10. September 2026 um 17:00, Rathaus
TOP 16Öffentlich

Verkehrskonzept für das südliche Haarener Zentrum zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Umfeld der Gemeinschaftsgrundschule Am Haarbach Antrag der Fraktionen CDU, Grüne, SPD in der Bezirksvertretung Haaren vom 07.04.2025 unter Mitbehand-lung des Antrags vom 07.07.2022 von CDU und SPD

FB 68/0115/WP19 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Haaren beschließt die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen unter Punkt 4.3 des Verkehrskonzeptes (Einbahnstraßen in Mühlen- und Tonbrennerstraße und Einrichtung von Elternhaltestellen in Abstimmung zw. GGS und Verwaltung sowie Verlegung der Taxistände an den früheren Standort in der Nebenfahrbahn in Höhe Haus Nr. 75/77). Sie beauftragt die Verwaltung, die geplanten Maßnahmen zur Verkehrssicherheit im Zuge der Radvorrangroute und des barrierearmen Rundwegs voranzutreiben. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die geänderte Spurmarkierung in der Ausfahrt Haarener Gracht zu beschließen.

Der Mobilitätsausschuss beauftragt die Verwaltung, in der Einmündung der Haarener Gracht in die Alt-Haarener-Straße die Spuraufteilung wie beschrieben anzupassen.

Erläuterungen

1 Anlass und Aufgabenstellung

Als Teil des Anwohnerschutzkonzeptes im Zuge des Neubaus der Haarbachtalbrücke A544 wurden temporäre Verkehrsregelungen eingerichtet.

Mit Antrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und SPD vom 07.04.2025 (Anlage 1) wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, welche Elemente der temporären Verkehrsführung im Bereich Haaren-Zentrum südlich der Alt-Haarener-Straße insbesondere zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Aufenthaltsqualität dauerhaft übernommen werden können.

Dabei sollte folgendes integriert betrachtet werden:

•die Sperrung der Akazienstraße im Bereich der städt. Gemeinschaftsgrundschule (GGS) Am Haarbach,

•die Verkehrsführung in der Mühlenstraße,

•die Schulwegsicherheit im Umfeld der GGS Am Haarbach sowie

•die Vermeidung konfliktträchtiger Verkehrsbeziehungen im direkten Schulumfeld.

Im Rahmen der politischen Beratung des Antrags im September 2025 wurde herausgestellt, dass eine dauerhafte Anordnung der Einbahnstraßenregelung in der Mühlenstraße nur auf Grundlage eines Verkehrskonzeptes erfolgen kann. Das Verkehrskonzept wird hiermit vorgelegt.

Mit Antrag vom 07.07.2022 (Anlage 2) wurde die Verwaltung aufgefordert, Möglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für das Linksabbiegen von der Alt-Haarener-Straße in die Haarener Gracht zu prüfen.

2 Ziele

Das Ziel des Verkehrskonzeptes ist die weitere Verbesserung der Verkehrssicherheit im Umfeld der GGS Am Haarbach.

Im Vordergrund stehen:

•die Reduzierung konfliktträchtiger Verkehrsbeziehungen,

•die Verbesserung der Schulwegsicherheit,

•die Verstetigung eines ruhigen Verkehrsablaufs,

•die Unterstützung eigenständiger Mobilität von Kindern sowie

•die Sicherung einer geordneten Erschließung des Quartiers.

Bestandteil dieser Vorlage sind die Darstellungen in Anlage 3 zum Untersuchungsgebiet, der Aufgabenstellung, der Zählergebnisse, der Abschätzung der Wirkung von Maßnahmen und der Übersicht der geprüften und empfohlenen Maßnahmen im Umfeld der GGS Am Haarbach.

3 Ausgangslage

3.1 Verkehrsraum Haaren-Zentrum

Das Untersuchungsgebiet (s. Anlage 3) umfasst insbesondere:

•Alt-Haarener-Straße,

•Auf der Hüls,

•Haarbachtalstraße,

•Akazienstraße,

•Mühlenstraße,

•Tonbrennerstraße sowie den

•Reuterweg.

mit den darin enthaltenen Standorten von GGS Am Haarbach, Supermarkt und der Welschen Mühle.

Die Alt-Haarener-Straße übernimmt als Hauptverkehrsstraße die zentrale Funktion für die Bündelung des überörtlichen und örtlichen Kfz-Verkehrs. Die Straße Auf der Hüls übernimmt darüber hinaus eine Sammelstraßenfunktion. Sie unterscheidet sich damit funktional von den weiteren Wohnstraßen, die für den Kfz-Verkehr alleine der Erschließung der Grundstücke dienen.

