7. Juli 2026 um 17:00, Mehrzweckhalle - Maria im Tann Zentrum f
TOP 6Öffentlich

Antrag des Aachener Jugendrings auf Förderung der Anschaffung von neuem Mobiliar für den Gruppenraum des Jugendzeltplatzes sowie eines Handpritschenwagens gemäß Position 40 Stadtjugendplan

FB 45/0034/WP19 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:vertagt

Beratung

Der Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt und in einer der nächsten Sitzungen beraten.

Beschlussvorschlag

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt, auf Grundlage der mit Ratsbeschluss vom 15.07.2026 freigegebenen Mittel, dem Antrag des Aachener Jugendrings auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 7.546,32 Euro zur Anschaffung neuen Mobiliars für den Gruppenraum und eines Handpritschenwagens für den Jugendgruppenzeltplatz stattzugeben.

Erläuterungen

1. Ausgangslage

Der Aachener Jugendring (AJR) ist ein gemeinnütziger und eingetragener Verein mit derzeit 17 eigenständigen Jugendorganisationen und Jugendverbänden. Seit seiner Gründung im Jahre 1948 übernimmt der AJR Aufgaben im Bereich der Jugendverbandsarbeit. Er ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe und seit 1984 Pächter des Aachener Jugendzeltplatzes auf dem Hergenrather Weg 60 in 52074 Aachen (vgl. Vorlage FB 45/0635/WP18).

Die Anlage wurde dem AJR von der Stadt Aachen mietzinsfrei überlassen. Die Unterhaltung an Dach und Fach liegt bei der Stadt. Alle anderen anfallenden Aufgaben und Leistungen liegen in der Verantwortung des AJR. Dieser unterhält, betreibt und verwaltet die Einrichtung fürs Jugendzelten nebst Versorgungs- und Wirtschaftsgebäuden.

Die Einrichtung für Jugendgruppenzelten steht ganzjährig allen Organisationen und Initiativen der Jugendarbeit und Schulen zur Verfügung. Das können Gruppen mit Kindern und Jugendlichen unter verantwortlicher Leitung sein, u.a. aus den Bereichen von Jugendverbänden, Kindertagesstätten, offenen Jugendeinrichtungen, Kirchen, kulturellen Gruppen und Schulen genauso wie für Elterninitiativen aus Aachen, der Region und für nationale/internationale Gäste.

Bei der Übernahme des Zeltplatzes vor über 40 Jahren war der Innenbereich mit robustem Mobiliar ausgestattet, eine Selbstversorgerküche eingerichtet und der Außenbereich mit Massivholzbänken und Tischen bestückt.

Bedingt durch die massive Nutzung und die jahrelange Verwitterung des Außenmobiliars stehen immer wieder Sanierungsmaßnahmen an.

Der Aachener Jugendring hat in den vergangenen Jahren bereits mit eigenen Mitteln Ersatzbeschaffungen geleistet:

  • 2016 und 2017wurden im Rahmen der Erneuerung der Außenanlagen Bänke und Tische aus Massivholz angeschafft.
  • 2019 erfolgte die Ersatzbeschaffung eines notwendigen Traktors mit Mähwerk.
  • 2024 wurden Zäune und Tore des Bauerngartens in Eigenleistung erneuert.
  • 2024 mussten aufgrund von Hygienevorschriften für die Küche ein Edelstahltisch sowie Edelstahltöpfe angeschafft werden.

Für diese Maßnahmen wurden keine Fördergelder beantragt.

Trotz der bereits erfolgten Neuanschaffungen sind weitere Maßnahmen erforderlich (vgl. Anlage 1 und Anlage 2, aktualisierter Antrag 2026). Der bereits in 2025 gestellte Antrag wies folgende Positionen aus:

  • Tische und Stühle des Aufenthaltsraums weisen nach 40jähriger Nutzung gravierende Verschleißerscheinungen auf. Es gibt keine Möglichkeit Sitzflächen, Stuhllehnen und Tischplatten zu ersetzen, da der ehemalige Hersteller dies nicht mehr anbietet. Eine Neuanschaffung ist auf Dauer unumgänglich.
  • Für den Transport von Zelt- und Lagermaterial auf den Zeltflächen fehlt es an einem Handpritschenwagen.
  • Für den Transport größerer Gegenstände wie Großzelte, Tische, Bänke ist ein Anhänger für den Traktor erforderlich.
  • Nach einer nochmaligen Begehung zeigte sich die Notwendigkeit, eine Außenholzbank ersetzen zu müssen (ergänzender Antrag vom 06.06.2025).

Die Gesamtkosten in Höhe von 16.102,70 Euro sind durch den Aachener Jugendring nicht in Gänze aufzubringen.

Aufgrund bereits verausgabter Mittel konnte dem Antrag in 2025 nicht in vollem Umfang entsprochen werden. Die Anschaffung eines gebrauchten Traktoranhängers sowie einer neuen Außenholzbank wurde mit Beschluss vom 16.09.2025 mit einem Betrag in Höhe von 658,20 Euro stattgegeben. Es wurde empfohlen, den Antrag bezüglich des Mobiliars und des Handpritschenwagens Anfang des Jahres 2026 erneut zur Genehmigung vorzulegen.

2. Antragstellung

Der Stadtjugendring folgt nunmehr der Empfehlung aus der Vorlage vom 16.09.2025 (vgl. Vorlage FB45n/0038/WP18) und beantragt die Gewährung der noch fehlenden Fördermittel gemäß Position 40 Stadtjugendring für die Anschaffung des erforderlichen Mobiliars des Gruppenraums sowie des Handpritschenwagens. Ausweislich einer in 2026 aktualisierten Kostenaufstellung (sh. Anlage 2) entstehen hierfür Kosten in Höhe von 15.092,64 Euro, die durch den Jugendring nicht in Gänze aufgebracht werden können.

3. Förderung durch den Stadtjugendplan

Gemäß den Vorgaben des Stadtjugendplans können 50% der Gesamtsumme gefördert werden. Damit beträgt die mögliche Förderung 7.546,32 Euro.

4. Vorschlag der Verwaltung

Mit Ratsbeschluss vom 15.07.2026 erfolgt die Freigabe des Investitionszuschusses aus Position 40 Stadtjugendplan in voller Höhe.

Da nunmehr die Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, schlägt die Verwaltung vor, in Anbetracht der beschriebenen hohen Eigenleistung des Aachener Jugendrings und der Bedeutung, die der Zeltplatz für die Jugendarbeit auch über die Grenzen Aachens hinaus hat, der Empfehlung aus 2025 zu folgen und dem Antrag auf Förderung der restlichen Anschaffungen mit einem Betrag in Höhe von 7.546,32 Euro stattzugeben.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

5-060201-800-00500-900-1, 7818000

Investive Auswirkungen

Ansatz

2026

Fortgeschriebener Ansatz 2026

Ansatz 2027 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2027 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0,0

0,0

0,0

0,0

0

0

Auszahlungen

10.000

10.000

30.000

30.000

0

0

Ergebnis

-10.000

10.000

-30.000

-30.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Weitere Dokumente (4)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-06-18 FB 45_0034_WP19 Antrag des Aachener SAO.pdf

12.8.2026

2.6 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 07.07.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Jugend und Schule
Zusätze
Der TOP wird zurückgestellt und nicht am 07.07.2026 beraten.
Geändert
8.7.2026
Inhalt abgerufen
30. Oktober 2026 um 02:26