Integriertes Stadtentwicklungskonzept "Zukunft Forst"
FB 61/0074/WP19 · Entscheidungsvorlage
Beschlussvorschlag
Der Planungsausschuss, der Kinder- und Jugendausschuss, der Ausschuss für Schule und Weiterbildung , der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration, der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz, die Bezirksvertretung Aachen-Mitte, der Mobilitätsausschussund der Sportausschussempfehlen dem Rat, das Integrierte Stadtentwicklungskonzept „Zukunft Forst“ als Grundlage für die Beantragung von Städtebaufördermitteln für das Förderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, auf der Grundlage des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes die Aufnahme in das Bund-Länder-Programm „Soziale Zusammenhalt“ beim Land Nordrhein-Westfalen zu beantragen.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt das Integrierte Stadtentwicklungskonzept „Zukunft Forst“ als Grundlage für die Beantragung von Städtebaufördermitteln für das Förderprogramm Sozialer Zusammenhalt. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes die Aufnahme in das Bund-Länder-Programm „Soziale Zusammenhalt“ beim Land Nordrhein-Westfalen zu beantragen.
Der Ausschuss für Soziales und Demografie und der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nehmen den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Im Hauptausschuss am 06.11.2024 wurde nach einer ausführlichen Beratungsfolge die Stadtteilperspektive „Zukunft Forst“ final beschlossen (vgl. Vorlage-Nr. FB 61/1019/WP18). Die Verwaltung wurde beauftragt, das Handlungskonzept in ein Handlungsprogramm zu überführen und die ersten Schritte zur Vorbereitung eines Grundantrages zur Städtebauförderung für ein Programmgebiet in der Förderkulisse „Sozialer Zusammenhalt“ für den Herbst 2026 vorzubereiten.
Aufgrund der neuen Städtebauförderrichtlinien seit Beginn des Jahres 2024 war es erforderlich, die Gesamtmaßnahme und Fördergebiete in ihrer Komplexität und ihrem Umfang zu reduzieren. Im weiteren Prozess wurde daher der Fokus auf die Teilräume Driescher Hof und Schönforst gelegt. Ergänzend wurden in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln und dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW (MHKBD NRW) Impulsprojekte in den Mitten der weiteren Teilräume definiert. Im Juli 2025 hat der Planungsausschuss auf Empfehlung der Bezirksvertretung Mitte die Verwaltung beauftragt, das Handlungsprogramms „Zukunft Forst“ auf der Grundlage der Stadtteilperspektive weiterzuführen. Des Weiteren wurde die Verwaltung beauftragt, die städtebaulichen Maßnahmen für ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept in dem räumlich fokussierten Bereich Driescher Hof und Schönforst zu konkretisieren (vgl. Vorlage-Nr. FB 61/1092/WP18).
Der Bezirksvertretung Mitte sowie dem Planungsausschuss als zuständiges Gremium für die Städtebauförderung wurde am 15.04.2026 und am 07.05.2026 die priorisierten und konkretisierten Maßnahmen sowie die geplante Zeitschiene für das Integriertes Stadtentwicklungskonzept Zukunft Forst in Form einer Sachstandsvorlage vorgelegt (vgl. Vorlage-Nr. FB 61/0030/WP19).
Mit dieser Vorlage legt die Verwaltung nun das Integrierte Stadtentwicklungskonzept „Zukunft Forst“ (ISEK „Zukunft Forst“, Anlage 1) als Grundlage für die Beantragung der Aufnahme in das Förderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ vor. Es bündelt diejenigen Maßnahmen in einem Paket, dessen Umsetzung innerhalb der Vorgaben der neuen Städtebauförderrichtlinie machbar ist und die in ihrem Zusammenspiel dem integrierten Ansatz der Stadtteilperspektive „Zukunft Forst“ entsprechen. Die Laufzeit des Städtebauförderungsprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ beträgt insgesamt 10 Jahre. Inhalt des Städtebauförderantrags sind das ISEK, die Steckbriefe sowie die Kosten- und Finanzierungsübersicht (Anlage 1 - 3).