Zur Bewertung der Verkehrssituation im Umfeld der GGS Am Haarbach wurden im März 2026 Verkehrszählungen an sechs Knotenpunkten im Bereich Haarbachtalstraße und Auf der Hüls durchgeführt. Die grundlegenden Ergebnisse sind in Anlage 3 enthalten.

Die Auswertung der Zählungen sowie die Überprüfung der Lichtsignalanlagen auf der Alt-Haarener-Straße ergeben im Bestand eine gute Verkehrsqualität (Qualitätsstufe A) nach dem Handbuch zur Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS).

Aus Sicht des Verkehrsablaufs ergeben sich keine Erfordernisse für zusätzliche verkehrslenkende Eingriffe auf den Hauptverkehrsstraßen Alt-Haarener-Straße und Haarener Gracht sowie auf den Straßen Auf der Hüls und Haarbachtalstraße. Die Verkehrszählungen werden jedoch zur Grundlage genommen, kleinere Anpassungen an den Ampelschaltungen im Bereich Auf der Hüls / Alt-Haarener-Straße vorzunehmen, um eine Reduzierung der Wartezeiten in der Straße Auf der Hüls zu erreichen. Es soll weiter beobachtet werden, inwieweit der aus der Haarbachtalstraße in die Alt-Haarener-Straße einfließende Verkehr zu Störungen führt und ob ein Ausfahrtverbot aus der Haarbachtalstraße eine sinnvolle Maßnahme wäre. Hierbei ist zu beachten, dass auch zukünftig ein Linkseinbiegen in die Haarbachtalstraße von der Alt-Haarener-Straße nicht möglich sein wird, um Rückstausituationen im Knoten Alt Haarener Straße/Haarener Gracht zu verhindern.

Die vorhandenen Rundumgrünschaltungen zur Sicherung der Fußverkehrssicherheit an den Knotenpunkten Alt-Haarener-Straße / Auf der Hüls sowie Alt-Haarener-Straße / Haarener Gracht sollen dabei weiterhin beibehalten werden. Zudem soll der sehr kurze Rechtsabbiegestreifen auf der Haarener Gracht Richtung Würselen zugunsten einer Verbreiterung der Fahrspur in Richtung Verlautenheide in eine Mischspur integriert werden. Aufgrund der Aufstellung der Kfz Richtung Markt und ungünstig geparkter Kfz in den Schrägparkstreifen kommt es zu Beeinträchtigungen für größere Fahrzeuge und damit zu Verzögerungen im Busbetrieb der ASEAG, die mit einer Verlegung der durchgezogenen Mittellinie Richtung Norden deutlich vermindert und ggf. sogar verhindert werden können. Der Verkehrsfluss bei der Ausfahrt aus der Haarener Gracht wird sich dadurch nicht grundlegend verändern.

Ein besonderer Prüfauftrag bestand zudem aufgrund des Antrags der CDU- und SPD-Fraktionen vom 07.07.2022 zur Prüfung einer besonderen Linksabbiegeschaltung von der Alt-Haarener-Straße in die Haarener Gracht. Da es aus Norden kommend nur einen Fahrstreifen gibt, aus dem sich im Knoten eine Aufstellfläche für Linksabbieger ergibt, ist es nicht möglich, den Linksabbieger getrennt zu signalisieren. Zur Erhöhung der Sicherheit beim Linksabbiegen wird vorgeschlagen, Dem Kfz-Verkehr, der in der Kreuzung steht und wartet, mittels gesondertem Signalgeber auf der gegenüberliegenden Straßenseite zu signalisieren, ob mit Gegenverkehr zu rechnen ist oder ob das Linksabbiegen mittels „Diagonalgrün“ gesichert stattfinden kann. Die im Antrag beschriebene Problematik der schwierigen Sichtverhältnisse wird damit nicht gelöst, aber gemildert.

3.2 Schulumfeld

Im unmittelbaren Umfeld der GGS Am Haarbach bestehen insbesondere zu Schulbeginn und Schulende erhöhte Anforderungen an die Verkehrssicherheit.

Besondere Konfliktlagen entstehen durch:

•Bring- und Holverkehre,

•eingeschränkte Sichtbeziehungen an Querungsstellen,

•Begegnungssituationen zwischen Kfz-, Fuß- und Radverkehr.

