10. September 2026 um 17:00, Rathaus
TOP 11Öffentlich

Wilhelmstraße: Neuaufteilung des Straßenraums im Zuge der erforderlichen Kanalerneuerung (Programmberatung)

FB 68/0093/WP19 · Entscheidungsvorlage

Wilhelmstraße: Neuaufteilung des Straßenraums im Zuge der erforderlichen Kanalerneuerung (Programmberatung)

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Baal kündigt an, dem Vorschlag der Verwaltung folgen zu wollen, wenngleich er eine deutliche Präferenz für die Variante B habe. Besonders gut finde er, dass es mehr Möglichkeiten zum Liefern und Laden gebe. Dem TO Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen unter TOP 11.1., der hier mit diskutiert und beraten werde, werde er nicht zustimmen. Den Tenor, die Wilhelmstraße als Allee zu denken, finde er hingegen gut, weswegen er auch an die Verwaltung appelliere, in der weiteren Konzeptionierung den Bestand an Bäumen auszuweiten. Wenn man nun weiterdenke bis zum Einsatz der Regiotram und berücksichtige, dass deren Streckenführung zum späteren Zeitpunkt eventuell noch ausgeweitet werde, müsse man daran denken, dass man etwaige Rohre und ähnliches an die Seiten verlegt würden, so dass die Mitte frei bleibe.

Man müsse beachten, dass dann die Bäume in Konkurrenz zu den Leitungen stünden, weist Frau Burgdorff darauf hin.

Der TO-Antrag besage ja, dass man eine Allee auf dem Alleenring etablieren wolle, so Herr Hangarter. Er erinnert an die Maßnahme Rolandstraße/ Bastei, wo man auch eine zusätzliche Variante auf Wunsch der CDU in die Bürgerbeteiligung gegeben habe und regt an dies hier auch zu tun.

Bei den Varianten A und B frage er sich, wie die Kosten getragen würden, schließlich gebe es hier nur eine bedingte Umweltverbesserung. Vielleicht sei es ja so, dass andere, mutigere Varianten durch Förderungen schlussendlich günstiger würden. Er würde gerne wissen, ob die Verwaltung noch mehr Varianten ausgearbeitet habe die in Betracht kämen.

Man habe natürlich ein deutlich größeres Portfolio, so Herr Müller und verweist an Herrn Larscheid, der daraufhin verschiedene Varianten präsentiert.

Sie sei grundsätzlich immer sehr für die Pflanzung von Bäumen, so Frau Wolf. Hier tendiere sie zur Variante B. Man könne auf dieser Straße keine Spur wegnehmen, glaube sie. Gerne wolle sie auch dem Beschluss der BV Mitte folgen, die sich nur für die Variante B ausgesprochen hätten.

Auch Herr Küppers wirbt für die Variante B.

Herr Baal meldet sich noch einmal bezüglich des Themas der Fördermittel. Die Kanalbaumaßnahme an sich sei ja zunächst einmal Sache der Regionetz. Für alles darüber hinaus sei die Stadt zuständig. Natürlich hoffe man immer auf Fördermittel, aber aus seiner Sicht lösten die anderen Varianten die Probleme nicht. Außerdem gebe es eine Grundsatzentscheidung, dass man den Grabenring für die Fahrräder ausbauen wolle und den Alleenring für den MIV und ÖPNV.

Man sei in der Abstimmung mit der Regionetz noch nicht so weit, so Herr Müller. Variante A werde höchstwahrscheinlich keine Förderung erhalten, bei B müsse man mit dem Fördermittelgeber sprechen.

Frau Burgdorff weist noch einmal auf das Thema Klimawandelfolgenanpassung hin. Man müsse unbedingt den Kaiserplatz und das Rehmviertel schützen. Was man an Fördermitteln bekomme, sei indes noch unsicher.

Sie würde gerne mehr als eine Variante in die Bürgerbeteiligung geben, so Frau Wenzel. Bezüglich Variante B sei man sich vermutlich einig, dass diese auch weiter verfolgt werden solle, gerne aber noch eine andere.

Er halte es für richtig, verschiedene Auswahl zu haben, so Herr Szagunn. Man dürfe dann aber nicht vergessen, die Folgen auch mit aufzuzeigen, die beispielsweise für den MIV entstünden. Vielleicht wäre es gut, wenn die Verwaltung künftig auch die eine oder andere Negativvariante hier aufzeige, die man verworfen habe.

