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Schulentwicklungsplan für den Bereich der Primarstufe für den Zeitraum 2025/2026 bis 2030/2031

FB 45/0024/WP19 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Kuchenbecker und Frau Dörr aus dem Fachbereich Jugend und Schule stellen die Inhalte des Schulentwicklungsplanes Primar für den Zeitraum 2025-2031 anhand einer Powerpoint Präsentation vor (siehe Anlage im Ratsinformationssystem).

Herr Auler dankt der Verwaltung für die Vorlage und den ausführlichen Schulentwicklungsplan. Es stecke sehr viel Detailarbeit und gute Planung in dem Werk. Das Motto „kurze Beine, kurze Wege“ sei in der Stadt Aachen immer von hoher Wichtigkeit gewesen und werde mit der vorliegenden Planung wieder sehr gut umgesetzt. Die Anpassung der Zügigkeiten an einzelnen Schulen sei das Ergebnis einer sich ständig wandelnden Stadt. Der OGS-Ganztagsanspruch sei in Teilen schon in der vorliegenden Planung berücksichtigt worden, jedoch sei es Aufgabe der Politik und des Schulträgers, sich in den kommenden Jahren weiter zu entwickeln. In Aachen gebe es allerdings eine sehr gute Grundlage aufgrund der aktuell schon hohen OGS-Quote, daher sehe er die Stadt bei diesem Thema sehr gut aufgestellt. Bezüglich der ABC-Klassen müsse die Verwaltung ebenfalls beobachten, wie sich die Thematik weiterentwickelt. Auch dankt er den Schulen, welche sich an dem gesamten Prozess konstruktiv beteiligt hätten.

Herr Wiedau schließt sich dem Dank an. Die Raumbemessung sei nach wie vor sehr knapp, hier bedarf es einer ständigen Beobachtung und Weiterentwicklung. Insgesamt sei der Schulentwicklungsplan ein schlüssiges und zukunftsfähiges Konzept.

Frau Rohs möchte auf einen Missstand im Bereich der Versorgung mit Schulplätzen im Gemeinsamen Lernen (GL) aufmerksam machen. In den Sozialräumen Laurensberg, Richterich und Kornelimünster/Walheim gebe es keine Schulen, welche GL-Plätze anbieten würden. Dies sei für betroffene Familien ein großes Problem, da die Wege zur nächsten GL-Schule oft sehr weit seien. Hier bestehe dringender Handlungsbedarf. Hier sollte die Verwaltung auf die Schulen einwirken, um in jedem Sozialraum GL-Schulplätze anbieten zu können.

Herr Becker lobt die Verwaltung für das umfangreiche Werk, insbesondere die Berechnung der Prognosen sei keine leichte Aufgabe, dies sei in dem vorliegenden Plan jedoch sehr gut umgesetzt worden. Der Aussage von Frau Rohs zu den fehlenden GL-Schulplätzen könne er sich anschließen. Die Raumbedarfe insbesondere im Innenstadtbereich stelle ebenfalls eine Herausforderung dar, gerade vor dem Hintergrund des OGS-Rechtsanspruches. Viele Gebäude seien sehr beengt. Diese zwei Themen würden Politik und Verwaltung zukünftig noch vor weitere Aufgaben stellen, für welche Lösungsansätze gefunden werden müssten. Der Schulentwicklungsplan biete eine solide Grundlage für die zukünftige Arbeit.

Herr Funk ergänzt, dass der gesamte Erstellungsprozess sehr gut verlaufen und von offener Kommunikation und Transparenz geprägt gewesen sei. Hierfür dankt der der Verwaltung. Die Fehlbedarfe im Bereich der GL-Schulplatzversorgung seien bekannt und es gebe schon einzelne Gespräche mit verschiedenen Schulen. Es werde versucht Lösungen zu finden.