Die GGS Am Haarbach beteiligt sich aktuell an einem Mobilitätsprojekt mit dem Ziel, die Verkehrssicherheit im Schulumfeld weiter zu verbessern und selbstständige Schulwege zu fördern. Im Mai 2026 wurden dort Ergebnisse einer Schulwegbefragung besprochen. Ein weiterer Termin steht im Juli zur Abstimmung weiterer Maßnahmen an.

4 Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Schulwegsicherheit

Die Verbesserung der Verkehrssicherheit im Umfeld der GGS Am Haarbach erfolgt durch mehrere, aufeinander abgestimmte Maßnahmen.

4.1 Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlage für die vorgesehenen Maßnahmen ist § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Danach können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten. Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen dabei angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.

Darüber hinaus können verkehrsbeschränkende Maßnahmen auch im Zusammenhang mit verkehrsstädtebaulichen Konzepten angeordnet werden, die der geordneten städtebaulichen Entwicklung sowie der Verbesserung der Aufenthalts- und Verkehrssicherheit dienen.

Die nachfolgend dargestellten Maßnahmen dienen insbesondere der Verbesserung der Schulwegsicherheit, der Reduzierung konfliktträchtiger Verkehrsbeziehungen sowie der Verstetigung eines geordneten Verkehrsablaufs im Umfeld der GGS Am Haarbach.

Dabei liegt der Fokus bewusst auf einer zielgerichteten Betrachtung der Verkehrssicherheit im Schulumfeld und nicht auf einer grundlegenden Neuorganisation der Verkehrsführung in Haaren-Zentrum.

4.2 Bereits beschlossene Maßnahmen (s. Anlage 3)

Sperrung Akazienstraße

Die bestehende temporäre Brückensperrung der Akazienstraße aus Gründen der verminderten Tragfähigkeit trägt bereits wesentlich zur Verkehrsberuhigung im direkten Schulumfeld bei. Durch die Unterbindung des Kfz-Durchgangsverkehrs wird hier die Verkehrssicherheit erhöht.

Es ist vorgesehen, unabhängig von der Sanierung der Brücke über den Haarbach, die bestehende Sperrung für den Kfz-Verkehr auf der Brücke dauerhaft aufrechtzuerhalten. Aus verkehrsplanerischer Sicht ist es ausreichend, eine Ersatzbrücke für die Nutzung durch Fuß- und Radverkehr zu planen.

Durch die Sackgassen kommt es zu Schulbeginn zu zahlreichen Wendemanövern, die aus Verkehrssicherheitsgründen auf ein Mindestmaß reduziert werden sollten. Durch Elternhaltestellen außerhalb der Sackgassen könnte dies erfolgen.

Einbahnstraßenregelung Akazienstraße

Die während des Anwohnerschutzkonzeptes eingerichtete Einbahnstraßenregelung in der Akazienstraße zwischen Auf der Hüls und Haarbachtalstraße wurde bereits dauerhaft übernommen. Die Maßnahme dient der Ordnung des Verkehrsablaufs sowie der Reduzierung konfliktträchtiger Fahrbeziehungen und damit der Erhöhung der Verkehrssicherheit.

.

Darüber hinaus dient die Regelung als Bestandteil der Radvorrangroute insbesondere der Vermeidung schwieriger Begegnungssituationen zwischen Kfz- und Radverkehr im beengten Straßenraum.

Querungshilfe Tonbrennerstraße

Durch eine Neuordnung des Parkraums sollen im Umfeld der bestehenden Querungshilfe sichere Sichtbeziehungen ermöglicht werden. Hierzu ist insbesondere erforderlich, im Vorfeld der Querungshilfe einen Bereich von mindestens zehn Metern von parkenden Fahrzeugen freizuhalten.

Damit soll eine sichere Querungsmöglichkeit für den Fußverkehr geschaffen und die Erreichbarkeit der Schule aus den angrenzenden Wohngebieten verbessert werden. Diese Maßnahme wurde von der Bezirksvertretung Haaren am 14.05.2025 beschlossen und soll im 2. Halbjahr 2026 umgesetzt werden.

4.3 Empfohlene neue Maßnahme (s. Anlage 3)

Einbahnstraßenregelung Mühlenstraße

Als Teil des Anwohnerschutzkonzeptes im Zuge der Brückensperrung A544 war die Mühlenstraße bereits eine zur Akazienstraße gegenläufige Einbahnstraße. Die Verkehrssituation ist somit bereits bekannt und erprobt und wurde von mehreren Fraktionen der Bezirksvertretung Haaren als politischer Wille artikuliert. Da es den Zielsetzungen dieses Konzeptes in Verbindung mit den anderen Maßnahmen dient, soll dauerhaft eine Einbahnstraße in Richtung der Straße “Auf der Hüls“ angeordnet werden.