Auch Herr Pabst kündigt seine weitgehende Zustimmung an. Auch er halte es grundsätzlich für gut, verschiedene Varianten in die Bürgerbeteiligung zu geben, aber wenn diese unrealistisch seien, handele es sich um eine Farce. Daher wolle er sich auch der BV Mitte anschließen.

Herr Fahl möchte gerne im Zusammenhang mit den Überlegungen zur Regiotram den Blick für eine grundsätzliche Möglichkeit des ÖPNV in Mittellage öffnen.

Er hätte gerne persönlich sowohl mehr Radverkehr als auch mehr Bäume, so Herr Dohmen. Dies hätte aber ein Platzproblem zur Folge. Der Alleenring sei vordergründig für den ÖPNV und MIV, so dass er sich lieber für die Bäume und eine weitere Zweispurigkeit in beide Richtungen entscheide.

Wenn man dafür keine Förderung generieren könne, könne man sich jedoch nichts davon leisten.

Frau Wenzel erkundigt sich bei der Verwaltung, ob der bei der Variante B bergab in Mischverkehr geführte Radverkehr bei so vielen Autos zulässig sei bzw., ob man dann dort ggfs. mit Tempo 30 agieren müsse.

Man habe den Anspruch alles zu überlegen, was überlegt werden könne, so Herr Müller. Für die Wilhelmstraße seien die Aspekte ÖPNV, Hauptverkehrsstraßennetz und Bäume prioritär. Dafür sei das Thema Radverkehr hier schwierig. Natürlich strebe man grundsätzlich nie einen Mischverkehr an, aber bei der Variante habe man nur diese eine Möglichkeit und den Verweis auf die Friedrichstraße.

Gemäß der ERA2010 solle es grundsätzlich immer eine Radverkehrsanlage geben. Wo diese nicht möglich sei, solle man auf zusätzliche Alternativstrecken verweisen, so wie hier die Friedrichstraße.

Wenn man bergab keinen Schutzstreifen mehr habe, würden die Autos zudemweniger zum engen Überholen animiert.

Man könne das Ganze durchaus als Dilemma bezeichnen, so Herr Baal. Tempo 30 sei nicht so ohne weiteres überall möglich. Grundsätzlich wolle er noch einmal dafür werben, dem Verwaltungsvorschlag zu folgen.

Aus seiner Sicht müsse man die Variante A nicht einfügen, so Herr Lehmann. Diese vorzuschlagen für die Bürgerbeteiligung sei fahrlässig. Er schlage vor, die Varianten B und C in die Bürgerbeteiligung zu geben. Schließlich wisse keiner hier, was die Bürger wirklich wollten.

Niemand hier wolle Variante A, so Frau Wenzel. Also brauche man diese auch nicht an die Bürgerbeteiligung zu geben. Stattdessen entweder Variante B oder eben B und C.

Je nach Haushaltslage ginge nur der Status Quo, mahnt Herr Baal. Und das sei Variante A.

Frau Wenzel wendet ein, dass die Variante C eine höhere Förderchance habe und Herr Hangarter erinnert daran, dass auch bei der Friedrichstraße bei Variante B noch Folgekosten anfielen.

Daraufhin lässt Frau Wenzel zunächst über den Vorschlag abstimmen, die Verwaltung zu beauftragen mit der Variante B und C in die Bürgerbeteiligung zu gehen, was mit 6 Zustimmungen und 11 Ablehnungen abgelehnt wird.

Beschluss

Der Mobilitätsausschuss beschließt die Durchführung einer Bürger*innenbeteiligung zur Neuaufteilung der Wilhelmstraße auf Basis der vorgestellten Varianten A und B.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Durchführung einer Bürger*innenbeteiligung zur Neuaufteilung der Wilhelmstraße auf Basis der vorgestellten Varianten A und B zu beschließen.

Der Mobilitätsausschuss beschließt die Durchführung einer Bürger*innenbeteiligung zur Neuaufteilung der Wilhelmstraße auf Basis der vorgestellten Varianten A und B.

