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§ 48 KiBiz Zuschuss zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten für die KiTa Schillerstraße 85 (Spielburg e. V.), KiTa Kaubendenstraße 18 (educcare Bildungskindertagesstätten gGmbH), KiTa Hander Weg 97 (dreieins Innovative Pädagogik gGmbH)

FB 54/0014/WP19 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Voßkötter erkundigt sich mit Blick auf das bald endende KiTa-Jahr 2025/2026 danach, ob die Fördermittel bereits ausgezahlt seien. In Ergänzung dazu bittet sie zudem um Auskunft, wann eine Entscheidung für die Mittel 2026/2027 eingeholt werde.

Herr Richter (Fachbereich KiTa und Kindertagespflege – FB 54) erläutert, dass die Mittelauszahlung für 2025/2026 aufgrund einer Verfahrensumstellung eine längere Bearbeitungszeit in Anspruch genommen habe und die Auszahlung nach Beschluss erfolgen würde. Für das KiTa-Jahr 2026/2027 werde zu gegebener Zeit ein erneuter Beschluss eingeholt, hier bewege man sich aber wie üblich im gesetzlichen Rahmen des § 48 Kinderbildungsgesetzes (KiBiz), weshalb die Mittel gesichert seien.

Beschluss

Der Kinder- und Jugendausschuss beauftragt die Verwaltung, entsprechend den Erläuterungen zur Vorlage das Angebot gemäß § 48 KiBiz 1. der Spielburg e. V. mit insgesamt 12.292,00 Euro 2. der educcare Bildungskindertagesstätten gGmbH mit insgesamt 91.600,00 Euro3. der dreieins Innovative Pädagogik gGmbH mit insgesamt 26.560,00 Eurojeweils im Kindergartenjahr 2025/2026 im Rahmen der verfügbaren Mittel zu fördern.

Beschlussvorschlag

Der Kinder- und Jugendausschuss beauftragt die Verwaltung, entsprechend den Erläuterungen zur Vorlage das Angebot gemäß § 48 KiBiz

1. der Spielburg e. V. mit insgesamt 12.292,00 Euro

2. der educcare Bildungskindertagesstätten gGmbH mit insgesamt 91.600,00 Euro

3. der dreieins Innovative Pädagogik gGmbH mit insgesamt 26.560,00 Euro

jeweils im Kindergartenjahr 2025/2026 im Rahmen der verfügbaren Mittel zu fördern.

Erläuterungen

1. Ausgangslage

Die Förderung nach § 48 Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) erfolgt entsprechend der Vorlage vom 02.11.2021 (FB 45/0159/WP18) und der Mail des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) vom 02.02.2022 (Förderung auch ab der 46. Öffnungsstunde pro Woche möglich).

2. Spielburg e. V. - Kindertagesstätte Schillerstraße 85

Der Spielburg e. V. hatte bereits für das Kindergartenjahr 2024/2025 einen Antrag auf Zuschuss gemäß § 48 KiBiz gestellt, dem entsprochen wurde (Vorlagen-Nummer FB 45/0667/WP18).

Am 28.11.2025 hat der Spielburg e. V. für die Zeit ab 01.08.2025 erneut für die Kindertagesstätte Schillerstraße 85 in Aachen einen Antrag auf Förderung gemäß § 48 Absatz 1 Satz 3 Ziffer 4 KiBiz gestellt. Dem Antrag war u.a. die pädagogische Konzeption beigefügt (s. Anlage). Die für das flexibilisierte Angebot erforderliche Betriebserlaubnis vom 05.02.2025 mit Wirkung vom 01.08.2024 liegt vor.

Bei 15 Schließtagen in 2025 wird eine Förderung von reduzierten Schließtagen beantragt.

Dieses Angebot soll entsprechend der eingereichten Unterlagen in die Jugendhilfeplanung aufgenommen werden.

Gemäß § 27 Absatz 3 KiBiz soll die Anzahl der Schließtage 20 Öffnungstage nicht überschreiten. Gemäß § 48 Absatz 1 Satz 3 Ziffer 4 KiBiz können bis zu 15 Öffnungstage gefördert werden.

Ausgehend hiervon ergeben sich bei 15 Schließtagen in 2025 fünf förderfähige Öffnungstage.

Der Förderung werden die pro Woche eingesetzten Fach-, Leitungs- und Ergänzungskraftstunden zu Grunde gelegt:

271Fachkraftstunden pro Woche (einschl. Leitungsstunden) x 40,00 €/Std.

= 10.840,00 €/Woche (5 Tage)

44 Ergänzungskraftstunden pro Woche x 33,00 €/Std.

= 1.452,00 €/Woche (5 Tage)

Insgesamt 12.292,00 € im Kindergartenjahr 2025/2026 für fünf förderfähige Öffnungstage.

