8. Juli 2026 um 17:00, Rathaus
TOP 8Öffentlich

Durchführung von ′Turbo-Konzeptverfahren′

FB 23/0035/WP19 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Klingebiel teilt mit, seine Fraktion finde das Konzeptverfahren gut. Es gebe nur eine Anmerkung zu der

Fläche Höfchensweg. Hier könne man sich insgesamt maximal 8 Wohneinheiten vorstellen, damit es sich in die Umgebung einfüge, und das sollte dem Vorhabenträger gegenüber auch entsprechend kommuniziert werden.

Herr Stepken führt aus, auch seine Fraktion finde das Turbo-Konzeptverfahren gut und stimme dem

Beschlussvorschlag zu. Er stellt folgende Fragen:

-Welche Anpassungen an Grundstücke erforderlich seien?

-Ob es im Hinblick auf die Unterversorgung in Aachen eine Alternativfläche in der Annastraße

für eine Pflegeeinrichtung geben werde?

- Wie die Erschließung der Fläche Höfchensweg geplant sei?

Darüber hinaus regt er an, den Planungsausschuss in das Verfahren mit einzubeziehen.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Verwaltung mit der Durchführung von ′Turbo-Konzeptverfahren′ im Bereich des Bezirks Mitte zu beauftragen, gemäß den Ausführungen in der Vorlage.

Beschlussvorschlag

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Verwaltung mit der Durchführung von ′Turbo-Konzeptverfahren′ zu beauftragen, gemäß den Ausführungen in der Vorlage.

Die Bezirksvertretung Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Verwaltung mit der Durchführung von ′Turbo-Konzeptverfahren′ im Bereich des Bezirks Mitte zu beauftragen, gemäß den Ausführungen in der Vorlage.

Die Bezirksvertretung Brand empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Verwaltung mit der Durchführung von ′Turbo-Konzeptverfahren′ im Bereich des Bezirks Brand zu beauftragen, gemäß den Ausführungen in der Vorlage.

Die Bezirksvertretung Eilendorf empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Verwaltung mit der Durchführung von ′Turbo-Konzeptverfahren′ im Bereich des Bezirks Eilendorf zu beauftragen, gemäß den Ausführungen in der Vorlage.

Der Rat der Stadt Aachen beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung von ′Turbo-Konzeptverfahren′, gemäß den Ausführungen in der Vorlage.

Erläuterungen

In seiner Sitzung am 11.08.2018 hat der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss beschlossen, städtische Grundstücke für den Wohnungsbau künftig im Wege des Konzeptverfahrens zu vergeben. Der Beschluss gilt für Grundstücke, welche in der Regel bei Bauvorhaben im Geschosswohnungsbau mit mehr als 10 Wohneinheiten anzunehmen ist.

Der Beschluss erfolgte als steuerndes Instrument vor dem Hintergrund des hohen Bedarfs an bezahlbaren Wohnraum, welcher in Aachen derzeit vorhanden ist und im Interesse einer nachhaltigen und sozialgerechten Stadtentwicklung. Trotz zahlreicher Wohnungsbauprojekte, ist der Aachener Wohnungsmarkt v.a. im Bereich des bezahlbaren Wohnraums stark angespannt. Eine hohe Nachfrage trifft auf ein begrenztes Angebot – mit spürbaren Auswirkungen für viele Wohnungssuchende in Aachen.

Am Mittwoch, 4. Februar 2026 sind deshalb auf Einladung des Oberbürgermeisters und des Beigeordneten für Wohnen, Soziales und Wirtschaft, Akteure der Wohnungswirtschaft zusammen mit Fachleuten aus der Stadtverwaltung im Rathaus zum ersten ′Aachener Wohnungsgipfel′ zusammengekommen. Ziel war es, gemeinsam Möglichkeiten der Beschleunigung von Prozessen, die neuen Optionen des Baugesetzbuchs (BauGB) und den Abbau von Hemmnissen im Wohnungsbau zu diskutieren.

Die Stadt Aachen nimmt hierbei eine aktive Rolle in der Schaffung von nachhaltigem und bezahlbarem Wohnraum ein. Alle in ihrem Eigentum befindlichen Grundstücke, die grundsätzlich für Wohnbebauung geeignet sind, wurden identifiziert, d.h. sie sind im FNP AC*2030 als Wohnbaufläche oder Gemischte Baufläche dargestellt und sind erschlossen oder können erschlossen werden. Es handelt sich um ca. 80 „Potenzialflächen“, deren Zahl regelmäßig variiert, da Flächen vergeben werden oder neu hinzukommen oder für andere Nutzungen wie z.B. Flächen zur Daseinsvorsorge wie u.a. soziale Einrichtungen oder die Feuerwehr benötigt werden. Aus diesen Flächen hat die Verwaltung die Grundstücke identifiziert, bei denen eine schnelle Vermarktung ggf. möglich ist, u.a. durch die Prüfung der Anwendbarkeit des ′Bau-Turbos′ und der Vergabe im ′Turbo-Konzeptverfahren′. Das ′Turbo-Konzeptverfahren′ soll eine beschleunigte Flächenentwicklung unterstützen, welche in der Vergangenheit andere planerische Zielsetzungen aufgewiesen haben.

