9. Juli 2026 um 17:00, Rathaus
TOP 5Öffentlich

Sachstandsbericht „östlicher Alleenring“ – Notwendige Arbeiten an Ver /Entsorgungs-leitungen und Gestaltung des öffentlichen Raumes

FB 68/0100/WP19 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Stumpf präsentiert zum Thema.

Herr Hangarter gibt an, man habe hier einen geänderten Beschlussvorschlag, mit dem man die Verwaltung beauftragen wolle, die ASEAG mit in den Lenkungskreis aufzunehmen.

Es sei wichtig, den Alleenring gesamt zu betrachten, denn die Arbeiten seien unstrittig wichtig für die Klimafolgenanpassung unter Berücksichtigung der Haushaltslage.

Da die ASEAG hierbei ein wichtiger Akteur sei, sei es ihnen ein Anliegen, sie in den Lenkungskreis aufzunehmen um eine integrale Planung sicherzustellen.


Frau Wolf erkundigt sich, ob dies von der ASEAG denn überhaupt gewünscht sei.

Frau Driessen gibt an, dass sie bereits überall mit eingebunden seien.

Da komme was auf Aachen zu, so Herr Pabst. Der Alleenring sei ein Riesenprojekt, was in der Baustellenzeit bestimmt sehr kritisch zu handeln sei. Umso wichtiger sei es, die Maßnahmen zu optimieren. Natürlich sei er nicht gegen die Einbindung der ASEAG, er frage sich jedoch schon, ob es dafür eines extra Beschlusses bedürfe.

Für ein solches Projekt brauche es eine gute Umleitung, so Herr Dohmen und signalisiert seine Unterstützung für die Verwaltung. Einen quartalsweisen Bericht im Ausschuss finde er außerdem gut.

Herr Hofmann erkundigt sich, was sich für die ASEAG im Vergleich zum jetzigen Status ändern werde.

Man sei selbstverständlich im ständigen Austausch, so Frau Burgdorff. Gleichwohl sei ein Platz im Lenkungskreis natürlich kein Problem.

Frau Driessen unterstreicht dies ebenfalls noch einmal.

Aus seiner Sicht sei die ASEAG dort eingebunden, wo es notwendig sei, so Herr Szagunn. Ein weiterer Beschluss dazu sei also nicht notwendig.

Die Lütticher Straße habe gezeigt, dass man guten Gewissens der Verwaltung folgen könne, so Herr Dohmen. Man könne ja auch den Wunsch einfach zu Protokoll geben, ein ergänzender Beschluss sei nicht erforderlich.

Es komme tatsächlich viel auf Aachen zu, so Frau Burgdorff. Die Aachener Verwaltung habe jedoch gezeigt, dass sie solche großen Projekte wie beispielsweise die Autobahnsperrung, die Brücke Turmstraße oder ähnliches sehr gut meistere. Gerne komme man quartalsweise wieder. Sie wolle jedoch darauf hinweisen, dass bei einem solch großen, aufeinander aufbauenden Projekt keine größeren zeitlichen Umsteuerungen mehr möglich seien. Sie appelliert an das Gremium, gemeinsam Zuversicht auszustrahlen.

Herr Szagunn erkundigt sich, ob die Vorrichtungen für die Telekommunikation mit gedacht worden seien.

Die Leerrohre seien mitgedacht, so Frau Burgdorff. Man habe aber leider keine Handhabung, die Telekommunikationsunternehmen dann auch zur Nutzung zu zwingen.

Er glaube auch, dass die Verwaltung das gut könne, so Herr Baal. Die Umleitungen würden spannend. Gleichzeitig wolle er darauf hinweisen, dass aus seiner Sicht die Zusammensetzung von Lenkungskreisen Verwaltungssache sei.

Herr Stumpf führt aus, dass solche Maßnahmen immer zweigeteilt in das Planvereinbarungsverfahren und die Ausführungsvereinbarung seien. Dabei sei dann immer für alle Beteiligten die Chance, sich einzubringen. Mit den Telekommunikationsunternehmen habe man eine Rahmenvereinbarung getroffen, dass diese, wenn die Straße dann einmal wieder geschlossen sei, für fünf Jahre nicht mehr aufmachen dürften.

