15. September 2026 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
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Auslauf des städtischen Kunstrasenprogramms zugunsten zusätzlicher Sanierungen von Kunstrasenplätzen

FB 52/0020/WP19 · Entscheidungsvorlage

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Beschlussvorschlag

Der Sportausschuss folgt dem Vorschlag der Verwaltung und spricht sich dafür aus, das städtische Kunstrasenprogramm auslaufen zu lassen. Der FB 52 wird beauftragt, ab dem Jahr 2028 Mittel für die jährliche Sanierung von 2 Kunstrasenplätzen für den Haushalt anzumelden. Die Umsetzung erfolgt unter dem Vorbehalt der Rechtskraft des Haushalts.

Erläuterungen

Seit dem Jahr 2007 besteht das städtische Kunstrasenprogramm. Zuletzt wurden die aktuell zugrundeliegenden Kriterien in der Sitzung des Sportausschusses vom 18.06.2024 beschlossen. In der gesamten Zeit sind in Aachen 23 Kunstrasenplätze (inkl. Hockeyplatz und Rugbyplatz) entstanden. Der Tennenplatz an der Breslauer Straße wird in diesem Jahr in einen Kunstrasenplatz umgewandelt. Mit der Fertigstellung ist im Spätherbst dieses Jahres zu rechnen. Für den Tennenplatz an der Sonnenscheinstraße liegt ein Umwandlungsbeschluss vor. Nach derzeitiger Planung ist mit der Fertigstellung im Jahr 2027 zu rechnen. Nach Abschluss der beiden Baumaßnahmen wird die Stadt Aachen insgesamt 25 Kunstrasenplätze betreiben und unterhalten.

Weitere Tennenplätze gibt es noch auf den Sportanlagen Zehnthofweg (Rhenania Rothe Erde), Wolfsbenden (SC Nirm), Hergenrather Weg (Cro Sokoli, Medimeister), Zum Kirschbäumchen (FC Bosna, Munzorspor), Bungartsweg (Orsbach) und Oberdorfstraße (Horbach). Auf diesen Sportplätzen spielen derzeit in der Regel Vereine, die wenige Seniorenmannschaften und keine Jugendmannschaften im Spielbetrieb haben. Im Falle der Sportanlagen Neuenhofer Weg (Westwacht Aachen) und Wolferskaul (Raspo Brand) sind die Tennenplätze Bestandteil einer größeren Sportanlage mit Naturrasenplatz oder Kunstrasenplatz und dienen als Ausweichplatz.

Die Verwaltung schlägt daher vor, das Kunstrasenprogramm für die Zukunft, nach Abschluss der beiden beschlossenen Umwandlungen der Tennenplätze Breslauer Straße und Sonnenscheinstraße, auslaufen zu lassen. Die letzte Einplanung von Mitteln für eine Umwandlung erfolgte in 2026 zum PSP-Element 5-80102-900-00200-900-1 / 78310000 in Höhe von 780.000 €.

Die Kunstrasenplätze haben eine durchschnittliche Haltbarkeit von 12-15 Jahren. Die Haltbarkeit hängt im Wesentlichen von der Beanspruchung des Platzes ab. Die Plätze, die nicht so stark bespielt werden, sind in der Regel auch etwas länger als 15 Jahre nutzbar.

Bislang wurde jährlich ein bestehender Kunstrasenplatz saniert.

Aufgrund der Vielzahl an Kunstrasenplätzen im städtischen Bestand wird eine jährliche Sanierung von einem Kunstrasenplatz bei der zu erwartenden Haltbarkeit der Plätze zukünftig nicht mehr ausreichend sein und zu einem dauerhaften Substanzverlust führen. Bei der jährlichen Begehung der Kunstrasenplätze 2026 konnte bereits ein Sanierungsstau festgestellt werden. Zudem ist künftig mit Kosten für die Sanierung eines Platzes bis zu 350.000 €, je nach Umfang des zu sanierenden Untergrundes, zu rechnen.

Die Verwaltung schlägt daher vor, ab dem Jahr 2028 keine weiteren Sportplätze in Kunstrasenplätze auf der Basis des Kunstrasenprogrammes umzuwandeln und stattdessen für eine weitere jährliche Sanierungsmaßnahme Mittel im Haushalt bereit zu stellen.

Ab dem Jahr 2028 könnten somit – vorbehaltlich der Rechtskraft des städtischen Haushaltes - jährlich zwei Kunstrasenplätze saniert werden. So wäre dauerhaft sichergestellt, dass sich die Sportplätze in einem guten, bespielbaren und verkehrssicheren Zustand befinden.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

PSP-Element: 5-080102-900-00200-900-3 – Sanierung von Kunstrasenplätzen SK 78310000

Investive Auswirkungen

Ansatz

2026

Fortgeschriebener Ansatz 2026

Ansatz 2027 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2027 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

300.000

300.000

1.500.000

1.500.000

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Die Anmeldung der erforderlichen Mittel zur zukünftigen Sanierung von jährlich zwei Kunstrasenplätzen erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2027 ff. in folgender Höhe:

Ansatz 2027: 350.000 €

Ansatz 2028 bis 2030: 700.000 €

Für den Haushaltsplan 2026 ff. ist ein jährlicher Ansatz in Höhe von 300.000 € zur Sanierung eines Kunstrasenplatzes eingeplant.

Die letzte Einplanung von Mitteln für eine Umwandlung erfolgte in 2026 zum PSP-Element 5-80102-900-00200-900-1 / 78310000 in Höhe von 780.000 €. In den Folgejahren sind keine Mittel mehr im städtischen Haushalt eingeplant.


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-07-31 FB 52_0020_WP19 Auslauf des staedtisc SAO.pdf

19.8.2026

152.4 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 52 - Fachbereich Sport
Geändert
5.8.2026
Inhalt abgerufen
3. September 2026 um 01:10