Barrierearmer Rundweg Haaren – Planungsbeschluss zum geförderten Projekt aus Haaren clever mobil
FB 68/0111/WP19 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Bezirksbürgermeister Hecker begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Dr. Langweg (FB 68 – Mobilität und Verkehr).
Herr Dr. Langweg beantwortet zunächst die im vorherigen Tagesordnungspunkt offen gebliebenen Fragen zur geplanten Führung der Radvorrangroute im Bereich Hofenburger Straße / Akazienstraße / Auf der Hüls sowie zum Bahnübergang.
Herr Dr. Langweg erläutert, dass an der Kreuzung Hofenburger Straße / Akazienstraße / Auf der Hüls eine niveaugleiche Anhebung des gesamten Knotenpunktes vorgesehen sei. Hierdurch solle die Geschwindigkeit des Kraftfahrzeugverkehrs reduziert und die Verkehrssicherheit für den Fuß- und Radverkehr verbessert werden. Die geplante Vorfahrtsregelung sei Bestandteil der bereits beschlossenen Radvorrangroute und könne bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt angepasst werden.
Im Rahmen der Aussprache äußert Herr Bezirksvertreter Hofmann Bedenken hinsichtlich der geplanten Vorfahrtsregelung und der Verkehrssicherheit an der Kreuzung sowie der Sichtverhältnisse am Bahnübergang. Herr Dr. Langweg erläutert, dass die vorgesehene Umgestaltung nach Auffassung der Verwaltung insgesamt zu einer Verbesserung der Verkehrssicherheit führe. Hinsichtlich des Bewuchses im Bereich des Bahnübergangs bittet Herr Bezirksbürgermeister Hecker darum, die DB aufzufordern den Bewuchs entsprechend zurückschneiden zu lassen.
Frau Bezirksvertreterin Dautzenberg erkundigt sich, ob die geplante Anhebung des Kreuzungsbereiches weiterhin für den Lastkraftwagenverkehr geeignet sei. Herr Dr. Langweg bestätigt, dass die Planung entsprechend ausgelegt worden sei.
Herr Bezirksbürgermeister Hecker berichtet, dass im Rahmen des Mobilitätsprojektes der Grundschule am Haarbach der Wunsch geäußert wurde, dass die Anhebung des Kreuzungsbereiches mindestens einen, besser zwei FGÜ beinhalten sollte, damit die Schulkinder sicherer die vielbefahrene Straße „Auf der Hüls“ queren können. Er befürwortet diesen Vorschlag ausdrücklich.
Herr Bezirksvertreter Küppers spricht den bereits mehrfach thematisierten barrierefreien Ausbau des Bahnübergangs an und weist insbesondere auf die derzeit unzureichende Befahrbarkeit mit Lastenfahrrädern hin. Herr Dr. Langweg erläutert, dass eine Verbesserung der Querung Bestandteil der Planung sei.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren fasst den Planungsbeschluss zum barrierearmen Rundweg gemäß der in Anlage 2 vorgelegten Variante.
Erläuterungen
Anlass und bisheriges Vorgehen
Im Dezember 2020 hat das Land Nordrhein-Westfalen den Wettbewerb „Mobil.NRW – Mobilität in lebenswerten Städten“ ausgelobt. Ziel war es, städtische Mobilitätssysteme zu transformieren und zu stärken, innovative Konzepte zur Verbesserung des urbanen Verkehrs zu fördern, den motorisierten Individualverkehr (MIV) zu reduzieren und intelligente, ganzheitliche Mobilitätslösungen umzusetzen.
Die Stadt Aachen bewarb sich mit dem Projekt „Haaren clever mobil“, das eine Stärkung der Verkehrsmittel des Umweltverbunds – Fußverkehr, ÖPNV, Radverkehr, Carsharing und Pedelec-Verleih – durch einen deutlichen Ausbau vorsieht. Ausgangspunkt waren unter anderem bestehende Konzepte wie das ISEK Haaren.
Die Einreichung der Projektskizze wurde am 26.01.2022 in der Sitzung des Rates der Stadt Aachen beschlossen (FB 61/0298/WP18).
Die Bewerbung der Stadt wurde nach einem zweistufigen Verfahren von einer Jury des Ministeriums für Mobilität als eines von neun förderwürdigen Projekten ausgewählt. Die Projektbestandteile wurden anschließend im August 2022 als Förderanträge eingereicht und im Mai 2023 bewilligt.