Beschluss

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt den vorgelegten Schulentwicklungsplan und die darin durch die Verwaltung empfohlenen schulorganisatorischen Maßnahmen zu beschließen: GGS Am Haarbach Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt, die Zügigkeit der GGS Am Haarbach ab dem Schuljahr 2027/2028 dauerhaft von 2,5 Zügen auf 3 Züge zu erhöhen. GGS Malmedyer Straße Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt, die Zügigkeit der GGS Malmedyer Straße ab dem Schuljahr 2027/2028 dauerhaft von 2 Zügen auf 2,5 Züge zu erhöhen. Die Schule bildet demnach zukünftig im jährlichen Wechsel zwei bzw. drei Eingangsklassen. Montessori Grundschule Reumontstraße Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt, die maximale Aufnahmekapazität der Montessori Grundschule Reumontstraße ab dem Schuljahr 2027/2028 dauerhaft auf 11 Klassen im jahrgangsübergreifenden Unterricht zu begrenzen. Die 3-Zügigkeit der Schule bleibt davon unberührt. KGS Feldstraße Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt, die maximale Aufnahmekapazität der KGS Feldstraße ab dem Schuljahr 2027/2028 dauerhaft auf 5 Klassen im jahrgangsübergreifenden Unterricht zu begrenzen. Die 1,5-Zügigkeit der Schule bleibt davon unberührt.

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildungempfiehlt dem Rat der Stadt den vorgelegten Schulentwicklungsplan und die darin durch die Verwaltung empfohlenen schulorganisatorischen Maßnahmen zu beschließen:

  1. GGS Am Haarbach

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt, die Zügigkeit der GGS Am Haarbach ab dem Schuljahr 2027/2028 dauerhaft von 2,5 Zügen auf 3 Züge zu erhöhen.

  1. GGS Malmedyer Straße

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt, die Zügigkeit der GGS Malmedyer Straße ab dem Schuljahr 2027/2028 dauerhaft von 2 Zügen auf 2,5 Züge zu erhöhen. Die Schule bildet demnach zukünftig im jährlichen Wechsel zwei bzw. drei Eingangsklassen.

  1. Montessori Grundschule Reumontstraße

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt, die maximale Aufnahmekapazität der Montessori Grundschule Reumontstraße ab dem Schuljahr 2027/2028 dauerhaft auf 11 Klassen im jahrgangsübergreifenden Unterricht zu begrenzen. Die 3-Zügigkeit der Schule bleibt davon unberührt.

  1. KGS Feldstraße

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt, die maximale Aufnahmekapazität der KGS Feldstraße ab dem Schuljahr 2027/2028 dauerhaft auf 5 Klassen im jahrgangsübergreifenden Unterricht zu begrenzen. Die 1,5-Zügigkeit der Schule bleibt davon unberührt.

Der Rat der Stadt Aachenbeschließt den vorgelegten Schulentwicklungsplan und die darin durch die Verwaltung empfohlenen schulorganisatorischen Maßnahmen:

  1. GGS Am Haarbach

Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Zügigkeit der GGS Am Haarbach ab dem Schuljahr 2027/2028 dauerhaft von 2,5 Zügen auf 3 Züge zu erhöhen.

  1. GGS Malmedyer Straße

Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Zügigkeit der GGS Malmedyer Straße ab dem Schuljahr 2027/2028 dauerhaft von 2 Zügen auf 2,5 Züge zu erhöhen. Die Schule bildet demnach zukünftig im jährlichen Wechsel zwei bzw. drei Eingangsklassen.

  1. Montessori Grundschule Reumontstraße

Der Rat der Stadt Aachenbeschließt die maximale Aufnahmekapazität der Montessori Grundschule Reumontstraße ab dem Schuljahr 2027/2028 dauerhaft auf 11 Klassen im jahrgangsübergreifenden Unterricht zu begrenzen. Die 3-Zügigkeit der Schule bleibt davon unberührt.

  1. KGS Feldstraße

Der Rat der Stadt Aachenbeschließt die maximale Aufnahmekapazität der KGS Feldstraße ab dem Schuljahr 2027/2028 dauerhaft auf 5 Klassen im jahrgangsübergreifenden Unterricht zu begrenzen. Die 1,5-Zügigkeit der Schule bleibt davon unberührt.

Erläuterungen

  1. Ausgangslage

Hiermit wird der Schulentwicklungsplan für den Bereich der Primarstufe (SEP-P) für den Zeitraum 2025/2026 bis 2030/2031 vorgelegt (Anlage 1).

