Fußgängerbrücke "Zur Scheidmühle" (B213) an der Kläranlage Eilendorf, hier: Varianten für die Wiederherstellung der Wegeverbindung
E 18/0024/WP19 · Entscheidungsvorlage
Fußgängerbrücke "Zur Scheidmühle" (B213) an der Kläranlage Eilendorf, hier: Varianten für die Wiederherstellung der Wegeverbindung
im Ratsinformationssystem anzeigenBeschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt
den ersatzlosen Rückbau der Fußgängerbrücke „Zur Scheidmühle“ (B213) und die Wiederherstellung der Wegeverbindung über den Haarbach in Form einer Furt mit Trittsteinen.
Erläuterungen
Das vorhandene Brückenbauwerk B213 überquert den ca. 4,50 m tief eingeschnittenen Haarbach und stellt eine Fußgängerverbindung zwischen dem Nirmer Weg auf der Haarener Seite und dem Wanderweg entlang der Kläranlage Eilendorf dar.
Im Jahr 2025 musste das Bauwerk aufgrund irreparabler Schäden an der Holzkonstruktion aus Verkehrs-sicherungsgründen dauerhaft gesperrt werden. Da die Brücke eine wichtige Verbindung im Wanderwegenetz darstellt, ist vorgesehen, soll die Wegeverbindung wiederhergestellt werden.
Der WVER als Eigentümer der Flächen/Böschungen unterhalb der Brücke hat darauf hingewiesen, dass die Bestandsböschungen im Bereich der Brücke zu steil sind. Dies führt dazu, dass sich an der Engstelle im Gewässer bei Hochwasser ein „Flaschenhals“ Effekt einstellt. D.h. vor und nach dem Brückenprofil bilden sich Seen, die nur durch den unter der Brücke befindlichen schmalen Haarbacheinschnitt verbunden sind.
Die hierdurch entstehenden Schleppkräfte sind offenbar so groß, dass sie immer wieder zu Ausspülungen an den Sicherungsmaßnahmen für die Brückenfundamente führen. Daher wird der WVER einem einfachen Austausch alt gegen neu unter Beibehalten der bisherigen Brückenmaße nicht zustimmen. Ziel muss es also sein, neben dem Brückenneubau die Böschungen abzuflachen.
Aus diesem Grund wurde eine Machbarkeitsuntersuchung in Auftrag gegeben, die die verschiedenen Möglichkeiten zur Wiederherstellung der Wegeverbindung beleuchten und die jeweils zu erwartenden Kosten abschätzen soll. Mit der Durchführung der Untersuchungen wurde das Ingenieurbüro Doser Kempen Krause beauftragt.
Folgende Varianten wurden betrachtet:
- Ersatzneubau mit Achsenverlängerung (längere Brücke in gleicher Höhenlage)
- Ersatzneubau mit Gradientenabsenkung (gleichlange Brücke in tieferer Lage, Zugang über Rampen)
- Furt mit Trittsteinen (Zugang über Rampen und Treppenanlage)
Variante 1: Ersatzneubau mit Achsenverlängerung (längere Brücke in gleicher Höhenlage)
Unter der Maßgabe, dass die Böschungen unter der Brücke abgeflacht werden müssen und der Weg in gleicher Höhenlage überführt werden soll, muss eine neue Brücke deutlich länger werden. Die Vergrößerung der Stützweite bedingt eine Verschiebung der neuen Fundamente vom Bachbett weg. Die Wege können dann beidseitig im gleichen Niveau anschließen. Für den Ersatzneubau ist der vollständige Rückbau der Bestandsbrücke einschließlich der Fundamente erforderlich.
Eine mögliche Ausführung zeigen die Abb. 1 und 2. Die Stützweite wird von 14,55 m auf 17,65 m erhöht, sodass sich ein Böschungsneigungsverhältnis von 1:2 ergibt (siehe Längsschnitt). In Querrichtung bleibt die nutzbare Breite von 2,00 m unverändert (siehe Querschnitt).
Die Kosten für diese Variante inkl. Rückbau der Bestandsbrücke werden auf ca. 280.000 € (brutto) geschätzt.
Abb. 2:Längsschnitt Variante 1
Abb. 2: Querschnitt Variante 1
Variante 2: Ersatzneubau mit Gradientenabsenkung (gleichlange Brücke in tieferer Lage, Zugang über Rampen)
Unter der Maßgabe, dass eine neue Brücke bei flacheren Böschungen nicht länger als bisher ausgeführt werden soll, muss die Brücke mit neuen Fundamenten in abgesenkter Höhenlage hergestellt werden. Für diese Variante ist ebenfalls der vollständige Rückbau der Bestandsbrücke einschließlich der Fundamente erforderlich.
Eine mögliche Ausführung zeigen die Abb. 3 und 4. Die Höhenlage der Brücke wird um ca. 80 abgesenkt.
