Mobility Hub Rombachstraße, Ergebnisse der Machbarkeitsstudie
FB 68/0112/WP19 · Kenntnisnahme
Beratung
Frau Kirchbach vom Fachbereich Mobilität und Verkehr stellt Anhand einer Präsentation die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie für den Mobility Hub an der Rombachstraße vor. Sie erläutert, dass das Gutachten durch das Büro Happold zusammen mit dem Büro Hoffmann-Leichter erstellt wurde. An der Bearbeitung und Begleitung des Prozesses waren das Bezirksamt Brand, sowie die städtischen Fachbereiche Sport, Klima und Umwelt, Stadtentwicklung und Stadtplanung sowie der Fachbereich Mobilität und Verkehr beteiligt.
Zunächst wurde der Ist-Zustand und der Untersuchungsraum dargestellt. Aufgrund der vorhandenen städtischen Einrichtungen und Stellplätze wurde der tatsächliche Stellplatzbedarf gemäß der aktuellen Stellplatzsatzung berechnet. Diese zeigt je nach Betrachtung einen Bedarf von 79 bis 166 Stellplätzen auf. Bei einer alternativen Berechnungsmethode (quantitative Nutzung unter Berücksichtigung der tatsächlichen Nutzungszahlen) beträgt der Stellplatzbedarf für alle Sportanlagen insgesamt an einem Wochentag mindestens 29 Stellplätze und maximal 80 Stellplätze. An einem Wochenende sind es minimal 161 Stellplätze und maximal 260 Stellplätze.
Daran anschließend wurde dergeplante Mobility Hub als Bauwerk betrachtet. Dieser würde als zweigeschossige Anlage mit einer Grundfläche von 1.600 m², einer Zu- und Ausfahrt, einer einstreifigen Rampe ins Obergeschoss und Raum für weitere Sharing- und Serviceangebote errichtet. Aufgrund dieser Planung wurden die Auswirkungen auf Klima und Umwelt betrachtet. Die Auswirkungen auf Grünflächen und lokales Stadtklima wären Versiegelung, Zerstörung von klimatischen Freiflächen und Kaltluftfunktionen. Das Gutachten bewertet die Auswirkungen nicht als grundsätzlich abschließend. Zudem weist das Grundstück eine mittlere Staunässe auf.
Die Wirtschaftlichkeit des Mobility Hubs wird gutachterlich insgesamt als negativ bewertet. Die geschätzten Baukosten lägen bei ca. 900.000 bis 1.200.000 Euro bzw. 15.000 bis 20.000 Euro je Stellplatz, die laufenden Unterhaltungskosten bei ca. 12.000 bis 18.000 Euro jährlich bzw. 200 bis 300 Euro je Stellplatz und Jahr. Es wären keine tragfähigen gegenzurechnenden Einnahmen zu erwarten. Die Investitionskosten, die gemittelten Kosten aus dem laufenden Betrieb von Stellplätzen und einer Instandhaltungsrücklage beliefen sich auf ca. 28.000 € bis 34.000 € jährlich.
Die Machbarkeitsstudie kommt zu dem Ergebnis, dass die Errichtung eines Mobility Hub fachlich und wirtschaftlich nicht hinreichend zu begründen ist und Zusatzbedarfe lediglich zu Spitzenzeiten der Sportnutzungen entstehen.
Ratsherr Auler von der CDU-BF bedankt sich bei Frau Kirchbach für den ausführlichen Vortrag. Die Berechnung der Stellplätze könne er nachvollziehen. Aus seiner Sicht hätte das ausführende Büro bei der Ermittlung der Bestandsstellplätze einen Fehler gemacht. Es seien private Stellplätze auf städtischen Grundstücken in die Berechnung mit einbezogen worden. Diese hätten aber nicht berücksichtigt werden dürfen, da diese schon anderweitig verplant seien. Ob die Stellplätze dann tatsächlich zur Verfügung stünden, spiele keine Rolle. Er macht darauf aufmerksam, dass bei den umliegenden Sportstätten auch zeitgleich Veranstaltungen mit einem zusätzlichen Stellplatzbedarf stattfinden würden. Seine Fraktion teile die Meinung des Gutachters und der Verwaltung, dass derMobility Hub nicht benötigt werde. Dies habe man bereits 2022 kundgetan. Seine Fraktion bevorzuge daher nach wie vor eine einfache Variante mit minimaler Versiegelung, beispielsweise Rasengittersteine mit einer Drainage.
Herr Auler gibt zu bedenken, dass der Stellplatznachweis für die Sportanlage Wolferskaul aus der Baugenehmigung von 1971 immer noch nicht nachgewiesen worden sei. Bis heute seien nur 38 statt der geforderten 90 Stellplätze errichtet worden. Die Stadt müsse diese Stellplätze weiterhin erbringen. Eine schnelle, einfache Lösung sei daher angebracht. Er beantragt daher eine Beschlussfassung in dem Sinne, dassdie Verwaltung beauftragt wird, auf dem Flurstück 973 einen Stellplatz mit minimaler Versiegelung (z. B. durch Rasengittersteine, Schotter, wassergebundene Decke, etc.) zur Abdeckung der Stellplatzbedarfe der angrenzenden Sportanlagen, insbesondere zur Erfüllung des Stellplatznachweises der Baugenehmigung 166/1971 für die Sportanlage Wolferskaul, zu realisieren.
