Tagesordnungsantrag der SPD und CDU: Bericht über Immobilienleerstände im Bezirk Haaren und Vorstellung von Maßnahmen gegen systematischen Leerstand
Dez VI/0005/WP19 · Kenntnisnahme
Tagesordnungsantrag der SPD und CDU: Bericht über Immobilienleerstände im Bezirk Haaren und Vorstellung von Maßnahmen gegen systematischen Leerstand
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Herr Bezirksbürgermeister Hecker begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Begaß (FB 56 - Wohnen, Soziales und Integration) sowie Frau Maaßen (FB 02 - Wirtschaft, Wissenschaft und Europa).
Frau Begaß erläutert die Handlungsmöglichkeiten der Stadt Aachen im Bereich des Wohnungsleerstandes. Grundlage hierfür ist insbesondere die seit 2019 geltende Wohnraumschutzsatzung, die unter bestimmten Voraussetzungen ordnungsrechtliche Maßnahmen bis hin zur Festsetzung von Zwangsgeldern ermögliche. Sie weist darauf hin, dass die Bearbeitung gemeldeter Leerstände aufgrund umfangreicher Prüf- und Ermittlungsverfahren einen erheblichen Verwaltungsaufwand erfordere. Zudem werde der städtische Leerstandsmelder genutzt, um Hinweise aus der Bürgerschaft aufzunehmen und entsprechende Verfahren einzuleiten. Aufgrund der personellen Ausstattung sowie der häufig komplexen Eigentumsverhältnisse könnten einzelne Verfahren einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen.
Frau Maaßen berichtet über die Situation bei gewerblichen Leerständen. Sie erläutert, dass der Verwaltung im Gegensatz zu der Situation beim Wohnungsleerstand nur eingeschränkte Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung stünden und sie in erster Linie auf die Mitwirkung der Eigentümer angewiesen sei. Unterstützend würden unter anderem der Leerstands- und Gesuchsmelder sowie Förderprogramme zur Ansiedlung neuer Gewerbebetriebe genutzt. Für die Stadtbezirke stehen jedoch nur begrenzte Förderinstrumente zur Verfügung.
Im Rahmen der Aussprache wird die Aussagekraft der vorgelegten Leerstandsdaten thematisiert. Frau Begaß erläutert, dass diese auf einer Auswertung von Stromverbrauchsdaten beruhen und aufgrund datenschutzrechtlicher Vorgaben sowie zeitlicher Verzögerungen nicht objektscharf und nicht tagesaktuell ausgewertet werden könnten.
Frau Bezirksvertreterin van der Meulen erkundigt sich nach der personellen Ausstattung für die Bearbeitung von Leerständen sowie nach bestehenden Fördermöglichkeiten. Frau Begaß sagt zu, die Frage zur personellen Ausstattung mitzunehmen und intern zu diskutieren. Frau Maaßen weist darauf hin, dass das Förderprogramm „Ladenliebe“ ausschließlich für Innenstädte vorgesehen sei und derzeit keine Anschlussförderung in Aussicht stehe.
Herr Bezirksvertreter Küppers begrüßt die Ausführungen der Verwaltung und weist darauf hin, dass die dargestellten Zeitverzögerungen die Bedeutung frühzeitiger Meldungen durch die Bürgerschaft verdeutlichten. Herr Bezirksvertreter Kogel erkundigt sich nach den unterschiedlichen Handlungsmöglichkeiten bei Wohnungs- und Gewerbeleerständen. Frau Begaß erläutert hierzu das mehrstufige Verfahren der Wohnraumschutzsatzung sowie die Möglichkeiten zur Festsetzung von Zwangsgeldern, weist jedoch darauf hin, dass rechtliche und tatsächliche Umstände einer zeitnahen Beseitigung von Leerständen häufig entgegenstünden.