Über den Schulentwicklungsplan kommt der Schulträger seiner Verpflichtung aus § 80 SchulG NRW nach, ein gleichmäßiges, inklusives und umfassendes Bildungsangebot für alle Schulformen, Schularten und Schulstandorte in seinem Zuständigkeitsbereich aufzustellen, zu sichern und fortzuschreiben. Die Planung berücksichtigt hierbei sowohl das gegenwärtige als auch das zukünftige Schulangebot, die Entwicklung des Schüler*innenaufkommens, das Schulwahlverhalten der Eltern sowie die Entwicklung des Schulraumbestands.

An der Aufstellung der vorliegenden Planung waren zahlreiche Akteure beteiligt. Es erfolgte eine umfangreiche Beteiligung der Schulen in Form von Beteiligungswerkstätten zu Beginn des Prozesses und zusätzlich, nach Fertigstellung der Planung, über ihre Schulkonferenzen. Auch die Schulaufsicht beim Schulamt für die StädteRegion Aachen war an diversen Prozessschritten eng beteiligt. Innerhalb der Stadtverwaltung waren fachbereichsübergreifend der Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog (FB 01) über die Abteilung „Statistik und Wahlen“ sowie das städtische Gebäudemanagement (E 26) involviert, sowie im Fachbereich Jugend und Schule (FB 45) - neben der federführenden Abteilung Finanzmanagement, Planung und IT (FB 45/100) – die Abteilung Schule (FB 45/500).

  1. Herangehensweise bei der Erstellung des Schulentwicklungsplans
    1. Grundsätze

Bei der Planung waren die nachstehenden Grundsätze handlungsleitend:

  • Möglichst wohnortnahe Versorgung („kurze Beine, kurze Wege“)
  • Zweizügigkeit als angestrebte Mindestgröße einer Grundschule
  • Ermittlung des Raumbedarf anhand der Flächenraumorientierung (FRO) aus dem Jahr 2021
  • Absenkung der Klassenfrequenzen in den Eingangsklassen bei Schulsozialindexstufen 5-9 und GL-Schulen (Gemeinsames Lernen)
  1. Prognosemodelle und Datengrundlagen

Die Planungen beruhen auf den errechneten Schüler*innenzahlenprognosen. Die Datengrundlagen und Berechnungsmethode sind in den Kapiteln 4.1 und 4.2 ausführlich beschrieben. Dennoch weist die Verwaltung an dieser Stelle nochmals auf einige Besonderheiten und Herausforderungen bei der Berechnung der Prognosewerte hin.

Datengrundlage

Als Datengrundlage sind die Kinder in den Altersgruppen von 0-6 Jahren zum Stichtag 31.12.2024 zugrunde gelegt worden. Gleichzeitig sind die Aufnahmezahlen in den Grundschulen der letzten drei Schuljahre betrachtet und mittels einer trendgewichteten Quote auf die o.g. Kinder angewandt worden. Daraus ergibt sich die sogenannte „Einschulungsquote“ für die 1. Klassen.

Bei der Ermittlung der voraussichtlichen Kinderzahlen in den 2. bis 4. Klassen sind Übergangsquoten ermittelt worden. Durch diese Übergangsquoten werden die Veränderungen der Schüler*innenzahlen beim Aufstieg in die nächsthöhere Jahrgangsstufe dokumentiert.

Anmeldungen zum Schuljahr 2026/2027

Die Anmeldezahlen für das Schuljahr 2026/2027 liegen zwar bereits vor, sind jedoch nicht in die Berechnung des vorliegenden Schulentwicklungsplanes eingeflossen. Die Anmeldephase für das kommende Schuljahr lag nach dem Stichtag zur Berechnung der Prognosewerte für den aktualisierten Schulentwicklungsplan (15.10.2025) und ist daher lediglich als Prognosewert dargestellt. Der Verwaltung ist bewusst, dass es bei den vorliegenden Prognosezahlen für das Schuljahr 2026/27 und den aktuellen Anmeldezahlen daher zu geringfügigen Abweichungen kommen kann. Die Klassenrichtzahl für das kommende Schuljahr 2026/2027 und die daraus entstandenen Einzelmaßnahmen wurden in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 03.03.2026 (vgl. Vorlage Nr. FB 45/0016/WP19) beraten und sind unabhängig zum vorliegenden Schulentwicklungsplan zu betrachten. Da die Prognosezahlen jährlich aktualisiert werden, ist gewährleistet, dass auf sich ändernde Gegebenheiten rechtzeitig reagiert werden kann.