Es erfolgt sodann zunächst eine Abstimmung über den erweiterten Beschlussvorschlag von Bündnis 90/ die Grünen mit der Aufnahme der ASEAG in den Lenkungskreis, der mit 5 Zustimmungen und 11 Ablehnungen abgelehnt wird.

Beschluss

Der Mobilitätsausschuss beschließt, dass sich die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen auf dem östlichen Alleenring in der vorgeschlagenen Projektstruktur auseinandersetzt und die dafür notwendigen Ressourcen unter Berücksichtigung bestehender Prioritäten einplant. Er bittet um quartalsweise Berichterstattung zum Gesamtvorhaben.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsaus-schuss zu beschließen, dass sich die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen auf dem östlichen Alleenring in der vorge-schlagenen Projektstruktur auseinandersetzt und die dafür notwendigen Ressourcen unter Berücksichtigung bestehender Prioritäten einplant. Sie bittet um quartalsweise Berichterstattung zum Gesamtvorhaben.

Der Mobilitätsausschuss beschließt, dass sich die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen auf dem östlichen Alleenring in der vorgeschlagenen Projektstruktur auseinandersetzt und die dafür notwendigen Ressourcen unter Berücksichtigung bestehender Prioritäten einplant. Er bittet um quartalsweise Berichterstattung zum Gesamtvorhaben.

Erläuterungen

Vorbemerkungen

Der Alleenring weist insbesondere zwischen Bastei und Normaluhr (Monheimsallee, Heinrichsallee, Wilhelmstraße) erheblichen Erneuerungsbedarf an der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur auf. Die Regionetz GmbH plant umfangreiche Maßnahmen zur Sanierung von Abwasser-, Trinkwasser-, Gas-, Strom- und ggf. zur Erweiterung von Fernwärmeleitungen. Die Arbeiten sollen voraussichtlich ab dem zweiten Quartal 2027 beginnen.

Auslöser

Maßgeblich für den Erneuerungsbedarf ist die veraltete Kanalinfrastruktur. Die Kanäle stammen größtenteils aus den Jahren von 1890 bis 1900 und sind akut sanierungsbedürftig nach DWA‑M149‑3. Außerdem ist die zentrale Wassertransportleitung zum Lousberg erneuerungsbedürftig, ebenso weitere Versorgungsinfrastruktur.

Bekannt sind in der Stadtverwaltung ebenfalls sehr schlechte Fahrbahnzustände (ausgelöst durch z.B. Wurzelhebungen auf der Heinrichsallee). Die Verkehrsflächenaufteilung ist teilweise nicht mehr rechtskonform (z.B. fehlende Sicherheitstrennstreifen zwischen Fahrradschutzstreifen und Parkständen auf der Wilhelmstraße).

Ziel und Herausforderungen

Die Verwaltung hat sich zum Ziel gesetzt, die auf dem östlichen Alleenring vorhandene Leitungs- und Verkehrsinfrastruktur integral zu betrachten und entsprechende Planungsvarianten zu entwickeln, die dann effizient gemeinsam mit den Kanal- und Leitungsbaumaßnahmen umgesetzt werden könnten.

Bei der integralen Planung sind verwaltungsseitig folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  • Umweltschutz: geschützte Alleen & Krähenkolonie, Baumdenkmäler, Erhöhung des Bepflanzungsgrades
  • Klimawandelfolgenanpassung: Starkregenvorsorge, Anpassung an Hitzeinseleffekte durch z.B. Bepflanzung
  • Stadtgestaltung: Aufwertung öffentlicher Räume, Integration der Premiumfußwege
  • Denkmalschutz & Archäologie: Schutz historischer Straßengestaltung und möglicher archäologischer Funde
  • Verkehrsfluss: Bedarfe des ÖPNV-, Kfz-, Rad- und Fußverkehr im geplanten Straßenquerschnitt und auch während der Bauphase

Als besondere Herausforderungen sind die Archäologie, die Starkregenvorsorge sowie die Verkehrslenkung während der Bauphase zu nennen. Die Verwaltung plant, sich hierzu zeitnah extern beraten zu lassen, um Risiken (Archäologie), Planungsempfehlungen (Starkregenvorsorge) und Bauabläufe (Verkehrslenkung, vgl. Baumaßnahme Turmstraße) schon frühzeitig in die Planung einfließen zu lassen.