Herr Hußmann von der Grünen-BF bedankt sich ebenfalls für den Vortrag. Aus Sicht seiner Fraktion ist eine Parkraumerweiterung nicht notwendig. In der näheren Umgebung gebe es ausreichend Stellplätze. Man müsse lediglich etwas weitere Wege in Kauf nehmen. Daher sei man gegen eine Bebauung der besagten Grünfläche in welcher Form auch immer. Für ihn sei entscheidend, welcher Bedarf heute erforderlich sei. Man wolle nicht Auflagen aus Baugenehmigungen aus dem Jahr 1971 durchsetzen.
Herr Jacoby von der SPD-BF ist mit seiner Fraktion ebenfalls der Meinung, dass ein Mobility Hub überdimensioniert wäre. Er unterstütze daher den Beschlussvortrag der CDU-BF unter Hinweis auf den Bedarf der dort ansässigen Vereine.
Ratsherr Auler macht deutlich, dass der Stellplatzbedarf eine teilweise Versiegelung von Flächen rechtfertigt. Darüber hinaus bestehe eine rechtliche Anforderung aus der Baugenehmigung von 1971, den erforderlichen Parkraum für die Sportanlage in der Rombachstraße zu schaffen. Die Maßnahme könne daher trotz Haushaltssperre umgesetzt werden. Der ermittelte Bedarf sei durch den Fachbereich Sport und die ansässigen Vereine bestätigt worden.
Herr Hußmann möchte eine Interessenabwägung bei der Priorisierung vornehmen. Seiner Fraktion sei die Grünfläche wichtiger, als die Abdeckung von Parkplatzbedarf zu bestimmten Zeiten. Es sei zumutbar, dass die Vereinsmitglieder und deren Gäste bei Bedarf weiter wegparken, um zu den Veranstaltungen zu kommen.
Frau Kirchbach bestätigt auf Nachfrage des Herrn Peters von der Grünen-BF, dass das vorliegende Gutachten aktuell ist. Herr Peters ist ebenfalls der Ansicht, dass man sich nicht auf eine Baugenehmigung aus dem Jahr 1971 beziehen solle. Für ihn sei der Bedarf aus der heutigen Zeit wichtiger. Er unterstütze daher den Standpunkt, weitere Wege zu den Sportstätten in Kauf nehmen zu müssen. Frau von Eckardstein von der Grünen-BF ist gegen die Errichtung des Mobility Hubs. Sie sieht ebenfalls ausreichende Parkmöglichkeiten in der näheren Umgebung und plädiert für einen Erhalt der Grünfläche.
Herr Auler stellt klar, dass es sich um eine Machbarkeitsstudie und nicht um ein Gutachten handele. Die Zielsetzungen wären hier völlig unterschiedlich. Nach seiner Rechtsauffassung würde die Nutzungserlaubnis der Sportanlage an der Rombachstraße erlöschen, wenn die Stellplätze nicht gemäß der Baugenehmigung aus 1971 geschaffen würden. Ein Antrag auf Nutzungsänderung würde mehr Probleme schaffen als lösen, da dann der Bestandsschutz der Sportstätte entfalle. Er weist nochmals darauf hin, dass der Fachbereich Sport ebenfalls den Stellplatzbedarf geltend machen würde. Er erinnert daran, dass zukünftig durch die Radvorrangroute 40 Parkplätze an der Rombachstraße entfallen.
Herr Azmani von der CDU-BF berichtet über ein aktuelles Beispiel vom 07.07.2026. An diesem Tag hätten dort verschiedene Vereinsspiele stattgefunden, und es sei daher zu großen Parkschwierigkeiten gekommen. Er unterstütze daher ebenfalls die Errichtung von zusätzlichen Parkplätzen.
Frau Hamacher von der AfD spricht sich für den Erhalt der Grünfläche aus.
Frau von Eckardstein schlägt vor, zunächst abzuwarten, ob die Radvorrangroute nicht noch Entlastungsmöglichkeiten bietet. Erst dann sollte über die Grünfläche entschieden werden.
Frau Müller von der SPD-BF spricht sich für den Bau der Parkplätze aus, da die Vereine in unmittelbarer Nähe viele Veranstaltungen und somit Gäste aus dem weiteren Umland hätten, die auf Parkraum angewiesen seien.
Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns lässt über den Beschlussvorschlag der CDU-BF abstimmen.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
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Technische Details
ID: 1024974
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1024974
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-06-19 FB 68_0112_WP19 Mobility Hub Rombach SAO.pdf
25.6.2026
34.0 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Datum
- Mi., 08.07.2026
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Geändert
- 16.7.2026
- Inhalt abgerufen
- 3. September 2026 um 01:20