Unwägbarkeiten

Die Zahl der Kinder in den einschulungsrelevanten Altersgruppen sinkt voraussichtlich bis zum Ende des Prognosezeitraums ab. Die Erfahrungen früherer Prognosen zeigen jedoch, dass insbesondere im letzten Prognosejahr die Werte abweichen und letzlich nicht die tatsächliche Aufnahmezahl widerspiegelt. Dies ist oftmals den Wanderungsbewegungen von jungen Familien innerstädtisch wie auch der Wanderungsbilanz aus der und in die Stadt Aachen geschuldet.

Zwar besteht ein Anspruch auf einen Schulplatz in der nächstgelegenden Grundschule, jedoch können Eltern ihr Kind in jeder beliebigen Schule im Stadtgebiet anmelden. Dabei wird deutlich, dass aufgrund von Jahr zu Jahr stark schwankender „Vorlieben“ für einzelne Grundschulen kaum pauschal zu prognostizieren ist, wie sich dieses Wahlverhalten für die einzelne Schule auswirken wird.

Zudem sind auch städtebauliche Veränderungen (z.B. geplante und bereits vorhandene Neubaugebiete) im Rahmen der Schüler*innenzahlenentwicklungen betrachtet worden, auch wenn diese nicht mathematisch in die Prognosewerte einfließen können.

An dieser Stelle ist zu erwähnen, dass die Abteilung Statistik und Wahlen des FB 01 der Stadt Aachen erstmals im Februar 2025 eine kleinräumige Bevölkerungsprognose aufgestellt hat. Diese wird im Laufe des Jahres 2026 weiter qualifiziert, um die Daten anschließend als weitere wichtige Datengrundlage in Planungsprozessen nutzen zu können.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Prognosewerte für das Schuljahr 2030/2031 nicht umfänglich als handlungsleitend für konkrete schulorganisatorische Maßnahmen zu verstehensind, sondern letzlich nur eine Aussage über die jeweilige Grundtendenz der Schüler*innenzahlentwicklung darstellen.

  1. Pädagogische Aspekte

Halbe Zügigkeiten

Der Schulträger hält weiterhin an der Festlegung von halben Zügigkeiten fest, da durch dieses Instrument eine höhere Planungssicherheit an einzelnen Schulen mit teilweise stark schwankenden Anmeldezahlen geschaffen werden kann. Durch die Festlegung von halben Zügen kann flexibler auf die konkrete Anmeldesituation reagiert werden und die Schulen haben in den Jahren mit höheren Aufnahmemöglichkeiten die Möglichkeit, mehr Elternwünschen in Bezug auf den Besuch einer bestimmten Schule zu entsprechen. Weiterhin können so vorhandene bzw. auch eher eingeschränkte Raumkapazitäten in den jeweiligen Schulgebäuden optimal genutzt werden. Die jährliche Festlegung der Höchstzahl der zu bildenden Eingangsklassen nach § 6a der VO zu § 93 SchulG NRW bleibt davon unberührt.

Absenkung der Klassenfrequenz in den Eingangsklassen

Verschiedene Herausforderungen, wie beispielsweise der wachsende Mangel an Lehrkräften oder die wachsende Anzahl an Kindern mit Förderbedarfen, können durch die Schulentwicklungsplanung nur bedingt beeinflusst werden. Im Rahmen der Klassenfrequenzregulierung kann der Schulträger mit möglichst kompakten Systemen diesem Umstand versuchen entgegenzuwirken, gleichzeitig darf die Pädagogik dadurch nicht in den Hintergrund gerückt werden. Gerade vor dem Hintergrund der wachsenden pädagogischen Anforderungen und der fortschreitenden Inklusionsbemühungen ist es aus Sicht der Verwaltung erforderlich, eine einvernehmlich mit der Schulaufsicht entwickelte Frequenzabsenkung in den Eingangsklassen zu ermöglichen. Die Problemstellung der Lehrer*innenversorgung wird ausdrücklich anerkannt, muss aber aus Sicht der Verwaltung landesseitig gelöst werden und darf nicht zu einer Absenkung der qualitativen Standards führen.