Die Maßnahme dient insbesondere

•der Reduzierung von Begegnungsverkehren in dem beengten Straßenraum,

•der Verbesserung der Übersichtlichkeit,

•der Verstetigung eines ruhigen Verkehrsablaufs sowie

•der Erhöhung der Verkehrssicherheit für den Fuß- und Radverkehr.

Die Mühlenstraße weist bereits heute durch versetztes Parken sowie die vorhandene Kurvenlage eine verkehrsberuhigende Wirkung auf. Eine erhebliche Erhöhung der Fahrgeschwindigkeiten infolge der Einbahnstraßenregelung ist daher nicht zu erwarten.

Der künftig nicht mehr in Gegenrichtung mögliche Verkehr (350 Fahrzeuge lt. Zählung im Februar 2026) kann über die benachbarte Akazienstraße weiterhin geordnet abgewickelt werden. In der Mühlenstraße und der Akazienstraße werden nach der Änderung vrstl. durchschnittlich je rund 700 Fahrzeuge je Tag fahren.

Einbahnstraßenregelung Tonbrennerstraße

Zur Unterstützung der Zielsetzungen des Konzeptes wird empfohlen, die bestehende Verkehrsführung in der Tonbrennerstraße dauerhaft als Einbahnstraße anzuordnen. Dabei ist noch zu prüfen, ob und wie eine Zufahrt zur Tiefgarage der Tonbrennerstraße 11 durch eine Zufahrt von der Haarener Gracht aus aufrechterhalten werden kann. Dabei entstünde jedoch die Möglichkeit, dass dieser Abschnitt für Bring- + Holverkehr genutzt wird, was evtl. zu unerwünschten Folgen führen könnte.

Die Einbahnstraßenregelung dient insgesamt der Reduzierung von Begegnungsverkehren in dem beengten Straßenraum auf mindestens einem Großteil der Straßenlänge und damit der Erhöhung der Verkehrssicherheit für den Fuß- und Radverkehr. Die bereits im Mai 2025 beschlossene Neuordnung für ein versetztes Parken in der Tonbrennerstraße hat eine verkehrsberuhigende Wirkung. Die Maßnahme soll im 2. Halbjahr 2026 umgesetzt werden. Eine Erhöhung der Fahrgeschwindigkeiten infolge der Einbahnstraßenregelung ist daher nicht zu erwarten.

Zur Fahrtrichtung der Einbahnstraße besteht dabei noch eine Gestaltungsfreiheit.

Elternhaltestellen

Zur Vermeidung von Wendemanövern in beiden Sackgassenteilstücken der Akazienstraße wird empfohlen, in Zusammenwirken mit der Elternschaft der GGS Am Haarbach im Zuge des laufenden Mobilitätskonzeptes geeignete Standorte für Elternhaltestellen festzulegen und dafür Sorge zu tragen, dass diese für Bring- und Abholverkehre auch genutzt werden und ein sicheres Queren der Fahrbahnen für Kinder – sofern erforderlich - möglich ist.

Anpassungen im Verlauf der Radvorrangroute Haaren-Verlautenheide und des barrierearmen Rundwegs

Im Zuge der Umsetzung der Radvorrangroute und des barrierearmen Rundwegs Haaren sind weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Sichtbeziehungen und der Verkehrssicherheit vorgesehen. U.a. eine Anhebung des gesamten Fahrbahnbereichs Auf der Hüls zwischen Hofenburger Straße und Akazienstraße und eine Vorziehung der Gehwegbereiche zur Verkürzung der Distanz zur Überquerung der Hofenburger Straße.

Geänderte Spuraufteilung Ausfahrt Haarener Gracht

Derzeit besteht ein verkehrlich kaum genutzter Rechtsabbiegestreifen neben der Geradeausspur. Verkehrstechnisch ist diese Spur nicht erforderlich und soll zugunsten einer breiten Einfahrmöglichkeit großer Fahrzeuge, insbesondere für den Linienbusverkehr, in die Haarener Gracht zurückgenommen werden. Darüber hinaus ist die Haarener Gracht auch Bestandteil einer Bedarfsumleitung.