Erläuterungen

1Anlass

In der Vorlage FB 68/0100/WP19 zum östlichen Alleenring wird der dringende Erneuerungsbedarf der Abwasserkanäle beschrieben. Diese Arbeiten sollen in der Wilhelmstraße beginnen. Im Zuge des Kanalbaus werden auch die Strom-, Gas- und Trinkwasserleitungen erneuert sowie eine Fernwärmeleitung verlegt. Diese Maßnahmen erstrecken sich nach heutigem Kenntnisstand auf den gesamten Straßenraum und werden in offener Bauweise durchgeführt. Nach Abschluss der unterirdischen Arbeiten ist also eine umfangreiche Wiederherstellung an der Oberfläche erforderlich. Im Zuge dieser Wiederherstellung könnte der Straßenraum zukunftsfest umgestaltet werden. Die heutige Straßenraumaufteilung entspricht nicht mehr in allen Punkten den Vorgaben der heute gültigen Regelwerke.

2Bedeutung der grundhaften Erneuerung

Aufgrund des Umfangs der Regionetz-Maßnahme könnte die Wiederherstellung des Straßenraums einem Straßenneubau gleichkommen. Im Zuge der erforderlichen Kanalsanierung und der weiteren Leitungsbauarbeiten könnte der Straßenraum insbesondere im Hinblick auf die die zukünftig weiter an Bedeutung gewinnende Klimafolgenanpassung (Verschattung, Starkregenvorsorge) ertüchtigt werden. Straßen haben eine Nutzungsdauer von mehreren Jahrzehnten. So, wie der Straßenraum im Anschluss an die unterirdischen Arbeiten wiederhergestellt wird, soll er über einen längeren Zeitraum hinweg bleiben.

3Bestand (siehe Anlage 1)

Umfeldnutzung und öffentliche Einrichtungen

Die Wilhelmstraße ist von einer geschlossenen, mehrgeschossigen Bebauung geprägt. Neben Wohnnutzung sind auch Einzelhandel, ärztliche Einrichtungen, Dienstleistungen und Büronutzungen vertreten. In der unteren Wilhelmstraße ist das Suermondt-Ludwig-Museum beheimatet. Auf der Wilhelmstraße befinden sich zudem zwei Kindertagesstätten.

Straßenräumliche Aufteilung

Die Fahrbahn der Wilhelmstraße weist vier Fahrstreifen (zwei pro Richtung) und Schutzstreifen für den Radverkehr auf (vgl. Anlage 1). Die Fahrstreifenbreiten entsprechen an vielen Stellen lediglich dem Mindestmaß der aktuell gültigen Richtlinien, wobei eine Aneinanderreihung von derart knapp bemessenen Elementen laut Regelwerk grundsätzlich zu vermeiden ist. Eigenständige Fahrstreifen müssen entsprechend der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) mindestens 2,75 m breit sein, in der Regel sind sie zwischen 3,00 und 3,50 m breit. Neben Schutzstreifen müssen Kfz-Fahrstreifen mindestens 2,25 m breit sein (der Schutzstreifen darf im Bedarfsfall mitbenutzt werden).

Schutzstreifen für den Radverkehr mussten nach den RASt aus dem Jahr 2006 mindestens 1,25 m breit sein. Noch im Laufe des Jahres 2026 wird eine Neuveröffentlichung dieses Regelwerks erwartet. Im Vorgriff darauf wurde 2024 ein Ad-hoc-Papier zum Umgang mit der Richtlinie von 2006 veröffentlicht. Dieser ergänzenden Handlungsanleitung zu Folge sollen Schutzstreifen mit einem Maß von 1,25 m Breite nicht mehr zum Einsatz kommen. Das neue Mindestmaß beträgt 1,50 m. Die Schutzstreifen der Wilhelmstraße unterschreiten dieses Mindestmaß; im Bereich zwischen Augustastraße und Adalbertsteinweg mit Maßen in Bereich von 1,25 m sogar deutlich.

Zwischen Radverkehrsanlagen und parkenden Fahrzeugen ist vgl. (VwV-StVO) ein Sicherheitstrennstreifen (STS) erforderlich, um Dooring-Unfällen vorzubeugen. In der Wilhelmstraße ist ein solcher STS nicht vorhanden. Im Parkstreifen (siehe folgender Absatz) gibt es Flächenreserven für einen solchen STS, allerdings keine ausreichenden, um das heute angestrebte Maß von 0,75 m (gemäß Ad-hoc-Papier und vsl. der Neufassung der RASt) zu realisieren.