  1. Raumkapazitäten

Zur Bewertung der Raumkapazitäten und -bedarfe wurde der politisch beschlossene Flächenraumorientierungsrahmen (FRO) aus dem Jahr 2021 (vgl. Vorlage Nr. FB 45/0043/WP18) zu Grunde gelegt. Anspruch auf zusätzliche Raumkapazitäten kann daher grundsätzlich nicht aus dem Schulentwicklungsplan abgeleitet werden. Zudem besteht bei einer Vielzahl der Liegenschaften keine Möglichkeit zur räumlichen Erweiterung ohne umfangreiche Baumaßnahmen, für welche separate Beschlüsse erforderlich werden.

  1. Beteiligungen

An der Erstellung des vorliegenden Schulentwicklungsplanes sind sowohl die Schulaufsicht, als auch die Schulleitungen eng beteiligt gewesen. Zu Beginn des Prozesses der Erstellung des SEP-P hat eine umfangreiche Beteiligung in Form von insgesamt sechs Beteiligungsrunden stattgefunden, welche im März und April 2025 durchgeführt worden sind. Neben Vertreter*innen aus der Verwaltung (FB 45, E 26) und den Schulleitungen hat auch die Schulaufsicht an den Beteiligungsrunden teilgenommen.

Eine schriftliche Stellungnahme der Schulaufsicht zum Gesamtentwurf des SEP-P ist als Anlage 2 beigefügt. Die Anregungen der Schulaufsicht sind bereits in den vorliegenden Entwurf mit eingearbeitet worden.

Beteiligung der Schulen

Nach Fertigstellung des Entwurfs des SEP-P sind der Allgemeine Teil, sowie die Auszüge der jeweiligen Schule und des Sozialraums an die Schulleitungen übersandt worden. Die Schulen und letztlich die Schulkonferenzen hatten bis zum 13.03.2026 Gelegenheit, eine schriftliche Stellungnahme zu übersenden. Von allen Schulen lagen die Rückmeldungen fristgerecht vor. Hierfür möchte sich die Verwaltung an dieser Stelle herzlich bedanken. Die eingereichten Stellungnahmen sind in der Anlage 3 beigefügt.

Einzelne Rückfragen und Anmerkungen sind in bilateralen Gesprächen mit den einzelnen Schulen im Vorfeld der Vorlagenerstellung geklärt und der Entwurf ist an gegebener Stelle entsprechend angepasst worden. Auch redaktionelle Änderungen der Schulkonferenzen sind in die schriftlichen Ausführungen aufgenommen worden, daher sind in den Stellungnahmen der Schulkonferenzen vereinzelt noch Anmerkungen vermerkt, die bereits entsprechend berücksichtigt worden sind.

Aus den Rückmeldungen der Schulkonferenzen wurden die folgenden Schwerpunktthemen zusammengefasst:

  1. Raumbedarfe

Einige Schulkonferenzen erwarten, dass im Hinblick auf den kommenden Rechtsanspruch auf einen OGS-Betreuungsplatz die Nachfrage nach OGS Plätzen in den nächsten Jahren weiter ansteigen werde und sich abhängig davon zusätzliche Raumbedarfe insbesondere im Bereich der Mensen ergeben könnten.

Zudem wird von den Schulen häufig angemerkt, dass sich die Anforderungen an die Grundschulen weiter verändert hätten und zusätzliche Räume u.a. für Beratungsgespräche, individuelle Förderung, Sprachunterricht, Schulsozialarbeit, OGS-Personal und Lehrerarbeitsplätze benötigt würden. Es wird darauf hingewiesen, dass auch bei intensiver multifunktionaler Nutzung des Raumbestands in manchen Schulgebäuden nicht ausreichend auf diese Anforderungen reagiert werden könne.

Die Bewertung des Raumbestandes der Schulen erfolgt anhand der im Jahr 2021 aufgestellten Flächenraumorientierung. Diese wurde bereits unter der Annahme aufgestellt, dass eine OGS-Quote von 100 % erreicht werden kann. Diesbezüglich wird auch auf Punkt 6.2 des beigefügten SEP-P verwiesen.