Integriertes Stadtentwicklungskonzept „Zukunft Forst“ (ISEK „Zukunft Forst“)
Die Priorisierung und Konkretisierung der Maßnahmen für das Integrierte Stadtentwicklungskonzept erfolgte in einem fachübergreifenden verwaltungsinternen Abstimmungsprozess. Der aktuelle Planungsstand wurde in regelmäßigen Abständen in der verwaltungsinternen Projektgruppe vorgestellt und die Inhalte des ISEKs weiter konkretisiert. Auch die Lenkungsgruppe wurde kontinuierlich eingebunden und konnte so an der Konkretisierung des Maßnahmenkataloges mitwirken. Das ISEK „Zukunft Forst“ verfolgt insgesamt einen integrierten Ansatz. Parallel zu den geplanten Baumaßnahmen (Kern- und Teilmaßnahmen sowie Impulsmaßnahmen) in den jeweiligen Fokus- bzw. Teilräumen können die übergeordneten Maßnahmen in das gesamte Programmgebiet wirken (z. B. der Verfügungsfonds und ein Hof- und Fassadenprogramm). Weitere ergänzende Maßnahmen, wie z. B. Maßnahmen der Wohnraumförderung oder die Erneuerung des Fernwärmenetzes werden im Laufe der Programmlaufzeit ebenfalls im gesamten Stadtteil umgesetzt.
Die Priorisierung und Konkretisierung der Maßnahmen für den Grundantrag zum Förderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ orientiert sich an dem in der Stadtteilperspektive definierten Leitbild „Mitten in Forst I Mitten verbinden I Mitten im Grünen“. Im Stadtteil Forst fehlt es in allen Teilräumen an Begegnungsorten und Treffpunkten, die den sozialen Zusammenhalt – auch mit Blick auf einen in Zukunft wachsenden Stadtteil – nachhaltig stärken. Daher geht es vorrangig darum, mit den Kern- und Teilmaßnahmen eine neue Mitte sowohl im Fokusraum Driescher Hof als auch im Fokusraum Schönforst zu entwickeln und zu stärken. Da die Teilräume Unterforst, Altforst, Forster Linde und Trierer Platz außerhalb der Fokusräume liegen, ermöglichen die Impulsprojekte einen Impuls zur Stärkung der jeweiligen Begegnungsräume.
Als Kernmaßnahme für Schönforst soll der Bereich rund um den Bolzplatz Schwalbenweg an der Albert-Maas-Straße zu einem Ort der Begegnung und Lernraum im Grünen aufgewertet werden. Als Kernmaßnahme für den Bereich Driescher Hof soll auf der Fläche der ehemaligen Kirche Christus unser Friede eine neue Quartiersmitte entstehen. Die Gestaltung eines öffentlichen Platzes sowie soziale Angebote und Wohnen sollen im Dreiklang entwickelt und eine neue Strahlkraft in das Viertel ausbilden. Der vorgesehene Hochbau vereint Wohnen und soziale Infrastruktur in einem integrierten Ansatz und soll unter Nutzung von Wohnraumfördermitteln einschließlich der Förderung sozialer Infrastruktur umgesetzt werden. Der Quartiersplatz wiederum wird hochwertig mit Städtebaufördermitteln aufgewertet und schafft neue Aufenthaltsqualitäten und Verbindungen zwischen dem Hochbau und den angrenzenden Quartierseinrichtungen. Durch die gezielte Kombination der beiden Förderkulissen (Städtebau- und Wohnraumförderung) soll ein zukunftsfähiges, qualitativ hochwertiges Gesamtkonzept für das Quartier geschaffen werden. Zu den geplanten „neuen Mitten“ in Schönforst und im Driescher Hof als Kernmaßnahmen der Städtebauförderung wurden auf der Grundlage der Stadtteilperspektive ergänzende Teilmaßnahmen konkretisiert. Gemäß dem Leitbild „Mitten in Forst I Mitten verbinden I Mitten im Grünen“ sollen die Teilmaßnahmen dazu beitragen, die neuen Mitten in ihr jeweiliges Viertel zu integrieren, gut in die vorhandenen Alltagswege einzubinden und eine positive Wirkung in das Viertel zu erreichen.
Kern- und Teilmaßnahmen in den Fokusräumen:
Gemäß den neuen Städtebauförderrichtlinien werden die baulichen, also investiven Maßnahmen im ISEK-Gebiet als „Kern- und Teilmaßnahmen“ bezeichnet. Für diese Maßnahmen erfolgt zusammen mit dem Fördergeber eine Festlegung von Zielen auf der Basis von Indikatoren. Die Kernmaßnahmen sollen in besonderer Weise dazu beitragen die im ISEK „Zukunft Forst“ festgestellten baulichen Missstände zu beseitigen. Daher werden diese Maßnahmen auch besonders gewichtet. Jährlich wird der Stand der Erreichung der Zielwerte erfasst sowie in der Folge der Stand der Zielerreichungsquote der Gesamtmaßnahme automatisch berechnet. Es können auch individuelle Ziele der Kommune eingesetzt werden, sofern sie messbar sind. Mit dem Erstantrag werden die messbaren Ziele benannt. Im Verwendungsnachweis wird dann nach Abschluss der Gesamtmaßnahme geprüft, ob eine Zielerreichung über alle Ziele erreicht wurde. Die Mindestzielerreichungsquote einer Gesamtmaßnahme liegt bei 85 %.
