainbuche
11. Ostrya carpinifolia - Gemeine Hopfenbuche
12. Acer x freemanii ‘Armstrong‘ - Freemanii-Ahorn
13. Prunus padus ‘Tiefurt‘ - Trauben-Kirsche ‘Tiefurt‘
Sämtliche Baumstandorte sind als Baumrigolen ausgebildet. Diese liegen grundsätzlich innerhalb von Grünstrei-fen. Im Bereich des Boulevards gibt es außerdem einzelne, an der Oberfläche durch einen Baumrost geschlos-sene Baumrigolen mit einer Fläche von 2,50 m x 2,50 m. Alle Baumfelder verfügen über 12 m³ Baumsubstrat und eine Stauraumerweiterung unterhalb. Da durch den anstehenden bindigen Boden keine Versickerung mög-lich ist, werden die Bäume durch eine Drainage vor Staunässe geschützt. Diese Drainage wird im Bereich des Ringlokschuppens durch Bohrungen in tieferliegende nichtbindige Bodenschichten abgeleitet. Im übrigen Pla-nungsgebiet wird die Drainage an den Stauraumkanal angebunden. Sowohl die Gehwege, als auch die Radwe-ge entwässern in die Baumbeete.
Für die Unterpflanzung der Baumstandorte und die dauerhafte Begrünung der Grünflächen in den öffentlichen Bereichen sind extensive Mischansaaten und kräuterreiche Wiesenmischungen vorgesehen. Diese artenreiche Begrünung ist ökologisch besonders wertvoll, da sie u.a. für Insekten und Kleintiere Nahrungsquellen und Habi-tate bereitstellt. Darüber hinaus tragen diese Begrünungskonzepte mit ihrem geringen Pflegebedarf, ihrer hohen Artenvielfalt und ihrer natürlichen Fähigkeit zur klimatischen Pufferung wesentlich zum Klimaschutz und dem natürlichen Gleichgewicht im urbanen Raum bei.
4.Barrierefreiheit
Die Ausführungsplanung wurde der Kommission Barrierefreiheit am 28. April 2026 vorgestellt. Zur Gewährleis-tung eines einheitlichen Ausbau- und Systemstandards wurden im gesamten Geltungsbereich durchgängig die Regelungen der Stadt Aachen sowie Festlegungen aus der DIN 18040-3 angewandt.
Das taktile Leitsystem wird mittels kontrastierender Betonplatten im Format 30 x 30cm hergestellt. Anschlüsse an Bushaltestellen und Fahrbahn-Querungsstellen werden durchgängig barrierefrei ausgebaut. Zum Überqueren des Radweges im Bereich der Bushaltestellen sind zudem Aufmerksamkeitsfelder mit Richtungsfeldern vorge-sehen. Die Separation von Fuß- und Radweg ist durch einen 3,00 m breiten Grünstreifen vorgesehen. Zuguns-ten Mobilitätseingeschränkter werden die Querungsmöglichkeiten - wo möglich - getrennt vorgesehen. In den Stichstraßen werden jeweils zwei barrierefreie Parkstände angeboten.
5.Ausbau der Verkehrsflächen
Im gesamten Gebiet findet, analog zu Campus Melaten, ein 30 cm breiter Sonderbordstein mit 6 cm Anschlag Anwendung.
Die im Folgenden aufgeführten Aufbauten und Schichtdicken sind anhand der notwendigen Belastungsklasse in
Verbindung mit der RStO 12 geplant (Anlagen 10 und 11).
