8. Juli 2026 um 17:00, Bezirksamt AC-Brand
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Durchführung von ′Turbo-Konzeptverfahren′

FB 23/0035/WP19 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Kemperdick stellt als Leiter des Fachbereichs Immobilienmanagement das „Turbo Konzeptverfahren“ anhand eines Vortrages vor. Dieses Verfahren, der sogenannte "Bau-Turbo", ist ein befristetes Gesetz der Bundesregierung. Es erlaubt Städten, den Wohnungsbau stark zu beschleunigen. Kommunen dürfen Wohnbauprojekte schneller genehmigen – oft sogar ohne jahrelange, aufwendige Bebauungsplanverfahren. Das Gesetz gilt bis Ende 2030. Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.08.2018 beschlossen, dass städtische Grundstücke für den Wohnungsbau künftig im Konzeptverfahren vergeben werden. Dieser Beschluss gilt für Grundstücke, welche in der Regel bei Bauvorhaben im Geschosswohnungsbau mehr als 10 Wohneinheiten haben. Dies erfolgt als steuerndes Instrument vor dem Hintergrund des hohen Bedarfs an bezahlbarem Wohnraum und im Interesse einer nachhaltigen und sozialgerechten Stadtentwicklung.

Herr Kemperdick macht deutlich, dass der Wohnungsmarkt auch in Aachen stark angespannt sei. Daher habe im Februar 2026 auf Einladung des Oberbürgermeisters und des Beigeordneten für Wohnen, Soziales und Wirtschaft der erste Aachener Wohnungsgipfel stattgefunden. Ziel sei gewesen, gemeinsam Möglichkeiten der Beschleunigung von Prozessen zu diskutieren.

Herr Hußmann von der Grünen-BF bittet um Mitteilung, in welcher Form die Bezirke bei der Nutzung von Grundstücken beteiligt werden.

Herr Kemperdick teilt mit, dass dies noch nicht genau geklärt sei.

Herr Auler von der CDU-BF erklärt, das derzeit vorgesehen sei, in einer Jurysitzung über die Nutzung eines Grundstückes zu entscheiden. Aktuell sei dabei aus dem Stadtbezirk nur der Brander Bezirksbürgermeister beteiligt und stimmberechtigt. Er wünsche sich, dass Brand breiter beteiligt wird. Er empfiehlt, dass bei der Vergabe eine einseitige Rückkaufoption für die Stadt nach zehn Jahren mit aufgenommen wird.

Herr Hußmann erklärt, dass die für den Bau-Turbo vorgesehene Fläche an der Wilhelm-Ziemons-Straße neben der Schwimmhalle heute rege als Bolzplatz genutzt werde. Diese Fläche sei daher wichtig für Kinder. Darüber hinaus werde diese Fläche auch beim Brander Triathlon benötigt. Er frage sich daher, ob eine Alternative für den Wegfall der Grünfläche denkbar sei. Dies sei ein Schlüsselgrundstück für Brand, dessen Bebauung auch wegen der Lärmimmissionsbelastung der angrenzenden Sportanlage problematisch sei. Ohne eine weitere Beratung in der Bezirksvertretung über die weitere Verwendung des Grundstücks, könne man heute keine Entscheidung treffen. Daher könne seine Fraktion der Vorlage nicht zustimmen.

Frau von Eckardstein von der Grünen-BF macht deutlich, dass die Brander Bevölkerung schon immer kompromissfähig gewesen sei. Die Fläche sei sehr wichtig für das Brander Vereinsleben. Ohne dieses Grundstück stünde der Triathlon auf der Kippe. Daher müsse man die Bevölkerung bei der Entscheidungsfindung mit einbeziehen.

Herr Jacoby von der SPD-BF unterstreicht, dass bezahlbarer Wohnraum für Brand geschaffen werden müsse. Er teile aber die Bedenken, die für die Sportvereine beim Wegfall der Fläche bestehe.