Im Bereich des Fußverkehrs umfasst „Haaren clever mobil“ u.a. folgende Teilprojekte: die Einrichtung eines barrierearmen Rundwegs und die Ausschilderung und Ausstattung von fünf Wanderrouten aus dem Zentrum Haarens zu attraktiven Zielen in der Umgebung.
Aufgrund der Sperrung der A544 von Januar 2024 bis September 2025 wurde die Planung zur Umsetzung des Projektes zunächst zurückgestellt und nach Ende der Sperrung wieder aufgenommen.
In diesem Zeitraum hat sich auch der Arbeitskreis „Stadtentwicklung“ der Stadtteilkonferenz Haaren/Verlautenheide intensiv mit der Mobilität für mobilitätseingeschränkte Menschen beschäftigt. Dabei wurden Stellen mit Barrieren im öffentlichen Raum des Bezirks gesammelt. Besonders häufig traten Querungsstellen ohne abgesenkte Bordsteine als wiederkehrendes Hindernis für eine selbstständige und sichere Fortbewegung auf.
Das Engagement der Bürger*innen verdeutlicht die hohe Bedeutung des Themas in der Öffentlichkeit sowie den Wunsch, die Infrastruktur in Haaren insgesamt barriereärmer zu gestalten. Mit dem barrierearmen Rundweg wird diese Fragestellung zumindest auf einer durchgängigen Route gezielt aufgegriffen und verbessert.
Planung barrierearmer Rundweg
Der barrierearme Rundweg in Aachen-Haaren sowie die geplanten Wanderrouten folgen der gleichen Konzeptidee wie die Premiumfußwege Aachen. Ziel ist es, von der Mitte des Stadtbezirks aus, attraktive Wege zu nahegelegenen Zielen im Grünen oder zu Parks zu schaffen. Auf den fünf Wanderrouten soll dies durch eine durchgehende Beschilderung und Informationstafeln umgesetzt werden.
Der barrierearme Rundweg soll mobilitätseingeschränkten Personen im Bezirk Haaren ermöglichen, auf barrierearme und sichere Weise einen kurzen Spaziergang ins Grüne zu unternehmen.
Der Rundweg (Anlage 1) ist 2,1km lang und beginnt am Haarener Markt. Von dort führt die Route über die Haarbachtalstraße, die Akazienstraße und die Hofenburger Straße zum ersten Grünbereich an der Wurm. Anschließend verläuft die Route innerhalb der Grünanlage zur Jülicher Straße. Nach der Querung über die neu vorgesehene Mittelinsel führt der Weg durch das aufgewertete Haarener Dreieck über die neuen Fußgängerbrücken in den Park am alten Friedhof. Es schließt sich der bereits barrierefrei gestaltete Bereich um St. Germanus an, bevor der Rundweg über die Alt-Haarener Straße zurück zum Startpunkt führt.
Eine Querverbindung über die Alt-Haarener Straße ermöglicht es, den Rundweg abzukürzen.
Entlang der Akazienstraße, Hofenburger Straße und Teilen des Parks an der Neuköllner Str. verläuft der Rundweg parallel zur Radvorrangroute (RVR) Haaren, deren Planung für diese Abschnitte maßgeblich ist und nur um taktile Leitelemente ergänzt wird. Der Planungsbeschluss zur RVR Haaren wurde am 23.11.2023 im Mobilitätsausschuss (FB 61/0764/WP18) gefasst.
Auf dem gesamten Rundweg sollen im Zuge der Umsetzung die Barrieren für mobilitätseingeschränkte Personen so weit wie möglich reduziert werden, um ein barrierearmes und attraktives Zufußgehen zu gewährleisten. Hierfür werden keine durchgehenden neuen Gehwegflächen geschaffen, sondern in 18 Einzelmaßnahmen gezielt die Bedingungen für mobilitätseingeschränkte Personen verbessert.
Die einzelnen Maßnahmen sind in Anlage 2 dargestellt und erläutert.
Am 6. Mai wurden bei einem Stadtteilspaziergang die Planungen zum barrierearmen Rundweg interessierten Bürger*innen sowie politischen Vertreter*innen vorgestellt. Die Planung wurde dabei insgesamt wohlwollend aufgenommen. Es wurden Hinweise zu einzelnen Stellen gegeben, jedoch ergaben sich keine grundlegenden Änderungsbedarfe.