Aufbau Campusband (Bk 10)
Deckschicht4 cm
Binderschicht 8 cm
Asphalttragschicht 10 cm
Schottertragschicht 15 cm
Frostschutzschicht 38 cm
Gesamtaufbau 75 cm
Aufbau Mittlere Anbindung (Bk 10)
Deckschicht 4 cm
Binderschicht8 cm
Asphalttragschicht 10 cm
Schottertragschicht 15 cm
Frostschutzschicht 38 cm
Gesamtaufbau 75 cm
Aufbau Gehwege (Bk 1,0)
Pflaster 8 oder 10 cm
Bettung 4 cm
Drainbetontragschicht15 cm
Frostschutzschicht 13 cm
Gesamtaufbau 40 oder 42 cm
Aufbau Stichstraßen (Bk 3,2)
Tragdeckschicht 10 cm
Asphalttragschicht12 cm
Frostschutzschicht 43 cm
Gesamtaufbau 65 cm
Aufbau Bahnparalleler Weg (Bk 3,2)
Tragdeckschicht 10 cm
Asphalttragschicht12 cm
Frostschutzschicht 43 cm
Gesamtaufbau 65 cm
6.Entwässerung
Die Planung sieht im Campusband, in den Stichstraßen sowie in den ersten beiden Abschnitten des Bahnparal-lelen Weges ein Trennsystem vor, welches an den Regenwasser- und Schmutzwasserkanal in der Süsterfeld-straße anschließt. Die beiden Fugen sowie der Kongressplatz entwässern in Richtung Süsterfeldstraße und schließen dort entweder an den vorhandenen Mischwasser- oder den Regenwasserkanal an. Im Bahnparallelen Weg schließen zwei neue Stränge der Mischwasserkanalisation an den bestehenden DB-Kanal an.
Im nördlichen Bereich des Planungsraums um die Drehscheibe und den Ringlokschuppen wurde die Entwässe-rung im Mischsystem geplant. Die Entwässerungsleitungen werden an die bestehende Mischwasserkanalisation im Bereich der Straße „Im Süsterfeld“ angeschlossen.
Regenwasser
Die Trassen der Regenwasserkanalisation sind in der späteren öffentlichen Verkehrsfläche angeordnet. In Be-reichen, in denen sowohl Schmutz- und Regenwasserhaltungen angeordnet sind, verlaufen diese wenn möglich parallel. Um den Abfluss in das öffentliche Kanalnetz bzw. den Schwarzbach zu drosseln, wurde im südlichen Bereich des Planungsraums ein Stauraumkanal DN 2000 eingeplant. Ein weiterer Stauraumkanal wird oberhalb des Ringlokschuppens als DN 1800 ausgebildet. Entlang des Campusbandes wurden mehrere Sonderbauwerke eingeplant, um Zusammenschlüsse des Regenwasserkanal zu gewährleisten. Das Gebiet profitiert von diesen flächendeckenden Maßnahmen zum Schutz vor Starkregen. Das Starkregengutachten hat nachgewiesen, dass keine neuen kritischen Fließwege auftreten, was zu einer positiven Gesamtbewertung der Maßnahme führt.
7.Beleuchtung
Die Beleuchtung der öffentlichen Flächen erfolgt über Mastansatzleuchten mit 4 unterschiedlichen Lichtpunkt-höhen zwischen 4,5 m und 10 m je nach Standort. Alle Leuchten werden mit einem Leerohrsystem angebunden, um nachträgliche Installationen von Campus-übergreifender Informationstechnik zu ermöglichen.
8. Archäologie
Die Denkmalpflege der Stadt Aachen wurde bereits frühzeitig in den Planungsprozess einbezogen. Es gibt Hinweise auf Hofgüter im Bereich des Campusbandes, zwischen dem Kongressplatz und der Mittleren Anbin-dung. Diese sollen durch eine baubegleitende archäologische Untersuchung geschützt werden.
9.Kampfmittel
Für das Planungsgebiet wurden bereits mehrere Luftbildauswertungen des KBD in den Jahren 2018, 2021 und 2023 durchgeführt. Diese liefern Hinweise auf vermehrte (Boden-)Kampfhandlungen und Bombenabwürfe. Zu-sätzlich gibt es einen konkreten Verdacht und einen Hinweis auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Geschützstellung und Flakstellung, Bombenblindgänger).
Im Jahr 2022 wurde eine zusätzliche Kampfmittelrisikoprüfung durch kombinierte Luftbild- und Aktenauswertung durchgeführt. Diese bestätigt den Verdacht auf Bombenblindgänger im östlichen Gebiet, sowie blindgegange-ne Artilleriegranaten im gesamten Gebiet.
In einer angefragten Expertise aus 2025 empfiehlt der KBD ein Räumkonzept zu erstellen und eine baubeglei-tende Kampfmittelräumung zu veranlassen. Zudem sind Bohrlochdetektionen für die Spezialtiefbaumaßnahmen (im Bereich der Kanäle, Baugruben für Stützbauwerke und zum Bau der Brücke) vorzusehen.