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns berichtet aus eigener Erfahrung, wie schwierig es geworden sei, gerade auch in Brand bezahlbaren Wohnraum zu finden. Auch er erkenne die Bedeutung des Brander Triathlons an, gebe aber zu bedenken, dass Wohnraum existentiell und daher höher als eine Sportveranstaltung anzusiedeln sei. Das für die Bebauung vorgesehene Grundstück sei ein Paradebeispiel für Nachverdichtung, die erforderlich sei, um eine weitere Ausdehnung der Bebauung über die heutigen Siedlungsgrenzen hinweg zu vermeiden. Deshalb unterstütze er die Vorlage der Verwaltung, fordere aber in diesem Kontext, die Bezirksvertretung breiter an der Entscheidungsfindung zu beteiligen.

Herr Hußmann teilt mit, dass seine Fraktion die Notwendigkeit für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum sehe. Die Grundstücksverwendung müsse aber in der Hand der Bezirksvertretung bleiben.

Herr Günther von der Linken stimmt der Vorlage zu, weil auch aus seiner Sicht bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden müsse.

Herr Auler ist der Ansicht, dass die zukünftige Bebauung des Grundstücks im Rahmen der Gemeindeordnung von bezirklicher Bedeutung sei. Daher müsse darüber, was auf diesem Baugrundstück entstehe, von der Bezirksvertretung entschieden werden. Problematisch sei, dass die Zuständigkeit bislang beim Bau-Turbo beim Rat liege. Er bittet hier verwaltungsseitig um eine Lösung. Gegebenenfalls könne die Meinung der Bezirksvertretung im Konzeptverfahren abgebildet werden.

Her Hußmann ist ebenfalls der Meinung, dass die Planung in der Bezirksvertretung stattfinden müsse.

Herr Kemperdick macht deutlich, dass die Bebauung gesamtstädtische Auswirkungen hätte, Auswirkungen auf die nähere Umgebung aber gesondert betrachtet werden müssten. Das Verfahren sei für alle neu und Details müssen sich noch finden.

Herr Peters von der Grünen-BF empfiehlt, sich ausreichend Zeit für die Planung zu nehmen.

Herr Auler schlägt vor, einen Beschluss zu fassen, der den Rat darauf hinweist, dass es sich hier um eine bezirkliche Maßnahme handelt und die Bezirksvertretung auch über das Konzept entscheiden müsse.

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns unterbricht die Sitzung um 18:45 Uhr, damit ein konkreter Beschlussvorschlag erörtert werden kann. Die Sitzung wird um 18:55 Uhr fortgeführt. Sodann lässt Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns über den von ihm vorgetragenen Beschlussvorschlag abstimmen.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Brand empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Verwaltung mit der Durchführung von „Turbo-Konzeptverfahren“ im Bereich des Bezirkes Brand zu beauftragen. Die Bezirksvertretung Brand weist darauf hin, dass es sich hier um eine „im Wesentlichen bezirkliche Angelegenheit handelt“ und damit die Zuständigkeit für Entscheidungen bezüglich des Konzeptes bei der Bezirksvertretung Brand liegt. Die Bezirksvertretung Brand nimmt zur Kenntnis, dass die Zuständigkeit für die Entscheidung betreffend die Zustimmung der Gemeinde nach § 36 a BauGB beim Rat liegt.

Beschlussvorschlag

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Verwaltung mit der Durchführung von ′Turbo-Konzeptverfahren′ zu beauftragen, gemäß den Ausführungen in der Vorlage.

Die Bezirksvertretung Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Verwaltung mit der Durchführung von ′Turbo-Konzeptverfahren′ im Bereich des Bezirks Mitte zu beauftragen, gemäß den Ausführungen in der Vorlage.

Die Bezirksvertretung Brand empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Verwaltung mit der Durchführung von ′Turbo-Konzeptverfahren′ im Bereich des Bezirks Brand zu beauftragen, gemäß den Ausführungen in der Vorlage.

Die Bezirksvertretung Eilendorf empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Verwaltung mit der Durchführung von ′Turbo-Konzeptverfahren′ im Bereich des Bezirks Eilendorf zu beauftragen, gemäß den Ausführungen in der Vorlage.

Der Rat der Stadt Aachen beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung von ′Turbo-Konzeptverfahren′, gemäß den Ausführungen in der Vorlage.