3. educcare Bildungskindertagesstätten gGmbH - Kindertagesstätte Kaubendenstraße 18

Die educcare Bildungskindertagesstätten gGmbH hatte bereits für die Kindergartenjahre 2021/2022, 2022/2023, 2023/2024 und 2024/2025 jeweils einen Antrag auf Zuschuss gemäß § 48 KiBiz gestellt, denen entsprochen wurde (Vorlagen-Nummern FB 45/0246/WP18, FB 45/0357/WP18, FB 45/0484/WP18 und FB 45/0667/WP18).

Am 29.04.2026hat die educcare Bildungskindertagesstätten gGmbH für die Zeit ab 01.08.2025 erneut für die Kindertagesstätte Kaubendenstraße 18 in Aachen einen Antrag auf Förderung gemäß § 48 Absatz 1 Satz 3 Ziffer 1 und Ziffer 4 KiBiz gestellt. Dem Antrag war u.a. die pädagogische Konzeption beigefügt (s. Anlage). Die für das flexibilisierte Angebot erforderliche Betriebserlaubnis vom 15.04.2026 mit Wirkung vom 01.08.2025 liegt vor.

Zu § 48 Absatz 1 Satz 3 Ziffer 1 KiBiz:

Es wird eine Förderung von 20 Fachkraftstunden pro Woche für neunPlätze für eine zusätzliche tägliche Öffnungszeit von zwei Stunden von montags bis freitags (zwei Fachkräfte pro Stunde für zweiStunden pro Tag) beantragt.

Dieses Angebot soll entsprechend der eingereichten Unterlagen in die Jugendhilfeplanung aufgenommen werden.

Die Öffnungszeit beträgt für diese neunPlätze insgesamt 55Stunden pro Woche, so dass unter Anwendung der Förderung ab der 46. Stunde pro Woche eine förderfähige Zeit von zehnStunden pro Woche vorliegt.

2 Fachkraftstunden x 10 Stunden pro Woche x 40,00 €/Stunde = 800,00 € Förderung pro Woche

x 52 Wochen für ein Kindergartenjahr = 41.600,00 € Förderung für das Kindergartenjahr 2025/2026.

Zu § 48 Absatz 1 Satz 3 Ziffer 4 KiBiz:

Die Anzahl der Schließtage wurde im Antrag mit zehn angegeben. Bei zehn Schließtagen in 2025 wird eine Förderung von reduzierten Schließtagen beantragt.

Dieses Angebot soll ebenfalls entsprechend der eingereichten Unterlagen in die Jugendhilfeplanung aufgenommen werden.

Gemäß § 27 Absatz 3 KiBiz soll die Anzahl der Schließtage 20 Öffnungstage nicht überschreiten. Gemäß § 48 Absatz 1 Satz 3 Ziffer 4 KiBiz können bis zu 15 Öffnungstage gefördert werden.

Ausgehend hiervon ergeben sich bei zehn Schließtagen in 2025 zehn förderfähige Öffnungstage.

Der Förderung werden die pro Woche eingesetzten Fach-, Leitungs- und Ergänzungskraftstunden zu Grunde gelegt:

559 Fachkraftstunden pro Woche (einschl. Leitungsstunden) x 40,00 €/Std.

= 22.360,00 €/Woche (5 Tage)

80Ergänzungskraftstunden pro Woche x 33,00 €/Std.

= 2.640,00 €/Woche (5 Tage)

Insgesamt 25.000,00 € (für 5 Tage) x 2 Wochen = 50.000,00 € im Kindergartenjahr 2025/2026 für zehnförderfähige Öffnungstage.

Für das Kindergartenjahr 2025/2026 ergibt sich somit eine Förderung gemäß § 48 Absatz 1 Satz 3 Ziffer 1 und Ziffer 4 KiBiz in Höhe von insgesamt 91.600,00 €.

4. dreieins Innovative Pädagogik gGmbH - Kindertagesstätte Hander Weg 97

Die dreieins Innovative Pädagogik gGmbH hatte bereits für die Kindergartenjahre 2021/2022, 2022/2023, 2023/2024 und 2024/2025 jeweils einen Antrag auf Zuschuss gemäß § 48 KiBiz gestellt, denen entsprochen wurde (Vorlagen-Nummern FB 45/0218/WP18, FB 45/0263/WP18, FB 45/0484/WP18 und FB 45/0667/WP18).