Organisation

Um die integrale Planung „östlicher Alleenring“ effektiv umsetzen zu können, bearbeitet die Stadtverwaltung das Projekt aktuell im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen unter Beachtung bestehender Prioritäten (Sportpark Soers, Campus West, , Altstadtquartier Büchel, Haus der Neugier und in der mittleren Zukunft das Bushof Quartier). Um die Zusammenarbeit intern (zwischen Dezernaten, Fachbereichen und Abteilungen) sowie extern (zwischen der Stadtverwaltung und der Regionetz) effektiv zu gestalten, wurde eine Projektstruktur etabliert, welche sich in die bestehenden Abstimmungs- und Austauschstrukturen einfügt (siehe Anlage 1).

Die Projektkoordination erfolgt über die etablierten Stellen der Infrastrukturkoordination. Übergeordnet fungieren der Lenkungskreis Alleenring und der Lenkungskreis Infrastruktur als Eskalationsebenen um die Arbeit des Projektes „östlicher Alleering“ granular abgestuft zu steuern. Der Lenkungskreis Infrastruktur gibt übergeordnete Rahmenbedingungen vor, der Lenkungskreis Alleenring entscheidet zeitkritische Themen der Projektarbeit. Weitere Informationen zu der Zusammensetzungen und den Aufgaben der Lenkungskreise können der Anlage 2 entnommen werden.

Es ist geplant, den gesamten Planungs- und Umsetzungsprozess „östlicher Alleenring“ durch eine externe Prozessberatung begleiten zu lassen. Diese verwaltungsintern schon vor dem Projekt „östlicher Alleenring“ vereinbarte externe Begleitung integraler Planungen zwischen Stadt und Regionetz soll der Prozessverbesserung dienen und schlussendlich weit über den östlichen Alleenring hinaus wirkungsvoll werden. Dabei werden die Erfahrungen aus der Zusammenarbeit der Vergangenheit berücksichtigt. Auf Wunsch kann die Verwaltung die Ausschüsse hierzu separat detaillierter informieren.

Die eigentliche Bearbeitung der Projekte auf dem östlichen Alleenring erfolgt in den Teilprojekten „Vorplanung“, „Entwurfs-/Ausführungsplanung & Bau“ sowie „Kommunikation“. Die Teilprojekte werden durch gemischte Teamleitungen aus Stadtverwaltung und Regionetz koordiniert und mit den jeweils unterschiedlichen Fachabteilungen und Sachbearbeitungen abgestimmt. Im Teilprojekt Kommunikation ist geplant nicht nur im Rahmen von Einzelmaßnahmen zu kommunizieren, sondern die dann umzusetzenden Maßnahmen auf dem östlichen Alleenring in einen größeren Gesamtzusammenhang zu setzen und so gesamtheitlich über die zwingende Notwendigkeit der Arbeiten sowie über Restriktionen und Zwänge zum östlichen Alleenring zu informieren.

Zeitplanung

Die Regionetz plant, ab dem zweiten Quartal 2027 mit der baulichen Umsetzung ihrer Maßnahmen zu starten. Aufgrund des dort besonders schlechten Kanalzustandes soll in der Wilhelmstraße begonnen werden. Eine Option ist, die Maßnahmen nacheinander durchzuführen. Daraus ergäbe sich folgende Reihenfolge:

  1. Wilhelmstraße (Q2/2027 bis 2028/2029)
  2. Monheimsallee (Fahrtrichtung Krefelder Straße) (2029/2030)
  3. Monheimsallee (Fahrtrichtung Hansemannplatz) (2031/2032)
  4. Heinrichsallee (2033/2034)

Das Aneinanderreihen der Maßnahmen hätte zur Folge, dass etwa acht Jahre lang der Verkehr einer gegenüber dem Normalzustand veränderten Verkehrsführung auf dem östlichen Alleenring folgen müsste. Da der Alleenring der zentrale Verteiler für den städtischen Autoverkehr darstellt, wäre es wünschenswert diesen Zeitraum zu verkürzen. Die Verwaltung prüft daher parallel, ob sich durch eine zeitliche Kombination von Maßnahmen eine insgesamt geringere Maßnahmendauer bei gleichzeitig geringeren Gesamtauswirkungen auf den Autoverkehr erzielen ließe. Über das Ergebnis wird berichtet.