Erläuterungen

In seiner Sitzung am 11.08.2018 hat der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss beschlossen, städtische Grundstücke für den Wohnungsbau künftig im Wege des Konzeptverfahrens zu vergeben. Der Beschluss gilt für Grundstücke, welche in der Regel bei Bauvorhaben im Geschosswohnungsbau mit mehr als 10 Wohneinheiten anzunehmen ist.

Der Beschluss erfolgte als steuerndes Instrument vor dem Hintergrund des hohen Bedarfs an bezahlbaren Wohnraum, welcher in Aachen derzeit vorhanden ist und im Interesse einer nachhaltigen und sozialgerechten Stadtentwicklung. Trotz zahlreicher Wohnungsbauprojekte, ist der Aachener Wohnungsmarkt v.a. im Bereich des bezahlbaren Wohnraums stark angespannt. Eine hohe Nachfrage trifft auf ein begrenztes Angebot – mit spürbaren Auswirkungen für viele Wohnungssuchende in Aachen.

Am Mittwoch, 4. Februar 2026 sind deshalb auf Einladung des Oberbürgermeisters und des Beigeordneten für Wohnen, Soziales und Wirtschaft, Akteure der Wohnungswirtschaft zusammen mit Fachleuten aus der Stadtverwaltung im Rathaus zum ersten ′Aachener Wohnungsgipfel′ zusammengekommen. Ziel war es, gemeinsam Möglichkeiten der Beschleunigung von Prozessen, die neuen Optionen des Baugesetzbuchs (BauGB) und den Abbau von Hemmnissen im Wohnungsbau zu diskutieren.

Die Stadt Aachen nimmt hierbei eine aktive Rolle in der Schaffung von nachhaltigem und bezahlbarem Wohnraum ein. Alle in ihrem Eigentum befindlichen Grundstücke, die grundsätzlich für Wohnbebauung geeignet sind, wurden identifiziert, d.h. sie sind im FNP AC*2030 als Wohnbaufläche oder Gemischte Baufläche dargestellt und sind erschlossen oder können erschlossen werden. Es handelt sich um ca. 80 „Potenzialflächen“, deren Zahl regelmäßig variiert, da Flächen vergeben werden oder neu hinzukommen oder für andere Nutzungen wie z.B. Flächen zur Daseinsvorsorge wie u.a. soziale Einrichtungen oder die Feuerwehr benötigt werden. Aus diesen Flächen hat die Verwaltung die Grundstücke identifiziert, bei denen eine schnelle Vermarktung ggf. möglich ist, u.a. durch die Prüfung der Anwendbarkeit des ′Bau-Turbos′ und der Vergabe im ′Turbo-Konzeptverfahren′. Das ′Turbo-Konzeptverfahren′ soll eine beschleunigte Flächenentwicklung unterstützen, welche in der Vergangenheit andere planerische Zielsetzungen aufgewiesen haben.

Das ′Turbo-Konzeptverfahren′ basiert auf einer Überarbeitung des politisch beschlossenen Regelablaufs für Konzeptverfahren. Durch die zeitliche Verkürzung einzelner Phasen und die Verschlankung des Prozesses soll eine schnellere Ausschreibung erfolgen, um zeitnah Wohnungsbau in Aachen realisieren zu können.

Die bisherige Beratungsfolge soll im „Turbo-Konzeptverfahren“ zur Verfahrensbeschleunigung verkürzt werden, auch soll die prozessbegleitende Bewertung und Auswahl der geeignetsten Arbeit durch die Verwaltung. Politisch beraten und beschlossen werden sollen im „Turbo-Konzeptverfahren“ die Vergabe der Grundstücke im WLA und ggfls. im Rat.


Folgende Verfahrensschritte werden im ′Turbo-Konzeptverfahren′ durchgeführt:

Die i.d.R. mehrere Jahre dauernde Vorbereitungsphase soll zukünftig seitens der Verwaltung deutlich verkürzt werden. In dieser Phase werden vor allem die Ziele der Ausschreibungen und die jeweiligen fachlichen Anforderungen durch die jeweiligen Fachbereiche formuliert. Insgesamt sollen die Anforderungen an die Grundstücksvergabe deutlich reduziert werden, um die Chance einer schnellen Realisierung zu erhöhen. Auch die Anhandgabephase und der Projektabschluss werden deutlich gekürzt. Dies wird erhöhte Anforderungen an die Investierenden stellen, da die Anhandgabephase dazu dient, die Projekte auszuarbeiten und offene Fragen zu klären. Die Anhandgabephase endet üblicherweise mit einer Bauvoranfrage.