Herr Bezirksbürgermeister Hecker erkundigt sich abschließend nach Möglichkeiten, insbesondere leerstehende ehemalige Gastronomiebetriebe einer neuen Nutzung zuzuführen. Frau Maaßen erläutert, dass die Wirtschaftsförderung interessierte Unternehmen bei Nutzungsänderungen begleite und Kontakte zu den zuständigen Fachbereichen herstelle. Zudem könnten auch Gewerbestandorte in den Stadtbezirken über den Leerstands- und Gesuchsmelder vermittelt werden.
Beschluss
Erläuterungen
Wohnungsleerstand in Haaren
Der Wohnungsleerstand ist ein zentraler Indikator zur Einschätzung der An- oder Entspannung auf dem Wohnungsmarkt – sowohl insgesamt als auch in seinen Teilsegmenten.
In Aachen wird der Leerstand seit 2009 in Kooperation mit Regionetz nach der sogenannten Stromzählermethode erfasst. Diese Methode identifiziert Leerstände anhand eines sehr niedrigen Stromverbrauchs (unter 150 kWh/Jahr), der über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten anhält. Aufgrund des rollierenden Ableseverfahrens der Stadtwerke erfolgt die Auswertung jeweils mit zeitlicher Verzögerung.
Teil der Auswertung sind kleinräumige Leerstandszahlen auf Basis der 60 Aachener Lebensräume – eine Maßnahme aus der Umsetzung des städtischen Handlungskonzepts Wohnen. Diese räumlich differenzierte Betrachtung ermöglicht die Identifikation potenzieller Leerstandsschwerpunkte im Stadtgebiet und ermöglicht es auch, detaillierte Aussagen über den Wohnungsleerstand im Lebensraum Haaren zu tätigen. Allerdings liegen diese nicht als Einzeldatensatz vor, so dass keine Adressen oder konkreter Straßenzüge benannt werden können.
Die gesamtstädtische Leerstandsquote lag im Jahr 2023 bei 4,2 %. Trotz der relativ niedrigen Quote entspricht dies absolut betrachtet nahezu 5.700 leerstehenden Wohneinheiten, die aktuell nicht zur Verfügung stehen. Der Lebensraum Haaren wies 234 leerstehende Wohnungen auf und gehört damit zu den am stärksten von Leerstand betroffenen Räumen in Aachen (Karte 1 – Leerstehende Wohnungen je Lebensraum (2023), Quelle: Stadt Aachen – Wohnungsmarktbericht 2025).
Die Aussagekraft der absoluten Leerstandszahlen erhöht sich erheblich, wenn sie in Bezug zur Gesamtzahl der Wohnungen im jeweiligen Lebensraum gesetzt werden. Die daraus resultierende Leerstandsquote erlaubt eine differenzierte Einschätzung der wohnungsmarktbezogenen Relevanz in einzelnen Teilräumen. Die Leerstandsquote in Haaren lag bei 5,1 % und ebenfalls auf überdurchschnittlichem Niveau.
In einem letzten analytischen Schritt wird der strukturelle Leerstand betrachtet – also Wohnraum, der über mindestens sechs Monate hinweg leer stand. Dadurch werden modernisierungsbedingte Leerstände herausgerechnet, sodass ausschließlich dauerhaft oder langfristig dem Markt entzogene Wohneinheiten in die Betrachtung einfließen. Dieser Leerstand ist wohnungsmarktpolitisch besonders relevant, da er potenziell reaktivierbar ist, aber derzeit ungenutzt bleibt. Der Lebensraum Haaren weist auch hier mit 3,1 % eine der höchsten strukturellen Wohnungsleerstandsquoten im Aachener Stadtgebiet auf (Karte 2 – Wohnungsleerstandsquote strukturell (mind. 6 Monate) (2023), Quelle: Stadt Aachen – Wohnungsmarktbericht 2025). Das Potential, diese Wohnraumreserve wieder nutzbar zu machen und zur Versorgung mit Wohnraum zur Verfügung zu stellen, ist entsprechend in Haaren vergleichsweise groß.
