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Entgeltordnung für die Volkshochschule

E 42/0013/WP19 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Backhaus erklärt, dass es seitens der CDU-Fraktion redaktionelle Änderungen vorgeschlagen werden. Unter den Ermäßigungsberechtigten (§ 4) sollen das „Freiwillige Ökologische Jahr“ aufgenommen, die „Empfänger*innen von […] Bürgergeld“ in „Empfänger*innen von […] Grundsicherung“ geändert und das „Freiwillig“ aus „Freiwillig Wehrdienst Leistende“ gestrichen werden.

Ratsfrau Schmitt-Promny spricht sich gegen die Streichung des Wortes „Freiwillig“ aus mit dem Hinweis, man solle sich an die aktuelle Fassung des Bundesgesetzes zum Wehrdienst halten.

Herr Stoddon schließt sich dem an und stellt die Frage, warum es im Produkt 11 zu einer so großen Steigerung gekommen ist.

Frau Gielsdorf antwortet, dass in diesem Bereich Honorare vor allem aufgrund von Studienreisen angepasst werden mussten.

Herr Haberland merkt kritisch an, dass Menschen mit Behinderung nicht aufgeführt werden und fragt, wie der Entgeltpflicht für Begleitungspersonen aussieht.

Frau Perschon weist darauf hin , dass ein Aufführen dieses Sachverhalts in der Entgeltordnung nicht nötig sei, da es eine gesetzliche Regelung gibt, die Personen mit einem „B“ im Schwerbehindertenausweis Anspruchdarauf haben, dass ihre Begleitperson kostenfreien Zugang erhält.

Vorsitzende Dr. Schmeer hinterfragt den Ansatz, dass die Entgeltspanne einzelner Produkte mit einem Entgelt von 0 € beginnt und schlägt vor, mindestens 0,50€ anzusetzen. Es gebe immer die Möglichkeit des Entgelterlasses.

Ratsfrau Bergs verweist auf den Verwaltungsaufwand einer solchen Änderung und schlägt vor, dass der Volkshochschule die Entscheidung überlassen werden solle, ob sie ein Entgelt erhebt oder nicht.

Frau Gielsdorf erklärt, dass die Volkshochschule Beratungsangebote, Schnupperkurse und besondere einmalige Angebote kostenfrei anbietet. Weitere Angebote seien über Drittmittel finanziert oder im Rahmen von Kooperationen, bei denen die Volkshochschule lediglich die Räume stellte.
Frau Dr. Blüggel ergänzt, dass es ein Unterschied sei, ob eine Veranstaltung regulär entgeltfrei geplant werden könne oder als Ausnahme kostenfrei deklariert werden müsse.

Herr Stoddon kritisiert, dass in manchen Produkten eine Erhöhung mit dem Faktor 2,5 vorgenommen wurde, was für einige Personen nicht mehr bezahlbar sei. Er begrüßt, dass dies bei der Alphabetisierung nicht geschehen sei und schlägt vor, dass das Entgelt in Raten über Semester bezahlt werden können solle.

Ratsfrau Schmitt-Promny unterstützt die Entscheidungsfreiheit der Volkshochschule und stellt die Befürchtung, dass durch die Erhöhung der Entgelte Personengruppen ausgeschlossen werden könnten, infrage.

Die Ergänzung von „Freiwillige im Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ)“ wird aufgenommen, die redaktionelle Änderung in Grundsicherung wird übernommen und „Zivildienstleistende / Wehrersatzdienstleistende“ werden unter § 4 ergänzt.

Beschluss

Der Betriebsausschuss Kultur, Theater und VHS empfiehlt gemäß § 7 Abs. 6 der Satzung für die Volkshochschule Aachen dem Rat der Stadt Aachen die Entgeltordnung der Volkshochschule Aachen mit den entsprechenden Änderungen in der Fassung vom 15.07.2026 sowie deren Umsetzung zum 01.08.2026 zu beschließen.

Beschlussvorschlag

  1. Der Betriebsausschuss Kultur, Theater und VHS empfiehlt gemäß § 7 Abs. 6 der Satzung für die Volkshochschule Aachen dem Rat der Stadt Aachen die Entgeltordnung der Volkshochschule Aachen in der Fassung vom 15.07.2026 sowie deren Umsetzung zum 01.08.2026 zu beschließen.
  1. Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Kultur, Theater und VHS gemäß § 8 der Satzung für die Volkshochschule, die Entgeltordnung in der Fassung vom 15.07.2026 sowie deren Umsetzung zum 01.08.2026.

(Dr. Ziemons)Dez.IVE42
Oberbürgermeister

Erläuterungen

Die Entgeltordnung für Veranstaltungen der Volkshochschule wurden letztmalig zum 01.02.2007 angepasst.

Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Aachen hat im Prüfbericht vom 21.01.2025 eine Überprüfung der Aktualität der Entgeltordnung, insbesondere im Hinblick auf die Angemessenheit der Höhe der Entgelte empfohlen.

Nach Auswertung der für das Veranstaltungsprogramm festgesetzten Entgelte der Semester 1/2025 und 2/2025 schlägt die Volkshochschule folgende neue Preisspannen für die einzelnen Produkte in der Entgeltordnung vor.

Der Übersichtlichkeit wegen wurden die vorgenommenen Änderungen in Form einer Synopse sichtbar gemacht.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Abstimmungsergebnis

Mehrheitlich, 1 Gegenstimme

Weitere Dokumente (2)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-06-22 E 42_0013_WP19 Entgeltordnung fuer d SAO.pdf

30.6.2026

408.7 KB

Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
Sitzung des Betriebsausschusses Kultur, Theater und VHS
Gremium
Betriebsausschuss Kultur, Theater und VHS
Datum
Di., 14.07.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
E 42 - Volkshochschule
Geändert
13.8.2026
Inhalt abgerufen
3. September 2026 um 01:19