Die Stützweite wird wie bei der bisherigen Brücke mit 14,55 m angesetzt, sodass sich ein Böschungsneigungsverhältnis von 1:2 ergibt (siehe Längsschnitt). Die Absenkung der Brücke erfordert ebenfalls eine Anpassung des anschließenden Fuß- und Wanderwegs. Dadurch ergibt sich auf beiden Seiten eine Rampe mit einer Länge von 13,25 m und einer Längsneigung von 6 %. In Querrichtung bleibt die nutzbare Breite von 2,00 m unverändert (siehe Querschnitt).
Die Kosten für diese Variante inkl. Rückbau der Bestandsbrücke werden auf ca. 240.000 € (brutto) geschätzt.
Abb. 3: LängsschnittVariante 2
Abb. 4: Querschnitt Variante 2
Variante 3: Furt mit Trittsteinen (Zugang über Rampen und Treppenanlage)
In der dritten Varianten wird auf eine neue Brücke verzichtet. Die Wegeverbindung soll durch eine Furt mit Trittsteinen realisiert werden, jedoch nicht an der Stelle der bestehenden Brücke, sondern etwa 15,00 m bachabwärts (siehe Abb. 5).
Die Bestandsbrücke inkl. der Fundamente muss auch bei dieser Variante zurückgebaut werden, um die Böschungen anpassen zu können. Die Zuwegung zur Furt kann durch Treppen oder Rampen erfolgen.
Der Höhenunterschied im betrachteten Bereich beträgt ca. 4,00 m. Um den Zugang über Rampen zu ermöglichen, wären bei dem gegebenen Höhenunterschied Rampenneigungen von etwa 20% sowie Rampenlängen von mindestens ca. 20 bis 30 m erforderlich. Aufgrund der geringen Gewässerbreite und der vergleichsweise großen Tiefenlage des Bachprofils würde dies einen erheblichen Eingriff in die geplante Böschung erfordern.
Es wären umfangreiche Erdbewegungen zur Herstellung der Rampen, deutliche Umgestaltungen der Böschungsbereiche sowie ein entsprechend hoher Flächenbedarf zu erwarten. Daher wird alternativ eine Zuwegung über eine Treppenanlage mit Trittstufen in den Böschungsbereichen vorgesehen (siehe Abb 6).
Dabei könnten auf beiden Seiten Stufen mit den Maßen 19/37 cm angeordnet werden. Dadurch würden sich
etwa 20 Stufen pro Seite ergeben.
Die Kosten für diese Variante inkl. Rückbau der Bestandsbrücke werden auf ca. 130.000 € (brutto) geschätzt.
Der jährliche Unterhaltungsaufwand bei dieser Variante wird auf ca. 3.000 € geschätzt (z. B. für Aufräumarbeiten und kleinere Instandsetzungsmaßnahmen nach Hochwasserereignissen).
Abb. 5: Zuwegung zur Furt über Treppen – Draufsicht (Variante 3)
Abb 6: Längsschnitt Variante 3
Variantenvergleich
Im Zuge der Machbarkeitsuntersuchung wurden die Varianten unter Berücksichtigung eines Kriterienkatalogs verglichen und gewichtet (siehe nachfolgende Tabelle)
Aus technischer Sicht wäre eine verlängerte Brücke in gleicher Höhenlage (Variante 1) sicher die Beste, da hier
der Weg wieder ohne Einschränkungen begehbar gemacht werden würde.
Aus wirtschaftlicher Sicht ist die Variante 3 mit einer Furt zu bevorzugen. Bei dieser Variante ergeben sich zwar Nachteile hinsichtlich der Barrierefreiheit, allerdings war der sich auf der Seite der Kläranlage anschließende Weg bisher auch nicht als barrierefrei anzusehen (enger durchwurzelter Fußpfad hinter der Kläranlage bzw. steile Wege z.T. mit Treppen in Richtung Verlautenheide).
Empfehlung der Verwaltung
Aus Sicht der Verwaltung wird empfohlen, einen ersatzlosen Rückbau der Brücke zu prüfen und die Wegeverbindung durch die Herstellung einer Furt mit Trittsteinen wiederherzustellen. Diese Variante würde
nach jetzigem Stand ca. 130.000 € (brutto) kosten und wäre damit im Rahmen der im Haushalt bereits berücksichtigten Mittel umsetzbar. Die Entwurfsplanung dafür könnte noch in diesem Jahr beauftragt werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
X |
Investive Auswirkungen | Ansatz 2026 | Fortgeschriebener Ansatz 2026 | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 180.000 | 0 | 0 | 180.000 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 180.000 | 0 | 0 | 180.000 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Ermächtigungsübertragung aus dem Vorjahr
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.
Technische Details
ID: 1025227
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1025227
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-05-19 E 18_0024_WP19 Fussgaengerbruecke _Zur SAO.pdf
5.8.2026
2.0 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Geändert
- 19.8.2026
- Inhalt abgerufen
- 3. September 2026 um 01:13