Neben der Fahrbahn weist die Wilhelmstraße zwischen der Augusta- und der Lothringerstraße beidseitig einen baulich angelegten Parkstreifen ca. 2,50 m Breite auf. In diesem Parkstreifen befinden sich einzelne Baumstandorte, die jedoch zu klein dimensioniert sind, sodass in der Wilhelmstraße kaum vitaler Baumbestand vorhanden ist und unter den derzeitigen Rahmenbedingungen auch nicht entwickelt werden kann.

Die Gehwege sind an den meisten Stellen zwischen 3,25 und 3,75 m breit und weisen damit komfortable Maße auf.

Fazit: Im Rahmen der Regionetz-Maßnahme werden die gesamten Fahrbahn-Markierungen entfernt werden. Da diese Markierungen jedoch nicht mehr den heutigen Vorgaben entsprechen (zu schmale Radverkehrsanlagen, fehlende Sicherheitstrennstreifen, schmale Kfz-Fahrstreifen) kann eine Neu-wie-alt-Wiederherstellung des Bestandes nicht erfolgen. Es ist daher eine alternative Straßenraumaufteilung zu entwickeln.

Netzbedeutung für die verschiedenen Verkehrsarten

Die Wilhelmstraße wird von dem Premiumfußweg3 gequert. Dieser verläuft durch die Lothringerstraße und verbindet die Innenstadt mit dem Frankenberger Park. Die Wilhelmstraße ist im Schulwegplan der KGS Beeckstraße auf ganzer Länge und auf beiden Straßenseiten (Ausnahme: Westseite zwischen Theaterstraße und Lothringerstraße) als empfohlener Schulweg gekennzeichnet.

Im Radhauptnetz ist die Wilhelmstraße als „duale Hauptverbindung“ enthalten. Das bedeutet, dass sie bezüglich ihrer Lage als Hauptverbindung in Frage käme, es jedoch zum einen große konkurrierende Nutzungsansprüche gibt (MIV und Linienverkehr) und zum anderen eine Parallelverbindung im Nebenstraßennetz (in diesem Fall die Friedrichstraße) vorhanden ist. Gleichwohl gibt es auch in der Wilhelmstraße selbst Quellen und Ziele für Radverkehr, sodass eine sichere Führung des Radverkehrs notwendig ist.

Für den Linienverkehr ist die Wilhelmstraße von zentraler Bedeutung. Hier verkehren die Ringlinien 3 und 13 derzeit jeweils im Viertelstundentakt. Eine Verdichtung auf einen jeweiligen 10-Minuten-Takt wurde bereits beschlossen und konnte bisher wegen mangelndem Fahrpersonal noch nicht vollzogen werden. Perspektivisch ist darüber hinaus eine weitere Verdichtung geplant, um die zentralen Umstiegspunkte Elisenbrunnen und Bushof zu entlasten.

Die Wilhelmstraße ist Teil des Alleenrings und damit des Kfz-Hauptverkehrsstraßennetzes. Auf Hauptverkehrsstraßen soll der Kfz-Verkehr gebündelt werden. Der Alleenring fungiert als Verteiler-Ring für den Kfz-Verkehr im innerstädtischen Bereich. Die Wilhelmstraße zählt mit ca. 35.000 Kfz/24 Stunden (Zählung Februar 2026) zu den höchstbelasteten Straßen Aachens.

4Planung(siehe Anlage 2)

Im vorigen Kapitel wurde beschrieben, dass in Bezug auf die Straßenraumaufteilung Handlungsbedarf besteht. Es wurden umfangreiche Überlegungen für alternative Querschnitte vorgenommen. Aus diesen vielfältigen Möglichkeiten wurden vier Varianten für eine weitergehende planerische Betrachtung ausgewählt (siehe Anlage 2 und Beschreibung im weiteren Text).