Planung ausgeschilderte Wanderrouten
Ein weiterer Bestandteil des Förderprojektes Haaren Clever Mobil ist die Ausschilderung von fünf Wanderrouten im Bezirk Aachen-Haaren. Die fünf sternförmig angeordneten Wege starten im Zentrum von Haaren und verbinden das Zentrum mit attraktiven Zielen in der Umgebung. Die Routen führen zum Europaplatz, der an das Premiumfußwegnetz Aachen angebunden ist, zum Haarberg als bekanntem Aussichtspunkt, zum Ravelsberg mit Anbindung an die Wanderrouten in Würselen, nach Verlautenheide sowie zum Friedhof Hüls mit einer Anbindung an Aachen-Eilendorf.
Eine Übersicht zu den Wanderrouten ist in Anlage 3 angehängt.
Die Beschilderung der einzelnen Routen ist derzeit nicht einheitlich und soll optimiert und angepasst werden. Einige Strecken sind bereits vollständig ausgeschildert, andere weisen noch Lücken auf oder sind noch gar nicht ausgeschildert. Ziel des Förderprojekts ist es, diese fehlende Beschilderung zu ergänzen und die Routen durch die Aufstellung informativer Tafeln für die Spazierenden attraktiver zu gestalten. So sollen die Wege nicht nur Orientierung bieten, sondern auch Informationen zu den Zielen, Sehenswürdigkeiten und zur Umgebung vermitteln.
Kosten und Finanzierung
Für den barrierearmen Rundweg liegt ein Förderbescheid über 80 % der damals im Antrag geschätzten Gesamtkosten von rund 539.193 € in Höhe von etwa 431.354 € vor.
Im Rahmen einer erneuten Kostenschätzung in diesem Jahr wurden die Kosten für den barrierearmen Rundweg auf 62.065 € beziffert. Die deutliche Differenz ergibt sich insbesondere aus der Anpassung der Routenführung sowie der Berücksichtigung weiterer fortgeschriebener Planungen. In der ursprünglichen Kostenschätzung im Rahmen der Förderantragstellung waren diese Planungsstände noch nicht vollständig enthalten.
Da an einigen Stellen weiterhin Überschneidungen mit der RVR Haaren bestehen, wird im weiteren Verlauf des Projekts geprüft, inwieweit einzelne Kostenanteile den jeweiligen Maßnahmen eindeutig zugeordnet werden können.
Für die weitere Planung und Umsetzung stehen ausreichende Mittel beim zugehörigen PSP-Element 5-120102-300-03300-300-1 „Haaren clever mobil, Premiumwege“ bereit.
Für die Ausschilderung der fünf Wanderrouten liegt ebenso ein Förderbescheid über 80 % der damals im Antrag geschätzten Gesamtkosten von etwa 35.800 € in Höhe von etwa 28.640 € vor. Im Haushalt sind ausreichend Mittel zur weiteren Planung und Umsetzung vorhanden.
Entscheidungen zur Umsetzung der Maßnahmen mit Kosten und Finanzierung bleiben dem Ausführungsbeschluss vorbehalten.
Weiteres Vorgehen
Nach dem Planungsbeschluss folgt zunächst die Entwurfs- und Ausführungsplanung im 3. und 4. Quartal 2026. Daran anschließend ist der Ausführungsbeschluss für das 1. Quartal 2027 vorgesehen.
Die bauliche Umsetzung des barrierearmen Rundwegs sowie die Umsetzung der Beschilderung sollen ab dem 2. Quartal 2027 erfolgen.
Die begleitende Öffentlichkeitsarbeit ist bis zum 2. Quartal 2028 vorgesehen.
Somit kann die Planung und Umsetzung innerhalb des vom Fördergeber verlängerten bewilligten Förderzeitraums mit Durchführungsfrist bis zum 31.07.2028 erfolgen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
X |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
X | nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (3)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.
Technische Details
ID: 1024988
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1024988
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-06-18 FB 68_0111_WP19 Barrierearmer Rundwe SAO.pdf
3.7.2026
3.9 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 9
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Haaren
- Datum
- Mi., 08.07.2026
- Uhrzeit
- 18:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Geändert
- 30.7.2026
- Inhalt abgerufen
- 14. August 2026 um 01:07