Taxistand Alt-Haarener-Straße

Im Jahre 2022 wurde der Taxistand von der Nebenfahrbahn Alt-Haarener-Straße, Höhe Haus 75, auf den Seitenstreifen entlang der Hauptfahrbahn in Fahrtrichtung Haarener Gracht verlegt. Auf Grund von Beschwerden hat die Bezirksvertretung Aachen-Haaren in ihrer Sitzung am 05.05.2021 einstimmig eine Verlagerung des Taxistandes hin zu den Parkständen, welche direkt an der Fahrbahn liegen gewünscht. Mit Einrichtung der Netliner-Haltestelle wurde der Taxistand um drei Parkstände in Richtung Aachen verlegt.

Unter Abwägung der erheblichen Bedarfe für den ruhenden Verkehr im Haarener Zentrum soll mit Einstellung des Netliner-Angebotes zum Fahrplanwechsel im September 2026 die belegten Flächen dazu genutzt werden, wieder fünf bewirtschaftete Parkstände entlang der Alt-Haarener-Straße anzulegen. Dazu soll der Taxistand mit zwei Parkständen, von dem vergleichsweise wenig Fahrbewegungen ausgehen, zurück in den verkehrsberuhigten Bereich der Nebenfahrbahn an seinen alten Platz unter Aufhebung der Liefer-/Ladezone verlegt werden. Das Liefern und Laden ist im verkehrsberuhigten Bereich weiterhin möglich.

Hierzu wären im Einzelnen die folgenden Anordnungen zu treffen:

  1. Die Netliner-Haltstelle auf dem Seitenstreifen an der Hauptfahrbahn in Höhe Haus Alt-Haarener-Straße wird mit Beendigung des Betriebes ersatzlos aufgehoben. Zeichen 224 StVO ist, ggf. mit Mast, zu entfernen.
  2. Der Taxistand auf dem Seitenstreifen an der Hauptfahrbahn wird mit Beendigung des Betriebes Netliner an dieser Stelle aufgehoben und Zeichen 229-10/20 StVO sind zu entfernen.
  3. Die freigewordenen Flächen auf dem Seitenstreifen ist dem bewirtschafteten Parken unter Aufstellung/Versetzung Zeichen 314-30 mit Zeichen 1053-31 (mit Parkschein) und Zeichen 1042-33 „Mo – Fr 8-19 h“ auszuweisen.
  4. Die Liefer-/Ladezone nach Zeichen 286-21/11 mit Zusatzzeichen in der Nebenfahrbahn gegenüber Alt-Haaren-Straße 75 ist zu entfernen und zu Gunsten der Einrichtung eines Taxistandes sind Zeichen nach Zeichen 229-21/11 mit Zeichen 1050-31 „2 Taxen“ anzubringen.

5 Optionale, weitere Maßnahme

Neben den bereits bestehenden bzw. beschlossenen Maßnahmen (4.2) und den weiteren empfohlenen Maßnahmen (4.3) wurden weitere Maßnahmen geprüft. Ihre Umsetzung wird derzeit nicht empfohlen.

Geänderte Verkehrsführung in den Sackgassen der Akazienstraße

Falls die in ihrer Lage noch abzustimmenden Elternhaltestellen nicht angenommen werden und es weiterhin bei vielen verkehrsgefährdenden Wendemanövern in den Sackgassenbereichen der Akazienstraße bleibt, sollen weitere Maßnahmen geprüft werden. Eine Möglichkeit dabei wäre, die Einrichtung einer Schulstraße in den Sackgassenabschnitten zu prüfen. Dazu sollen auch die Erfahrungen der bisher geplanten Schulstraße in der Brühlstraße in Eilendorf abgewartet werden. Die bereits beschlossene Reihenfolge zur Einrichtung von Schulstraßen in Aachen ist zu beachten.

Geänderte Verkehrsführung in der Ausfahrt Haarbachtalstraße

Im Rahmen des Verkehrskonzeptes wurde geprüft, die Ausfahrt aus der Haarbachtalstraße zu unterbinden. Ziel dieser Überlegung war insbesondere die Vermeidung von störenden Verkehren zu den Verkehrsspitzen auf der Alt-Haarener-Straße.

Bei einer solchen Regelung ist zu beachten, dass aus Richtung Würselen kommend an der Einmündung Alt-Haarener-Straße ein bestehendes Linksabbiegeverbot in Richtung Haarbachtalstraße besteht. Dieses dient dem Erhalt eines leistungsfähigen Verkehrsablaufs auf der Hauptverkehrsstraße und kann aus verkehrlichen Gründen nicht aufgehoben werden.