Die Umsetzungsdauer kann sich auch abhängig von den umzusetzenden Straßenraumgestaltungen verlängern. Durch die angestrebte integrale Planung und Umsetzung der Baumaßnahmen (gemeinsame Ausschreibung und Beauftragung von Leitungs- und Straßenbau) sollen alle Potentiale für eine Reduzierung des Umsetzungszeitraums genutzt werden.

Weitere Abhängigkeit: Die Regionetz prüft aktuell den Kanalzustand in der Saarstraße im Detail. Hier kündigt sich bereits eine Folgemaßnahme an die oben dargestellten Abschnitte an. Je nach Zustandsentwicklung der Kanäle ist es möglich, dass die Saarstraße noch vor der Heinrichsallee begonnen werden muss und sich damit deren Baubeginn zeitlich verzögert.

Kosten und Ressourcen

Die Verwaltung wird die Kosten der Planungsvarianten für die jeweiligen Maßnahmen ermitteln, sobald die entsprechende Planungstiefe vorliegt.

Erste Variantenvorschläge für die Gestaltung der Wilhelmstraße zur Initiierung einer Bürgerbeteiligung sind der Vorlage FB68/0093/WP19 zu entnehmen.

In Anbetracht der sehr angespannten Haushaltslage für die Jahre 2027 ff. wiegen neben den oben aufgeführten Belangen des Umweltschutzes, Klimaschutzes, Stadtgestaltung, Denkmalschutz und Verkehr finanzielle Belange sehr schwer. Die Betrachtung der Straßenräume wird sich dem besonders unterordnen. Dabei ist auch zu betrachten, dass die „Sowieso“-Maßnahmen der Regionetz (der Kanalzustand lässt ein Nichthandeln nicht zu) eine Chance bieten, gestalterisch in den Straßenraum einzugreifen und den östlichen Alleenring entsprechend der multiplen Ansprüche und mit Blick auf zukünftige Belange zu ertüchtigen. Klar ist, dass, im Vergleich zu gemeinsam umgesetzten Maßnahmen, die der Regionetz deutlich nachgelagerte Umsetzung von Straßenbaumaßnahmen zu deutlich größeren Kosten und einer Doppelbelastung der Öffentlichkeit (Verkehr, Lärm, etc.) führen wird.

Zu beachten ist auch, dass Betreuung und Umsetzung der Maßnahmen, abhängig von der Größe der Anpassungsbedarfe auch die entsprechende personelle Begleitung voraussetzt, die gewährleistet sein muss.

Fazit

Die Erneuerung des Alleenrings ist ein komplexes, mehrjähriges Infrastruktur- und Stadtentwicklungsprojekt mit erheblicher verkehrlicher, ökologischer und gestalterischer Bedeutung. Durch integrale Planung und abgestimmte Bauabläufe kann die Maßnahme langfristige Versorgungs- und Gestaltungsqualität sichern, negative Auswirkungen minimieren und die Innenstadt nachhaltig aufwerten. Die angespannte Haushaltslage, macht es notwendig, die durch die Verwaltung zu bearbeitenden Maßnahmen entsprechend zu priorisieren.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (2)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-05-27 FB 68_0100_WP19 Sachstandsbericht _oe SAO.pdf

23.6.2026

304.7 KB

Betroffene Straßen

Karte wird geladen…

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
Sitzung des Mobilitätsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 09.07.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 68 - Mobilität und Verkehr
Geändert
10.7.2026
Inhalt abgerufen
29. Juli 2026 um 01:12