Wie bereits erläutert, kann die derzeitige Fahrbahnmarkierung in heutiger Form nach Abschluss der Leitungsbauarbeiten nicht wieder aufgebracht werden. Neben der baulichen Anpassung des Straßenraums sind auch Optionen denkbar, die auf den heutigen Bordsteinlagen aufbauen und die eine regelkonforme Straßenraumaufteilung herstellen würden. Der Vorteil einer solchen Option wäre, dass von Seiten der Fachverwaltung keine umfangreiche Neuplanung des Straßenraums ausgearbeitet werden müsste. Dadurch würde zudem die Bauzeit des Gesamtprojekts kürzer ausfallen als wenn der Straßenraum grundhaft überplant wird. Auch in Bezug auf die finanziellen Ressourcen böte eine (weitgehend) bestandsorientierte Lösung Vorteile. Zu prüfen wäre allerdings, inwiefern der gesetzlich vorgeschriebene barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen in diesem Rahmen bewältigt werden könnte. Außerdem erscheint eine Vergrößerung der Baumstandorte unumgänglich, um einen zukunftsfähigen Baumbestand entwickeln zu können. Der Nachteil einer bestandsorientierten Wiederherstellung wäre, dass die Handlungsoptionen dadurch limitiert wären und die einzelnen Querschnittselemente (vor allem Fahrstreifen und Radverkehrsanlagen) nicht so optimalen Maße aufweisen würden wie bei einer baulichen Veränderung des Querschnitts. Zudem würde die belastende Baumaßnahme (Anliegende, Verkehrsfluss) nicht genutzt, um den Straßenraum in einen Zustand zu versetzen, in dem er nach einer grundhaften Erneuerung eine Nutzungsdauer von rund 40-50 Jahren aufweisen könnte. Teilerneuerungen stünden folglich voraussichtlich schon 10-20 Jahren später wieder an.

Variante A (Entfall der Schutzstreifen | bestandsorientiert)

Die Schutzstreifen für den Radverkehr, die teilweise zu schmal sind und bei denen der Sicherheitstrennstreifen zum ruhenden Verkehr fehlt, werden nach der Kanalerneuerung nicht wieder aufgebracht. Dadurch können Fahrstreifen mit nahezu idealen Maßen markiert werden. Der Radverkehr wird gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr im Mischverkehr geführt. Gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) wird diese Führungsform unter den vorhandenen Rahmenbedingungen (Kfz-Verkehrsstärke und -geschwindigkeit) nicht empfohlen. Sollte sie dennoch in Betracht kommen, so sollte laut Regelwerk eine zusätzliche Alternativroute angeboten werden. Im Fall der Wilhelmstraße sollte also die Verbindung über die Friedrichstraße deutlich verbessert werden (ggf. Einrichtung einer Fahrradstraße). Auch die Hinführung zur Alternativroute von den Knotenpunkten Kaiserplatz und Normaluhr müsste verdeutlicht werden.

Wie auch bei den nachfolgend beschriebenen weiteren bestandsorientierten Varianten bleiben die Nebenanlagen (Parkstreifen und Gehwege) in ihrer Breite unverändert. In allen Varianten ist vorgesehen, den heutigen Parkstreifen gemäß dem Ad-Hoc-Papier zur RASt zu einem sogenannten Multifunktionsstreifen zu entwickeln. Das bedeutet, dass neben Kfz-Parken und Bäumen auch Fahrradbügel, Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge, E-Tretroller-Abstellflächen und Liefer- und Ladezonen für private und gewerbliche Nutzung vorgesehen sind.

Variante B (Schutzstreifen bergauf | bestandsorientiert oder mit baulicher Anpassung)

Aufbauend auf Variante A wird zusätzlich ein Schutzstreifen für den Radverkehr in Fahrtrichtung Normaluhr angelegt. In dieser Fahrtrichtung weist die Straße eine deutliche Steigung auf, was zu einer größeren Geschwindigkeitsdifferenz zwischen Rad- und Kfz-Verkehr und somit einem höheren Bedarf an eine (zumindest räumliche) Trennung der Verkehrsarten führt. In Richtung Kaiserplatz nutzt der Radverkehr die Fahrbahn im Mischverkehr. In der bestandsorientieren Version dieser Variante sind der Schutzstreifen und die Kfz-Fahrstreifen schmaler als in der Version mit Umbau (vgl. Anlage 2).

Auch in dieser Variante wäre eine Ertüchtigung der Parallelverbindung über die Friedrichstraße vorzusehen.