Während der verkürzten Vorbereitungsphase, müssen insbesondere folgende Themen geklärt werden, bevor eine Ausschreibung erfolgen kann:

  • Aussage zur Bebaubarkeit (bspw. Abweichungen vom Planungsrecht, Art/Maß der Bebauung, Denkmalschutzbelange)
    • Verbindliche Aussagen zur Infrastruktur (bspw. Erschließung, Zusatzverkehr und Auswirkungen auf die umgebende Bebauung, Kapazitäten für Entwässerung/ Regenrückhaltung, mögliche Anbindung / Zeitpunkt an das vorhandene oder geplante Fernwärmenetz)
    • Umweltbelange (bspw. Kaltluftfluss, freizuhaltende Korridore, maximale Gebäudehöhe, Baumschutz, Versickerungsmöglichkeiten Boden, Altlasten, Kampfmittel, Energieversorgung, Spielplätze)
    • Anwendung Grün- und Gestaltungssatzung
    • Auswirkungen auf die soziale Infrastruktur (ggf. Erweiterungen soziale Infrastruktur notwendig)
    • Wohnraumbedarfe (bspw. Zielgruppen, Quotenregelung)
    • Aussage, ob Förderung an dem jeweiligen Standort genehmigungsfähig erscheint (Fördergeber StädteRegion)

Die Vorhabenprüfung erfolgt im Rahmen einer Fachbereichsbeteiligung, anhand von einem ′Grobentwurf′ den die Verwaltung kurzfristig erstellen lässt.

Folgende Flächen schlägt die Verwaltung zur Ausschreibung für den Wohnungsbau im ′Turbo-Konzeptverfahren′ vor:


  1. Wilhelm-Ziemons-Straße 21 (Bollet) | Gemarkung Brand – Flur 23 – Flurstück 721

ca. 65 Wohneinheiten

Die Fläche von ca. 5.600m² ist im rechtskräftigen Bebauungsplan 678 VI als „Fläche für den Gemeinbedarf – Stellplätze“ festgesetzt. Über eine Befreiung vom Bebauungsplan könnte hier Wohnungsbau entstehen.

  1. Brander Straße (Breitbenden) | Gemarkung Eilendorf – Flur 6 – Flurstück 844

ca. 50 Wohneinheiten

Bereits 2019 wurde beschlossen, diese Fläche mit ca. 3.550 m² für die Ausschreibung der Städteregion für eine Pflegeeinrichtung bereit zu stellen. Die Planungen hierzu wurden durch die potentiellen Betreiber der Einrichtung bis heute nicht umgesetzt, da die Fläche zu klein sei und die Festsetzungen des Bebauungsplans 805 II (u.a. Satteldach) nicht mit den Ansprüchen an Pflegeeinrichtungen kompatibel seien. Die heutige Festsetzung „Fläche für den Gemeinbedarf – Senioreneinrichtung“ könnte durch eine Befreiung zugunsten des Wohnungsbaus geändert werden.

3.Höfchensweg | Gemarkung Aachen – Flur 74 – Flurstück 1924

ca. 8 bis 12 Wohneinheiten

Der Bebauungsplan 975 setzt auf dem ca. 4.700m² großem Grundstück Wohnen mit insgesamt max. 4 Wohneinheiten fest. Durch eine Befreiung könnte hier die Zahl der Wohneinheiten erhöht werden, ohne aufgrund der sehr großen Fläche eine übermäßige Verdichtung zu erzeugen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-05-27 FB 23_0035_WP19 Durchfuehrung von _Tu SAO.pdf

3.6.2026

1.5 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Datum
Mi., 08.07.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
Geändert
16.7.2026
Inhalt abgerufen
3. September 2026 um 01:20