Folgende Maßnahmen sind im Ergebnis des oben beschriebenen Prozesses in Anlehnung an das Leitbild „Mitten in Forst I Mitten verbinden I Mitten im Grünen“ aus der Stadtteilperspektive Bestandteil des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes „Zukunft Forst“:
Fokusraum Driescher Hof
- „Mitten stärken“:
1.Kernmaßnahme Mitte Driescher Hof (inkl. Teilbereich Danziger Straße)
2.Konzept: Aufwertung Ladenzeile
- „Mitten verbinden“:
3.Teilmaßnahme Gleiwitzer Straße
4.Konzept Grünes Wegenetz Driescher Hof (Vorbereitung Teilmaßnahme)
5.Teilmaßnahme Grünes Wegenetz Driescher Hof
- „Mitten im Grünen“:
6.Teilmaßnahme Grillwiese Herderstraße
7.Teilmaßnahme Wasserbecken Stettiner Straße
8.Teilmaßnahme Spielfelder Stettiner Straße
9.Teilmaßnahme Spielplatz Danziger Straße
Fokusraum Schönforst
- „Mitten stärken“ und „Mitten im Grünen“
1.Kernmaßnahme Bolzplatz Schwalbenweg
2.Teilmaßnahme Schulhof GGS Schönforst (inkl. Vorplatz)
- Mitten verbinden
3.Konzept Grünes Wegenetz Schönforst (Vorbereitung Teilmaßnahme)
4.Teilmaßnahme Grünes Wegenetz Schönforst
Impulsprojekte:
Die Impulsprojekte liegen außerhalb der Fokusräume. Die Impulsprojekte sollen in den verbleibenden Teilräumen dem Leitbild entsprechend auch einen Beitrag zur Stärkung des sozialen Zusammenhaltes leisten und Orte der Begegnung fördern. Die Projekte werden in Abstimmung mit den Akteur*innen und der Lenkungsgruppe konkretisiert, da diese Orte einen starken Rückhalt in der Bürgerschaft und das Engagement der Akteur*innen vor Ort benötigen:
Mitte Altforst:
- Anteilsmäßige Förderung eines barrierefreien Zugangs zur evangelischen Auferstehungskirche mit stadtteilbezogenen Angeboten
Mitte Unterforst:
- Treffpunkt / Angebot für die Zielgruppe Kinder und Jugendliche
- Zeppelinstraße
Mitte Forster Linde:
- Ninja-Parcours als Baustein eines Mehrgenerationenspielplatzes auf dem ehemaligen Bolzplatz / Kirche St. Katharina
Mitte Trierer Platz:
- Grünraum Trierer Platz aufwerten
- Aufenthaltsqualität / Sitzmöglichkeiten im Bereich des Stellplatzes / Wendehammers schaffen
übergeordnete Maßnahmen:
Die „übergeordneten Maßnahmen“ beziehen sich im Gegensatz zu den Fokusräumen für die Baumaßnahmen auf die gesamte ISEK-Gebietskulisse. Um die Wirkung im gesamten Stadtteil zu untermauern, soll der in der Stadtteilperspektive finalisierte Betrachtungsraum als große und umfassende Kulisse die räumliche Grundlage für das beantragte Programmgebiet „Sozialer Zusammenhalt“ sein. Auf dieser Basis können daher Förderzugänge wie z. B. der Verfügungsfonds und ein Hof- und Fassadenprogramm für den gesamten Stadtteil beantragt werden. Das gilt auch für die Finanzierung einer ergänzenden Quartiersmanagement-Ressource, die die Prozesse und Umsetzung der Maßnahmen des Städtebauförderprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ für die Laufzeit von insgesamt 10 Jahren unterstützen und begleiten soll. Die Aufgaben sind mit Blick auf das städtische Quartiersmanagement weiter zu schärfen. Des Weiteren sind im Grundantrag auch soziale Maßnahmen vorgesehen, die durch das Quartiersmanagement im Rahmen der Programmlaufzeit des Förderprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ umgesetzt werden.