Variante C (Schutzstreifen bergauf und Umweltspur bergab | bestandsorientiert oder mit baulicher Anpassung)

In Variante C wird der rechte Fahrstreifen in Fahrtrichtung Kaiserplatz zu einem Radfahrstreifen mit Freigabe für den Linienverkehr. Auf diese Weise werden für beide Richtungen Radverkehrsanlagen geschaffen und der Bus wird potenziell beschleunigt. Die ASEAG hat allerdings im Vorfeld signalisiert, im direkten Vergleich Variante B vorzuziehen, da der Sonderfahrstreifen mit dem Radverkehr geteilt werden müsse und zudem solche Fahrstreifen in Seitenlage häufig aufgrund regelwidrig haltender Fahrzeuge nur eingeschränkt nutzbar seien. Allerdings wäre auch in Variante B der rechte Fahrstreifen gemeinsam mit dem Radverkehr zu nutzen und für das Liefern und Laden sind in allen Varianten entsprechende Bereiche im Parkstreifen eingeplant. Im Gegensatz zu Variante B wird bei Variante C eine Radverkehrsanlage in Richtung Kaiserplatz eingerichtet.

Dem MIV stehen in dieser Variante zwei Fahrstreifen in Richtung Normaluhr und ein Fahrstreifen in Richtung Kaiserplatz zur Verfügung, was für letztere eine Einschränkung im Vergleich zum Bestand darstellt.

Variante D (breite Seitenräume | mit baulicher Anpassung)

Bei dieser Variante ist ein baulicher Eingriff zwingend erforderlich. Die Fahrbahn wird auf zwei Fahrstreifen reduziert. In der Nebenanlage werden breite Gehwege und radentscheidkonforme Radwege geschaffen. Die Baumstandorte werden mit großem Abstand zu den Gebäudefassaden angelegt, wodurch die Bäume die bestmöglichen Lebensbedingungen erfahren. Diese Variante schafft einen attraktiven Straßenraum, der den (Kfz-)verkehrlichen Anforderungen jedoch weniger gerecht wird als die anderen Varianten. Die hohe Netzbedeutung von MIV und ÖPNV ist in dieser Variante nicht abgebildet.

Einschätzung der Verwaltung

Derzeit deutet vieles auf Variante B als zielführendster Planungsansatz hin, da er den auf dem Alleenring hoch gewichteten Belangen MIV und ÖPNV Rechnung trägt, aber auch ein Grundangebot für den Radverkehr schafft.

5Kosten und Finanzierung

Zum jetzigen Zeitpunkt sind keine Mittel zur Umsetzung der Maßnahme im Haushalt eingestellt. Eine Kostenschätzung kann erst auf Grundlage einer ausgearbeiteten Vorplanung erfolgen. Sollten Mittel erforderlich werden, ist die Umsetzung der Maßnahme nur möglich, wenn die Bereitstellung der erforderlichen Mittel durch einen zukünftigen, rechtskräftigen Haushalt gesichert ist.

6Weiteres Vorgehen

Es wird empfohlen, die Bürger*innen auf Basis der vorgestellten Varianten A und B zu beteiligen. Dafür ist vorgesehen, die Varianten im Detailgrad „schematischer“ Lagepläne auszuarbeiten (vgl. Anlage 3).

Die bei der Beteiligung gewonnenen Erkenntnisse werden in der Planung aufgegriffen. Anschließend wird eine Entscheidung über die Neugestaltung der Wilhelmstraße im Zuge der Kanalerneuerung in den politischen Gremien getroffen.

Die Regionetz plant den Beginn ihrer Maßnahme für das zweiten Quartal 2027. Die Fertigstellung ist für 2028/2029 vorgesehen. Der Straßenbau könnte je Bauabschnitt im direkten Anschluss an die Maßnahme der Regionetz erfolgen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Mehrheitlich, 1 Gegenstimme, 5 Enthaltungen

Weitere Dokumente (3)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-05-07 FB 68_0093_WP19 Wilhelmstrasse_ Neuau SAO.pdf

23.6.2026

3.9 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 11
Sitzung
Sitzung des Mobilitätsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 10.09.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 68 - Mobilität und Verkehr
Geändert
11.9.2026
Inhalt abgerufen
23. Oktober 2026 um 01:21