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Senior*innenratswahl 2027 – Änderung der Wahlordnung

FB 56/0088/WP19 · Entscheidungsvorlage

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Soziales und Demographie nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, vorbehaltlich der Zustimmung des Senior*innenrats, die Wahlordnung für den Senior*innenrat der Stadt Aachen in der vorgelegten Fassung der vierten Änderung zu beschließen.

Der Senior*innenrat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Wahlordnung für den Senior*innenrat der Stadt Aachen in der vorgelegten Fassung der vierten Änderung zu beschließen.

Der Rat der Stadt Aachen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Wahlordnung für den Senior*innenrat der Stadt Aachen in der vorgelegten Fassung der vierten Änderung.

Erläuterungen

Mit entsprechender Ergänzung der Hauptsatzung wurde im März 2010 der damalige „Seniorenbeirat“ als „Seniorenrat“ in die Gremienlandschaft der Stadt Aachen aufgenommen. Der Seniorenrat ist ein parteipolitisch unabhängiges Beratungsorgan, welches die Interessen der älteren Generation vertritt. Seit Einführung der Empfehlung von gendergerechten Bezeichnungen in der Stadtverwaltung Aachen im Jahr 2022 wird die Bezeichnung „Senior*innenrat“ verwendet.

Mit der Senior*innenratswahl werden in insgesamt 14 Wahlbezirken je nach Einwohner*innenzahl zwei bis fünf Mitglieder gewählt. Mit Beschluss vom 15. August 2019 hat der Senior*innenrat sich dafür ausgesprochen, dass künftig bei den Wahlen zum Senior*innenrat das Mehrstimmenwahlrecht Anwendung finden soll. Aufgrund dessen hat die Verwaltung für die im Jahr 2022 durchgeführte Wahl eine entsprechende Anpassung der Wahlordnung vorgenommen. Die bisherige Wahlordnung in der Fassung der dritten Änderung wurde durch den Rat der Stadt Aachen am 16. Februar 2022 beschlossen.

Die operative Durchführung der Senior*innenratswahlen erfolgt durch den Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog, Abteilung Statistik und Wahlen. Öffentlichkeitsarbeit, Beratung und Prüfung der formalen Voraussetzungen der eingehenden Bewerbungen der Bewerber*innen sowie der Wahlaufruf werden von der Leitstelle „Älter werden in Aachen“ des Fachbereichs Wohnen, Soziales und Integration wahrgenommen.

Für die Vorbereitung und die Durchführung einer Senior*innenratswahl sind entsprechende Personalressourcen beim Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog, Abteilung Statistik und Wahlen, erforderlich. Diese sind jedoch lediglich dann verfügbar, wenn zeitgleich eine Kommunal-, Landtags-, Bundestags oder Europawahl vorzubereiten und durchzuführen ist. Unter Berücksichtigung der bestehenden Wahlperioden erfolgt seit der Wahl 2022 die zeitgleiche Durchführung mit der Landtagswahl.

Die Senior*innenratswahl ist eine reine Briefwahl, die Rücksendung der Wahlunterlagen für die Wähler*innen kostenlos.

Die Mitglieder des Senior*innenrats wurden zuletzt am 15. Mai 2022 in einer Urwahl direkt von den wahlberechtigten Einwohner*innen gewählt. Die Amtszeit des Senior*innenrats beträgt grundsätzlich fünf Jahre.

Die Landtagswahl NRW 2027 findet statt am 25. April 2027, sodass an diesem Tag auch die Wahl zum Senior*innenrat stattfinden wird.

Änderung der Wahlordnung für den Senior*innenrat

Aufgrund der bei der Wahl zum aktuell amtierenden Senior*innenrat am 15. Mai 2022 gemachten Erfahrungen besteht die Notwendigkeit der Präzisierung und Anpassung von Regelungen in der Wahlordnung, insbesondere:

§ 2 Wahlsystem und Zusammensetzung des Senior*innenrats

§ 5 Wahlorgane

§ 6 Einreichung und Prüfung von Wahlvorschlägen

§ 9 Ermittlung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk

Neben diesen Änderungen wurden redaktionelle/sprachliche Anpassungen, insbesondere im Hinblick auf die gendergerechte Bezeichnung des Senior*innenrats, vorgenommen.

In der beigefügten Synopse der bisherigen Fassung und der zum Beschluss vorgeschlagenen Fassung der vierten Änderung der Wahlordnung befindet sich in der Erläuterungsspalte rechts jeweils ein erklärender Hinweis auf die vorgesehene Änderung.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Beim Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration stehen unter dem PSP-Element 4-050101-960-6 Sachkonto 53180000 im Haushalt 2026 Mittel in Höhe von 3.500 Euro für die Vorbereitung der Senior*innenratswahl zur Verfügung. Unter dem gleichen PSP-Element besteht für das Haushaltsjahr 2027 ein Ansatz in Höhe von 3.500 Euro für die Durchführung der Senior*innenratswahl.

Beim Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog besteht unter dem PSP-Element 1-021401-900-7 für das Haushaltsjahr 2027 ein Ansatz in Höhe von insgesamt 150.000 Euro, verteilt auf die Sachkonten 54210000, 52350000, 52910000, 52810000, 5422000, 54230000, 54130000 und 54310000 für die Durchführung der Senior*innenratswahl. Es werden sich Synergieeffekte mit der Durchführung der Landtagswahl ergeben.
Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-09-07 FB 56_0088_WP19 Senior_innenratswahl SAO.pdf

7.9.2026

342.0 KB

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
25.9.2026
Inhalt abgerufen
2. November 2026 um 02:17