Zu allen im ISEK „Zukunft Forst“ vorgesehenen Maßnahmen werden in Steckbriefen die wichtigen Informationen zusammengefasst (Anlage 2). Diese umfassen im Wesentlichen die Zielsetzung und eine Maßnahmenbeschreibung, außerdem die Verantwortlichkeiten und Bezüge zwischen den Maßnahmen. Für alle Kern- und Teilmaßnahmen sind auch die voraussichtlichen Umsetzungszeiträume im Grundantrag dargestellt (Anlage 4). Die Verwaltung hat dann die Möglichkeit, bis 2027, (mit möglicher Förderpause bis 2028) in Zusammenarbeit mit den betroffenen Fachbereichen für alle geplanten Maßnahmen die notwendigen Entwurfsgrundlagen bis Leistungsphase 2 und 3 zu erstellen und die Kosten für die jeweiligen Maßnahmen final zu beziffern. Sollte in diesem Zeitrahmen insbesondere auch zu der geplanten Kernmaßnahme Mitte Driescher Hof das Nachjustieren und Schärfen der konzeptionellen Ausrichtung und Ziele erforderlich sein, ist das in Abstimmung mit dem Fördergeldgeber möglich. Das Gesamtkonzept des ISEK „Zukunft Forst“ darf dadurch allerdings nicht in Frage gestellt werden. Des Weiteren besteht auch die Möglichkeit, einzelne Teilmaßnahme wieder zurückzuziehen, sollte sich eine Realisierung in der vorgesehenen Programmlaufzeit in der weiteren Prüfung doch als nicht machbar erweisen. Die finalisierten Unterlagen müssen dem Fördergeldgerber im Folgejahr ergänzend zum bereits vorliegenden Grundantrag nachgereicht werden. Auf dieser Grundlage wird dann mit der Bewilligung des 1. Fortsetzungsantrages im Frühjahr 2028 das Gesamtförderbudget für die Programmlaufzeit über insgesamt 10 Jahre festgelegt.
Gebietskulisse
Der in der Stadtteilperspektive dargestellte Gebietsumgriff wurde im Laufe des weiteren Stadtentwicklungsprozesses geringfügig angepasst. So wurden Flächen, wie z. B. die Kasernen wegen fehlender Entwicklungsspielräume aus dem Umgriff herausgenommen (Anlage 5). Für die Beantragung von Städtebauförderung für Maßnahmen des sozialen Zusammenhalts ist die räumliche Festlegung einer förmlichen Gebietskulisse erforderlich. Hier wird ein Gebiet gem. § 171 e BauGB Maßnahmen der Sozialen Stadt angestrebt.
Ziel der Städtebauförderung von Maßnahmen des sozialen Zusammenhalts ist die Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen, die auf Grund der Zusammensetzung und wirtschaftlichen Situation der darin lebenden und arbeitenden Menschen vor erheblichen sozialen Herausforderungen stehen. Damit soll ein Beitrag zum Abbau sozialräumlicher Benachteiligungen, zur Erhöhung der Wohn- und Lebensqualität und Nutzungsvielfalt, zur Integration aller Bevölkerungsgruppen und zur Stärkung des Zusammenhalts in der Nachbarschaft geleistet werden. Parallel zur Beratung dieser Vorlage wird die Verwaltung eine separate Beschlussfassung für die Festlegung des Maßnahmengebietes gem. § 171 e BauGB vorbereiten.
Kosten- und Finanzierungsübersicht (KuF)
Die Aufstellung der Kosten- und Finanzierungsplanung dient der Abschätzung der voraussichtlichen öffentlichen Ausgaben und der zu erwartenden Einnahmen. Für die in der KuF (s. Anlage 3) gelisteten Maßnahmen wurden erste Kostenansätze vorgenommen, die vor allem auf Grundlage von Vorentwürfen, Beispiel- und Erfahrungswerten (u.a. qm-Ansätzen) sowie Expert*innenangaben basieren.
Die für den Förderantrag aus der Stadtteilperspektive ausgewählten Maßnahmen sind im weiteren Prozess dahingehend zu konkretisieren, dass detaillierte Aussagen zu inhaltlichen und zeitlichen Einzelschritten zur Umsetzung getätigt und damit die vorläufigen Kostenschätzungen verifiziert werden können. Im Haushalt 2026 wurden vom Fachbereich 61 erste Ansätze für die anstehenden Planungskosten angemeldet. In den dann folgenden Haushaltsplanungen soll die Produktverantwortung in die jeweils zuständigen Fachbereiche für die einzelnen Maßnahmen verlagert werden. Zur haushalterischen Zuordnung mit Blick auf die bevorstehende Haushaltsanmeldung 2027ff findet aktuell eine verwaltungsinterne Abstimmung statt. Die Haushaltsplanung erfolgt über die gesamte Programmlaufzeit von 10 Jahren.