Momentan (Stand April 2026) werden Angebote zur Erstellung des Räumkonzeptes eingeholt. Dieses soll eine Räumung im Vorfeld der eigentlichen Bauarbeiten ermöglichen. Diese sollen voraussichtlich außerhalb der Vo-gelschutzzeit im Winter 2026/27 stattfinden.
10.Ausstattung / Möblierung
Bei der Auswahl der Möblierung im öffentlichen Raum wird auf die Möblierungsgegenstände entsprechend dem Gestaltungshandbuch für den Campus West zurückgegriffen. Sitzelemente werden analog zu den bereits im Campus Melaten verwendeten Ausführungen realisiert.
11.1. Ausbaustufe
Die Herstellung der mit dieser Vorlage beschriebenen Erschließungsanlagen Campus West zwischen Kühlwet-terstraße und Beginn der bahnquerenden Brücke (1. BA) wird in zwei Ausbaustufen realisiert. Die 1. Ausbaustu-fe wird unter den Prämissen geplant, dass
1)die Ver- bzw. Entsorgungsinfrastruktur komplett im gesamten 1. BA errichtet wird,
2)die ordnungsgemäße Entwässerung der Straßenoberfläche jederzeit gewährleistet sein muss,
3)mindestens die Verkehrsflächen herzustellen sind, welche für die Erschließung und Errichtung der Hochbauflächen erforderlich sind.
Hiermit soll die schrittweise Entwicklung des Gebietes ermöglicht und die Bauprozesse optimiert werden. Die 1. Ausbaustufe beinhaltet die folgenden Anpassungen zur Entwurfsplanung (zuletzt vorgestellt am 16.05.2024 mit der Vorlage FB 68/0003/WP18):
-Überarbeitung der Grünplanung: Zurückstellen der Staudenpflanzungen entlang des Campusbandes und in Teilflächen des Kongressplatzes, stattdessen Begrünung mit Blühpflanzen
-Zurückstellen der finalen Asphalt-Deckschichten im bahnparallelen Weg und den Stichstraßen, um Be-schädigungen während der Hochbau-Bauphase zu vermeiden bzw. reduzieren
-Zurückstellen der Herstellung der beiden Grünfugen
12.Projektsteuerung, SiGeKo und Baulogistik
Für die Begleitung der Ausschreibung und der Bauphasen des Campusbandes soll ein externer Projektsteuerer beauftragt werden. Die Vergabe dieser Projektsteuerungsleistung ist in Vorbereitung und erfolgt über eine EU-weite Ausschreibung. Auch die Leistungen eines Sicherheits- und Gesundheitskoordinators (SiGeKo) erfolgt in Kürze im Rahmen einer nationalen Ausschreibung. Nachfolgend wird aufgrund der Komplexität dieser Erschlie-ßungsmaßnahme neben weiteren Baustellen im unmittelbar angrenzenden Umfeld auch ein Baulogistikkonzept zu vergeben sein.
13.Zeit- und Meilensteinplan
Nach Fertigstellung und Beschlussfassung zur Ausführungsplanung ist im Anschluss eine europaweite Aus-schreibung der Tiefbauleistungen vorgesehen. Beabsichtigt ist im Jahr 2027 mit der Baumaßnahme zu begin-nen.
Voraussetzung für die Ausschreibung der Maßnahme ist ein rechtskräftiger Bebauungsplan. Demzufolge muss - abhängig vom Verfahren zur Heilung des Bebauungsplans - dieser angedachte Zeitplan angepasst werden.
14.Bauablauf
Der Ausbau erfolgt in mehreren Baufeldern. Gestartet wird in jedem Baufeld mit dem Kanalbau, nachgelagert erfolgt die Verlegung der Versorgungsleitungen sowie der Straßenbau und zuletzt die Ausgestaltung der Freian-lagen. Zunächst wird dabei der Bahnparallele Weg ausgebaut, anschließend das Campusband und von dort aus die übrigen abzweigenden Straßen. Aufgrund der Größe der Baumaßnahme werden sich unterschiedliche Gewerke zeitlich überschneiden.