Einen zentralen Beitrag leistet hier die seit 2019 geltende Wohnraumschutzsatzung, flankiert durch die vereinfachte Leerstandsmeldung im Serviceportal der Stadt Aachen, die im Rahmen des Handlungskonzepts Wohnen eingeführt wurde. Hier können Bürger*innen niedrigschwellig im Rahmen eines vereinfachten Online-Prozederes Leerstände melden. Rund 182 Fälle gingen so allein über den Leerstandsmelder ein. Die Stadt Aachen geht aktiv gegen strukturelle Leerstände vor und leitet entsprechende Verfahren ein – allerdings ist dies mit einer einzigen Stelle im Außendienst der Wohnungsaufsicht im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration für das gesamte Stadtgebiet nur sukzessive möglich. Um rechtssichere Verfahren zu gewährleisten sind jedoch intensive Fallbetrachtungen auch vor Ort notwendig – dies erfordert entsprechend Zeit.
Wichtig ist auch zu verstehen, dass die Kommune nicht gegen jeden Leerstand unmittelbar einschreiten kann. Rechtliche Grenzen ergeben sich insbesondere dann, wenn ein zulässiger Grund für den Leerstand vorliegt, etwa laufende Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen, Verkaufs- oder Erbverfahren oder andere nachweisbare Gründe. Zudem steht das kommunale Handeln unter dem Schutz des Eigentumsrechts und setzt belastbare Nachweise voraus. Nach außen wirken manche Gebäude daher leerstehend und es entsteht der Eindruck, die Kommune sei nicht aktiv – tatsächlich laufen jedoch häufig bereits Prüfmaßnahmen oder der Kommune liegen konkrete Belege für Gründe vor, die ein unmittelbares Einschreiten nicht ermöglichen. Darüber hinaus können bereits eingeleitete Verfahren aufgrund gesetzlich vorgeschriebener Verfahrensschritte, Anhörungen, möglicher Rechtsmittel oder gerichtlicher Überprüfungen einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen.
Kartenband
Karte 1 - Leerstehende Wohnungen je Lebensraum (2023), Quelle: Stadt Aachen – Wohnungsmarktbericht 2025
Karte 2 – Wohnungsleerstandsquote strukturell (mind. 6 Monate) (2023), Quelle: Stadt Aachen – Wohnungsmarktbericht 2025
Der Lebensraum Haaren wurde auf den Karten jeweils mit einem schwarzen Pfeil markiert.
Geschäftsleerstand in Haaren
Mit Blick auf die Leerstandssituation lässt sich aus Sicht der städtischen Wirtschaftsförderung grundsätzlich sagen, dass der Einzelhandel in den vergangenen Jahren mit den Auswirkungen des Onlinehandels sowie dem veränderten Konsumverhalten durch Krisensituationen, Pandemie, Inflation usw. kämpft. Dies betrifft neben kleineren inhabergeführten Einzelhandelsbetrieben mittlerweile auch größere Ketten und Filialbetriebe.
Die GMA, Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, wurde von dem Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung im letzten Jahr dazu beauftragt das Zentren- und Nahversorgungskonzept aus dem Jahr 2015 fortzuschreiben. In diesem Zuge hat im Juni und Juli 2025 eine Erhebung des Einzelhandelsbestands im Stadtgebiet sowie eine Kartierung der sonstigen zentrenprägenden Nutzungen und der Leerstände stattgefunden.
Die Erhebung zeigt, dass der Stadtbezirk Haaren nach dem Stadtbezirk Richterich über die zweitniedrigste Anzahl an Einzelhandelsbetrieben im Stadtgebiet verfügt. Das Nahversorgungszentrum Haaren erstreckt sich entlang der Alt-Haarener Straße, Haarener Gracht und Haarbachtalstraße und umfasst gemäß der Erhebung 16 Einzelhandelsbetriebe, die zusammen eine Verkaufsfläche von 2.015 qm ausmachen. Das Zentrum wird geprägt durch einen Supermarkt (EDEKA), Bäckereien, einen Drogeriemarkt (Rossmann) sowie eine Apotheke. Im mittelfristigen Bedarfsbereich stellt der Textildiscounter KiK das prägende Angebot dar. Ergänzend bestehen im langfristigen Bedarfsbereich Angebote durch zwei Optiker bzw. Hörgeräteakustiker.
