2. Juli 2026 um 17:00, Rathaus
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Gestaltungsbeirat der Stadt Aachen – Berufung stimmberechtigtes Mitglied

Dez III/0001/WP19 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

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Beschluss

Der Planungsausschuss bestätigt den Vorschlag für die Neubesetzung eines stimmberechtigten Mitgliedes im Gestaltungsbeirat.

Beschlussvorschlag

Der Planungsausschuss bestätigt den Vorschlag für die Neubesetzung eines stimmberechtigten Mitgliedes im Gestaltungsbeirat.

Erläuterungen

Berufung neues Mitglied

(Berufung stimmberechtigter Mitglieder nach § 3 der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates der Stadt Aachen)

  1. Hintergründe

Nach § 3 der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats sind die stimmberechtigten Mitglieder durch den Oberbürgermeister auf Vorschlag des Planungsausschusses des Rates für die Dauer von zwei Jahren zu bestellen. Sie dürfen höchstens dreimal hintereinander bestellt werden. Es ist ein neues Mitglied zu bestellen.

Die sieben stimmberechtigten Mitglieder und ihre Wahlzeiten sind derzeit:

sieben Mitglieder

Mitgliedschaft

seit

Ende

1. Wahlperiode

Ende

2. Wahlperiode

Ende

3. Wahlperiode

1 x Stadtplanung

Prof. Yasemin Utku

04.02.2021

04.02.2023

04.02.2025

04.02.2027

1 x Landschaftsarchitektur

René Rheims

23.01.2025

23.01.2027

23.01.2029

23.01.2031

5 x Architektur

Prof. Alexander Bartscher

04.02.2021

04.02.2023

04.02.2025

04.02.2027

Univ. Prof. Anke Naujokat

04.02.2021

04.02.2023

04.02.2025

04.02.2027

Aglaée Degros

23.01.2025

23.01.2027

23.01.2029

23.01.2031

Kilian Kresing

18.08.2022

18.08.2024

18.08.2026

18.08.2028

Tim Scheuer

18.08.2022

18.08.2024

18.08.2026

18.08.2028

_______________________________________

Aktuelle Wahlperiode

Kilian Kresing hat am 24. März seinen sofortigen Austritt aus dem Gestaltungsbeirat der Stadt Aachen bekannt gegeben, da sein Büro an dem Verfahren „Adalbertstraße/Reihstraße (Midstad)“ teilnehmen wird. Diesen Schritt begrüßt die Verwaltung, um Doppelrollen zu vermeiden.

Für die vakante Stelle ist somit eine Person aus dem Bereich der Architektur neu zu bestellen.

  1. Vorschläge

In mehreren Sitzungen des Beirats hat die Verwaltung auf die Neubesetzungen aufmerksam gemacht und Vorschläge von den Gestaltungsbeiratsmitgliedern und aus der Politik gesammelt. Im weiteren Verlauf wurden diese Vorschläge durch die Verwaltung geprüft. Im Ergebnis wird für die Neubesetzung folgende Kandidatin vorgeschlagen, die ihre Bereitschaft zur Mitarbeit im Beirat erklärt hat.

Raphaella Burhenne de Cayres M.Sc., Architektin, AKNW

(Neubesetzung für Kilian Kresing für den Bereich Architektur)

Raphaella Burhenne de Cayres, geboren 1975 in Namur studierte Architektur an der TH Köln sowie an der Bergischen Universität Wuppertal. Bereits während des Studiums war sie an der Hochschule sowie in Architekturbüros in Deutschland und Frankreich tätig und realisierte seit 2003 erste eigene Projekte.

Seit 2006 ist sie als team- und projektleitende Architektin bei gernot schulz : architektur in Köln beschäftigt, seit 2009 ist Raphaella Burhenne de Cayres Geschäftsführerin der gernot schulz : architektur GmbH. Ihr fachlicher Schwerpunkt liegt in der Konzeptionierung, Planung und Koordinierung komplexer Bauten für die Gemeinschaft. Unter ihrer Leitung entstanden vielfach ausgezeichnete Bildungsbauten, darunter die Residenz der Deutschen Botschaft in Bratislava, die Bildungslandschaft Altstadt Nord in Köln und die Jenaplanschule in Weimar. Ihr besonderes Interesse gilt partizipativen Planungsprozessen sowie suffizienten Ansätzen im Umgang mit Technik- und Flächenbedarf in der Architektur.

2015/2016 qualifizierte sie sich bei der Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft zur Schulbauberaterin. Seither entwickelt und moderiert sie bundesweit Beteiligungsprozesse für innovative Lern- und Bildungsräume. Darüber hinaus ist sie regelmäßig als Preisrichterin und Vortragende insbesondere zu den Themen Bildungsarchitektur und pädagogische Raumkonzepte tätig. Projekte der gernot schulz : architektur GmbH wurden unter anderem mit dem Kölner Architekturpreis, dem Architekturpreis NRW, dem polis Award sowie dem Schulbaupreis NRW ausgezeichnet.

Die Auswahl erfolgte nach dem Hauptkriterium, einen sehr diversen Gestaltungsbeirat mit einem breiten Fachwissen und unterschiedlichsten Erfahrungen zusammenzusetzen, woraus dieser seine Stärke schöpft. So sollen die verschiedenen Geschlechter, die Alters- und Erfahrungsstufen, die Fachrichtungen sowie die städtischen bzw. nicht-städtischen Herkünfte und beruflichen Tätigkeitsfelder ausgeglichen im Gestaltungsbeirat der Stadt Aachen repräsentiert werden.

  1. Neubesetzungsvorschlag

Die Verwaltung empfiehlt dem Planungsausschuss, dem Vorschlag für die Neubesetzung zu folgen und die Bestellung von Raphaella Burhenne de Cayres zu beschließen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2026

Fortgeschriebener Ansatz 2026

Ansatz 2027 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2027 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

30.000

30.000

30.000

30.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig, 0 Gegenstimmen, 1 Enthaltungen
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-06-18 Dez III_0001_WP19 Gestaltungsbeirat de SAO.pdf

23.6.2026

139.0 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 17
Sitzung
Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 02.07.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
Dezernat III
Geändert
20.7.2026
Inhalt abgerufen
3. September 2026 um 01:22