Am 31.03.2026 hat die dreieins Innovative Pädagogik gGmbH für die Zeit ab 01.08.2025 erneut für die Kindertagesstätte Hander Weg 97 in Aachen einen Antrag auf Förderung gemäß § 48 Absatz 1 Satz 3 Ziffer 1 und erstmals Ziffer 4 KiBiz gestellt. Dem Antrag war u.a. die pädagogische Konzeption beigefügt (s. Anlage). Die für das flexibilisierte Angebot erforderliche Betriebserlaubnis vom 28.11.2024 zum 01.08.2024liegt vor.

Zu § 48 Absatz 1 Satz 3 Ziffer 1 KiBiz:

Es wird eine Förderung von zehn Fachkraftstunden pro Woche für zehn Plätze für eine zusätzliche tägliche Öffnungszeit von einer Stunde von montags bis freitags beantragt (zwei Fachkräfte für eineStunde pro Tag).

Dieses Angebot soll entsprechend der eingereichten Unterlagen in die Jugendhilfeplanung aufgenommen werden.

Die Öffnungszeit beträgt demnach für zehn Plätze insgesamt 50 Stunden pro Woche, so dass unter Anwendung der Förderung ab der 46. Stunde pro Woche eine förderfähige Zeit von fünf Stunden pro Woche vorliegt.

2 Fachkraftstunden x 5 Stunden pro Woche x 40,00 €/Stunde = 400,00 €Förderung pro Woche

x 52 Wochen für ein Kindergartenjahr = 20.800,00 €Förderung für das gesamte Kindergartenjahr 2025/2026.

Zu § 48 Absatz 1 Satz 3 Ziffer 4 KiBiz:

Die Anzahl der Schließtage wurde im Antrag mit 15 angegeben. Bei 15Schließtagen in 2025 wird eine Förderung von reduzierten Schließtagen beantragt.

Dieses Angebot soll ebenfalls entsprechend der eingereichten Unterlagen in die Jugendhilfeplanung aufgenommen werden.

Gemäß § 27 Absatz 3 KiBiz soll die Anzahl der Schließtage 20 Öffnungstage nicht überschreiten. Gemäß § 48 Absatz 1 Satz 3 Ziffer 4 KiBiz können bis zu 15 Öffnungstage gefördert werden.

Ausgehend hiervon ergeben sich bei 15 Schließtagen in 2025 fünf förderfähige Öffnungstage.

Der Förderung werden die pro Woche eingesetzten Fach-, Leitungs- und Ergänzungskraftstunden zu Grunde gelegt:

144 Fachkraftstunden pro Woche (einschl. Leitungsstunden) x 40,00 €/Std.

= 5.760,00 €/Woche (5 Tage)

Ergänzungskraftstunden liegen nach den Angaben des Trägers nicht vor.

Demnach beträgt die Förderung gemäß § 48 Abs. 1 Satz 3 Ziffer 4 KiBiz 5.760,00 € im Kindergartenjahr 2025/2026 für fünfförderfähige Öffnungstage.

Für das Kindergartenjahr 2025/2026 ergibt sich somit eine Förderung gemäß § 48 Absatz 1 Satz 3 Ziffer 1 und Ziffer 4 KiBiz in Höhe von insgesamt 26.560,00 €.

5. Zusammenfassung der Fördermittel

Die Förderung gemäß § 48 KiBiz beträgt im Kindergartenjahr 2025/2026 insgesamt 130.452,00 Euro. Hiervon entfallen 104.361,60Euro auf die Landesförderung und 26.090,40Euro auf die zusätzlichen kommunalen Mittel. Auf das Haushaltsjahr 2025 entfallen 54.355,00 € Euro (davon 43.484,00 Euro Landesmittel und 10.871,00 Euro zusätzliche kommunale Mittel) und auf das Haushaltsjahr 2026 entfallen 76.097,00 Euro (davon 60.877,60 Euro Landesmittel und 15.219,40 Euro zusätzliche kommunale Mittel).

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

  1. PSP 4-060101-953-3, SK 41420000
  2. PSP 4-060101-953-3, SK 53180000

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

1)1.156.000

1.156.000

3.680.200

3.680.200

0

0

Personal-/

Sachaufwand

2) 1.445.000

1.445.000

4.600.300

4.600.300

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-289.000

-289.000

-920.100

-920.100

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Aufgrund der haushälterischen Auswirkungen auf die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird im Formblatt Finanzielle Auswirkungen (s.o.) der beschlossene Haushaltsplan 2025 ff. zugrunde gelegt.
Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (3)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-06-09 FB 54_0014_WP19 _ 48 KiBiz Zuschuss SAO.pdf

9.6.2026

31.2 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 07.07.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 54 - KiTa und Kindertagespflege
Geändert
8.7.2026
Inhalt abgerufen
31. Juli 2026 um 01:13