Im Nahversorgungszentrum (gemäß der Definition aus 2026) befinden sich derzeit fünf Leerstände (siehe auch Karte 3). Es ist davon auszugehen, dass diese Leerstände aufgrund der aktuellen Entwicklungen nicht wieder alle mit Einzelhandelsnutzungen gefüllt werden können. Eine teilweise Umnutzung in Wohnen wäre demnach zu prüfen.
Karte 3 – Nahversorgungszentrum Haaren 2026, Quelle: Fortschreibung des Zentren- und Nahversorgungskonzepts für die Stadt Aachen
Die Wirtschaftsförderung der Stadt Aachen stellt seit einiger Zeit einen Gesuchsmelder für neue Nutzungen zur Verfügung. In diesem können auch die Stadtbezirke als Wunschstandorte ausgewählt werden. Sofern dies der Fall ist, werden die Konzepte an die Eigentümer*innen aus Haaren weitervermittelt. Ebenso können weitere geeignete Nutzungskonzepte weitergegeben werden. Bisher wünschen sich die meisten Konzepte allerdings eine Ansiedlung in der Aachener Innenstadt.
Gleichermaßen können über den Melder Leerstände von Eigentümer*innen oder aufmerksamen Besucher*innen erfasst werden. Bisher beziehen sich die eingereichten Daten ebenfalls auf die Innenstadt.
Auf Basis der eingereichten Gesuche und Leerstände findet ein digitalgestütztes Matching statt, das bereits zu einigen neuen Ansiedlungen geführt hat (davon 15 in der Aachener Innenstadt; über das Förderprojekt „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren“ (in AC: „Ladenliebe“) vom Land NRW).
Beide Melder sind über den folgenden Link zu erreichen: https://serviceportal.aachen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/2597814/show
Ähnlich wie beim Wohnungsleerstand ist auch beim gewerblichen Leerstand darauf hinzuweisen, dass die personelle Ressource zur Erfassung und Bekämpfung von Leerstand leider begrenzt ist und sich daher auf die Aachener Innenstadt konzentriert. Zudem setzt eine Neuansiedlung immer auch die Bereitschaft des/der Eigentümer*in voraus.
Ein weiteres Projekt zur Unterstützung der Händler*innen und Gastronom*innen ist der sog. „Oecher Perlen“-Fonds. Der Förderbereich des Fonds umfasst sowohl die Aachener Innenstadt als auch die verschiedenen Aachener Stadtbezirke. Somit können auch Projekte aus Haaren eingereicht werden. Ziele des Fonds sind es u. a. die Innenstadt und Stadtteile zu stärken, um diese nachhaltig zu beleben und ihre Attraktivität zu erhöhen, die Zukunftsfähigkeit des Aachener Einzelhandels, der Gastronomie und des Handwerks zu fördern, Kooperationen und kreativen Austausch untereinander anzuregen und gemeinsam voneinander zu lernen. Neben der Förderung von Gestaltungsmaßnahmen und Veranstaltungen bezieht sich ein weiterer Förderbaustein des Fonds auf die temporäre gemeinsame Nutzung von Ladenlokalen bzw. die Bespielung von Schaufenstern. Bedingung für die Bewilligung eines Antrages ist, unter anderem, dass sich mindestens drei Unternehmen aus Einzelhandel, Gastronomie oder Handwerk zusammenschließen und – im Falle der Leerstandsnutzung – die Freigabe der Eigentümer*innen haben. Eingereichte Projekte können mit bis zu 10.000 Euro je Projekt bezuschusst werden. Zur Zeit ist eine neue Antragsphase, unter Vorbehalt der aktuell geltenden Haushaltssperre, in Planung.
Weitere Dokumente (1)
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Technische Details
ID: 1025072
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1025072
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-06-19 Dez VI_0005_WP19 Tagesordnungsantrag SAO.pdf
30.6.2026
750.4 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Haaren
- Datum
- Mi., 08.07.2026
- Uhrzeit
- 18:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- Dezernat VI
- Geändert
- 30.7.2026
- Inhalt abgerufen
- 14. August 2026 um 01:07