  1. Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarfen

Weiterhin weisen einige Schulkonferenzen darauf hin, dass die tatsächliche Zahl der Kinder mit sonderpädagogischem Förderungsbedarf weit höher sei als die Zahl der statistisch erfassten Kinder mit förmlich festgestelltem Förderbedarf (AO-SF-Verfahren). An nahezu allen Schulen bestehe die stetig steigende Herausforderung, diese Kinder individuell fördern zu können.

Die Bedeutung des Gemeinsamen Lernens im Zusammenhang mit dem in den letzten Jahren anhaltenden Anstieg der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf und den mit diesen Entwicklungen einhergehenden Herausforderungen sind Themen, mit denen sich die Fachabteilungen des Fachbereichs aktuell auseinandersetzen. Es wird hierzu auf die Ausführungen zu Kapitel 5.4 des SEP-P verwiesen. Mit dem Instrument der Klassenfrequenzabsenkung in den Eingangsklassen (GL-Schule und Schulsozialindex) wird dieser Umstand im Rahmen der Möglichkeiten des Schulträgers berücksichtigt.

  1. Umgang mit den Detailrückmeldungen aller Schulen

Die in den Rückmeldungen der Schulkonferenzen enthalten Hinweise zur Gebäudestruktur und zu den Raumkapazitäten wurden erfasst. Diese werden in der Folge von der Abteilung Schule geprüft und entsprechend bearbeitet.

  1. Maßnahmenvorschläge

Die Verwaltung schlägt folgende Maßnahmen vor:

  1. Erhöhung von Zügigkeiten
  • GGS Am Haarbach: Der Schulträger empfiehlt die Festlegung der 3-Zügigkeit zum Schuljahr 2027/2028.
  • GGS Malmedyer Straße: Der Schulträger empfiehlt die Festlegung der 2,5-Zügigkeit zum Schuljahr 2027/2028.
  1. Reduzierung von Kapazitäten
  • Montessori Grundschule Reumontstraße: Der Schulträger empfiehlt die Begrenzung der maximalen Anzahl der Klassen im jahrgangsübergreifendem Unterricht auf 11 Klassen (bei Beibehaltung der 3-Zügigkeit).
  • KGS Feldstraße: Der Schulträger empfiehlt die Begrenzung der maximalen Anzahl der Klassen im jahrgangsübergreifendem Unterricht auf 5 Klassen (bei Beibehaltung der 1,5-Zügigkeit).
  1. Reduzierung der SuS-Zahl in den Eingangsklassen

Der Schulträger empfiehlt die Absenkung der Klassenfrequenz in den Eingangsklassen bei Vorliegen folgender Kriterien:

  • GL-Schule
  • Schulsozialindexstufe 5 bis 9

Eine Zusammenfassung aller Maßnahmenvorschläge ist schulbezogen in der Anlage 4 beigefügt.

  1. Ausblick

Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass der vorliegende Schulentwicklungsplan die Situation der Grundschulen zu Beginn des Jahres 2026 und die sich daraus ergebenden Entwicklungen aufzeigt. Es handelt sich nicht um ein statisches Gebilde, sondern um einen sehr dynamischen Prozess, welcher vom stetigen Austausch zwischen Schulträger, Schulaufsicht und Schulen lebt. Aktuelle Entwicklungen werden sukzessive eingearbeitet und zukünftig in den Prognosen berücksichtigt.

Der Schulentwicklungsplan wird vorab als Anlage zur Vorlage (PDF-Datei) zur Verfügung gestellt. Der Druck des Werkes wird nach der Entscheidung durch den Rat der Stadt Aachen bei Bedarf erfolgen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

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0

0

0

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Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

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0

0

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Abschreibungen

0

0

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Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich ggf. aus den Einzelmaßnahmen und können derzeit noch nicht beziffert werden.
Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (4)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-05-07 FB 45_0024_WP19 Schulentwicklungspla SAO.pdf

25.5.2026

21.0 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung
Gremium
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
Datum
Do., 09.07.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Jugend und Schule
Zusätze
Ergänzend wird mündlich berichtet. Die Anlagen stehen ausschließlich digital im Ratsinformationssystem zur Verfügung.
Geändert
10.7.2026
Inhalt abgerufen
31. Juli 2026 um 01:10