Das ′Turbo-Konzeptverfahren′ basiert auf einer Überarbeitung des politisch beschlossenen Regelablaufs für Konzeptverfahren. Durch die zeitliche Verkürzung einzelner Phasen und die Verschlankung des Prozesses soll eine schnellere Ausschreibung erfolgen, um zeitnah Wohnungsbau in Aachen realisieren zu können.

Die bisherige Beratungsfolge soll im „Turbo-Konzeptverfahren“ zur Verfahrensbeschleunigung verkürzt werden, auch soll die prozessbegleitende Bewertung und Auswahl der geeignetsten Arbeit durch die Verwaltung. Politisch beraten und beschlossen werden sollen im „Turbo-Konzeptverfahren“ die Vergabe der Grundstücke im WLA und ggfls. im Rat.


Folgende Verfahrensschritte werden im ′Turbo-Konzeptverfahren′ durchgeführt:

Die i.d.R. mehrere Jahre dauernde Vorbereitungsphase soll zukünftig seitens der Verwaltung deutlich verkürzt werden. In dieser Phase werden vor allem die Ziele der Ausschreibungen und die jeweiligen fachlichen Anforderungen durch die jeweiligen Fachbereiche formuliert. Insgesamt sollen die Anforderungen an die Grundstücksvergabe deutlich reduziert werden, um die Chance einer schnellen Realisierung zu erhöhen. Auch die Anhandgabephase und der Projektabschluss werden deutlich gekürzt. Dies wird erhöhte Anforderungen an die Investierenden stellen, da die Anhandgabephase dazu dient, die Projekte auszuarbeiten und offene Fragen zu klären. Die Anhandgabephase endet üblicherweise mit einer Bauvoranfrage.


Während der verkürzten Vorbereitungsphase, müssen insbesondere folgende Themen geklärt werden, bevor eine Ausschreibung erfolgen kann:

  • Aussage zur Bebaubarkeit (bspw. Abweichungen vom Planungsrecht, Art/Maß der Bebauung, Denkmalschutzbelange)
    • Verbindliche Aussagen zur Infrastruktur (bspw. Erschließung, Zusatzverkehr und Auswirkungen auf die umgebende Bebauung, Kapazitäten für Entwässerung/ Regenrückhaltung, mögliche Anbindung / Zeitpunkt an das vorhandene oder geplante Fernwärmenetz)
    • Umweltbelange (bspw. Kaltluftfluss, freizuhaltende Korridore, maximale Gebäudehöhe, Baumschutz, Versickerungsmöglichkeiten Boden, Altlasten, Kampfmittel, Energieversorgung, Spielplätze)
    • Anwendung Grün- und Gestaltungssatzung
    • Auswirkungen auf die soziale Infrastruktur (ggf. Erweiterungen soziale Infrastruktur notwendig)
    • Wohnraumbedarfe (bspw. Zielgruppen, Quotenregelung)
    • Aussage, ob Förderung an dem jeweiligen Standort genehmigungsfähig erscheint (Fördergeber StädteRegion)

Die Vorhabenprüfung erfolgt im Rahmen einer Fachbereichsbeteiligung, anhand von einem ′Grobentwurf′ den die Verwaltung kurzfristig erstellen lässt.

Folgende Flächen schlägt die Verwaltung zur Ausschreibung für den Wohnungsbau im ′Turbo-Konzeptverfahren′ vor:


  1. Wilhelm-Ziemons-Straße 21 (Bollet) | Gemarkung Brand – Flur 23 – Flurstück 721

ca. 65 Wohneinheiten

Die Fläche von ca. 5.600m² ist im rechtskräftigen Bebauungsplan 678 VI als „Fläche für den Gemeinbedarf – Stellplätze“ festgesetzt. Über eine Befreiung vom Bebauungsplan könnte hier Wohnungsbau entstehen.

  1. Brander Straße (Breitbenden) | Gemarkung Eilendorf – Flur 6 – Flurstück 844

ca. 50 Wohneinheiten

Bereits 2019 wurde beschlossen, diese Fläche mit ca. 3.550 m² für die Ausschreibung der Städteregion für eine Pflegeeinrichtung bereit zu stellen. Die Planungen hierzu wurden durch die potentiellen Betreiber der Einrichtung bis heute nicht umgesetzt, da die Fläche zu klein sei und die Festsetzungen des Bebauungsplans 805 II (u.a. Satteldach) nicht mit den Ansprüchen an Pflegeeinrichtungen kompatibel seien. Die heutige Festsetzung „Fläche für den Gemeinbedarf – Senioreneinrichtung“ könnte durch eine Befreiung zugunsten des Wohnungsbaus geändert werden.

3.Höfchensweg | Gemarkung Aachen – Flur 74 – Flurstück 1924

ca. 8 bis 12 Wohneinheiten

Der Bebauungsplan 975 setzt auf dem ca. 4.700m² großem Grundstück Wohnen mit insgesamt max. 4 Wohneinheiten fest. Durch eine Befreiung könnte hier die Zahl der Wohneinheiten erhöht werden, ohne aufgrund der sehr großen Fläche eine übermäßige Verdichtung zu erzeugen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-05-27 FB 23_0035_WP19 Durchfuehrung von _Tu SAO.pdf

3.6.2026

1.5 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 08.07.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
Geändert
11.8.2026
Inhalt abgerufen
27. August 2026 um 01:16