Spätestens mit dem 1. Fortsetzungsantrag, voraussichtlich in 2027 (ggf. bei Nutzung einer Förderpause in 2028), wird vonseiten des Fördergebers mit Bewilligung im darauffolgenden Jahr 2028 (ggf. bei Nutzung einer Förderpause in 2029) die Förderobergrenze festgelegt. Die Kosten der Gesamtmaßnahme werden für den Erstantrag auf rund 15 Mio. Euro ohne Berücksichtigung der Baukostensteigerungen (Baupreisindex) in den Folgejahren geschätzt. Mit der Änderung der Städtebauförderrichtlinien wurde ein Baupreisindex eingeführt, sodass im Grundantrag in der Kosten- und Finanzierungsübersicht eine Berücksichtigung der Baukostensteigerung erfolgen wird. Bei Bewilligung von Städtebaufördermitteln werden förderfähige Kosten mit voraussichtlich 70% durch Bundes- und Landesmittel bezuschusst.
Welche Maßnahmen in welchem Umfang mit rund 70% Fördermitteln bezuschusst werden, wird im Sommer 2027 durch den Förderbescheid festgesetzt. Die Gesamthöhe der durch die Städtebauförderung berücksichtigten Maßnahmen richtet sich außerdem nach dem bundes- und landesweit zur Verfügung stehenden Budget und der Qualität und Dringlichkeit der Anträge aller einreichenden Kommunen.
Meilensteine:
- Beschlussvorlage zum Maßnahmengebiet Soziale Stadt (gem. §171 e, Absatz 1 BauGB) nach der Sommerpause 2026
- Einreichen Grundantrag Gesamtmaßnahme ISEK Forst im Oktober 2026
- Aktuell: Vorbereitung der Haushaltseinplanung für die Jahre 2027ff
- Umsetzung / Beauftragung von ersten vorbereitenden Maßnahmen (Konzeptentwicklung, Vorentwurfsplanung) ab 2. Jahreshälfte 2026
- Umsetzung der ISEK-Maßnahmen nach Bewilligung der Städtebauförderung voraussichtlich ab Herbst 2027 im Rahmen der Programmlaufzeit von insgesamt 10 Jahre bis 2036
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
X |
PSP-Element5-090101-000-01100-300-1 ISEK Forst Driescher Hof | |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2026 | Fortgeschriebener Ansatz 2026 | Ansatz 2027 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2027 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 140.000 | 140.000 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 257.233,68 | 257.233,68 | 100.000 | 100.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 257.233,68 | 257.233,68 | 40.000 | 40.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
PSP-Element4-090101-055-5 ISEK Forst Driescher Hof | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2026 | Fortgeschriebener Ansatz 2026 | Ansatz 2027 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2027 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 105.000 | 105.000 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 60.820,00* | 60.820,00 | 150.000 | 150.000 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 2.578,41 | 2.578,41 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 63.398,41 | 63.398,41 | -45.000 | -45.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
*Ansatz 2026 50.000,00 € konsumtiv und 170.000,00 € investiv sowie Ermächtigungsübertragung aus 2025 13.398,41 € konsumtiv und 87.233,68 € investiv
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Es handelt sich um ein Handlungs- und Investitionsprogramm, das in verschiedenen Produktbereichen verankert sein wird. Dies ist in den weiteren Schritten mit zunehmender Planungstiefe zu detaillieren und zu festigen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen hat der Beschluss hinsichtlich der Maßnahmen des ISEKs. Hierfür stehen Mittel unter 4-090101-055-5 (PSP ISEK Forst Driescher Hof) sowie unter 5-090101-000-01100-300-1 (PSP ISEK Forst Driescher Hof) bereit.
Die im Handlungsprogramm enthaltenen Einzelmaßnahmen sind separaten Beschlüssen vorbehalten, die dann auch die konkrete Finanzierung zum Inhalt haben werden. Entscheidungen zur Umsetzung von baulichen Maßnahmen mit Kosten und Finanzierung bleiben dem Ausführungsbeschluss vorbehalten. Die Umsetzung der Maßnahmen ist nur möglich, sofern die Bereitstellung der erforderlichen Mittel durch einen zukünftigen, rechtskräftigen Haushalt gesichert ist. Besonders vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltssperre hat die Einplanung von Mitteln in zukünftigen Haushalten haushaltsneutral zu erfolgen.
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
X | nicht bekannt |
Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.
Technische Details
ID: 1025140
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1025140
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-06-16 FB 61_0074_WP19 Integriertes Stadten SAO.pdf
20.6.2026
15.8 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 18.8.2026
- Inhalt abgerufen
- 31. August 2026 um 01:17