Konkret begonnen wird mit Baufeld A, welches sich vom Anschluss Kühlwetterstraße Kreuzung Süsterfeldstra-ße bis einschließlich Stichstraße 2 zieht. Hier wird am Knoten Süsterfeldstraße / Kühlwetterstraße mit dem Campusband begonnen, bis der Abzweig zum Bahnparallelen Weg erreicht wird. Anschließend wird, wie oben beschrieben, mit dem Bahnparallelen Weg fortgefahren. Baufeld B1 schließt daran an und umfasst den restli-chen Bahnparallelen Weg sowie das Campusband bis zur Mittleren Anbindung einschließlich dieser. Als Baufeld B2 wird das Zwischenstück bis zum ersten bestehenden Hochbau im Bereich des Ringlokschuppens bezeich-net. Die Baumaßnahmen rund um den Ringlokschuppen befinden sich in Baufeld C.
Es wird insgesamt mit einer Bauzeit von ca. 4 Jahren gerechnet.
Als vorgezogene Maßnahme wird im unteren Bereich der Mittleren Anbindung der neue Kanal verlegt. Dies soll im 4. Quartal 2026 erfolgen. Hierdurch wird während der gesamten Bauphase der Hauptmaßnahme eine Zufahrt zu den Anliegern der Straße ermöglicht.
Aufgrund der neuen Höhenlage des Kanals im Bereich Ringlokschuppen muss in der Straße Im Süsterfeld ein Teilstück des vorhandenen Kanals angepasst werden. Dies soll ebenfalls vor Beginn der Hauptmaßnahme er-folgen.
15.Kosten und Finanzierung
Die Gesamtkosten, die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlich sind, belaufen sich auf 49.704.356,09 € (brutto). Davon entfallen 39.153.806,55 € auf die geschätzten Baukosten der in dieser Vorlage dargestellten Ausführungsplanung. Die Kosten verteilen sich auf Verkehrsanlagen und Entwässerung.
Mittel für den städtischen Anteil für den Bau sowie die Planung der Verkehrsanlagen (27.090.985,60 €) stehen unter den PSP-Elementen 5-120102-800-01700-300-1 / 4-120102-805-3 Campus West, Infrastruktur zur Verfü-gung.
Für die Kosten der Objektbestandteile der RWTH (1.381.303,89 €) und der Regionetz GmbH (3.874.569,50 €) sowie für Risikozuschläge und Baupreisindizierung (4.302.132,25 €) sind insgesamt 8.988.883,94 € für den Haushaltsplan 2027 bezugnehmend auf die Jahre 2030 ff. einzuplanen.
Mittel für den Bau sowie die Planung der Entwässerung des 1. Bauabschnitts (13.055.364,87 €) stehen unter dem PSP-Element 5-110102-900-00100-300-1 i.H.v. 12.405.951,81 € (Planansatz Kanalinvest Regionetz sowie Planungskosten FB 68) zur Verfügung. Abzüglich der bereits im Rahmen des 1. Bauabschnitts geleisteten Zah-lungen i.H.v. 330.901,41 € verbleibt ein Delta i.H.v. 649.413,06 €, welches für den Haushalt einzuplanen ist.
Diese Positionen betreffen die reine Ausgabenseite. Die ebenfalls fortzuschreibende Refinanzierungsseite ist davon unberührt.
Die Pflege- und Unterhaltungskosten der Grünflächen und Bäume belaufen sich voraussichtlich auf 32.400 € pro Jahr. Diese werden ab dem vierten Jahr nach Fertigstellung benötigt. Das ausführende Bauunternehmen wird ein Jahr Fertigstellungspflege und zwei Jahre Entwicklungspflege übernehmen. Des Weiteren fallen ab der Verkehrsfreigabe Kosten für Winterdienst, Straßenreinigung und Instandsetzung an, welche noch ermittelt wer-den müssen.
Sicherheitszuschläge gemäß PVV, 1. Nachtrag, werden in den Folgejahren in Abhängigkeit von der tatsächli-chen Entwicklung zusätzlich zur Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (15)
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Technische Details
ID: 1024848
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1024848
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-04-22 FB 68_0088_WP19 Projekt Campus West_ SAO.pdf
24.6.2026
45.5 MB
Metadaten
- TOP
- Ö 12
- Sitzung
- Sitzung des Mobilitätsausschusses
- Gremium
- Mobilitätsausschuss
- Datum
- Do., 09.07.2026
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Geändert
- 10.7.2026
- Inhalt abgerufen
- 29. Juli 2026 um 01:12