Durch die Unterbindung der Ausfahrt wären wesentliche Ziele und Nutzungen im Bereich der Haarbachtalstraße – insbesondere Gewerbe- und Versorgungsstandorte – nur eingeschränkt erreichbar. Vor diesem Hintergrund sollen die störenden Einflüsse der Ausfahrt aus der Haarbachtalstraße zunächst weiter beobachtet und quantifiziert werden, bevor dazu ggf. zu einem späteren Zeitpunkt eine Empfehlung ausgesprochen wird.

6 Fazit

Die empfohlenen Maßnahmen bilden insgesamt ein aufeinander abgestimmtes Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Umfeld der GGS Am Haarbach und im Zuge der Umsetzung der Radvorrangroute Haaren-Verlautenheide.

Die dauerhafte Anordnung von Einbahnstraßen in der Mühlen- und Tonbrennerstraße fügt sich in dieses Gesamtkonzept ein und trägt insbesondere zur Reduzierung konfliktträchtiger Begegnungssituationen sowie zur Ordnung des Verkehrsablaufs im Schulumfeld bei.

Die Auswirkungen auf den Kfz-Verkehr sind dabei gering, da der künftig nicht mehr mögliche Verkehr über parallele verlaufende Straßen problemlos und ohne wesentliche Umwege abgewickelt werden kann.

7 Kosten und Finanzierung

Der Umfang der Maßnahme wird auf rd. 3.000 Euro für Beschilderungs- und Markierungsarbeiten geschätzt. Die Arbeiten können über einen bereits existierenden Rahmenvertrag abgewickelt werden. Hierfür stehen ausreichend Mittel bei den PSP-Elementen 5-120102-900-07900-300-1 / 4-1 201 02-970-4 „Beschilderung" und 5-120102-900-02400-300-1 / 4-120102 947-2 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum" zur Verfügung.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

PSP-Element Beschilderungen 5-120102-900-07900-300-1

Investive Auswirkungen

Ansatz

2026

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2026

Ansatz 2027 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2027 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

101.990,13*

101.990,13

240.000,00

240.000,00

0

0

Auszahlungen

101.990,13

101.990,13

240.000,00

240.000,00

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

*Haushaltsansatz 2026 i.H.v. 80.000,00 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2025 i.H.v. 21.990,13 €.

PSP-Element Beschilderungen 4-120102-970-4

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2026

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2026

Ansatz 2027 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

101.990,13*

101.990,13

240.000,00

240.000,00

0

0

Ergebnis

101.990,13

101.990,13

240.000,00

240.000,00

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

*Haushaltsansatz 2026 i.H.v. 80.000,00 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2025

i.H.v. 21.990,13 €.

PSP-Element Kleinmaßnahmen 5-120102-900-02400-300-1

investive
Auswirkungen

Ansatz
2026

Fortgeschriebener
Ansatz 2026

Ansatz
2027 ff.

Fortgeschriebener
Ansatz 207 ff.

Gesamtbedarf
(alt)

Gesamt­bedarf
(neu)

Einzahlungen

310.618,56*

310.618,56

510.000,00

510.000,00

0

Auszahlungen

310.618,56

310.618,56

510.000,00

510.000,00

0

Ergebnis

0

+ Verbesserung/
-Verschlechterung

*Haushaltsansatz 2026 i.H.v. 170.000,00 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2025 i.H.v. 140.618,56 €.

PSP-Element Kleinmaßnahmen 4-120102-947-2

konsumtive
Auswirkungen

Ansatz

2026

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2026

Ansatz
2027ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2027 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Ertrag

0

Personal-/
Sachaufwand

111.455,85*

111.455,85

210.000.00

210.000,00

0

Abschreibungen

66.645,30**

66.645,30

120.000,00

120.000,00

0

Ergebnis

178.101,15

178.101,15

330.000,00

330.000,00

0

+ Verbesserung/
-Verschlechterung

* Haushaltsansatz 2026 i.H.v. 70.000,00 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2025 i.H.v. 41.455,85 €.

"Haushaltsansatz 2026 i.H.v. 40.000,00 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2025 i.H.v. 26.645,30 €.

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

x

nicht

nicht bekannt

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-06-26 FB 68_0115_WP19 Verkehrskonzept fuer SAO.pdf

1.7.2026

7.4 MB

Betroffene Straßen

Karte wird geladen…

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 68 - Mobilität und Verkehr
Geändert
31.8.2026
Inhalt abgerufen
3. September 2026 um 01:12