Verteilerkasten Berensberger Straße; Antrag der SPD-BF vom 26.3.2025, lfd. Nr. 80
BA 6/0022/WP19 · Kenntnisnahme
Erläuterungen
Mit Antrag vom 26.3.2025 beantragt die SPD, dass der Verteilerkasten rechts an der Einmündung Ferberberg/Berensberger Straße so verlegt wird, dass Fahrzeuge nicht mehr auf den dort vorhandenen
Radweg vorfahren müssen, um den fließenden Verkehr aus Richtung Berensberg beim Einbiegen in die Berensberger Straße in Richtung Schönau sehen und einschätzen zu können. Der Verteilerkasten nehme die Sicht in die Berensberger Straße und beeinträchtige daher die Verkehrssicherheit.
DerNetAachen wurde auf Antrag die Zustimmung nach § 127 Abs. 1 und 3Telekommunikationsgesetz (TKG)durch die zuständige Stelle bei der Stadt Aachen am 09.11.2020– unter Beteiligung der Fachdienststellen – erteilt, den Verteilerkasten am besagten Standort zu errichten. Der Verteilerkasten ist als Schalt- und Verzweigungseinrichtung Teil einer Telekommunikationslinie im Sinne des § 3 Nr. 64 TKG.
Gemäß § 130 Abs. 1 TKG ist eine bestehende Telekommunikationslinie abzuändern, wenn sich nach der Errichtung zeigt, dass sie den Widmungszweck des Verkehrsweges nicht nur vorübergehend einschränkt. Von einer Beschränkung des Widmungszwecks wird gesprochen, wenn die Verkehrssicherheit durch einen Umstand erheblich verschlechtert wird.
Sichtverhältnisse sind im Sinne der Verkehrssicherheit grundlegend wichtig. Die gegenseitige Wahrnehmung muss unter räumlichen und zeitlichen Aspekten angemessen möglich sein. Eine uneingeschränkte Sicht trägt somit maßgeblich zur Vermeidung von Unfällen bei und schützt Leib und Leben. In dem besagten Sichtfeld rechts der Berensberger Straße befinden sich neben dem Verteilerkasten ebenfalls ein Stromkasten, eine Wanderkarte und ein Knotenpunktwegweiser.
Eine Verpflichtung des Telekommunikationsbetreibers zur Umsetzung auf eigene Kosten wurde rechtlich geprüft und ist nicht rechtmäßig.
Die Versetzung des Verteilerkastens ist aus technischen Gründen schwierig und daher sehr kostenintensiv. Die Kosten einer Versetzung liegen nach Auskunft von NetAachen von August 2025 zwischen 30.000,- € und 50.000,- €. Zudem müssten etwa 60 Haushalte mehrere Wochen ohne Zwischenversorgung vom Glasfasernetz getrennt werden.
Eine Versetzung, verbunden mit diesem hohen Kostenaufwand und der damit verbundenen Belastung der Bürger, ist nicht verhältnismäßig. Auch ist der Anspruch auf Versetzung auf Kosten der NetAachen gemäß § 135 TKG i.V.m. § 195 BGB bereits verjährt.
Folglich müsste die Stadt Aachen die Kosten tragen.
Hier sind daher mildere Mittel zur Verbesserung zu prüfen.
Als ‚mildere Mittel‘ wurden verschiedene Maßnahmen umgesetzt.
Der vom Ferberberg einmündende Kfz-Verkehr muss an der Haltlinie (VZ 294) vor der mittlerweile rot eingefärbten Furt halten. Über dem VZ 206 (STOP-Schild) ist zusätzlich das schwarz-weiße Zusatz VZ ‚Radverkehr aus beiden Richtungen‘ angebracht.
Durch diese Maßnahmen wird der KfZ-Verkehr sensibilisiert, vorsichtig auf den Radweg vorzufahren, um den Radverkehr aus beiden Richtungen einsehen zu können.
Zusätzlich wird im Kreuzungsbereich durch einen Verkehrsspiegel auf der gegenüberliegenden Seite neben der Einmündung Hasenwald die Einsicht in die Fahrbahn und den Radweg von Richterich aus kommend erleichtert.
Die Stelle ist in der Unfallstatistik der Stadt Aachen unauffällig.
Der Fachbereich Mobilität und Verkehr ist jedoch sensibilisiert und würde sofort reagieren, wenn sich eine neue Unfalllage abzeichnen würde.
Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.
Technische Details
ID: 1025191
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1025191
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-07-13 BA 6_0022_WP19 Verteilerkasten Bere SAO.pdf
25.8.2026
288.2 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- B 6 - Bezirksamt Aachen-Richterich
- Geändert
- 19.8.2026
- Inhalt abgerufen
- 3. September 2026 um 01:13